· Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)
· Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera)
· Tagesstätten für chronisch psychisch Kranke
· Arbeitsprojekte/Beschäftigungsmöglichkeiten (SGB XII/SGB IX und SGB II)
· Psychiatrische Institutsambulanzen (Sprechstunden der Ambulanz der zuständigen Klinik (PIA, SGB V)
· Häusliche Psychiatrische Pflege (SGB V)
· Soziotherapie (SGB V)
· Aufwind/Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern
· Assistenz im eigenen Wohnraum oder in Wohngemeinschaften und im Sozialraum (SGB IX)
· Beschäftigung von Genesungsbegleitenden
In den letzten Jahren wurden diese Angebote stark ausgebaut, wodurch zusätzliche Aufgaben für die Verwaltungskräfte der GPZ hinzugekommen sind. Deshalb beantragen die GPZ Träger ab 2024 die Erhöhung des geförderten Stellenumfangs um insgesamt 4,0 VZÄ (jeweils 0,5 VZÄ pro GPZ). Dieser Antrag auf Erhöhung wird von der Sozialverwaltung unterstützt.
Seit 2004 wird pro GPZ eine 100 %-Verwaltungskraftstelle gefördert, die dem Sozialpsychiatrischen Dienst zugeordnet ist.
Mit dem Ausbau der GPZ-Angebote ist der Verwaltungs- und Organisationsbedarf deutlich angestiegen. Zu den Sozialpsychiatrischen Diensten SpDi sind seit 2004 die Gerontopsychiatrischen Beratungsdienste (GerBera), die Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen, Beschäftigungsmöglichkeiten für chronisch psychisch Kranke, sowie Aufwind/Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern und die Beschäftigung von Genesungsbegleitenden und Präsenzdienste der GPZ in zwei Sozialhotels hinzugekommen.
Die Verwaltungskräfte übernehmen dabei u. a. folgende Aufgaben: · Besetzung der Anmeldung während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr) · Telefonische und persönliche Erreichbarkeit und Weitervermittlung innerhalb des GPZ oder zu weiteren psychiatrischen Angeboten · Koordination von Angeboten, Einsätzen und Terminen · Geldverwaltung und Kassenführung für Klient*innen und interne Abläufe · Koordination der Außensprechstunden der PIA
Insbesondere die gestiegenen Fallzahlen der GerBera haben auch Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltungskräfte in den GPZ. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.903 Klient*innen durch die acht GerBera-Dienste der GPZ unterstützt. Dies sind im Durchschnitt 112 Betreuungen pro Fachkraftstelle. Von diesen Betreuungen waren 1.231 längerfristig (über 4 Kontakte). Die durchschnittliche Zahl der Hausbesuche betrug 215 pro Fachkraft (insgesamt 3.650 in 2021, 3.278 in 2020). Für die Geldauszahlungen kommen die durch GerBera betreuten Klient*innen oftmals nicht ins GPZ, sondern die Geldauszahlung erfolgt vor Ort bei einem Hausbesuch der GerBera-Fachkräfte. Für die Verwaltungskräfte des GPZ bedeutet dies, im Vorfeld, einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand, insbesondere, da der Bereich GerBera über keine eigenen Verwaltungskräfte verfügt.
Die Digitalisierung, Schulung und Anwendung spezifischer Software- und Dokumentationsprogramme bedeuten einen erhöhten zeitlichen Aufwand für die GPZ-Verwaltungs-kräfte.
Durch zusätzliche Verwaltungsstellen können Krankheitsausfälle, Schulungszeiten, Urlaube etc. bei den jeweiligen GPZ-Trägern kompensiert und aufgefangen werden.
Der von den Trägern beantragte Ausbau um insgesamt 4 Verwaltungskraftstellen (vgl. Anlagen) in den Gemeindepsychiatrischen Zentren führt zu folgenden Bedarfen:
Der Ausbau der Verwaltungskräfte der GPZ des GPV Stuttgart tragen zum Erreichen des UN-Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei.
In der Gemeinderatsdrucksache GRDrs 184/2023 („Städtische Förderung der Sachkosten für die Angebote Sozialpsychiatrische Dienste, Gerontopsychiatrische Dienste und für den Verein Arbeitskreis Leben e. V. ab 2024“) wird dargestellt, in welchem Umfang zusätzliche Fördermittel erforderlich wären, wenn die beantragte Erhöhung der bestehenden Sachkostenpauschale beschlossen würde. Finanzielle Auswirkungen