Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 356/2023
Stuttgart,
06/01/2023


Künftige Förderung der Raumkosten der Träger LAGAYA e. V., Release Stuttgart e. V., Wilde Bühne e. V. und Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V.



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich19.06.2023

Bericht:

Die Stuttgarter Suchthilfe hat sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend der unterschiedlichen Zielgruppen und Hilfebedarfe mit ihren Angeboten ausdifferenziert und qualitativ und quantitativ laufend weiterentwickelt. Sie bietet vielfältige zielgruppendifferenzierte Angebote in den Bereichen Prävention, Beratung, Betreuung und Behandlung, Schadensminimierung und Überlebenshilfen (niedrigschwellige Hilfen) sowie Selbsthilfe an und übernimmt damit eine weitreichende Versorgungsverantwortung für Menschen mit Suchtproblemen.

Um die Nachhaltigkeit der bisher implementierten Angebote der Suchthilfe sicherzustellen und die Angebotserbringung auch in Zukunft qualitativ hochwertig zu ermöglichen, beantragen die Suchthilfeträger LAGAYA e. V., Release Stuttgart e. V. und Wilde Bühne e. V. sowie die Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart e. V. folgende Raumausweitungen und Mietkostenübernahmen:
TrägerAntrag
1LAGAYA e. V.Übernahme gestiegener Miet- und Mietnebenkosten aufgrund von Umzug in neue, größere Räumlichkeiten (zusätzlicher Flächenbedarf: 100,00 qm)
2Wilde Bühne e. V.Übernahme gestiegener Miet- und Mietnebenkosten aufgrund von Umzug in neue, größere Räumlichkeiten (zusätzlicher Flächenbedarf: 84,36 qm)
3Release Stuttgart e. V.Übernahme gestiegener Miet- und Mietnebenkosten am Standort Villastr. 11, 70190 Stuttgart
4Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V.Übernahme gestiegener Miet- und Mietnebenkosten am Standort Tübinger Str. 13-15, 70178 Stuttgart
Die beantragten Raumausweitungen und Mietkostenübernahmen tragen, wie folgend dargestellt, zu der Sicherstellung und dem Ausbau der Angebote der Träger bei und stehen damit im Einklang mit dem UN-Ziel für Nachhaltige Entwicklung Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei, indem sie die Gesundheit der Betroffenen und Einwohnerinnen und Einwohner fördern.

Zu 1 Zusätzliche Miet- und Mietnebenkosten des Trägers LAGAYA e. V.

Die Beratungs- und Behandlungsstelle für Frauen und Mädchen mit Suchtproblemen LAGAYA e. V. hat die Beratungs-, Behandlungs- und Präventionsangebote in den letzten Jahren kontinuierlich und erfolgreich ausgebaut, sodass die derzeitigen Räumlichkeiten zu klein geworden sind. Die mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten (neuer Standort: Neckarstr. 227, 70190 Stuttgart) verbundene größere Fläche ermöglicht es dem Träger, u. a. mehr Gruppenangebote anzubieten, die Präventionsangebote in den eigenen Räumlichkeiten auszuweiten sowie die Werkstatt für niedrigschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten auszubauen. Die neuen Räumlichkeiten sind demnach ein zentraler Baustein für den Träger, um die Angebote auch in Zukunft qualitativ hochwertig vorhalten und weiter ausbauen zu können (Anlage 1).

Die geförderte Fläche der neuen Räumlichkeiten umfasst insgesamt 500 qm, die künftige Kaltmiete beträgt monatlich 12,00 EUR/qm, die Nebenkosten 4,17 EUR/qm und die Reinigungskosten 1,85 EUR/qm.
Derzeit werden die Raumkosten der angemieteten Fläche von 400 qm mit jährlich insgesamt rd. 53.800 EUR gefördert. Bei einer Flächenausweitung um 100 qm errechnet sich bei einem Fördersatz von 77,5 % ein zusätzlicher jährlicher Mittelbedarf von rd. 30.000 EUR.

Zu 2 Zusätzliche Miet- und Mietnebenkosten des Trägers Wilde Bühne e. V.

Die kleinen Räumlichkeiten (aktuell ca. 42 qm) des Trägers Wilde Bühne e. V. stellen den Träger zunehmend vor Herausforderungen. So müssen erhebliche Kapazitäten in eine funktionierende Teamorganisation in den kleinen Räumlichkeiten investiert werden (die Wilde Bühne e. V. verfügt über 5 Mitarbeitende mit insgesamt 3 VZÄ, wovon 1,75 VZÄ städtisch gefördert werden), Entwicklungs- und Krisengespräche mit den ca. 15 Spieler*innen sind unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur schwer bzw. lediglich mit erheblichem organisatorischen Aufwand möglich und für die notwendigen Proben müssen zusätzliche Räumlichkeiten angemietet werden. Der Umzug innerhalb desselben Gebäudes in größere Räumlichkeiten ermöglicht der Wilden Bühne e. V. einerseits in direkter Nähe ihres engen Kooperationspartners (Kulturwerk) zu bleiben und andererseits den dargestellten Umständen zu begegnen. Im Sinne der Aufrechterhaltung und des Ausbaus der in Stuttgart einzigartigen Präventionsangebote des Trägers Wilde Bühne e. V. ist der beantragte zusätzliche Raumbedarf mit den verbundenen höheren Miet- und Mietnebenkosten (Anlage 2) aus Sicht der Sozialplanung notwendig.

Die Fläche der neuen Räumlichkeiten umfasst insgesamt 126,36 qm, die künftige Kaltmiete beträgt monatlich 15,00 EUR/qm, die Nebenkosten 3,38 EUR/qm und die Reinigungskosten 1,58 EUR/qm.
Derzeit werden die Raumkosten der angemieteten Fläche von 42 qm mit jährlich insgesamt rd. 8.600 EUR gefördert. Bei einer Flächenausweitung um 84,36 qm errechnet sich bei einem Fördersatz von 77,5 % ein zusätzlicher jährlicher Mittelbedarf von rd. 14.900 EUR.

Zu 3 Zusätzliche Miet- und Mietnebenkosten des Trägers Release Stuttgart e. V.

Der Mietvertrag von Release Stuttgart e. V. am Standort Villastr. 11, 70190 Stuttgart ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Aufgrund des deutlichen Anstiegs des Verbraucherpreisindexes seit 2021 steigen die Mietkosten in einem Maß, das die bisherige Förderung der Mietkosten des Trägers durch die LHS Stuttgart deutlich übersteigt und auf Dauer nicht aus Eigenmitteln finanziert werden kann (Anlage 3).

Aufgrund dieser Indexmiete haben sich die Mietkosten für die Räumlichkeiten in der Villastraße 11, 70190 Stuttgart mit einer Fläche von 452,1 qm seit dem 01.01.2023 wie folgt erhöht:

Bis April 2021 betrug die monatliche Kaltmiete 3.610 EUR (7,98 EUR/qm). Diese wurde in zwei Schritten von 01.05.2021 bis 28.02.2022 um monatlich 196 EUR und ab dem 01.03.2022 um monatlich weitere 321 EUR erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung der monatlichen Kaltmiete auf nunmehr insgesamt 4.037 EUR (8,93 EUR/qm). Dies führt zu einer jährlichen Kaltmiete von 48.444 EUR.

Die Nebenkosten wurden ab dem 01.01.2023 von 1.130 EUR (2,50 EUR/qm) auf 1.415 EUR (3,13 EUR/qm) erhöht. Dies bedeuten jährliche Nebenkosten in Höhe von 16.980 EUR.

Der Träger beantragt die Übernahme dieser gestiegenen Mietkosten ab dem 01.01.2024.

Der derzeitige städtische Zuschuss zu den Mietkosten beträgt 44.082 EUR/Jahr.
Insgesamt betragen die Raumkosten künftig 65.424 EUR. Bei einem Fördersatz von 77,5 % errechnet sich ein künftiger städtischer Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 50.704 EUR/Jahr.

Hieraus ergibt sich ein künftiger jährlicher Mehrbedarf von rd. 6.600 EUR.

Zu 4 Zusätzliche Miet- und Mietnebenkosten der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V.

Der Mietvertrag der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) e. V. am Standort Tübinger Str. 13-15, 70186 Stuttgart sieht eine Staffelmiete vor. Aus diesem Grund übersteigen die für die Selbsthilfekontaktstelle KISS anfallenden Miet- und Mietkosten absehbar deutlich die bisherige Förderung der Mietkosten durch die LHS Stuttgart. Der Mehrbetrag kann auf Dauer nicht aus Eigenmitteln finanziert werden (Anlage 4).

Der Träger teilt mit, dass per Mietvertrag eine Staffelmiete für die Jahre 2024 bis 2028 vorgesehen ist. Die Kaltmiete der Räumlichkeiten am Standort Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart mit einer Fläche von 271 qm beträgt bis zum 31.12.2023 15,50 EUR/qm.

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich diese auf 15,93 EUR/qm und ab dem 01.11.2024 bis 31.05.2027 auf 16,70 EUR/qm. Ab dem 01.06.2027 erfolgt eine erneute Erhöhung auf 17,85 EUR/qm.

Hieraus errechnet sich bei einem Fördersatz von 80 % ein künftiger jährlicher Mehrbedarf von rd. 1.500 EUR für das Jahr 2024, weitere rd. 1.700 EUR für die Jahre 2025 bis 2027 sowie zusätzlich weitere 1.200 EUR ab dem Jahr 2028.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
53
55
55
55
56
Finanzbedarf
53
55
55
55
56
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Ambulante Suchthilfe
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
5.162
5.162
5.162
5.162
5.162
Kiss e. V.
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
304
304
304
304
304
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag LAGAYA e. V., Umzug neue Räume
2. Antrag Wilde Bühne e. V., Erhöhung Mietkosten
3. Antrag Release Stuttgart e. V., Erhöhung Mietkosten 4. Antrag KISS Stuttgart e. V., Erhöhung Mietkosten


<Anlagen>

zum Seitenanfang


File Attachment Icon
GRDrs 356_2023_Anl 3_Release Erhöhung Mietkosten.pdf
File Attachment Icon
GRDrs 356_2023_Anl 1_LAGAYA Umzug neue Räume.pdf
File Attachment Icon
GRDrs 356_2023_Anl 2_WildeBühne Mietkostenerhöhung.pdf
File Attachment Icon
GRDrs 356_2023_Anl 4_KISS Mietkosten.pdf