Wiedereinstieg

Für Ihre Betreuung und Ihre Begleitung beim beruflichen Wiedereinstieg ist Ihr Beschäftigungsamt beziehungsweise das Haupt- und Personalamt zuständig. Wenn Sie bei einem Amt mit eigener Personalzuständigkeit oder einem Eigenbetrieb beschäftigt waren, wenden Sie sich bitte zuerst an die dortige Personalstelle.

Wenn Sie nach der Beurlaubung die Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen wollen, sollten Sie dies Ihrem Beschäftigungsamt beziehungsweise dem Haupt- und Personalamt, Abteilung Personalservice, möglichst schon ein Jahr davor, spätestens aber sechs Monate vorher mitteilen. Dies gilt vor allem auch bei Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung. Je früher Ihre Wünsche und Vorstellungen bekannt sind, desto eher kann Ihnen eine geeignete Stelle angeboten werden. In jedem Fall haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen, nicht aber unbedingt auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz.

Trotz rechtzeitig beginnender Suche kann in einigen Fällen erst recht kurzfristig ein passender Arbeitsplatz angeboten werden. Die Gründe dafür sind oft vielfältig. Bitte lassen Sie sich deshalb nicht entmutigen und fragen Sie immer wieder nach - auch persönlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Unterstützung!


Zurück an den Arbeitsplatz - was gibt´s zu bedenken? Hier eine interessante Übersicht!

Den Wiedereinstieg nach der Elternzeit planen

Individuelles Beratungsgespräch mit Qualifizierungsplanung

Jobstarter: kurzfristige Vertretungs- und Aushilfsangebote

Stellenangebote Landeshauptstadt und Klinikum

Tele- und Heimarbeit

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Familien-Wegweiser

http://www.familien-wegweiser.de/

Aktuelle und praxisnahe Informationen über staatliche Familienleistungen - das bietet das Serviceportal www.familien-wegweiser.de
<
http://www.familien-wegweiser.de/>. Zum Start ins neue Jahr präsentiert sich das Online-Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
neuem Design. Dank eines Responsive Designs lässt sich die Website nun auch leichter mit Smartphone und Tablet nutzen.

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Unbürokratische Beratung zum Wiedereinstieg bei der Agentur für Arbeit

Die Arbeitsagenturen in der Region haben neue Anlaufstellen für Wiedereinsteiger_innen in den Job geschaffen. Sie unterstützen Frauen und Männer, die nach längerer Familien- oder Pflegephase den Weg in das aktive Berufsleben zurück finden möchten und nicht bei den Arbeitsagenturen gemeldet sind.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stuttgart/familienzeit

S- Wiedereinstiegsberaterin.pdfS- Wiedereinstiegsberaterin.pdfWN-Wiedereinstiegsberaterin.pdfWN-Wiedereinstiegsberaterin.pdf



    Zuletzt geändert am 10/28/2021 - Haftungsausschluss