Historie
Gezielte notfallmäßige Verteilung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) während der COVID-19-Pandemie an Stuttgarter Einrichtungen mit vulnerablen Bewohner*innen und an bedürftige und besonders benachteiligte Bürger*innen von 04/2020 - 12/2022: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich während der ganzen Zeit der Pandemie seit Frühjahr 2020 bis Anfang 2023 als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund von immer wieder hochansteckenden Mutationen in den 3 Jahren der Corona-Pandemie haben medizinische Masken - FFP2 Atemschutzmasken bzw. KN95 oder N95 Masken und Mundnasenschutz (MNS) bzw. OP-Masken - bald die zu Beginn der Pandemie aufgrund der Mangellage zahlreich verwendeten sog. Alltagsmasken abgelöst und waren bald nicht mehr wegzudenken. Generell wurde in Situationen, in denen ein räumlich enger Kontakt besteht (bei dem der Mindestabstand von 1,5 m insbesondere in geschlossenen Räumen nicht immer eingehalten werden kann) oder ein längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken dringend angeraten bzw. vorgeschrieben. Desinfektionsmittel sowie Schutzanzüge, Handschuhe, Schutzbrillen und Visiere zählten und zählen ebenfalls zu den essentiellen, effizienten und nicht mehr wegzudenkenden Schutzausrüstungsgegenständen. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 herrschte sowohl auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf kommunaler Ebene, eine extreme Mangellage bei der sog. Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), insbesondere im Bereich der o.g. medizinischen Masken. Die Landeshauptstadt Stuttgart konnte notfallmäßig nach einer gutachtlichen Zertifizierung Anfang April 2020 bereits mehrere Jahre lang gelagerte Atemschutzmasken in den Verkehr bringen. Aufgrund der prekären Situation auf dem weltweiten Beschaffungsmarkt für Persönliche Schutzausrüstung zu Beginn der COVID-19-Pandemie bemühten sich Bund und Länder massiv um die Beschaffung von PSA für die vielfältigen Bedarfsstellen in den Kommunen. Dabei kam den Stadt- und Landkreisen, insbesondere vor dem Hintergrund der anfangs chronischen Mangelverwaltung, eine wichtige Steuerungs- und Verteilungsfunktion zu. Die von Bund und Land gelieferte und von der Landeshauptstadt Stuttgart noch ergänzte Persönliche Schutzausrüstung wurde ab 4. April 2020 folgenden priorisierten Bedarfsstellen bzw. Einrichtungen - in Stuttgart mehr als 250 Adressaten – fortlaufend zur Verfügung gestellt: vor allem Einrichtungen der stationären Altenpflege, Hospize, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe), betreute Wohnangebote der Sozialpsychiatrie, Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe, Frauenhäuser, Unterkünfte für Geflüchtete, Begegnungsstätten, Schutzunterkünfte, Hebammenverband Baden-Württemberg sowie gezielte Verteilung an bedürftige und besonders benachteiligte Bürger*innen insbesondere über soziale Einrichtungen, Jobcenter und Sozialamt, Schwäbische Tafel Stuttgart e.V. Mengengerüst PSA-Verteilung s. Anlage 1 Bedarf Die oben dargestellte Situation von 2020 darf sich nicht wiederholen, weshalb die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechende Vorsorge treffen muss. Das in der Anlage 2 dargestellte Mengengerüst eines dauerhaften Pandemielagers der Landeshauptstadt Stuttgart bezieht sich auf den Bedarf der Landeshauptstadt Stuttgart zur Aufrechterhaltung des eigenen Dienstbetriebs (inklusive Schutzunterkünfte). Zudem wird eine kleinere Menge für Träger und vulnerable Personen vorgehalten, die selbst nicht ausreichend Vorsorge getroffen haben. Wichtig ist: Die Bevorratung einer ausreichenden Menge von Persönlicher Schutzausrüstung liegt in der eigenen Verantwortung der Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und aller weiteren Einrichtungen, die im Falle einer Pandemie Persönlicher Schutzausrüstung bedürfen. Im Gegensatz zur Situation während der Corona-Pandemie beschafft die Landeshauptstadt Stuttgart daher nur für den eigenen Bedarf. Das Pandemielager wurde zusammen mit dem Klinikum Stuttgart neu konzipiert und im Vergleich zu den Lagerbeständen während der Hochphase der COVID-19-Pandemie erheblich reduziert. Maßgaben Aus aktuellen Überlegungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg - Landesgesundheitsamt -, mit dem das Gesundheitsamt der LHS auch wegen Präventionsmaßnahmen in engem Kontakt steht, lässt sich bezüglich einer Notfallreserve ableiten, dass kommunale Bedarfe nicht regelhaft landesseitig abgedeckt werden. Somit ergibt sich auf kommunaler Seite ebenfalls der Bedarf, in Analogie zur landesseitigen Planung eine eigene Vorhalteplanung für Schutzausrüstung vorzunehmen. Zielvorgabe dabei ist, z.B. bei einer Pandemie oder bei einem erheblichen anderen Infektionsgeschehen, aber auch bei einer sog. biologischen Lage, Beschaffungsengpässen in den ersten Wochen nach Ausbruch vorzubeugen. Neben dem fachgerechten Artikel-Sortiment an Persönlicher Schutzausrüstung ist es essentiell, dass im Krisenfall von einem fachkundigen Dienstleister die Ware rasch bedarfsgerecht kommissioniert und an die einzelnen Bedarfsstellen ausgefahren wird. Dazu gehört eine professionelle Lagerhaltung und eine Bestandsübersicht, die laufend gepflegt wird. Im Jahr 2020 konnten in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Stuttgart und der Liegenschaftsverwaltung keine geeigneten Lagerflächen für ein zeitgemäßes Pandemielager gefunden werden. Dies führte dazu, dass das Haupt- und Personalamt nach Markterkundung/Vergabeverfahren die Dienstleistung "Lagerhaltung, Kommissionierung, Ausfahren der Ware an Bedarfsstellen" K-Logistik Aviation Services GmbH, Im Luftfrachtzentrum 610-1, 70629 Stuttgart Flughafen, übertrug. Die Zusammenarbeit mit K-Logistik hat sich sehr bewährt. Finanzielle Auswirkungen
Kosten der zu beschaffenden persönlichen Schutzausrüstung sowie Kosten für Lagerhaltung der persönlichen Schutzausrüstung: Die vom Klinikum (Einkauf) kalkulierten Kosten für die einzelnen Artikel der Persönlichen Schutzausrüstung belaufen sich (Stand 02/2023) auf insgesamt 69.092 EUR - im Einzelnen s. Anlage 2. Ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung (überwiegend Masken) hat ein Haltbarkeitsdatum von 36 Monaten, die meisten anderen Produkte (vor allem Desinfektionsmittel) laufen nach 60 Monaten ab. Auch werden noch vorhandene Artikel im bisherigen Lager berücksichtigt. Demnach werden für die Grundausstattung und den Nachkauf an verfallener persönlicher Schutzausrüstung zu verschiedenen Zeitpunkten entsprechend der Verfallsdaten sowie für die Lagerkosten folgende Aufwendungen veranschlagt: