Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
83/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/20/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: 2018-01



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/15/2010
Betreff
    Schülerbeförderung - Fahrdienste für behinderte Schülerinnen und Schüler
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.
Leistungsvorgaben bei der Ausschreibung der besonderen Schülerverkehre:

Die in den Ausschreibungsunterlagen über die Beförderung von Schülern/Schülerinnen mit PKW, Kleinbussen und Rollstuhlbussen zu verschiedenen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart stehenden Sonderschulen und Sonderschulkindergärten in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 enthaltene Vorgaben für die Beförderung sind der Anlage 1 zu entnehmen.


Zu 2.
Entwicklung der Kostensituation in der Schülerbeförderung:

In den 80er Jahren wurde vom Land die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung auf die Stadt- und Landkreise übergeben. Über Mustersatzungen wurde auf die Einheitlichkeit der Leistungen geachtet. Zunächst konnte auch über viele Jahre eine volle Kostendeckung erreicht werden. Wie der in Anlage 2 dargestellten Kostenentwicklung zu entnehmen ist, hat das Land Mitte der neunziger Jahre die pauschalen Zuwendungen gem. § 18 Absatz 3 FAG (Finanzausgleichsgesetz) deutlich reduziert und seitdem eingefroren. Die Stadt- und Landkreise haben ihrerseits mit entsprechenden Einschränkungen bei den Leistungen reagiert, dabei aber die Sondertransporte aber ausgenommen. In diesem Bereich gelten die Vorgaben der Mustersatzung des Landes daher weitgehend unverändert weiter.

Die Transporte selbst wurden zunächst weiterhin von gemeinnützigen Organisationen (Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, ASB und Körperbehindertenverein) durchgeführt. Als die Kosten unentwegt nach oben gingen, hat das Schulverwaltungsamt auf der Grundlage der bisherigen Leistungsvorgaben diese Beförderungen dann ausgeschrieben. Inzwischen sind die Anbieter und damit der Wettbewerb deutlich gestiegen. Es sind weitere Hilfsorganisationen und beispielsweise auch der Taxiverband hinzugekommen. Bei keiner Ausschreibung wurde jedoch eine Standardsenkung vorgenommen.

Als Fahrer und Begleitpersonen haben die gemeinnützigen Organisationen traditionell meist entsprechend geschulte Zivildienstleistende eingesetzt. Mit der Verkürzung der Zivildienst-Zeit bekamen die Anbieter zunehmend Probleme, für ein ganzes Schuljahr durchgängig diese Personen einzusetzen und haben daher für die restlich verbleibende Zeit verstärkt auch auf Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte zurückgegriffen. Dennoch muss auch mit diesen Personen das im Leistungsverzeichnis vorgegebene Anforderungsprofil (i.d.R. entsprechende Schulungen durch den Anbieter) erfüllt werden.

In der Mustersatzung ist auch die Bezahlung der Begleitpersonen vorgesehen. Mit bis zu 13,39 Euro brutto pro Einsatzstunde liegt hier Stuttgart an der Spitze aller Großstädte in Baden-Württemberg, die zum Teil noch mit 7 bzw. 8 Euro hier die Begleitung entlohnen.

In der Anlage ist die Kostenentwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der Schülerbeförderung dargestellt. 2008 ist das letzte vorliegende Rechungsergebnis. 2009 sind die Kosten nochmals angestiegen. Finanzielle Spielräume gibt es daher im Doppelhaushalt 2010/2011 nicht.


Zu 3.
Leistungsüberwachung, Vorhandensein eines Beschwerdemanagements und Anpassungs-/Veränderungsbedarf von Seiten der Schulleitungen, Eltern und Anbieter:

Das Schulverwaltungsamt geht allen Mängeln und Beschwerden nach, die von den Schulen oder Eltern gemeldet werden. Für die städtischen Schulen gibt es im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 132, bei den Schulen in freier Trägerschaft nochmals 109 Touren. Im Rahmen der knappen personellen Besetzung im Team Schülerbeförderung, das ja noch die vielfältigen anderen Leistungen zu bearbeiten hat, ist eine Überwachung direkt vor Ort (Pünktlichkeit der Fahrzeuge an der Schule) oder eine Mitfahrt auf Touren (Fahrtdauer der Tour insgesamt, Einhaltung Fahrplan usw.) weder sporadisch noch in regelmäßigen Abständen möglich.


Weiteres Vorgehen:

Derzeit läuft die EU-weite Ausschreibung der Sondertransporte für die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013. Mit dem in Bälde vorliegenden Ergebnis müssen auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen aufgezeigt werden.

Außerdem müssen aufgrund der Haushaltsbeschlüsse noch Sachbeschlüsse herbeigeführt werden. Auslösende Themen sind die Reduzierung des Stuttgarter Schülerbonus und die Satzungsänderung für BaföG- und SGB III-Bezieher sowie ohnehin anstehende notwendige Anpassungen an die Entwicklung, für die derzeit eine Gemeinderatsdrucksache erstellt wird.

Hierzu gibt es vonseiten der Sonderschulen, unterstützt vom Geschäftsführenden Schulleiter und vom Staatlichen Schulamt eine Reihe von Forderungen zu Standardverbesserungen. Diese sind sicher alle nachvollziehbar und durchaus berechtigt, aber in der Folge auch sehr kostenintensiv. Das Schulverwaltungsamt wird daher diese Forderungen mit entsprechenden Kostenschätzungen in der Vorlage aufzeigen.

Bis zur nächsten Schulbeiratssitzung am 20. Juli 2010 können hierzu entsprechende Ausführungen gemacht werden.







Dr. Wolfgang Schuster


Anlagen: 2

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Vorgaben für die Beförderung Seite 6-8.doc
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Mittelübersicht Schülerbeförderung Anl. 2-A4.pdf