12. Verwaltung und Assistenz Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift „Integration“ des Landes zum PIK wurde eine verwaltungsaufwendige Landesförderung eingeführt. Die Abwicklung der Landesförderung für 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und -manager erfordert eine kontinuierliche Sachbearbeitung. Hinzu kommt eine erhebliche Arbeitsvermehrung in Folge eines allgemeinen Aufgabenzuwachses in der Abteilung 50-5 des Sozialamts in den Bereichen der Sozialplanung für Flüchtlinge, Quartiersarbeit, Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in Planungsprozessen und der Sozialberichterstattung. Die Verwaltungs- und Assistenzkräfte der Abteilung 50-5 des Sozialamts werden dringend benötigt als Anlaufstelle für alle Anfragen, bei der Vorbereitung und der Durchführung von Veranstaltungen, bei der Gestaltung von Informationsmaterialien, der Redaktion von Publikationen und zur Erledigung von Verwaltungsvorgängen. Insgesamt wird für die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung die bisher ebenfalls mit einer Ermächtigung bis 31.12.2019 versehene Verwaltungs- und Assistenzstelle im Umfang von 0,5 Stellen dauerhaft benötigt. Weitere Begründungen sind aus GRDrs 692/2019 „Stellenschaffung zum Stellenplan 2020“ ersichtlich. 13. Koordination der Zusammenarbeit von Integrationsmanagerinnen und -managern mit den persönlichen Ansprechpartnern (Jobcenter) Im Jobcenter Stuttgart kommt der Abteilung Migration und Teilhabe im Bereich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die zentrale Aufgabe der gesamtgesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen zu. Passgenaue Unterstützungs- und Förderangebote zum Spracherwerb und zur beruflichen Integration werden von den persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern (pAp) unterbreitet. Die Verzahnung dieses Bereichs mit den 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und -managern ist für die dauerhafte und erfolgreiche berufliche und soziale Integration der Flüchtlinge notwendig. Um die 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und -manager und die rund 40 persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung Migration und Teilhabe im Jobcenter zu vernetzen, wurde im Jobcenter eine Koordinierungs- und Steuerungsstelle im Umfang von 50 % in EG 10 TVöD seit 2018 eingerichtet. Die Ermächtigung endet zum 31.12.2019. Diese 0,5 Stelle wird zumindest für weitere 2 Jahre dringend benötigt.
Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Referat AKR hat Kenntnis genommen. Weist jedoch auf Folgendes hin: Die Zahl der Flüchtlinge ist weiterhin rückläufig. Die Entwicklungen im Flüchtlingsbereich werden gegen Ende des Jahres in einer ämterübergreifenden, gesamtstädtischen Vorlage dargestellt. In der GRDrs 532/2017 wurde beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg beteiligt (Beschlussziffer 1). Damit wurde dieser Beschluss mit all seinen Facetten sowohl zeitlich befristet als auch in finanzieller Abhängigkeit zu den vom Land zur Verfügung gestellten Fördergeldern getroffen. Eine Verlängerung der mit dem Pakt für Integration verbundenen Förderprogramme durch das Land ist derzeit noch nicht sicher. Auch eine Beendigung (siehe Seite 10 der Vorlage) erscheint möglich. In den Budgetgesprächen für das Sozialamt und das Jobcenter hat das Referat AKR deshalb seine Bereitschaft signalisiert, die vorhandenen Ermächtigungen entsprechend einer Fortführung des Pakts für Integration durch das Land zu verlängern. Die vom Sozialamt gestellten Stellenplananträge wurden nicht in Erwägung gezogen, da sie die Schaffungskriterien nicht erfüllen. Die geforderte dauerhafte Stellenschaffung (zu Lasten der LHS) würde eine Abkehr und Entkoppelung von den mit dem Pakt für Integration verbundenen (zeitlich befristeten) Förderprogrammen bedeuten. Außerdem wurde bzw. wird stadtweit im gesamten Flüchtlingsbereich mit Ermächtigungen und nicht mit Stellen gearbeitet. Dies sollte im Sinne einer einheitlichen Handhabung und aus Gründen der Gleichbehandlung der Ämter beibehalten werden. Würde, wie in der Vorlage vorgesehen, das Integrationsmanagement für weitere zwei Jahre fortgesetzt werden (ggf. zu Lasten der LHS), ergibt sich aus Sicht des Referats AKR daraus ein entsprechend zeitlich begrenzter Sachzusammenhang zur Erforderlichkeit der vorhandenen Ermächtigungen beim Sozialamt (0,50 VZK Verwaltungs- und Assistenzaufgaben) und beim Jobcenter (0,50 VZK Koordination Integrationsmanager/-innen mit persönlichen Ansprechpartnern beim Jobcenter). Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist aber hinsichtlich der beantragten Förderung der Verwaltungskosten des Integrationsmanagements (Ziff. 2) der Auffassung, dass eine städtische Weiterförderung des Integrationsmanagements zu den Konditionen der ursprünglichen Landesförderung, die keine Verwaltungskosten berücksichtigt, erfolgen sollte. Generell sollte bei einer grundsätzlich begrüßenswerten Weiterführung der Methode Integrationsmanagement (Ziff. 1a) aber der prognostizierten rückläufigen Fallzahlenentwicklung Rechnung getragen werden, indem eine Kopplung der geförderten Personalstellen an die Fallzahlenentwicklung erfolgt. Eine unveränderte Förderung der von 51,1 Fachkraftstellen über beide Jahre ist aus Sicht von Referat WFB nicht sachgerecht. Hinsichtlich der beantragten Förderung von 2 Personalstellen für Kinder- und Jugendsozialarbeit in den Flüchtlingsunterkünften (Ziff. 15) ist aus Sicht von Referat WFB auf das Regelsystem der Beratungszentren des Jugendamts sowie die vorhandenen weiteren sozialraumbezogene Angebote wie SFZ, mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit u. dgl. zu verweisen. Zusätzliche Personalstellen lösen die zweifellos durch die Gemeinschaftsunterbringung bestehenden räumlichen Probleme und Benachteiligungen der Kinder nicht.Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- In Vertretung Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen: 1. Anträge der Träger <Anlagen> zum Seitenanfang