Stellungnahme zum Antrag
217/2012
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/15/2013
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6236-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Bulle-Schmid Beate (CDU), Hill Philipp (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Datum
06/29/2012
Betreff
Wir wollen unsere hochwertigen Straßenbeläge auch sauber halten
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
I.
Vorbemerkung
In Stuttgart sind/werden sukzessive im Innenstadtbereich im Zuge von Sanierungsmaßnahmen Flächen planerisch aufwändig und mit qualitativ hochwertigen hellen Belägen gestaltet. Durch bloßes Kehren, auch in Verbindung mit zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen, wie z.B. Einsatz von Hochdruckspülwagen, können Verschmutzungen durch allgemeine Umwelteinflüsse und Ablagerungen, wie in den Stein eingedrungene Nahrungsmittelreste und Getränke, Öle und Fette z. T. bedingt durch den stattfindenden Zulieferverkehr sowie Kaugummiverschmutzungen nicht mehr entfernt werden. Die Folge sind zunehmende Beschwerden über die schlechte Reinigungsqualität des städtischen Reinigungsunternehmens, welche allerdings unberechtigt sind.
Insbesondere die Kaugummientfernung, möglichst verbunden mit einer kompletten Grundreinigung des gesamten Belages, ist grundsätzlich keine Aufgabe der klassischen Straßenreinigung, die über Gebühren bzw. in Baden Württemberg aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird. Die klassische Straßenreinigung (manuell mit Besen oder maschinell mittels Kehrmaschinen, ggf. ergänzt durch Wasserwägen) umfasst die Beseitigung „der durch gewöhnliche Benutzung oder auf andere Weise verursachten Verschmutzung, insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub/Splitt“. Bei der Kaugummibeseitigung verbunden mit einer Grundreinigung des gesamten Belages handelt es sich vielmehr um eine ästhetische Reinigung.
Die Kosten für solche ästhetischen Reinigungsmaßnahmen sind üblicherweise nicht in den Gebühren bzw. den allgemeinen Reinigungsbudgets enthalten, so auch in Stuttgart. Ungeachtet dessen können ästhetische Reinigungen selbstverständlich mit einem entsprechenden Equipment vom städtischen Reinigungsbetrieb AWS durchgeführt werden.
In Stuttgart sind bisher im Innenstadtbereich ca. 56.000 m² heller Plattenbelag verlegt und somit ästhetischen Reinigungsmaßnahmen zu unterziehen, wenn ein ansprechendes Erscheinungsbild erhalten werden soll. Im Laufe der Jahre 2012/2014 werden sich diese Flächen auf ca. 82.400 m² erhöhen. Bisher nicht berücksichtigt sind dabei die Flächen im A1-Areal, die zwar nicht ganz so hell gestaltet sind (gräuliche Betonplatten), allerdings ist dieser Bereich aufgrund der Nähe zur Innenstadt und der beabsichtigten Belebung in den weiteren Ausbaustufen nicht minder attraktiv. Mit Abschluss der Großbaumaßnahmen kommen hier noch 24.000 m² hinzu.
II.
Beantwortung der Antragspunkte
Zu Pkt. 1:
Für die Beschaffung einer solchen Spezialreinigungsmaschine muss ca. 1 Jahr eingeplant werden (ab Ausschreibung). Daher ist eine Inbetriebnahme vor 2015 eher unwahrscheinlich. Mittel hierfür sowie für den laufenden Betrieb müssten dann in den Wirtschaftsplan 2014/2015 eingestellt und eine diesbezügliche Genehmigung vorab beschlossen werden. Der Stellenplan (Bestandteil des Doppelwirtschaftsplans) müsste um 2 Fahrer sowie 2 Straßenreinigungswarte (inkl. Reserve) erhöht werden (jeweils 2 Stellenneuschaffungen).
Zu Pkt. 2:
Ab dem Jahr 2015 müsste das Leistungsentgelt der Stadt dauerhaft um 297.000 €/Jahr erhöht werden, um diese Aufgabe durchführen zu können.
Zu Pkt.3:
Die Spezialreinigungsmaschine kann im Durchschnitt ca. 8 Monate pro Jahr (ca.170 Arbeitstage) für die Kaugummientfernung einschließlich Grundreinigung von Bodenbelägen eingesetzt werden. Die restlichen 4 Monate des Jahres ist ein derartiger Reinigungseinsatz aufgrund winterlicher Temperaturen bzw. Belagsverhältnisse nicht möglich oder nur bedingt in zwischenliegenden Wärmeperioden. Das dadurch freiwerdende Personal wird dringend als Reserve für den Winterdienst auf Fahrbahnen und in der Bezirksreinigung (Handreinigung) benötigt, da in beiden Bereichen die Reservequote zu gering bemessen ist.
Die Reinigungseinsätze können aufgrund der Frequentierung in Innenstadtbereichen überwiegend nur in der Nacht erfolgen. Pro Schicht (9 Stunden, davon 8 produktiv) liegt die Flächenleistung nach Angaben des Herstellers je nach Kaugummiverschmutzung zwischen 500 und 700 m² bei starker bzw. bei 700 bis 900 m² bei leichter Kaugummiverschmutzung. Außerdem ist für die Wartung dieser sehr hoch technifizierten Maschine mindestens 1 Tag pro Monat (Entkalken des Wassersystems, Ölwechsel, Wartungen an Anbaukomponenten usw.) einzuplanen unabhängig von den täglichen Schmier- und Kontrollarbeiten, so dass unter Berücksichtigung von Wartungs-/Reparaturtagen letztendlich pro Jahr ca. 150 Arbeitstage für die Reinigung zur Verfügung stehen werden.
Unter Zugrundelegung der Herstellervorgaben wird für eine einmalige Reinigung der ab 2015 vorhandenen
hellen Bodenbeläge
mit mittlerer bis starker Kaugummiverschmutzung eine Zeitspanne von 157 Arbeitstagen benötigt bei Schichtlängen ohne Überzeiten von 8 Stunden/Schicht (davon 7 produktiv), mit Überstunden (9 Stunden pro Schicht, 8 produktiv) eine Zeitspanne von 137 Arbeitstagen. Für das A1 Areal, das bisher nur leichte Kaugummiverschmutzungen aufweist, sind zusätzlich noch 25 bis 30 Arbeitstage zu veranschlagen.
Somit ist eine Reinigungsmaschine bereits mit den Belägen in der Innenstadt voll ausgelastet, Reinigungseinsätze in den Außenbezirken könnten erst nach 1 - 2 Jahren vorgenommen werden, wenn die Grundverschmutzung aufgrund der Regelmäßigkeit der Reinigung sich reduziert und somit die Flächenleistung erhöht werden kann.
Um Reinigungsaufträge bei anderen Kommunen oder Dritten durchführen zu können, müsste eine zweite Maschine beschafft werden, die ohnehin als Ersatzfahrzeug erforderlich wäre, wenn feste Aufträge für Dritte angenommen würden. Der Dienstleister, der die Reinigung in der Königstraße 2007/2008 durchgeführt hat, ist ebenfalls mit 2 Maschinen angereist, um bei Maschinenausfall den vorgesehenen Reinigungszeitraum garantieren zu können.
Trotz Interesse anderer Kommunen an einer solchen Dienstleistung sollte aber der Schwerpunkt zunächst auf die eigenen Reinigungsmaßnahmen gelegt und Erfahrungen mit dieser neuen Dienstleistung (Flächenleistung, Anfälligkeit der Maschine usw.) gesammelt werden, bevor ein Zweitgerät beschafft bzw. die Dienstleistung an Dritte angeboten wird. Die Leistung in Eigenregie ist ohnehin bereits weitaus günstiger als die Beauftragung eines Dienstleisters. Unter Verwendung des Verrechnungssatzes von 2007/2008 (4,70 €/m² inkl. USt, der zwischenzeitlich vermutlich höher liegt) würden die Kosten für eine einmalige Reinigung/Jahr der 82.400 m² Flächen mit hellem Plattenbelag ca. 387.300 € bei Beauftragung des Dienstleisters betragen (ohne A1-Areal). In Eigenregie liegen die Aufwendungen dafür bei max. 297.000 €/Jahr.
Fritz Kuhn
Anlagen
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Aufstellung Flächen heller Plattenbelag, Stand 21.0812.xls
Kostenermittlung Kaugummientfernung zum Antrag 217_2012.doc