Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS 1202-01.00
GRDrs
900/2018
Stuttgart,
10/26/2018
Förderprogramm "Rolli-Taxen"
- Umsetzung des Haushaltsbeschlusses 2018/2019
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beirat für Menschen mit Behinderung
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.11.2018
04.12.2018
10.12.2018
Beschlußantrag:
1. Für das Förderprogramm „Rolli-Taxen“ der Landeshauptstadt Stuttgart wird die Richtlinie gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten ab dem festgelegten Stichtag bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle, 32-33.3, Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart eingehen.
3. Die Geltungsdauer dieser Richtlinie endet zum 31.12.2019. Über eine Fortsetzung wird gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 entschieden.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Mobilität und Flexibilität von Menschen mit Gehbehinderungen, die an ihren Rollstuhl gebunden sind und diesen bei einer Autofahrt nicht verlassen können, soll durch die Förderung sogenannter Rolli-Taxen wesentlich verbessert werden.
Bei den „Rolli-Taxen“ handelt es sich um Taxen, die für die Aufnahme eines besetzten Rollstuhls geeignet sind und mindestens 4 Fahrgäste (inkl. Rollstuhlfahrer) befördern können. Nach dem Transport des Rollstuhlfahrers kann das Taxi mit wenigen Handgriffen wieder zu einem sogenannten Großraumtaxi umgebaut werden.
Bisher muss eine Fahrt bei einem Sonderfahrdienst frühzeitig gebucht werden, so dass Spontanfahrten kaum möglich sind. Durch die Bereitstellung spezieller Rolli-Taxen und die daraus resultierende Möglichkeit einer spontanen Taxibestellung kann die Teilhabe der betroffenen Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erheblich verbessert werden. Insbesondere in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen kann durch den Einsatz der Rolli-Taxen das derzeitige Angebot von Fahrdiensten in Stuttgart quantitativ und qualitativ erweitert werden.
Bisher rechnet sich die kostenintensive Umrüstung der Fahrzeuge in ein Rolli-Taxi für die Taxiunternehmer nicht und ist auch nicht refinanzierbar.
Durch das Förderprogramm „Rolli-Taxen“ soll ein finanzieller Anreiz für alle antragsberechtigten Taxiunternehmer geschaffen werden, zusätzliche Dienstleistungen für die betroffenen Menschen, die ein hohes Mobilitätsinteresse besitzen, anzubieten.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmer mit Betriebssitz in Stuttgart mit einer gültigen Genehmigung für den Verkehr mit Taxen.
Die Förderung der Umrüstung von Taxen zu Rolli-Taxen wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018/2019 „Haushaltspaket Inklusion – Förderung von Rolli-Taxen“ beschlossen (siehe Antragserledigungsliste 2018/2019, Auszug Investitionen mit Drittbegünstigung, Seite 24, Referat Soziales und gesellschaftliche Integration). Mit dem Budget von insgesamt 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 erfolgt die Förderung nach den folgenden Maßgaben:
- Die Umrüstung von bis zu 10 Taxen zu sogenannten Rolli-Taxen nach vorstehender Definition kann bewilligt werden.
- Die Umrüstung wird mit 95% der Nettoumbaukosten, max. 10.000 Euro je Fahrzeug gefördert.
- Die Taxiunternehmer müssen sich zu 5% an den Kosten beteiligen.
- Dieselbetriebene Fahrzeuge müssen mindestens die Norm EURO 6 erfüllen.
- Jedes Fahrzeug ist nur einmal förderfähig.
Die Förderrichtlinie wird nach der Beschlussfassung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft treten. Sämtliche Taxiunternehmer mit Betriebssitz in Stuttgart werden durch ein Anschreiben auf das Förderprogramm und die beschlossene Richtlinie hingewiesen. Die schriftliche Antragstellung erfolgt mit Hilfe eines bereitgestellten Antragsformulars. Die Festlegung eines Stichtages zur Antragseinreichung dient der Transparenz. Damit soll sichergestellt werden, dass alle potentiellen Antragsberechtigten gleiche Startchancen erhalten. Die Prüfung und Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der Genehmigungsbehörde (Dienststelle 32-33.3).
Durch das Förderprogramm „Rolli-Taxen“ kann sowohl dem Wunsch der mobilitätseingeschränkten Personen nach mehr Flexibilität und Spontanität als auch dem Bestreben der Stuttgarter Taxiunternehmer nach einer qualitativen und quantitativen Verbesserung ihres Dienstleistungsangebots entgegengekommen werden.
Die Stadt Stuttgart kann durch dieses Projekt einen erheblichen Beitrag zur Inklusion leisten.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Förderprogramm „Rolli-Taxen“ hat der Gemeinderat im THH 810 - Bürgermeisteramt, Kostenart 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Finanzmittel in Höhe von insgesamt 80.000 Euro für die Kalenderjahre 2018/2019 bereitgestellt. Da die Förderung nun durch die Führerscheinstelle abgewickelt wird, werden diese Mittel in den THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung umgesetzt.
Beteiligte Stellen
Das Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.
Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Das Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
Anlagen
Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für die Umrüstung von Rolli-Taxen
<Anlagen>
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Förderrichtlinie der LHS zur Förderung von Rolli-Taxen.docx