Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 207/2016
Stuttgart,
05/18/2016



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Schloß-(ehem. Bismarck-)/Hasenberg-/Breitscheid-/
Senefelderstraße, Stuttgart-West (Stgt 258)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen gem. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
07.06.2016
09.06.2016



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Schloß-(ehemals Bismarck-)/Hasenberg-/Breitscheid-/Senefelderstraße, Stuttgart-West (Stgt 258) wird in der Fassung vom 30. April 2014 / 26. August 2015 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung zum Bebauungsplan vom 30. April 2014 / 26. August 2015 / 2. März 2016.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Olgahospital, das Kinderkrankenhaus des Klinikums Stuttgart, ist vom Standort weggezogen, die Gebäude sind bereits abgebrochen. Das Baufeld zwischen Schloß- (ehemals Bismarck-)/Hasenberg-/Breitscheid- und Senefelderstraße ist daher baulich neu zu ordnen.

Im Jahr 2011 wurde der offene Städtebauliche Planungswettbewerb Olga-Areal und Umgebung durchgeführt. Aus 92 eingereichten Arbeiten wurde die Arbeit des Büros Schüler Architekten, Düsseldorf, in Arbeitsgemeinschaft mit faktorgrün, Freiburg, mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Der Siegerentwurf wurde im Jahr 2012 vertieft und modifiziert.

Das städtebauliche Konzept für das Olgäle-Quartier entwickelt sich aus den vorzufindenden gründerzeitlichen Strukturen und führt in selbstverständlicher Weise die Blockrandbebauung mit ihren ortstypischen Merkmalen fort. Das Konzept schafft durch die vorgesehenen, der Topografie folgenden Höhensprünge der einzelnen Baukörper einen klaren und robusten Rahmen für eine kleinteilige bauliche Entwicklung.
Die Aufteilung in 4 Baufelder mit jeweils eigener Tiefgarage sowie eine kleinteilige Aufteilung dieser Baufelder in Parzellen sind wesentliche Elemente des Entwurfs für das Gebiet zwischen Schloß-(ehemals Bismarck-), Hasenberg-, Breitscheid- und Sene­felderstraße. An Hasenberg- und Schloßstraße werden großzügige neue Freiräume geschaffen.

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wurde das programmatische Konzept für das neue Quartier weiterentwickelt und am 5. Juni 2014 vom Gemeinderat (GRDrs 284/2014) als Basis der Vermarktung beschlossen. Demzufolge sollten von ca. 220 Wohneinheiten ca. 45% für Baugemeinschaften und ca. 50 % geförderte Wohneinheiten entstehen. Aktuell sind 230 WE vorgesehen, davon ca. 110 WE für Baugemeinschaften und ca.115 WE im geförderten Wohnungsbau. Ebenfalls Grundlage der Vermarktung ist das Energiekonzept, das ein BHKW und Photovoltaikflächen vorsieht.

Der Bebauungsplan ermöglicht das gewünschte und in den Vergabeverfahren vorgesehene Programm mit den oben genannten Wohnungen, einem Lebensmittel-Vollsortimenter mit 1.200 m² Verkaufsfläche, mit großteils gewerblichen Nutzungen in den Erdgeschossen, mit Blockdurchwegungen und einem internen Quartiersplatz mit LBO-Sammelspielfläche, mit einem ca. 125 m² großen Familien- und Nachbarschaftszentrum, mit einer 6-gruppigen Kindertagesstätte und mit einem BHKW und Photovoltaikanlagen, die dem Energiekonzept entsprechen.

Der Planungsprozess wird bereits seit dem Jahre 2008 von zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen und Beteiligungsformen begleitet, so dass die interessierte Bürgerschaft seit Jahren in die Planungsüberlegungen eingebunden ist. Beim Bürgerforum am 7. Mai 2013 wurde der Planungsstand öffentlich präsentiert und diskutiert (s. Anlage 3). Dem Bezirksbeirat wurde am 4. Juni 2013 und dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 11. Juni 2013 von der Veranstaltung und den Ergebnissen berichtet.

Im Zusammenhang mit der Grundsatzvorlage GRDrs 284/2014 – und entsprechend der Anregung des Bezirksbeirats Stuttgart-West – wurde vorgeschlagen, einen sachver­ständigen Beirat unabhängiger Experten einzuberufen, der die weitere Vermarktung und Entwicklung des neuen Stadtquartiers begleitet. Dieser tagte zum ersten Mal am 15. Dezember 2014 und begleitet das Projekt bis heute.

Am 11. Juni 2013 wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) die Aufstellung des Bebauungsplans (vgl. GRDrs 198/2013) beschlossen.

In den Geltungsbereich miteinbezogen wurden die Flächen des Gesundheitsamtes an der Schloßstraße sowie die Bestandsbebauung an der Hasenbergstraße zwischen Breitscheid- und Lindenspürstraße.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21. Juni bis 4. Juli 2013 statt. Es wurden Anregungen vorgebracht (s. Anlage 4).

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2014 einstimmig den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 1. August 2014 bis 26. September 2014. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Folge geändert und daher vom 18. September 2015 bis 19. Oktober 2015 erneut ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegungen waren umweltbezogene Informationen zu den Themen Luft, Wasser, Boden, Flora/Fauna, Landschaft, Klima und Mensch verfügbar.
Während den öffentlichen Auslegungen wurden keine Anregungen bzw. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit vorgebracht.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend Anlage 10 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt: Die ehemalige Gemeinbedarfsfläche (große Krankenhäuser) wird in gemischte Baufläche und in Grünfläche, Parkanlage, Landschaftspark geändert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie erneut während der beiden öffentlichen Auslegungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.
Bei der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zuge der Auslegung vom 1. August bis zum 26. September 2014 und bei der nochmaligen öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 18. September bis 19.Oktober 2015 haben folgende Behörden Stellungnahmen abgegeben: Handwerkskammer Stuttgart; Industrie- und Handelskammer (IHK), Region Stuttgart; Kabel BW; Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz; Regierungspräsidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst; Verband Region Stuttgart; Deutsche Telekom AG ,T-Com; Netze BW EnBW Regional AG; Amt für Umweltschutz; Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46, Techn. Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen; NABU Stuttgart e.V.; Verschönerungsverein Stuttgart e.V.; VVS, Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH.

Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen. Die Stellungnahmen wurden, soweit erforderlich und geboten, im vorliegenden Bebauungsplanentwurf berücksichtigt .
Die gesamten Äußerungen sind in Anlage 5 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.
Die Begründung wurde am 2. März 2016 in Kapitel 3.8.2 Bäume und 4.3 Boden/
Versiegelung/Wasserkreislauf durch weitere Hinweise der Träger öffentlicher Belange redaktionell ergänzt.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Schaffung von Wohnraum und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung. Das Verfahren erfolgt unter Berücksichtigung des § 13a BauGB. Die entsprechenden Voraussetzungen sind gegeben. Von einem Umweltbericht kann daher abgesehen werden, ebenso ist eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nicht erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Für die städtischen baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 4,67 Mio. Euro anfallen.

Das seit 2013 bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 28 – Bismarckplatz - kann bei Vorliegen konkreterer Planungen erweitert werden. Die Aufwertung öffentlicher Flächen ist dann mit Mitteln des Förderprogramms Innenentwicklung – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – anteilig förderfähig.

Mit den Gemeinderatsdrucksachen 584, 586, 587, 791, 792 aus dem Jahr 2015 wurden die Verkaufsbedingungen und die Grundstückserlöse abschließend festgelegt und beschlossen.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, T, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Bebauungsplan vom 30. April 2014 / 26. August 2015 / 2. März 2016
3. Anlage 3 wurde aus Datenschutzgründen gelöscht
4. Anregungen der Bürger aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 2

BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
6. Entwurf des Bebauungsplans vom 30. April 2014 / 26. August 2015
7. Textteil des Bebauungsplans vom 30. April 2014 / 26. August 2015
8. FNP-Berichtigung
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9. Namensliste der Beteiligten (nur für Mitglieder des Gemeinderats, nicht elektronisch abrufbar)




Ausführliche Begründung:
  1. Verfahrensablauf
  2. Begründung und weitere wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
  3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  4. Umweltbelange
  5. Planungsvorteil
  6. Flächennutzungsplanänderung
  7. Finanzielle Auswirkungen
  8. Flächenbilanz

  1. Verfahrensablauf
1.1. Aufstellungsbeschluss
1.2. Beteiligung der Öffentlichkeit
3. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 4. Bebauungsplanentwurf und Begründung
5. Umweltbelange

7. Planungsvorteil 8. Konzeptvergabeverfahren 9. Finanzielle Auswirkungen

10. Flächenbilanz


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Anlage 2 _ Begründung.pdfAnlage 2 _ Begründung.pdfAnlage 3 Protokoll_Bürgerforum_Olgaareal.pdfAnlage 3 Protokoll_Bürgerforum_Olgaareal.pdfAnlage 4 Anregungen der Bürger.pdfAnlage 4 Anregungen der Bürger.pdfAnlage 5 Anregungen der Behörden und Träger.pdfAnlage 5 Anregungen der Behörden und Träger.pdfAnlage 6 BP Stgt 258 Satzungbeschluss 20160314 A4.pdfAnlage 6 BP Stgt 258 Satzungbeschluss 20160314 A4.pdfAnlage 7 Textteil_2015_08_26 Satzungb 2016.pdfAnlage 7 Textteil_2015_08_26 Satzungb 2016.pdfAnlage 08 FNP_B20_.pdfAnlage 08 FNP_B20_.pdf