Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 884/2014
Stuttgart,
11/26/2014



Jobcenter Geschäftsplan 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2014
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2015 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Eingliederungsmittel-Verordnung zugestimmt.

2. Der Umschichtung von 2.170.759 EUR vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget wird zugestimmt. 3. Dem Angebot zur Zielvereinbarung wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Zielvereinbarung informiert. 4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden geschaffen: 5. Der Gemeinderat stimmt der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (s. Anlage 1) genannten Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 % über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu. 6. Der Gemeinderat ermächtigt das Jobcenter zur Teilnahme an den Programmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Schwerpunkten - Bessere Betreuung im Aktivierungszentrum - Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Sollte im Rahmen der Umsetzung der Programme zusätzliches Personal erforderlich sein, werden separate Beschlussvorlagen eingebracht.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Geschäftsplan 2015 (Anlage 1) In der GRDrs 815/2012 hat die Verwaltung umfangreich über den Übergang der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende von der gemeinsamen Einrichtung zum kommunalen Jobcenter und in den Jahresberichten 2012 und 2013 über die beiden ersten Jahre in kommunaler Trägerschaft berichtet. Die dort getroffenen Feststellungen über die Vorteile der kommunalen Trägerschaft haben ihre Gültigkeit behalten. Hinsichtlich des Mehrwerts des kommunalen Jobcenters und den sich ergebenden Gestaltungsperspektiven lassen sich hervorheben: 1. Synergien der bestehenden und neuen Partnerschaften und Kooperationen werden verbessert.
2. Umfassende und lebensverlaufsunterstützende Begleitung und Förderung der Übergänge, z. B. Familie - Beruf, mit hinterlegten Dienstleistungsproduktionsketten werden besser etabliert.
3. Akteursübergreifende Qualitätsstandards, insbesondere bei Leistungsberechtigten, die von verschiedenen Leistungsträgern gefördert werden, werden entwickelt und angewandt.
4. Eine breite Abdeckung des Leistungsangebots im Stadtgebiet Stuttgart mit der notwendigen Sozialraumorientierung ist gewährleistet.
5. Die Prozesse und Dienstleistungen werden bezogen auf den lokalen Arbeitsmarkt ständig optimiert.
6. Bei der Gewichtung der Förderinstrumente werden sozialpolitische Teilhabeaspekte angemessen berücksichtigt.

Strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart 2015

Der Rahmen für die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird im Wesentlichen bestimmt durch die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 19.906.425 EUR (inkl. Ausgabereste) umfassen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zum Verwaltungstitel in Höhe von 2.170.759 EUR erforderlich.

Somit stehen 17.735.666 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Dieses zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Geschäftsplan zur Verfügung stehende Budget ist um 1.638.443 EUR und damit um 10 Prozent deutlich höher als im Jahr 2014.

Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 1,713 Mio. EUR für das Jahr 2015 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.

Unter Beachtung der Budgetfestlegungen sind für die strategische Ausrichtung der Planung der Eingliederungsmaßnahmen 2015 folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

a) Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden
Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden, insbesondere mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Besonders verfestigte komplexe Fallgestaltungen sollen mit aufsuchendem systemischem Beratungsansatz in Richtung erstem Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Der Beschäftigungsumfang von Erwerbsaufstockenden soll erhöht werden. Hinzu kommen neu geplante Programme der Bundesregierung, auf die unter Ziffer 6 des Beschlussantrages näher eingegangen wird.

Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ca. 63 Prozent (Juni 2014). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2015 seine Aktivitäten noch stärker darauf ausrichten, der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung zu erwarten.


Zudem soll für besonders komplexe Fallkonstellationen die aufsuchende Arbeit mit systemischem Beratungsansatz unter Einbeziehung der gesamten Bedarfsgemeinschaft mit dem Ziel einer Veränderung verfestigter Muster und hemmender Konstellationen ebenfalls über § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III weitergeführt werden. Die bisher mit diesem methodischen Ansatz erreichten Ergebnisse waren positiv.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs.

Das Jobcenter Stuttgart hat ermittelt, dass der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart 30,05 Prozent beträgt (Stand Juni 2014). Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2015 weiter intensiv betrachtet. In 2013 wurden zwei Stellen explizit für die Beratung und Vermittlung dieser Zielgruppe in auskömmliche Erwerbsarbeit zusätzlich geschaffen und dem Arbeitgeberteam des Jobcenters zugeordnet. Zudem wurde die Maßnahme „Step up!“ eigens für 450 Leistungsberechtigte / Jahr dieser Zielgruppe mit einer vertraglich vereinbarten Vermittlungsquote von 40 Prozent eingerichtet. Von den im ersten Vertragszeitraum in „Step up!“ aufgenommenen 439 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnten bislang 112 Personen in eine Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden pro Woche vermittelt werden, was einer Eingliederungsquote von 26 Prozent entspricht. Die Option für eine Verlängerung der Maßnahme um ein weiteres Jahr wurde am 2. Januar 2014 gezogen. Nachdem der Fallbestand in den ersten beiden Jahren nun umfassend im Hinblick eine mögliche Zuweisung zu „Step-Up!“ durchgearbeitet wurde, zeigt sich mittlerweile ein deutlich rückläufiger Bedarf. Für 2015 ist daher eine Neuausschreibung mit geringeren Platzzahlen und einer den erworbenen Erfahrungen angepassten Konzeption geplant.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden in 2015 41,79 Prozent des Eingliederungsbudgets aufgewandt.


b) Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden
Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden.

Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2015 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Angeboten werden die Maßnahmen „AKIB – Anlaufstelle Kind & Beruf“, „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“, „Back to Job!“, „NQ – Nachqualifizierung zur Verkäuferin“ und „Plan P“. Hinzu kommen weitere Projekte, die über den Europäischen Sozialfonds unterstützt wurden. Für die besonders förderungswürdige Vermittlung von Frauen in betriebliche Teilzeitausbildungsverhältnisse wurden für den Fall, dass die entsprechenden beantragten ESF-Maßnahmen in Stuttgart nicht zum Zuge kommen, weitere Mittel reserviert, um einen eventuellen Fehlbedarf decken zu können.


Im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen unterstützt.

Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern. Für Maßnahmen, die ausschließlich für Frauen vorgesehen sind, ist ein Budget von 719.345,60 EUR (2014: 449.952 EUR) vorgesehen. Darüber hinaus wird der Zugang für Frauen zu allen weiteren Maßnahmen des Jobcenters gewährleistet. c) Konsequente Ausrichtung der Förderung der beruflichen Weiterbildung am Fachkräftebedarf.
Anhand regionaler Berufe-Rankings werden regelmäßig aktuelle und zukünftige Mangelberufe, aber auch so genannte Überschussberufe identifiziert. Aus den so ermittelten nachfrageorientierten Bedarfen und Überangeboten entsteht eine Orientierung für die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Ausrichtung des Integrationsprozesses.

Die vorliegenden Daten zeigen weiterhin, dass insbesondere in den Bereichen Pflege, Lager und Logistik, Gastronomie und Wach- und Sicherheitsgewerbe, Maschinenbau und im Handel - respektive Vertrieb - deutliche Bedarfe entstehen werden. Demgegenüber sind in Überschussberufen, z. B. in den geringqualifizierten Bereichen des Reinigungsgewerbes, der Gastronomie und in allgemeinen Bereichen der Baubranche, teilweise auch im Transportwesen, geringere Integrationschancen zu erwarten. Als Instrumente werden gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III die Förderung von überbetrieblichen und betrieblichen Umschulungen sowie von Fortbildungsmaßnahmen genutzt. Die berufliche Weiterbildung wird in 2015 noch stärker gewichtet, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Integration in Arbeit. In diesem Zusammenhang wurden neue Maßnahmen zur Identifikation von Bildungspotentialen und zur Umsetzung der individuell passgenauen Bildungsmaßnahme bis hin zur Ausbildung für über 25-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte konzipiert.

Die gesetzlich erleichterten Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Weiterbildung werden vom Jobcenter Stuttgart aktiv genutzt, damit nun auch diejenigen Leistungsberechtigten einen Bildungsgutschein erhalten können, die noch nicht drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Um den damit verbundenen Beratungsprozess im Hinblick auf eine individuell passgenaue Qualifizierung möglichst zielgerichtet gestalten zu können, wurde zum Jahresende 2012 eine Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ im Jobcenter geschaffen.

Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind in 2015 14,47 Prozent des Eingliederungsbudgets vorgesehen.


d) Maßnahmen für arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Für arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden Beschäftigung schaffende Maßnahmen fortgeführt. Notwendige Anpassungen werden durch Aktivierungsmaßnahmen kompensiert.


Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Inhaltlich gut ausgestaltete Arbeitsgelegenheiten tragen zu dieser Stabilisierung, auch durch die gesellschaftliche Teilhabe, bei.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt auch im Jahr 2015 mit bis zu 545 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 135 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss, 50 Förderungen von Arbeitsverhältnissen und das gegenüber dem Vorjahr um zwei Plätze aufgestockte Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ auf insgesamt 32 Plätze, ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters.

Bis zu 300 Maßnahmenplätze mit produktionsorientierten Arbeiten werden im Rahmen der Maßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III beschafft. Die Förderungen im Bereich „Beschäftigung schaffender, bzw. produktionsorientierter Maßnahmen“ werden damit in 2015 finanziell ausgeweitet.


e) Ausbildung vor Beschäftigung
Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss haben regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung einzumünden oder dauerhaft erwerbstätig zu sein. Die Bildungsanforderungen der Arbeitgeber steigen. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf eine verbesserte Berufswahlkompetenz und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt.

Als Instrumente kommen dafür vor allem die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „Ausbildungschance", die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie die Einstiegsqualifizierung (EQ) in Betracht.

Für BaE, abH und EQ sind in 2015 im Eingliederungstitel 9,28 Prozent vorgesehen.

Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2015 an die Agentur für Arbeit übertragen.











Übersicht über die Aufteilung des Eingliederungstitels:

Eingliederungsleistung
Planung 2014 in EUR
Planung 2015 in EUR
EGT 2015 in Prozent
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
5.820.396
7.411.763
41,79%
Vermittlungsbudget
318.799
450.000
2,54%
Fort- und berufliche Weiterbildung
1.574.579
2.565.470
14,47%
Eingliederungszuschuss
1.112.156
1.100.000
6,20%
Außerbetriebliche Berufsausbildung / Ausbildungsbegleitende Hilfen
2.177.706
1.555.019
8,77%
Einstiegsqualifizierung
36.100
90.000
0,51%
Teilhabe behinderter Menschen
604.697
620.000
3,50%
Reisekosten
0
15.000
0,08%
Einstiegsgeld
272.700
150.000
0,85%
Arbeitsgelegenheiten
1.922.813
2.022.745
11,40%
Leistungen für Selbständige
119.523
271.834
1,53%
Freie Förderung
1.322.954
270.345
1,52%
Förderung von Arbeitsverhältnissen
814.800
1.213.488
6,84%
Summe
16.097.223
17.735.666
100%
Die differenzierte Darstellung erfolgt in Anlage 1 (s. 1.2).

Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 4,042 Mrd. EUR veranschlagt (3,8 Mio. EUR weniger als im Vorjahr). Nach einem Abzug von insgesamt 29,5 Mio. EUR für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,013 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6416 Prozent (Vorjahr: 0,6212 Prozent), somit voraussichtlich 25.745.766 EUR und damit 797.801 EUR mehr als 2014.

Gemäß Entwurf des Bundeshaushalts dürfen (wie schon 2014) Ausgabereste in Höhe von bis zu 350 Mio. EUR (für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten) in Anspruch genommen werden. Das BMAS sieht vor, zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR bereits mit der Zuweisung der regulär veranschlagten Budgets auf die Jobcenter zu verteilen, so dass dem Jobcenter Stuttgart für die Verwaltungskosten weitere 981.648 EUR zur Verfügung stehen. Insgesamt würde sich das Budget damit auf 26.727.414 EUR belaufen (751.829 EUR mehr als im Vorjahr). Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen.

Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2015 sowie der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 Ende 2014 abzuwarten.

Ob weitere Ausgabereste zur Verteilung kommen, wird voraussichtlich erst Anfang 2015 entschieden.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gem. Kommunalträger-
Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 34.078.034 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 28.898.173 EUR. Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2.170.759 EUR erforderlich. Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 5.179.861 EUR. Weiterhin hat die LHS die nicht abrechenbaren Kosten von 1.647.575 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS somit auf 6.827.436 EUR (Plan 2014: 5.556.503 EUR).


2. Zielvereinbarung Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger des Jobcenters Stuttgart folgende Ziele vereinbart: 1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Für die Messung der Ziele wurden Indikatoren mit Zielwerten bzw. Zielbereichen vereinbart, deren Berechnung für die Ziele 1 bis 3 im gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2015 im SGB II festgelegt ist.

Für das Jahr 2015 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG) entschieden, dass die Ziele 2 und 3 dezentral zu planen sind. Dadurch soll eine realistischere und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden.

Die Kennzahl zum Ziel 1 soll im Gegensatz zu den Werten zu den Zielen 2 und 3 nicht mehr festgeschrieben werden, sondern in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart schlägt dem Ministerium für das Ziel 2 einen Wert von

-1,3 Prozent vor. Dies bedeutet, dass die Integrationsquote im Dezember 2015 im Vergleich zum Dezember 2014 sinken wird.

Für das Ziel 3 wird ein Wert von +1,1 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr um diesen Anteil steigt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben.

Die Verwaltung geht für das Jahr 2015 von einem geringen Anstieg der Bestandszahl aus, da die statistische Untererfassung von Leistungsberechtigten erst im zweiten Halbjahr 2013 vollständig abgestellt werden konnte und sich dies auch noch zwei Jahre später auswirkt.

Dieser statistische Effekt wird jedoch bereits im Jahresverlauf 2015 abklingen, sodass die Zahl der Langzeitleistungsbezieher anschließend wieder sinken dürfte. Dafür spricht die Tatsache, dass das Jobcenter Stuttgart eine vergleichsweise hohe Integrationsquote bei den Langzeitleistungsbeziehern von 9,6 Prozent (Stand Juli 2014, bundesweit Platz 86 von 408) aufweist.

Analog zum bisherigen Verfahren soll auch für das Jahr 2015 bei Ziel 4 eine zahlenmäßige Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit angestrebt werden. Die Angebote gelten noch nicht als vereinbart.

Seit 2014 erfolgt die Zuordnung zu den Städten mit eher geringer eLb-Quote im Vergleich zu anderen Städten, hohem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten, günstigen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen im Umland sowie hohen Wohnkosten und hohem Migrantenanteil (Typ IIb). Im aktuellen, 26 Städte umfassenden Vergleichstyp sind außer Trier ausschließlich Städte aus Baden-Württemberg und Bayern eingeordnet. Diese Neuorganisation des Vergleichstypen lassen künftig eine deutliche Veränderung in der Positionierung der LHS erwarten, zumal neben Großstädten wie München, Nürnberg oder Karlsruhe auch Mittelstädte wie Ansbach oder Kempten im Allgäu vertreten sind.


3. Stellenplanrelevante Entscheidungen

Im Geschäftsplan 2014 konnte erneut durch die Umschichtung aus dem Eingliederungstitel die Stabilisierung der Betreuungsschlüssel erreicht werden.
Für das Jahr 2015 wird sich nach den aktuellen Planansätzen das Verwaltungskostenbudget auf 26.727.414 EUR belaufen und damit werden 751.829 EUR mehr als im Vorjahr zur Verfügung stehen.

Aus der prognostizierten Entwicklung der Kundenzahlen in Verbindung mit den vorgegebenen Betreuungsrelationen ergibt sich eine Personalbedarfsrechnung für 2015 von zusätzlichen 8,28 Stellen im Vergleich zum Stellenplan 2014.

Personalbedarfsrechnung für 2015
2014
2015
Betreuungs-
relation
Stellen-
Ist
BG /
eLb
Stellen-
Soll
Differenz
Ist / Soll
U25
1:75
36,07
2.782
37,09
1,02
Ü25
1:150
162,29
25.039
166,92
4,63
LG
1:130
163,53
21.600
166,15
2,63
Saldo
361,89
370,16
8,28

Ausgehend vom Stellenplan 2014 bleibt bei der Ermittlung der 8,28 Stellen jedoch die Streichung der 2,00 Stellen Integrationscoaches für das Programm Bürgerarbeit zum 01. Januar 2015 unberücksichtigt. Durch die Streichung reduzieren sich die für 2014 zu Grunde gelegten betreuungsrelevanten Stellen und dadurch wiederum erhöht sich der Stellenmehrbedarf zur Erreichung der vorgegebenen Betreuungsrelationen von 8,28 Stellen auf 10,28 Stellen im operativen Bereich im Stellenplan 2015. Die Begründung der Stellenbedarfe sind in Anlage 2 dargestellt.

Darüber hinaus wird beantragt 1,00 Stellen für die Umsetzung und Optimierung von Eingliederungsleistungen und 4,00 Stellen für Abrechnung von Leistungen Bildung und Teilhabe im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu schaffen. Die Begründung der Stellenbedarfe sind in den Anlage 3 und 4 dargestellt.

Zur Erreichung der Betreuungsrelationen und der Schaffung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen neuen Stellen wird, trotz erhöhtem Verwaltungskostenbudget, das JC Stuttgart im kommenden Jahr erneut den Weg der Umschichtung vom Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt gehen.


4. Zustimmung zu Beschaffungen und Vergaben

Das Jobcenter Stuttgart wird laut Geschäftsplan 2015 von dem erwarteten Eingliederungstitel in Höhe von 17.735.666,00 EUR ca. 62 Prozent über Maßnahmen zur Eingliederung, deren Beschaffung dem Vergaberecht unterliegt, verausgaben. Die übrigen 38 Prozent werden über Maßnahmen zur Eingliederung, die als Einzelfallhilfen ausgestaltet sind, verausgabt.

Vor dem Übergang in die zugelassene kommunale Trägerschaft zum 01.01.2012 wurden die mit den jeweiligen Geschäftsplänen beschlossenen zu beschaffenden Maßnahmen zur Eingliederung durch das Regionale Einkaufszentrum (REZ) der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben und bezuschlagt. Diese Aufgabe wird seit diesem Zeitpunkt unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung durch den zentralen Einkauf der Landeshauptstadt Stuttgart erbracht. Die Zuständigkeitsordnung sieht vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten und die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen:

· bis zu 190.000 EUR das Jobcenter
· bis zu 290.000 EUR das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
· über 290.000 EUR der zuständige Gemeinderatsausschuss trifft.

Die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart beschafften Maßnahmen überschreiten bis auf wenige Einzelfälle regelmäßig die voraussichtlichen Auftragswerte und Vergabesummen von 290.000 EUR.

Dies hat zur Folge, dass Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Termine des zuständigen Gemeinderatsausschusses nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen können.


Eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die z.B. nach Zustimmung des Gemeinderates am 15.01.2015 ausgeschrieben wird, kann frühestens am 08.05.2015 in den zuständigen Gemeinderatsausschuss eingebracht, am 21.05.2015 bezuschlagt werden und am 22.06.2015 beginnen.

Eine volle Haushaltswirksamkeit der Maßnahme liegt somit erst ab August 2015 vor.
Sollte der Gemeinderat bereits mit dem Geschäftsplan 2015 der Vergabeentscheidung von Lieferungen und Leistungen durch das Jobcenter zustimmen, könnte eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die nach Zustimmung des Gemeinderates am 15.01.2015 ausgeschrieben wird, bereits am 27.03.2015 bezuschlagt werden und am 27.04.2015 beginnen.

Eine volle Haushaltswirksamkeit läge somit bereits ab Juni 2015 vor.

Der Gemeinderat stimmt der Art und dem Umfang der folgenden im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. Anlage 1, Seite 29 bis 67) Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 % über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu:


5. Teilnahme an den neu geplanten Programmen des BMAS

Am 05.11.2014 hat die Bundesregierung über ihr Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit: „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.11.2014 unterrichtet.

Die Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales enthält fünf Schwerpunkte:

1. Bessere Betreuung im Aktivierungszentrum: Durch verbesserte Betreuungsrelationen und gut qualifizierte Fachkräfte in den Jobcentern sollen die nötige Zeit und das Know-how für die Vermittlung bereitgestellt werden, um die Menschen mit ihren individuellen Problemlagen, Stärken und Schwächen noch besser kennenzulernen (Profiling) und ihnen dann geeignete Angebote machen zu können.

2. ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter: Im Mittelpunkt stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung sowie der Ausgleich von geringerer Leistungsfähigkeit durch im Zeitverlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse. Start: 1. Quartal 2015, insgesamt rund 885 Mio. Euro, ESF 470 Mio. Euro und SGB-II-Eingliederungstitel 415 Mio. Euro, 2015 bis voraussichtlich 2019 für bis zu 33.000 Teilnehmer/innen. Inkrafttreten der Förderrichtlinie noch in 2014, Start im ersten Quartal 2015.


3. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die keine direkte Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Ermöglichung einer sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Schwerpunkt auf Leistungberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen, die mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben. Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent sollen ermöglicht werden. Begleitung und Stabilisierung durch beschäftigungsvorbereitende und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen von Jobcenter und Kommune. Start: Juli 2015, im ersten Programmjahr 75 Mio. Euro, in den darauffolgenden Jahren jährlich 150 Mio. Euro für 10.000 Teilnehmende.


4. Schnittstellen SGB II zur Gesundheitsförderung: Ziel ist es, den Zugang von Langzeitarbeitslosen zu Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur beruflichen Rehabilitation zu verbessern. Verfahren und Instrumente aus dem SGB IX, die sich bei der Integration von schwerbehinderten Menschen bewährt haben, sollen auch für Langzeitarbeitslose z. B. mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im SGB II geöffnet bzw. zur Anwendung gebracht werden. Unter anderem sollen Integrationsprojekte stärker auch als Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose genutzt werden.


5. Weiterentwicklung der Instrumente im Dialog mit den Ländern und weiteren Partnern: Das BMAS hat mit den Ländern, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und mit der BA einen intensiven Dialog zu denkbaren Rechtsvereinfachungen im SGB II geführt.


Verbindliche Informationen zu den einzelnen Programmen liegen dem Jobcenter noch nicht vor. Das Jobcenter wird sich an den Schwerpunkten 1-4 beteiligen und entsprechende Anträge einbringen bzw. Konzepte erarbeiten. Der Gemeinderat wird im Rahmen der halbjährigen Berichterstattung darüber informiert.

Sollte im Rahmen der Umsetzung der Programme zusätzliches Personal erforderlich sein, werden separate Beschlussvorlagen eingebracht.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

1 Geschäftsplan 2015
2 Antrag Stellenschaffung 2,63 Stellen Leistungsgewährung, 5,65 Stellen Persönliche Ansprechpartner, 2,0 Stellen Zentrale Maßnahmeabrechnung
3 Antrag Stellenschaffung 1,0 Stelle Optimierung und Umsetzung von Eingliederungsleistungen
4 Antrag Stellenschaffung 4,0 Stellen Abrechnung von Leistungen Bildung und Teilhabe




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