Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 237/2017
Stuttgart,
06/20/2017


Neues Grün in der Stadt



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikKenntnisnahmeöffentlich04.07.2017

Bericht:

Bäume und hochwertige Grünstrukturen tragen im gesamten Stadtgebiet erheblich zur Klimaverbesserung und Feinstaubbindung bei. In Fortsetzung des im DHH 2016/17 installierten Programms „Neues Grün“ wurde, mit dem Ziel weitere neue Grünstrukturen im gesamten Stadtgebiet zu implementieren, eine Vielzahl an neuen Standorten verifiziert, die Potential besitzen mittels Baum-, Hecken- oder Strauchpflanzungen eine dauerhafte und ökologische Aufwertung zu erzielen.
Nachfolgende Maßnahmenpakete können einen weiteren Baustein zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen der Stadt, der qualitativen Aufwertung von öffentlichem Raum sowie zur Verbesserung der Erholungsfunktion bestehender Grünflächen ermöglichen.

Maßnahmenpaket A: Realisierung neuer Baumstandorte im Stadtgebiet
Im Zuge erster Voruntersuchungen und Überlegungen sollen im Doppelhaushalt 2018/19 insbesondere im Bezirk Mitte in den Straßenzügen Olgastraße, Gymnasiumstraße, Hirschstraße, Stiftstraße und Bolzstraße (Mitte), Olgastraße und Neue Weinsteige (Süd), Breitscheidstraße (West) sowie Ameisenbergstraße und Wunnensteinstraße (Ost) neue Baumpflanzungen erfolgen.
Vorbehaltlich von Leitungsprüfungen oder Parkraumbedarfen der Bevölkerung wären in Summe ca. 65 Standorte realisierbar.
Kostenverfolgungen vergangener Baumpflanzungen im Straßenraum bezeugen die hohe Kostenintensität in der Schaffung neuer Baumstandorte. Aus diesem Grunde werden 15.000 EUR pro Baum bei Erstpflanzungen im Straßenraum angesetzt. Hierin sind Honorarkosten für die Planung und Bauleitung der Baumstandorte durch Landschaftsarchitekten, Herstellung von Vermessungsplänen, Rückbau von Straßenraum und bauliche Anpassungsarbeiten, die Herstellung von hochwertigen Baumquartieren mit Baumschutzmaßnahmen, die Baumpflanzung als auch die Entwicklungspflege von vier Jahren enthalten.
In Summe werden für die Installation von neuen Baumstandorten im Straßenraum Mittel in Höhe von 975.000 EUR benötigt. Ab 2023ff, nach der Entwicklungspflege, fallen jährlich zusätzliche Unterhaltungskosten für die Baumpflege in Höhe von 7.475 EUR (115 EUR/Baum/Jahr) an.



Maßnahmenpaket B: Lückenschluß und Ersatz bei vorhandenen Baumstandorten
In Folge von Baumfällungen und aus Verkehrssicherungsgründen ist eine Vielzahl an vorhandenen Baumstandorten frei, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt, derzeit nicht nachgepflanzt werden können. Mit einem zusätzlichen Budget von 300.000 EUR sollen bis Ende 2019 ca. 120 Ersatzbäume gepflanzt werden. Ab 2023ff, nach der Entwicklungspflege, fallen jährlich zusätzliche Unterhaltungskosten für die Baumpflege in Höhe von 13.800 EUR (115 EUR/Baum/Jahr) an.



Maßnahmenpaket C: Erstellung von Machbarkeitsstudien
Um auch in den zukünftigen Folgejahren 2019 ff geeignete Maßnahmen für weitere Grünstrukturen im innerstädtischen Raum zu verifizieren und umsetzen zu können, empfiehlt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zwei Machbarkeitsstudien zu beauftragen, die Potentiale und Realisierungsmöglichkeiten neuer Grünstrukturen abprüfen. Diese für den Straßenzug um die B14 in Höhe von Neckartor bis Marienplatz und im Gerichtsviertel.

B14 Neckartor bis Marienplatz
Die Zentrale Achse der B14 ist gegenwärtig mehrmals durch stillgelegte Fahrspuren und Sperrflächen geprägt. Der Mittelstreifen ist häufig ausgepflastert. Stillgelegte Unterführungen und ihre Eingänge stellen nicht gestaltete Orte in der Innenstadt dar. Am Österreichischen Platz agiert die Bürgerinitiative `Stadtlücken´, die die nicht genutzte Flächen thematisiert. Ziel der Machbarkeitsstudie ist die Prüfung und Festlegung von Aufwertungen nicht genutzter Flächen und die Darstellung von Realisierungsmöglichkeiten neuer Grünstrukturen.

Gerichtsviertel
Im Gerichtsviertel sind die Straßenzüge hinsichtlich der Anlage von Baumstandorten und der Sanierung bzw. Bepflanzung bestehender Baumstandorte zu überprüfen. Zielvorstellung ist die Entwicklung eins Gesamtkonzeptes für neue Grünstrukturen, deren Verzahnung in die Nachbarviertel erfolgt.

In Summe wären Mittel in Höhe von 50.000 EUR für die Erstellung von zwei Machbarkeitsstudien bereitzustellen.


Maßnahmenpaket D: Baum- und Strauchpflanzungen auf Stuttgarter Friedhöfen
Auch auf den Stuttgarter Friedhöfen sollen neue Baum- und Heckenpflanzungen nicht nur für eine sinnvolle Aufwertung und Gliederung der Friedhofsflächen sorgen, sondern einen ökologischen Beitrag leisten.
So schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Ergänzung der jungen Ginkgo-Allee des Hauptweges, die Reaktivierung der stark dezimierten, kreuzenden Allee des Nebenwegs auf dem Pragfriedhof vor. Mit der Pflanzung von im Herbst gelbfärbenden Laubbäumen wird die Ausgestaltung eines „goldenen“ Wegekreuzes umgesetzt. Bedingt durch einzelnen Verbleib halbvitaler Bäume auf dem Nebenweg, wird die Realisierung eines ersten Bauabschnitts vorgesehen, mit einer Pflanzung von 10 Bäumen.

Ebenso ist zur Aufwertung der räumlichen Situation auf dem Dornhaldenfriedhof im Bereich der Anordnungsfälle die Pflanzung von ca. 15 Kirschbäumen gewünscht.

Ergänzend zu den Baumpflanzungen auf den Friedhöfen schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt vor, ca. 10 Containerstandorte für Restmüll dauerhaft mit hochwertigen, immergrünen Hecken einzufassen.

In Summe wären Mittel in Höhe von 175.000 EUR für die Aufwertung und Neubepflanzung der Friedhöfe bereitzustellen. Ab 2023ff, nach der Entwicklungspflege, fallen jährlich zusätzliche Unterhaltungskosten für die Baumpflege und Unterhaltung von Außenanlagen in Höhe von 3.375 EUR (115 EUR/Baum/Jahr und 5 EUR/lfdm Hecken) an.



Maßnahmenpaket E: Sanierung und Aufwertung vorhandener Grünstrukturen/ Grünflächen
Etliche vorhandene Grünflächen in Stuttgart befinden sich in einem überalterten Zustand.
Neben Sanierungsmaßnahmen von Wegen oder Mobiliar, ist es oftmals erforderlich vergreiste und verholzte Gehölzstrukturen mittels intensiven Pflege- und Rückschnittmaßnahmen einem vitalen Zustand wieder zuzuführen. Diese Revitalisierung und Aktivierung von Grünflächen soll bei Einzelprojekten durchgeführt werden.

Villa Berg
Seitens des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes wird derzeit für den Park der Villa Berg ein übergeordnetes Parkpflegewerk erstellt, in dessen Rahmen faunistische als auch pflanzliche Untersuchungen erfolgen. Mit der Fertigstellung des Parkpflegewerks zum Herbst 2017 wird ein Maßnahmenkatalog aufgelegt, der wesentliche Forderungen zur Pflege- und Entwicklung der Grünfläche enthalten wird. Ziel des Parkpflegewerks ist die Revitalisierung der veralteten Grünstrukturen, die Schaffung von Neupflanzungen sowie die allgemeine Steigerung der Aufenthaltsqualität der erholungssuchenden Bürgerschaft Stuttgarts.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt empfiehlt auf Basis des Parkpflegewerks eine konzertierte Umsetzung der mit höchster Priorität versehenen Maßnahmen durchzuführen.
Hierfür sind Mittel in Höhe von 250.000 EUR von Nöten.

Rotweganlage Zuffenhausen Rot
Mit der Neugestaltung der Grünanlage wird die Aufenthaltsqualität und ökologische Wertigkeit der Grünfläche in Zuffenhausen maßgeblich erhöht. Zusätzlich werden 15 neue Baumpflanzungen im Zuge der Maßnahme realisiert.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind Mittel in Höhe von 150.000 EUR zu veranschlagen.


Maßnahmenpaket F: Fassadenbegrünung
Um auch im beengten Stadträumen Grünstrukturen zu fördern, sollen vorhandene Fassaden mit Kletterpflanzen versehen werden. Die Begrenztheit des öffentlichen Raumes führen jedoch in der Abstimmung von rechtlichen und planerischen Anforderungen zu Schwierigkeiten und Engpässen. Mit ersten Pilotmaßnahmen in Höhe von 100.000 EUR sollen realisierbare Begrünungen durchgeführt werden. Ab 2020ff werden hierdurch jährlich zusätzliche Unterhaltungskosten in Höhe von 5.000 EUR anfallen.





Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Maßnahmenpaket B/42120
100
100
40
30
15
15
Maßnahmenpaket C/42120
50
Maßnahmenpaket D/42120
75
60
20
20
Maßnahmenpaket E/42120
150
230
10
10
Maßnahmenpaket F/42110
50
50
Finanzbedarf
425
440
70
60
15
15
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan sind bisher keine Mittel bereitgestellt:
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahmenpaket AMöglicher Baubeginn im Jahr: 2018
Geplante Inbetriebnahme im Jahr: 2023
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
975
300
350
100
100
70
55
Finanzbedarf
975
300
350
100
100
70
55
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
0
0
0
0
Personalkosten
Sachkosten
29,7
Abschreibungen
32,5
32,5
32,5
32,5
32,5
32,5
Kalkulatorische Verzinsung
43,9
43,9
43,9
43,9
43,9
43,9
Summe Folgekosten
76,4
76,4
76,4
76,4
76,4
106,1
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:


<Anlagen>

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Folgelastenberechnung Neues Grün 2018-2023.xlsx