Nach dem Wegfall der Förderprogramme von Bund (ProKindertagespflege) und Land (Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege) soll ein jährliches Budget von 33.000 EUR zur Finanzierung von Anreizen in der Qualifizierung von künftigen Kindertagespflegepersonen genutzt werden. Das Budget beinhaltet Referentenkosten für Mentoren-Schulungen, Mentorenprämien, Zertifikate, Abschlussprämien und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Das Jugendamt führt seit 2022 eine jährliche Fortbildungsreihe mit 4 Abendveranstaltungen zum Schutzauftrag für alle Kindertagespflegepersonen durch, die als Zeichen der Wertschätzung für die tätigen Kindertagespflegepersonen auch bewirtet werden sollen. Während des Bundesprogramms haben Jugendamt und Träger sich jährlich zu moderierten Klausurtagen getroffen, die die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts für die Kindertagespflege sowie die Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Stuttgart zum Thema haben. Dieser bewährte Austausch soll weitergeführt werden. Anlage 2 führt die einzelnen Positionen mit dem zugehörigen Finanzbedarf auf.
Um die Attraktivität des Berufsbildes Kindertagespflege in Stuttgart auch im Vergleich zu den Nachbar-Landkreisen und -kommunen zu steigern, sind ebenfalls weitere Maßnahmen geplant. Viele Kommunen der benachbarten Kreise fördern Kindertagespflegepersonen zusätzlich zu den Kreisjugendämtern:
Auch im Hohenlohekreis und im Landkreis Böblingen werden sowohl Zuschüsse zu den Miet- und Nebenkosten und externen Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Pflege) bewilligt oder die Kosten für die Anmietung von Räumen vollständig übernommen.
In Stuttgart bestehen derzeit 22 Großtagespflegestellen, in denen bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreut werden. Der Zuschuss wurde 2009 (GRDrs 1043/2009) auf der Basis von 5 EUR/qm je Gruppe) beschlossen. Mit GRDrs 423/2011 wurde der Zuschuss auf 90 % der Miet- und Mietnebenkosten, max. 1.000 EUR/Monat festgelegt. Der Mietspiegel in Stuttgart weist für eine 100 qm Mietwohnung 2011 eine Kaltmiete von 9,35 EUR/qm aus. Für 2023 liegt die Kaltmiete bei 15,78 EUR/qm. Diese Steigerung rechtfertigt eine Erhöhung um max. 400 EUR/Monat. Im Januar wurde die laufende Geldleistung um einen EUR pro Betreuungsstunde erhöht, damit sollten vor allem die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Mietzuschuss für Großtagespflegestellen von
1.000 EUR/Monat auf max. 1.400 EUR/Monat zu erhöhen.
Mit dem erhöhten Mietkostenzuschuss wäre die Kostenentwicklung der letzten Jahre besser ausgeglichen.
In Mannheim erhalten Kindertagespflegepersonen, die Zuhause betreuen, pro neu geschaffenen Platz 660 EUR (bis zu 3.300 EUR bei 5 Kindern); Großtagespflegen erhalten je Platz 2.400 EUR (bis zu 21.600 EUR bei 9 Kindern). Karlsruhe zahlt eine Platzpauschale von bis zu 3.000 EUR je Neuschaffung eines Betreuungsplatzes.
Im Landkreis Böblingen und im Hohenlohekreis gibt es für Großtagespflegen eine Sachkostenpauschale: Hier reichen die Empfehlungen von 50 EUR/Betreuungsplatz/Monat bis hin zu 2.500 EUR/Jahr. Zudem rät der Landkreis Böblingen seinen Kommunen zu einer Platzpauschale für Großtagespflegen in Höhe von 100 EUR/Platz/Monat. Reutlingen bietet eine Sachkostenpauschale in Höhe von 50 EUR/Monat/Kind an. Auch eine Platzpauschale für allein betreuende Kindertagespflegepersonen sowie Großtagespflegen ist mitgedacht: 70 EUR bis 100 EUR/Monat/Kind (je nach Alter des Kindes). Ausgehend von zwei Qualifizierungskursen pro Jahr mit maximal 15 Teilnehmenden wird jährlich mit 10 Kindertagespflegepersonen gerechnet, die jeweils 4 Plätze anbieten und 5 Großtagespflegestellen, die jeweils 9 Plätze haben.
Zum Vergleich: In Karlsruhe wird die Betreuung in anderen geeigneten Räumen grundsätzlich mit 1 EUR/Betreuungsstunde/Kind zusätzlich bezuschusst, um anfallende Mietkosten zu kompensieren (200 EUR/Woche bei Betreuung von 5 Kindern für 40 Stunden).
Finanzielle Auswirkungen Bei der Kindertagespflege, Teilhaushalt 510 Jugendamt, Amtsbereich 5103657 Finanz. Förderung entsteht ein Mehraufwand in Höhe 672.460 EUR in 2024 und 715.660 EUR in 2025. Dieser ergibt sich aus den unter Punkt 1 bis Punkt 4.5 dargestellten einzelnen Finanzierungsbedarfen.
Die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 598.600 EUR pro Jahr.