Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 616/2023
Stuttgart,
06/19/2023


Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivitätssteigerung der Kindertagespflege



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich10.07.2023

Bericht:


Der Zugang für alle Kinder zu frühkindlicher Bildung ist ein wichtiger Indikator des Nachhaltigkeitsziels Hochwertige Bildung (SDG 4) auf der Agenda 2030. Die Verfügbarkeit von vorschulischen Bildungsangeboten bietet Eltern die Chance auf Erwerbstätigkeit und Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5, SDG 10). Die Kindertagespflege ist mit ihrem Angebot zu frühkindlicher Bildung ein Bestandteil der Kinderbetreuung in Stuttgart und damit eine wichtige Säule zur Erfüllung des Kita-Rechtsanspruchs. Durch die Verwaltungsvorschrift KTP Baden-Württemberg, die neuen Vorgaben zur Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen und die Beschlüsse des Gemeinderats erhielt die Kindertagespflege in Stuttgart in den letzten Jahren deutlich mehr Profil.
Trotz aller Maßnahmen konnte aber die Zahl der betreuten Kinder nicht gesteigert werden; 2022 wurden 1.081 Kinder von 216 Kindertagespflegestellen betreut. 2019 waren es noch 1.195 Kinder bei 254 Kindertagespflegepersonen. Der Rückgang der Kindertagespflegepersonen, die während der Corona-Pandemie ihre Betreuungstätigkeit beendet haben, konnte noch nicht ausgeglichen werden. Die Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen wie auch fehlende Betreuungsräume und nicht zuletzt hohe Mieten und gestiegene Neben- und Lebenshaltungskosten erweisen sich immer wieder als Hürden, eine Kindertagespflegestelle zu gründen.
Umliegende Städte und Landkreise haben ebenfalls erkannt, dass zusätzliche finanzielle Leistungen zur langfristigen Bindung, Gewinnung und Förderung von Kindertagespflegepersonen notwendig sind. Diese Zusatzleistungen wurden als Vergleich in die Maßnahmenplanung hinreichend miteinbezogen.

Um das ehrgeizige Ziel des Ausbaus zu erreichen, plant die Verwaltung zur Erhöhung der Plätze in der Kindertagespflege und zur Attraktivitätssteigerung ein umfangreiches Maßnahmenpaket.


1. Modellprojekt zur Schaffung von Großtagespflegestellen
Ab 01.01.2024 soll ein Modellprojekt über 5 Jahre mit Sira, einem erfahrenen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe starten. Der Träger Sira Großtagespflege möchte in diesem Zeitraum bis zu 5 Großtagespflegestellen mit 45 neuen Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege in Stuttgart gründen.
Dieser Träger, sucht geeignete Räume, plant und gestaltet diese nach den Vorgaben für Großtagespflegestellen und übernimmt den laufenden Betrieb. Sira arbeitet ausschließlich mit festangestellten Kindertagespflegepersonen. Dieses Konzept wird das Angebot in Stuttgart erweitern und die Kindertagespflegepersonen ansprechen, denen die eigene Selbstständigkeit ein zu hohes Risiko darstellt.
In Abgrenzung zu unserem Kooperationspartner, der Tagesmütterbörse des Caritasverbands, wird der Träger Sira weder in der Qualifizierung und Fortbildung tätig sein, noch die Fachberatung übernehmen.

Für dieses Modell fallen pro Großtagespflegestelle bei Vollbesetzung mit 9 Kindern jährliche Kosten von 21.600 EUR an. Geplant ist die Gründung von je 2 Großtagespflegestellen in den Jahren 2024 und 2025 und der letzten in 2026. Die Kosten fallen nur an, wenn eine tatsächliche Inbetriebnahme der Großtagespflegestelle erfolgt.
In der Anlage 1 stellt Sira sein Angebot vor. Der Träger erhält pro Monat und Gruppe einen Sonderzuschuss von 1.800 EUR.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025
1.
Projekt Schaffung von Großtagespflegestellen Sira
(pro Jahr 2 Standorte)
43.200
86.400

2. Anreize zur Qualifizierung von künftigen Kindertagespflegepersonen

Nach dem Wegfall der Förderprogramme von Bund (ProKindertagespflege) und Land (Qualifizierungsoffensive Kindertagespflege) soll ein jährliches Budget von 33.000 EUR zur Finanzierung von Anreizen in der Qualifizierung von künftigen Kindertagespflegepersonen genutzt werden.
Das Budget beinhaltet Referentenkosten für Mentoren-Schulungen, Mentorenprämien, Zertifikate, Abschlussprämien und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Jugendamt führt seit 2022 eine jährliche Fortbildungsreihe mit 4 Abendveranstaltungen zum Schutzauftrag für alle Kindertagespflegepersonen durch, die als Zeichen der Wertschätzung für die tätigen Kindertagespflegepersonen auch bewirtet werden sollen.
Während des Bundesprogramms haben Jugendamt und Träger sich jährlich zu moderierten Klausurtagen getroffen, die die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts für die Kindertagespflege sowie die Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Stuttgart zum Thema haben. Dieser bewährte Austausch soll weitergeführt werden.
Anlage 2 führt die einzelnen Positionen mit dem zugehörigen Finanzbedarf auf.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
2.
Mentorenschulungen, Mentoren- und Abschlussprämien, Zertifikate, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsreihe Gewaltschutzkonzept, Klausurtage
33.000
33.000


3. Bestehende Maßnahme mit Finanzierungsbedarf – Mietkostenzuschuss für Großtagespflegestellen

Um die Attraktivität des Berufsbildes Kindertagespflege in Stuttgart auch im Vergleich zu den Nachbar-Landkreisen und -kommunen zu steigern, sind ebenfalls weitere Maßnahmen geplant.
Viele Kommunen der benachbarten Kreise fördern Kindertagespflegepersonen zusätzlich zu den Kreisjugendämtern:


Einige benachbarte Kommunen, wie bspw. der Rems-Murr-Kreis, unterstützen Tagespflegepersonen, die sich zusammenschließen und gemeinsam außerhalb ihres eigenen Haushalts tätig sind: Der Einsatz reicht von der anteiligen Kostenübernahme (z.B. Kaltmiete oder Nebenkosten) über die vollständige Bezuschussung der Raummieten inkl. Nebenkosten bis hin zu Zuschüssen oder Erstattungen für Renovierung und Instandhaltung.

Auch im Hohenlohekreis und im Landkreis Böblingen werden sowohl Zuschüsse zu den Miet- und Nebenkosten und externen Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Pflege) bewilligt oder die Kosten für die Anmietung von Räumen vollständig übernommen.

In Stuttgart bestehen derzeit 22 Großtagespflegestellen, in denen bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreut werden. Der Zuschuss wurde 2009 (GRDrs 1043/2009) auf der Basis von 5 EUR/qm je Gruppe) beschlossen. Mit GRDrs 423/2011 wurde der Zuschuss auf
90 % der Miet- und Mietnebenkosten, max. 1.000 EUR/Monat festgelegt.
Der Mietspiegel in Stuttgart weist für eine 100 qm Mietwohnung 2011 eine Kaltmiete von 9,35 EUR/qm aus. Für 2023 liegt die Kaltmiete bei 15,78 EUR/qm. Diese Steigerung rechtfertigt eine Erhöhung um max. 400 EUR/Monat.
Im Januar wurde die laufende Geldleistung um einen EUR pro Betreuungsstunde erhöht, damit sollten vor allem die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten ausgeglichen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Mietzuschuss für Großtagespflegestellen von

1.000 EUR/Monat auf max. 1.400 EUR/Monat zu erhöhen.

Mit dem erhöhten Mietkostenzuschuss wäre die Kostenentwicklung der letzten Jahre besser ausgeglichen.
MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
3.
Erhöhung des Mietkostenzuschusses für Großtagespflegestellen
144.000
144.000

4. Neue Maßnahmen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen mit Finanzierungsbedarf
4.1 Gründungszuschuss für neu geschaffene Betreuungsplätze Üben Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit bei sich zu Hause aus, das heißt im
eigenen Haushalt, sind die Räume so zu gestalten, dass eine Kinderbetreuung
möglich ist. Für die Umgestaltung und Einrichtung der Räume sollen geeignete und qualifizierte Kindertagespflegepersonen eine einmalige Unterstützungsleistung für neu geschaffene Kinderbetreuungsplätze erhalten.

In Stuttgart gibt es aktuell 22 Großtagespflegestellen. Diese Betreuungsform findet in ausgewiesenen eigens für die Kinderbetreuung eingerichteten Wohnungen statt. Im Gegensatz zur Betreuung im eigenen Haushalt tragen die Kindertagespflegepersonen daher bei einer Neugründung zusätzliche Kosten für das komplette kindgerechte Mobiliar der Räumlichkeiten.
Außerdem müssen in vielen Fällen die baurechtlichen Voraussetzungen an einen Sonderbau (gem. § 38 Abs. 2 Nr. 6 LBO) erfüllt werden, was bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bedeuten kann (um z.B. PKW-Stellplätze oder Flucht- und Rettungswege zu schaffen).
Oft sind die Räumlichkeiten vorher nicht als ‚Anlage zu sozialen Zwecken‘ genutzt worden, weshalb eine Nutzungsänderung beim Baurechtsamt vonnöten ist, die die Kindertagespflegepersonen in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro beantragen müssen. Auch diese Kosten werden von ihnen selbst getragen und die Bearbeitungszeit im Baurechtsamt muss in die Gründungsplanung mit einbezogen werden.
Im Hinblick auf Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz werden an Großtagespflegen höhere Anforderungen gestellt als an eine Kindertagespflegestelle im eigenen, privaten Haushalt. Diese betreffen vor allem den Küchenbereich und ziehen oft den Einbau einer komplett neuen Küche oder Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen nach sich.
Beispiele hierfür sind die Anbringung von Fliegengittern an Küchenfenstern, den Einbau einer Doppelspüle und die Nachrüstung auf abwaschbare Oberflächen in der gesamten Küche, die Anbringung automatischer Türschließer und oftmals eine räumliche Trennung von Küche und Essbereich.
Darüber hinaus bedarf es eines zusätzlichen, von dem der Kindertagespflegepersonen getrennten, Sanitärbereich für die Kinder mit entsprechenden WCs für Kleinkinder und einem Wickelbereich.
Insgesamt stellt die Neugründung einer Großtagespflege für den Großteil der Interessierten ein erhebliches finanzielles Risiko dar und es bedarf eines soliden Startkapitals und unternehmerischen Engagements, wobei das Team Pflegeerlaubnis im Fachdienst Kindertagespflege im Jugendamt vor und in der Gründungsphase ausführlich beratend und begleitend tätig ist. Da ein entsprechender Zuschuss erst dann erfolgt, wenn die Betreuung der Kinder in den Räumlichkeiten begonnen hat, müssen die Mietkosten während der Gründungsphase in voller Höhe von den Kindertagespflegepersonen getragen werden.
Die Fachverwaltung schlägt vor, dass für jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz im
u3-Bereich in der Kindertagespflege ein einmaliger Gründungszuschuss in Höhe von
660 EUR bei allein betreuenden Kindertagespflegepersonen und 2.400 EUR in Großtagespflegen gewährt werden kann (vgl. Mannheim).

Dieser Zuschuss könnte sicher zum Abbau finanzieller Hemmnisse bei der Gründung einer Kindertagespflegestelle beitragen.

Auch in umliegenden Städten und Landkreisen hat sich dieser Zuschuss bereits bewährt:
Im Rems-Murr-Kreis übernehmen Gemeinden vollständig die Kosten für die Erstausstattung von Großtagespflegen, auch eine hälftige oder anteilige Unterstützung der anfallenden Kosten für die Gründung ist gängig. Ein jährlicher Zuschuss für Großtagespflegen für Ersatz- oder Neuanschaffungen ist im Rems-Murr-Kreis verankert (bis zu 5.000 EUR pro Jahr), ebenso wie eine Platzpauschale, die als jährlicher Festbetrag oder monatlich nach Anzahl der Betreuungsplätze gezahlt wird (z.B. 7.500 EUR bei Betreuung von 9 Kindern).

In Mannheim erhalten Kindertagespflegepersonen, die Zuhause betreuen, pro neu geschaffenen Platz 660 EUR (bis zu 3.300 EUR bei 5 Kindern); Großtagespflegen erhalten je Platz 2.400 EUR (bis zu 21.600 EUR bei 9 Kindern).
Karlsruhe zahlt eine Platzpauschale von bis zu 3.000 EUR je Neuschaffung eines Betreuungsplatzes.

Im Landkreis Böblingen und im Hohenlohekreis gibt es für Großtagespflegen eine Sachkostenpauschale: Hier reichen die Empfehlungen von 50 EUR/Betreuungsplatz/Monat bis hin zu 2.500 EUR/Jahr. Zudem rät der Landkreis Böblingen seinen Kommunen zu einer Platzpauschale für Großtagespflegen in Höhe von 100 EUR/Platz/Monat.
Reutlingen bietet eine Sachkostenpauschale in Höhe von 50 EUR/Monat/Kind an. Auch eine Platzpauschale für allein betreuende Kindertagespflegepersonen sowie Großtagespflegen ist mitgedacht: 70 EUR bis 100 EUR/Monat/Kind (je nach Alter des Kindes).

Ausgehend von zwei Qualifizierungskursen pro Jahr mit maximal 15 Teilnehmenden wird jährlich mit 10 Kindertagespflegepersonen gerechnet, die jeweils 4 Plätze anbieten und 5 Großtagespflegestellen, die jeweils 9 Plätze haben.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
4.1
Zuschuss für neu geschaffene Betreuungsplätze
Kindertagespflege in den eigenen Räumen je neuem Platz 660 EUR
26.400
26.400
4.1
Zuschuss für neu geschaffene Betreuungsplätze
Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen je neuem Platz
2.400 EUR
108.000
108.000

4.2 Vergütung einer Wochenstunde Vor-und Nachbereitungszeit

Zu den Qualitätsmerkmalen im Alltag der Kindertagespflegepersonen gehören neben der täglichen pädagogischen Begleitung der Kinder und der aktiven Gestaltung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern auch eine Vielzahl von mittelbaren pädagogischen Aufgaben. Dazu gehören Kennenlern- und Aufnahmegespräche, regelmäßige Entwicklungsgespräche, Elternabende, Portfolio-Arbeit, Vor- und Nachbereitung der Betreuung. Diese Zeiten, die unmittelbar im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, aber außerhalb der Betreuung stattfinden, werden nicht vergütet. Dazu kommen weitere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. der Einkauf, tägliche Putz-und Aufräumtätigkeiten. Weiterhin besuchen die Kindertagespflegepersonen jährlich 20 Unterrichteinheiten Fortbildung verpflichtend und haben als Selbstständige zusätzliche Büro- und Dokumentationstätigkeiten zu verrichten.

Zum Vergleich: Waiblingen, Schorndorf und umliegende Gemeinden unterstützen Tagespflegepersonen mit zusätzlich 1 bis 2,50 EUR pro Betreuungsstunde pro Kind. Der Zuschuss ist abhängig vom Alter des Kindes (z.B. Waiblingen, Weinstadt und Korb zahlen für die Betreuung ihrer u3-Kinder in Kindertagespflege 1,50 EUR/Stunde/Kind, bei ü3-Kindern 1 EUR/Stunde/Kind zusätzlich).
Der Hohenlohekreis gewährt 1,50 EUR/Betreuungsstunde/Kind zusätzlich zur Laufenden Geldleistung; die Altersgrenze ist je nach Kommune unterschiedlich festgelegt.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb vor, eine Stunde pro Woche für die Vor-und Nachbereitungszeit und Elterngespräche pro Kindertagespflegeperson pro Woche im Rahmen der laufenden Geldleistung zu vergüten.
Bei 220 Kindertagespflegepersonen entstehen Kosten von 7,50 EUR x 4,3 Wochen x
12 Monate = 85.140 EUR.


MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
4.2
Vergütung Vor-und Nachbereitungszeit 1h/Woche
85.140
85.140

4.3 Deutschlandticket für Kindertagespflegepersonen

Nachdem in der Presse veröffentlicht wurde, dass Mitarbeitende der Stadt Stuttgart und der freien Kitaträger das Deutschland-Ticket erhalten, erhielt das Jugendamt Anfragen von mehreren Kindertagespflegepersonen, ob sie das Ticket auch bekommen. Vor allem für die Kindertagespflegepersonen, die nicht in eigenen Räumen betreuen, entfallen damit die Fahrtkosten. Auch für allein betreuende Kindertagespflegepersonen ist das Ticket unter anderem auch für Ausflüge wünschenswert.
Mit der Kostenübernahme des Deutschlandtickets drückt die Stadt Stuttgart ihre Wertschätzung gegenüber den Kindertagespflegepersonen aus und unterstreicht die Gleichrangigkeit zur Kita.
Das Deutschlandticket kostet für 220 Kindertagespflegepersonen 129.360 EUR jährlich.
4.4 Jahreskarte für die Wilhelma und Jahresgebühr für die Stadtbibliotheken

In den letzten Jahren wurde deutlich, dass durch den Fachkräftemangel nicht mehr für jedes Kind direkt ab dem 3. Geburtstag ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Sehr viele Kinder verbleiben deshalb wesentlich länger in der Tagespflegestelle, weil sie nicht in die altersgerechteren Kitagruppen wechseln können. Die Kindertagespflegepersonen versuchen daher, ihren Kindern neue Lernorte entsprechend ihren Bedürfnissen und Entwicklungsständen anzubieten. Der Besuch der Wilhelma ist für viele Kinder ein besonderer Ort, um vielfältige Lernerfahrungen zu machen und bietet zahlreiche Gelegenheiten, die Erfahrungen auch sprachlich auszutauschen. Ein weiterer guter Bildungsort sind für Kinder und Erwachsene die Stadtteilbibliotheken. Die Kindertagespflegepersonen nutzen gern die nachhaltigere Möglichkeit vor Ort im Stadtteil mit ihren Tageskindern, um gemeinsam die Bücher-und Spieleauswahl der Tagespflegestelle abwechslungsreich zu halten und neue Ideen für die Gestaltung ihres Betreuungsalltags zu erlangen. Diese Besuche haben auch den kleinen Nebeneffekt, dass auch Eltern mit ihren Kindern die Bibliothek des Stadtteils für sich entdecken.
Die Übernahme der Kosten für die Jahreseintrittskarte in die Wilhelma und die Stadtbibliotheken wären ebenfalls Zeichen der Wertschätzung, mit denen die Stadt Stuttgart den Kindertagespflegepersonen für ihr Engagement danken würde.
Bei 220 Kindertagespflegepersonen entstehen Kosten von 14.960 EUR für die Wilhelma und 4.400 EUR für die Bibliotheken.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
4.4.
Jahreskarte Wilhelma
14.960
14.960
4.4
Jahresgebühr Stadtbibliotheken
4.400
4.400


4.5 Mietzuschuss für allein betreuende Kindertagespflegepersonen in angemieteten
Räumen

Bisher erhalten nur Großtagespflegestellen einen Mietkostenzuschuss. Aktuell fördert das Jugendamt 10 Kindertagespflegepersonen, die in angemieteten Räumen Stuttgarter Kinder betreuen. Diese Kindertagespflegepersonen sollten ebenfalls einen Mietkostenzuschuss von max. 700 EUR (Kaltmiete + Nebenkosten) erhalten.
Pro Jahr würden pro Kindertagespflegeperson max. 8.400 EUR gewährt werden. Insgesamt entstehen Kosten von 84.000 EUR.

Zum Vergleich: In Karlsruhe wird die Betreuung in anderen geeigneten Räumen grundsätzlich mit 1 EUR/Betreuungsstunde/Kind zusätzlich bezuschusst, um anfallende Mietkosten zu kompensieren (200 EUR/Woche bei Betreuung von 5 Kindern für 40 Stunden).
MaßnahmeFinanzbedarf in EUR
2024
2025ff
4.5
Mietzuschuss allein betreuende Kindertagespflegepersonen außerhalb des eigenen Haushalts
84.000
84.000


Finanzielle Auswirkungen

Bei der Kindertagespflege, Teilhaushalt 510 Jugendamt, Amtsbereich 5103657 Finanz. Förderung entsteht ein Mehraufwand in Höhe 672.460 EUR in 2024 und 715.660 EUR in 2025. Dieser ergibt sich aus den unter Punkt 1 bis Punkt 4.5 dargestellten einzelnen Finanzierungsbedarfen.

Die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 598.600 EUR pro Jahr.
Mehrbedarf für neu geförderte Maßnahmen 20242025
Projekt Schaffung von Großtagespflegestellen Sira (pro Jahr 2 Standorte)
43.200
86.400
Mentorenschulungen, Mentoren- und Abschlussprämien, Zertifikate, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsreihe, Klausurtage
33.000
33.000
Erhöhung des Mietkostenzuschusses für Großtagespflegestellen
144.000
144.000
Zuschuss für neu geschaffene Betreuungsplätze
Kindertagespflege in den eigenen Räumen je neuem Platz 660€
26.400
26.400
Zuschuss für neu geschaffene Betreuungsplätze
Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen je neuem Platz 2.400€
108.000
108.000
Vergütung Vor-und Nachbereitungszeit 1h/Woche
85.140
85.140
Finanzierung Deutschlandticket für 220 tätige Kindertagespflegepersonen
129.360
129.360
Jahreskarte Wilhelma für 220 tätige KTPP
14.960
14.960
Jahresgebühr Stadtbibliotheken für 220 tätige KTPP
4.400
4.400
Mietzuschuss allein betreuende Kindertagespflegepersonen außerhalb des eigenen Haushalts
84.000
84.000
Gesamtsumme
672.460
715.660
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Punkt 2/ 42510
33
33
33
33
33
Punkte 1, 3 und 4/ 43100
639,5
682,7
704,3
704,3
704,3
Finanzbedarf
672,5
715,7
737,3
737,3
737,3
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Mietzuschüsse und weitere Zuschüsse/ 43100
598,6
598,6
598,6
598,6
598,6
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1 Konzept Sira
Anlage 2 Finanzbedarf Maßnahme 2


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616-2023-Anlage 2_ zusätzlicher Finanzbedarf.pdf
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616_2023 Anlage 1_Sira_Trägerkonzept.pdf