Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 306/2021
Stuttgart,
06/24/2021


Förderprogramm "Nahversorgung konkret"
- Überblick der durchgeführten und geplanten Fördermaßnahmen




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.07.2021
08.10.2021

Bericht:



Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret seit 2016 den kleinteiligen Lebensmitteleinzelhandel und somit die wohnungsnahe Grundversorgung in ihren Stadtquartieren. Konzeptionelle Grundlage hierfür sind die 2014/15 erarbeiteten Handlungskonzepte Nahversorgung konkret für Stadtteile und Stadtquartiere ohne oder mit mangelnder Lebensmittelversorgung (GRDrs. 114/2015). Die Handlungskonzepte konkretisieren das gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2008). Ziel des Förderprogramms Nahversorgung konkret ist die Aufrechterhaltung der wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.

Das Förderprogramm Nahversorgung konkret bezieht sich auf die Gesamtstadt. Vorrangig gefördert wird die Realisierung neuer sowie die Stärkung bestehender Angebote der Nahversorgung zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung in Defiziträumen, das heißt an nicht-versorgten, strukturell unterversorgten oder in ihrer Versorgung gefährdeten Standorten im Stadtgebiet. Der Fokus liegt dabei auf kleinflächigen Versorgungsangeboten sowie den Arbeitsmarkt- bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkten an für den herkömmlichen, großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nicht-rentablen Standorten. Die Mittel werden dafür genutzt, die Nahversorgung an einzelnen Standorten durch gezielte Investitionen in die Ladeninfrastruktur, besondere Beratungsangebote für inhabergeführte (Kleinst-)Lebensmittelgeschäfte, alternative Angebote zur mobilen Lebensmittelversorgung und lokale Marketingaktionen zu sichern und zu stärken.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtplanung und Wohnen und der Abteilung Wirtschaftsförderung konnten mithilfe der zur Verfügung stehenden Fördermittel in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Versorgungslücken geschlossen und wohnortnahe Lebensmittelangebote eingerichtet bzw. gesichert werden. Dies gilt auch für gemeinnützige Lebensmittelmärkte (siehe auch GRDrs 700/2019). Letztere wurden in der Förderperiode 2018/19 besonders berücksichtigt.

Die aktuelle Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitswelt sowie das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung verstärken den Bedarf eines fußläufig erreichbaren Grundversorgungsangebots.

Offensive zur Stärkung kleiner Nahversorgungsbetriebe

Vor diesem Hintergrund haben das Amt für Stadtplanung und Wohnen und die Abteilung Wirtschaftsförderung im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret im vergangenen Jahr eine Offensive zur Stärkung der bestehenden kleinen Nahversorgungsbetriebe in den unterversorgten Stuttgarter Stadtteilen gestartet.

In diesen Defiziträumen wurden knapp 40 kleinflächige Nahversorgungsbetriebe identifiziert und kontaktiert, darunter etwa zur Hälfte Lebensmittelkleinstbetriebe und zur anderen Hälfte Bäckereien und Metzgereien. Angeboten wurden in Form von bedarfsgerechten und flexibel kombinierbaren Fördermodulen kostenlose, professionelle Beratungsleistungen zu betrieblichen Fragestellungen sowie zur Schaufenster- und Warenpräsentation, Zuschüsse für investive Maßnahmen im Ladenlokal sowie die organisatorische und finanzielle Unterstützung bei der Bewerbung des Geschäfts. Pro Betrieb bzw. Verkaufsstandort ist die Fördersumme auf maximal 10.000 € begrenzt (siehe Anlage 1). Die Beratung übernehmen von der Abteilung Wirtschaftsförderung speziell hierfür beauftragte Unternehmensberater und Architekten.

Innerhalb der ersten Rücklaufphase haben einzelne Lebensmittelkleinstbetriebe sowie mehrere Bäckereien und ein kleiner Getränkemarkt ihr Interesse an den Fördermodulen bekundet. Durch persönliche Kontaktaufnahme und Vor-Ort-Termine hat das Stadtteilmanagement der Abteilung Wirtschaftsförderung die genauen Bedarfe mit den Geschäftstreibenden gemeinsam konkretisiert. Auffällig ist der hohe Anteil an Bäckereien mit Förderbedarfen. Dies zeigt auch die außerordentlich hohe Bedeutung dieser kleinteiligen, quartiersversorgenden und kommunikativen Treffpunkte. Die nachgefragten Bedarfe kommen gleichermaßen aus allen drei Fördermodulen (Beratung, Investition und Marketing). Ersichtlich ist außerdem, dass die Online-Präsenz und die damit korrelierende digitale Auffindbarkeit auch für die Lebensmittelkleinstbetriebe vor Ort zusehends an Bedeutung gewinnt.

Die folgenden Betriebe werden im Zuge der Offensive im aktuellen Doppelhaushalt gefördert (ausführliche Erläuterungen siehe Anlage 2):


Es ist gemeinsames Ziel des Amtes für Stadtplanung und Wohnen und der Abteilung Wirtschaftsförderung, die derzeit laufende Offensive nach erfolgreicher Durchführung dieser ersten Förderphase zu wiederholen und weiter auszubauen.

Neue Trends im Lebensmitteleinzelhandel

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen und die Abteilung Wirtschaftsförderung beschäftigen sich außerdem seit einiger Zeit mit dem bundesweit fortschreitenden Trend einiger größerer Marktbetreiber, kleine, automatisierte Minimärkte und SB-Markt-Konzepte in zentralen Lagen zu eröffnen. Mit Emmas Enkel gab es bis zur Übernahme der Digitalsparte real.de durch Kaufland bereits ein erstes Beispiel des App-basierten Einkaufens im Stuttgarter Westen. Es ist allerdings noch nicht gelungen, diese neuen Marktformen auf die Stuttgarter Defiziträume zu übertragen. Eine Herausforderung stellt in diesem Kontext die Verfügbarkeit geeigneter Geschäftsflächen dar. Nichtsdestotrotz greifen immer mehr Unternehmen diesen Trend auf und schaffen damit ein 24/7-Angebot für den „kleinen“ Einkauf nebenan. Beispiele hierfür sind die Konzepte der Fa. tegut... gute Lebensmittel GmbH & Co. KG („teo“) und der Fa. Chrisma GmbH („Tante M“). Auch der gemeinnützige Träger BONUS gGmbH stellt aktuelle Überlegungen in diese Richtung an. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen und die Abteilung Wirtschaftsförderung stehen bereits im engen Austausch mit verschiedenen Marktbetreibern. Dieser Austausch, die Prüfung der jeweiligen Konzepte und das gemeinsame Suchen nach geeigneten Standorten wird in den nächsten Monaten fortgesetzt. Voraussichtlich ergeben sich auch hierfür Förderbedarfe im kommenden Doppelhaushalt (Investitionskostenzuschüsse).

Gemeinnütziger Lebensmitteleinzelhandel

Einen besonderen Stellenwert nehmen weiterhin der Erhalt und die Stärkung bzw. die Weiterentwicklung der Arbeitsmarkt- bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkte ein. Die gemeinnützigen Märkte erfüllen, neben ihrer sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung, eine wichtige Ergänzungsfunktion zur Sicherstellung der Nahversorgung an Standorten, die für den herkömmlichen Lebensmitteleinzelhandel als nicht rentabel eingeschätzt werden. In 2022/23 sollen die gemeinnützigen Träger BONUS gGmbH, Markt und Service gGmbH (CAP-Märkte in Ober- und Untertürkheim) sowie NintegrA gGmbH (CAP-Märkte im übrigen Stadtgebiet) wieder gezielt gefördert werden. Dabei sollen vorrangig jene Standorte unterstützt werden, die als alleiniger Anbieter die Nahversorgung eines Quartiers sicherstellen.

Fazit und Haushaltsplananmeldung

In den Doppelhaushalten 2018/19 und 2020/21 stellte der Gemeinderat jeweils Mittel in Höhe von 100.000 € für das Förderprogramm Nahversorgung konkret stadtweit zur Verfügung. Die Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2022/23 erfolgt über eine noch zu erstellende haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage.

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtplanung und Wohnen und der Abteilung Wirtschaftsförderung im Kontext des Förderprogramms Nahversorgung konkret wurde im vergangenen Jahr nochmals intensiviert und ist für die erfolgreiche Anwendung des Programms in der Praxis unerlässlich.

Ziel ist es, in einem nächsten Schritt die Erfahrungen mit dem Förderprogramm zu bewerten, aus den Erkenntnissen Nachjustierungen vorzunehmen und für die weitere Förderpraxis im Jahr 2022 eine öffentlich bekanntzumachende Richtlinie zu erarbeiten.






Beteiligte Stellen

Referat WFB
OB/82



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





1. Fördermodule der Offensive 2020/2021 zur Stärkung kleiner Nahversorgungsbetriebe in Defiziträumen
2. In Umsetzung befindliche Unterstützungsleistungen 2021 im Rahmen des Förderprogramms "Nahversorgung konkret"


<Anlagen>


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Anlage 1 zu GRDrs 306_2021.pdf
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Anlage 2 zu GRDrs 306_2021.pdf