Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 341/2019
Stuttgart,
07/10/2019


Fortsetzen von Maßnahmen aus dem Pakt für Integration des Landes Baden-Württemberg und ergänzender Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Integration von Flüchtlingen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
23.09.2019
09.10.2019

Bericht:

Mit GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ wurde am 28.09.2017 vom Gemeinderat beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart an dem zwischen Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden am 27.04.2017 abgeschlossenen Pakt für Integration mit den Kommunen (PIK) beteiligt. Der für die Jahre 2018 und 2019 vereinbarte PIK endet zum 31.12.2019.

Die kommunalen Landesverbände verhandeln momentan mit dem Land Baden-Württemberg über die Verlängerung der mit dem PIK verbundenen Förderprogramme. Die Entscheidung wird erst Ende des Jahres 2019 im Rahmen der Beschlussfassung des Landtages Baden-Württemberg über den Landesdoppelhaushalt 2020/2021 erfolgen.

In Teil 1 des bisherigen PIK (2018/2019) ist die soziale Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung vereinbart. Zu diesem Zweck stellt das Land Baden-Württemberg Mittel in Höhe von 58 Mio. EUR bereit. Förderfähig sind Personal- und Fortbildungskosten für das Integrationsmanagement. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 wurde der Landeshauptstadt Stuttgart ein Zuschuss in Höhe von 6.540.594 EUR für 51,1 Integrationsmanagerinnen und -manager bewilligt. Grundlage für die Mittelzuweisung war die Anzahl der zum Stichtag 15.09.2017 sich in der Anschlussunterbringung befindenden volljährigen Geflüchteten und Flüchtlingsfamilien.

In Teil 2 des PIK (2018/2019) fördert das Land Maßnahmen zur Unterstützung junger Flüchtlinge in der Schule und auf dem Weg in den Beruf. Das Land fördert Stellen für Schulsozialarbeit mit 2,7 Mio. EUR/Jahr und für Jugendberufshelferinnen und -helfer mit 0,6 Mio. EUR/Jahr.
Das Land fördert in Teil 3 des PIK (2018/2019) ein die Integrationskurse des Bundes ergänzendes Sprachkursangebot mit insgesamt 2 Mio. EUR/Jahr. Hierzu zählen spezielle Angebote für Eltern, bestimmte Tätigkeitsfelder oder die berufsbegleitende Teilnahme an Sprachkursen.

In Teil 4 des PIK (2018/2019) ist die Förderung bürgerschaftlicher Strukturen und des Ehrenamts vereinbart. Es wurden zusätzliche Landesmittel in Höhe von 2,7 Mio. EUR/Jahr für die Weiterentwicklung des Landesprogramms „Flüchtlingshilfe durch bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ bereitgestellt.

Im Rahmen des genannten Beschlusses zur Teilnahme der Landeshauptstadt Stuttgart am PIK (2018/2019) wurden auch folgende, aus städtischen Mitteln finanzierte, ergänzende Maßnahmen beschlossen:

Maßnahme/Angebot
Budget in TEUR
2018
2019
    1. Sachmittel für Integrationsmanagement
227
227
    2. Programmieraufwand für Belegungsmanagement Flüchtlingsmanagement-System (FMS)
50
0
    3. Lizenzkosten für Belegungsmanagement FMS
53
53
    4. OMID, Angebot des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. für traumatisierte Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünfte
290
290
    5. Schulungsangebote von Multiplikatoren für die Sexualberatung im Flüchtlingsbereich durch pro familia
10
10
    6. Empowerment von Geflüchteten
200
100
    7. Angebot Willkommensräume
200
110
    8. Schulsozialarbeit
280
608
    9. Fahrtkosten für Flüchtlinge in externen Integrationsmaßnahmen (FIM)
110
110
    10. Schulung von Integrationsmanagerinnen und -managern
35
35
    11. Zwei Ermächtigungen beim Sozialamt
    · Eine 1,00 Ermächtigung für Sozialplanung im Bereich Hilfe für Geflüchtete *
    · Eine 0,75 Ermächtigung zur Koordination des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit **
83

51
83

51
    12. Eine 0,50 Ermächtigung beim Jobcenter für die Koordination der Zusammenarbeit von Integrationsmanagerinnen und -managern mit den persönlichen Ansprechpartnern *
34
34
    13. Dolmetscherkosten
100
100
Gesamtbudget ergänzende Maßnahmen 2019
1723
1811
*für die Jahre 2018 und 2019 (befristet bis zum 31.12.2019)
**unbefristet

Die ergänzenden Maßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 wurden aus den für die soziale Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung im Haushalt bereitgestellten Mitteln finanziert. Diese Mittel wurden wegen des Zuschusses des Landes für das Integrationsmanagement nicht benötigt.

Mit GRDrs 642/2018 wurde im Nachgang eine zusätzliche 0,50 Ermächtigung befristet bis 31.12.2019 für Verwaltungs- und Assistenzaufgaben bewilligt.

Entwicklungen

01.01.2018
31.05.2019
Anzahl Geflüchtete in der Anschlussunterbringung
5.333
5.379
Gesamtzahl Geflüchtete
7.302
6.337
Anzahl Unterkünfte
116
105

Fortsetzung des Integrationsmanagements aus dem PIK (2018/2019) und von ergänzenden Maßnahmen ab dem Jahr 2020

Die Umsetzung des Integrationsmanagements im Jahr 2018 brachte erhebliche strukturelle und konzeptionelle Änderungen für alle an der Flüchtlingsbetreuung beteiligten Akteure, bei den Trägern und der Verwaltung. Im Ergebnis führte dies zu kennzahlenbasierten Qualitätsstandards in der Betreuung von Geflüchteten. Das Land Baden-Württemberg evaluiert zurzeit die Ergebnisse dieser intensiveren Begleitung der Flüchtlinge. Die ergänzenden Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart haben das Integrationsmanagement wirkungsvoll ergänzt und unterstützt. Zudem wird das standardisierte Betreuungskonzept durch eine Software unterstützt (vgl. GRDrs 438/2019 „39. Stuttgarter Flüchtlingsbericht“).

Die Sozialverwaltung erachtet vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen seit dem Jahr 2018 folgende Angebote und Fördermaßnahmen über das Jahr 2019 hinaus als dringend erforderlich:

1. Weiterführung des Integrationsmanagements einschließlich Sachmittel

a) Integrationsmanagement

Durch das Integrationsmanagement wurde ab dem Jahr 2018 ein neuer, qualifizierter und für die erforderliche Unterstützung von Flüchtlingen jeweils passgenauer Weg aufgenommen.

Die Sozialverwaltung empfiehlt dringend, die soziale Beratung und Betreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung in Form des Integrationsmanagements mit 51,1 Integrationsmanagerinnen und -managern für weitere zwei Jahre fortzusetzen und
- sofern Landesmittel nicht vorrangig erschlossen werden können - mit städtischen Mitteln zu finanzieren.
Bei ausschließlicher Finanzierung aus städtischen Mitteln werden 3.505.000 EUR benötigt.

Davon entfallen rd. 3.270.000 EUR auf die Personalkostenpauschale in Höhe von 64.000 EUR/Stelle/Jahr und rd. 235.000 EUR auf die Mitfinanzierung von Sachkosten, ausgehend von der derzeitigen Sachkostenpauschale in Höhe von 4.600 EUR/Stelle/Jahr.

Im Haushaltsentwurf sind derzeit für die soziale Betreuung in der Anschlussunter-bringung nach alter Ausprägung (Betreuungsschlüssel 1:120) 3.533.000 EUR (für 2020) bzw. 3.191.000 EUR (für 2021) veranschlagt, so dass sich bei der Fortführung des Integrationsmanagements in 2020 ein Minderaufwand von 28.000 EUR, für 2021 jedoch ein Mehraufwand von 314.000 EUR ergeben würde.

b) Sachmittel

Wie in GRDrs 436/2019 „Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle der freigemeinnützigen Träger und des Klinikums Stuttgart ab 2020“ dargelegt und aus den als Anlage 1 beigefügten Anträgen der Träger ersichtlich, beantragen die sieben Träger der Flüchtlingshilfe die Übernahme der tatsächlichen Sachkosten von durchschnittlich 7.300 EUR pro Vollzeitstelle/Jahr ab dem Jahr 2020.

Aus Sicht der Sozialverwaltung ist aufgrund der gestiegenen realen Sachkosten, v. a. im EDV-Bereich, die Erhöhung der Sachkostenpauschale von bislang 4.600 EUR/Stelle/Jahr auf 5.600 EUR/Stelle/Jahr ab dem Jahr 2020 nachvollziehbar, gerechtfertigt und ausreichend.

In GRDrs 436/2019 „Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle der freien Träger und des Klinikums Stuttgart“ wird dargelegt, in welchem Umfang zusätzliche Fördermittel für alle tangierten Träger bzw. die Träger der Flüchtlingshilfe erforderlich wären, wenn die derzeitige Sachkostenpauschale um 1.000 EUR auf 4.600 EUR erhöht werden würde.

2. Verwaltungskostenpauschale In der Förderpauschale des Landes für Integrationsmanagement ist kein Anteil für Leitungsaufgaben, Geschäftsführung, Vorstand, Personalvertretung, Personalabteilung, Planungsaufgaben, Steuerberatung, Buchhaltung, Software, IT-Betreuung u. ä. enthalten. Die Träger machen geltend, dass die Förderpauschale in Höhe von 64.000 EUR/Jahr/Stelle sowie die Sachkostenpauschale nicht ausreichen, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Sie beantragen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6.400 EUR/Stelle/Jahr (= 10 % der Personalkostenpauschale).

Gemäß den „Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung in Flüchtlingsunterkünften oder in privatem Wohnraum im Rahmen des Pakts für Integration ab 01.01.2018“, Anlage 2 zu GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“, sind Verwaltungskosten bis zu 10 % der Personalkosten zuwendungsfähig. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden zur Förderung von Verwaltungskosten keine Trägeranträge gestellt, da die Träger davon ausgingen, dass die Pauschale des Landes Personal- und Sachkosten beinhaltet. Tatsächlich umfasst die Pauschale des Landes lediglich Personal- und Fortbildungsmittel.

Bei Gewährung der Verwaltungskostenpauschale wäre ein zusätzliches Budget in Höhe von jährlich 327.000 EUR erforderlich. 3. EDV-Betriebskosten

Das Land bewilligte den Zuschuss für das Integrationsmanagement unter der Bedingung, dass regelmäßig Kennzahlenberichte abzugeben sind. Diese sehr umfangreichen Berichte, die jede Integrationsmanagerin und jeder Integrationsmanager abgeben muss, können nur mit Hilfe der Plattform „Jobkraftwerk“ erstellt werden. Im „Jobkraftwerk“ werden Integrationsvereinbarungen vollständig erfasst und im Rahmen des Kennzahlenberichts automatisch ausgewertet. Ohne „Jobkraftwerk“ müssten die Kennzahlenberichte manuell mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand erstellt werden.

Zur systematischen Dokumentation von Integrationsvereinbarungen hat sich die Plattform „Jobkraftwerk“ sehr bewährt. Es ist ein wertvolles Instrument zur Sicherung der Beratungsqualität und zur Dokumentation der Integrationsbedarfe, -fortschritte und -erfolge von Flüchtlingen in den Handlungsfeldern Sprache, Schulbildung, Ausbildung/Studium, Arbeitsmarkt, Weiterqualifizierung, Wohnung, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Kinder. Auf dieser Grundlage sind der Sozialplanung Analysen und Vorschläge zur Handlungsbedarfen möglich. Entsprechend des Steuerungsauftrags können diese Erkenntnisse zielführend einfließen in Gespräche mit Trägern der Flüchtlingshilfe, der Verwaltung und mit der Kommunalpolitik.

Bei der Fortsetzung des Integrationsmanagements wird die Plattform „Jobkraftwerk“ für weitere 2 Jahre benötigt. Die Sozialverwaltung hält es für erforderlich, Mittel für die Lizenz zur Nutzung der Plattform „Jobkraftwerk“ um zwei Jahre zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten für die Gebrauchsüberlassung der Integrationsmanagement Plattform „Jobkraftwerk“ betragen jährlich 50.000 EUR. 4. OMID, Angebot für traumatisierte Flüchtlinge

Mit GRDrs 242/2019 „OMID „Frühe Hilfen für traumatisierte Flüchtlinge“ - Zwischenbericht“ wurde zuletzt im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 08.04.2019 über die Arbeit von OMID berichtet.

Qualifiziertes Fachpersonal bietet traumatisierten Flüchtlingen stabilisierende Einzelgespräche sowie niedrigschwellige Gruppenangebote an. Die psychische Stabilisierung ist für traumatisierte Flüchtlinge ein wesentlicher Schritt zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration. In Kindergruppen wird das Sozialverhalten von Kindern regelmäßig trainiert. Kunsttherapeutische Angebote für Erwachsene, tanztherapeutische Angebote für Frauen, psychoedukative Frauengruppen sowie Angebote, die Eltern(-teile) gemeinsam mit ihren Kindern in den Blick nehmen, sind an den speziellen Bedarfen der Zielgruppen ausgerichtet.

OMID richtet sich insbesondere an Geflüchtete, bei denen eine Anbindung an das Regelsystem beispielsweise in Form einer Therapie aufgrund unterschiedlicher Hürden (noch) nicht möglich ist. Von einer stabilen psychischen Verfassung der Teilnehmenden profitieren unmittelbar deren Ehepartner/-in und Kinder. Damit wird soziale Integration und Teilhabe an der Gesellschaft erst möglich.

Im Jahr 2018 beschäftigte der Caritasverband für Stuttgart e. V. hierfür 15 Mitarbeiterinnen mit einem Stellenumfang von 8,73 Vollzeitstellen. Die Aufwendungen für das Jahr 2018 in Höhe von 600.356 EUR wurden aus dem Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart (290.000 EUR = 48 %), in gleicher Höhe aus dem Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen der Diözese Rottenburg-Stuttgart (290.000 EUR = 48 %) und in geringem Umfang (20.356 EUR = 4%) aus Fördermitteln des Bundes finanziert.

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 20.04.2019 erhielten 246 Flüchtlinge durch OMID Hilfe in 988 Einzelgesprächen. In 190 Fällen reichten bis zu 5 Einzelgespräche aus, um eine hinreichende psychische Stabilisierung zu erreichen. In 50 Fällen waren zwischen 6 und 24 Einzelgespräche erforderlich. 57 % der Einzelgespräche entfallen auf 137 Frauen und 43 % auf 109 Männer. Die Hälfte der Einzelgespräche haben Flüchtlinge im Alter zwischen 26 und 40 Jahren geführt. 4 Personen wurden an Regelangebote vermittelt. Neben Einzelgesprächen wurden auch Gespräche in Gruppen angeboten. Es wurden für spezielle Problemlagen geschlossene Gruppen für ausgewählte Teilnehmende, aber auch für alle geöffnete Gruppen (= offene Gruppenangebote) angeboten. An geschlossenen Gruppenangeboten nahmen 183 Flüchtlinge teil. Offene Gruppenangebote (überwiegend für Kinder und Jugendliche) fanden an 80 Terminen statt, mit 874 Teilnehmenden.

Im Sinne der Nachhaltigkeit der in den Jahren 2018 bis 2019 erreichten Ergebnisse und um künftig leichter eine Anbindung an das reguläre Hilfesystem zu erreichen, wird eine Fortführung des Angebots OMID durch die Sozialverwaltung unterstützt und befürwortet. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat bereits zugesagt, sich in gleicher Höhe wie die Landeshauptstadt Stuttgart an der Finanzierung von OMID zu beteiligen.

Zur Fortsetzung im bisherigen Umfang werden Mittel in Höhe von 290.000 EUR jeweils für die Jahre 2020 und 2021 benötigt.

5. Nachrichtlich: Schulung von Multiplikatoren für die Sexualberatung im Flüchtlingsbereich Die Unterstützung junger geflüchteter Menschen und Zuwanderer bei einer altersentsprechenden und kultursensiblen Auseinandersetzung mit den Themen Pubertät und Sexualität ist ein wichtiger Baustein im Prozess der Integration in Deutschland. Sich über die Rahmenbedingungen in Deutschland zu informieren, die eigenen Rechte zu kennen und die Grenzen anderer zu wahren, ist Voraussetzung für adäquate Teilhabe an unserer Stadtgesellschaft.

pro familia schult Dolmetscherinnen und Dolmetscher, damit diese neben ihren Sprachfähigkeiten auch kulturelle Übersetzungsleistungen erbringen können. Im Rahmen von Vorbereitungskursen werden sie für den Einsatz im Bereich der sexuellen Bildung/Sexual-pädagogik und auch in der Einzelberatung vorbereitet. Die Beratung zu oft schambesetzten oder in vielen Ländern tabuisierten Themen wie Sexualität, Homosexualität, Schwangerschaft, Familienplanung oder gleichberechtigte Partnerschaft erfordert beim Übersetzen von Sprache eine hohe Sensibilität und die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und Vorstellungen. Die Schulungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher laufen erfolgreich und sollen in 2020/2021 fortgesetzt werden. Der Finanzbedarf in Höhe von jeweils 10.000 EUR für die Jahre 2020 und 2021 wird im Haushalt des Jugendamts beantragt (vgl. GRDrs 352/2019).

6. Empowerment von Geflüchteten

Es gibt vielfältige Unterstützungsangebote für geflüchtete Menschen in Stuttgart. Mit dem Empowerment-Programm durch die Abteilung Integrationspolitik SI-IP werden Projekte gefördert, in denen Geflüchtete bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen eine aktive Rolle spielen. Seit Mai 2018 wurden stadtweit 30 Empowerment-Projekte bewilligt, die von Geflüchteten mit Kooperationspartnern aus unterschiedlichen Handlungsfeldern durchgeführt werden, darunter Sprachförderung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Kultur.

Neben der Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht das Programm die Weiterentwicklung und den Einsatz der Kompetenzen, die geflüchtete Menschen haben, aber bisher weder beruflich noch ehrenamtlich einsetzen konnten. Beeindruckend sind unter anderem die künstlerisch anspruchsvollen Theater- oder Filmproduktionen. Wichtig sind aber auch Angebote wie Nähwerkstätten und Selbsthilfegruppen für geflüchtete Mädchen und Frauen. Das Programm ermöglicht Lernen durch Tun und fördert die aktive gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist eine Fortführung in 2020 und 2021 angezeigt.
Für die Fortführung des Programms werden Fördermittel in Höhe von jährlich 100.000 EUR/Jahr in den Jahren 2020 und 2021 benötigt.

7. Angebot Willkommensräume

An 5 Standorten erhalten Geflüchtete und Einwohnerinnen und Einwohner von Stadtquartieren Gelegenheit, sich in Willkommensräumen kennenzulernen, zu begegnen und Gemeinsames zu unternehmen. Die Träger der Willkommensräume haben vielfältige offene Angebote und Programme entwickelt und setzen diese seit Mai 2018 um. Mit GRDrs 177/2019 „Stuttgarter Willkommensräume - Zwischenbericht“ berichtete die Sozialverwaltung ausführlich über die Programmvielfalt und die erzielten Ergebnisse im ersten Projektjahr. Nachweislich werden die Programmangebote von Geflüchteten und Menschen aus dem Quartier gemeinsam, regelmäßig und zahlreich genutzt. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die „Willkommensräume“ mit einem Zuschuss in Höhe von 30.000 EUR/Jahr.

Die Konzeption der Landeshauptstadt Stuttgart „Willkommensräume“ wurde vom Land als förderwürdig anerkannt und wird finanziell mit 200.000 EUR in den Jahren 2018 und 2019 unterstützt. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg aus dem Landesprogramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“. Im Rahmen dessen beteiligt sich die Landeshauptstadt Stuttgart auch an der Evaluation des Landesprogramms. Damit konnten Öffnungszeiten und Angebote qualitativ und quantitativ ausgeweitet und bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.

Die Träger der 5 Willkommensräume (Kulturinsel Stuttgart gGmbH in S-Bad Cannstatt, Evangelische Kirchengemeinde im Burgenlandzentrum in S-Feuerbach, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. mit dem Begegnungsraum in S-Mitte, das Begegnungs- und Servicezentrum (Begegnungsstätte für Ältere) der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V. in S-Möhringen und die Evangelische Kirchengemeinde in S-Obertürkheim) sind bereit, das Programm fortzusetzen und haben Anträge auf Förderung für weitere 4 Jahre gestellt.

Um die Willkommensräume fortsetzen zu können, werden jährlich je Willkommensraum 30.000 EUR bzw. insgesamt 150.000 EUR/Jahr ab dem Jahr 2020 benötigt.

Die Sozialverwaltung befürwortet die Fortsetzung des Angebots der Willkommensräume um weitere 4 Jahre, da es geeignet ist, nachhaltig zur Integration Geflüchteter im Quartier und in der Stadtgesellschaft insgesamt beizutragen. Zurzeit werden wegen der Fortsetzung der Landesförderung mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Gespräche geführt.

8. Nachrichtlich: Schulsozialarbeit

Mit den Mitteln aus dem Pakt für Integration wurde in den Jahren 2018 und 2019 der städtische Finanzierungsanteil für 13 Stellen für Schulsozialarbeit finanziert. Neben der städtischen Förderung erfolgt die Finanzierung der Stellen über Landesmittel, die die Träger selbst beantragen. Diese Stellen sind an 30 Schulen in Stuttgart im Jahr 2018 neu geschaffen worden. Bei der Auswahl der Schulen wurde berücksichtigt, welche Standorte noch keine Schulsozialarbeitsstellen hatten, die Zahl der Vorbereitungsklassen, die Heterogenität der Schülerschaft sowie an den Berufsschulen die Zahl der VABO Klassen.

Im Zusammenhang mit dieser Stellenschaffung wurde ein Schwerpunkt auf die Unterstützung und Teilhabeförderung der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext gelegt. Diese inhaltliche Ausrichtung wird auch in den kommenden Jahren beibehalten (vgl. GRDrs 526/2019 „Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf“). Allerdings sind die Mittel zur Finanzierung der zusätzlichen 13 Schulsozialarbeitsstellen über den städtischen Haushaltsentwurf eingeplant.

Es ist daher kein neuer Finanzierungsbedarf für die Jahre 2020/2021 gegeben.

9. Fahrtkosten für Flüchtlinge in externen Integrationsmaßnahmen (FIM)

Für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) während des Asylverfahrens (vgl. hierzu GRDrs 783/2017 „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) - Sachstandsbericht zum 15.08.2017“) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von 0,80 EUR/Stunde bei max. 30 Stunden/Woche. In der Aufwandsentschädigung sind die Fahrtkosten zum externen FIM-Einsatzort enthalten. Um für die Einzelnen einen Anreiz für FIM- Maßnahmen außerhalb der Unterkunft zu schaffen, wurden die Fahrtkosten von der Landeshauptstadt Stuttgart zusätzlich erstattet (bis 31.12.2018 für ein Zwei-Zonen-Sozialticket und ab 01.01.2019 für ein Ein-Zonen-Sozialticket mit Kosten in Höhe von 33,80 EUR/Monat).

Bei einer geschätzten Belegung von durchschnittlich 200 externen FIM-Plätzen waren 110.000 EUR/Jahr für Fahrtkosten angesetzt. Wegen der tatsächlich geringeren Zahl von externen FIM-Teilnehmern entstand 2018 lediglich ein Aufwand von insgesamt 19.384 EUR. Die Fahrtkosten sind wegen der VVS-Tarifreform ab 01.04.2019 gesunken. Das FIM-Arbeitsmarktprogramm endet am 31.12.2020.

Der Mittelbedarf beträgt im Jahr 2020 voraussichtlich 20.000 EUR/Jahr.

10. Schulung von Integrationsmanagerinnen und -managern

Mit dem Integrationsmanagement wurden im Jahr 2018 zur Qualitätssicherung auch Standards in der Betreuung (Case Management) eingeführt. Zu diesem Zweck wurden am Integrationsprozess Beteiligte geschult und fortgebildet. Zusätzlich wurden Fachtage zum Austausch von Erfahrungen und zur Weiterentwicklung des Betreuungsstandards durchgeführt. An den Veranstaltungen nahmen auch persönliche Ansprechpartner aus dem Jobcenter teil, die dadurch Einblick in die Arbeitsweise der Integrationsmanagerinnen und -manager erhielten. Eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Integrationsmanagement und Jobcenter ist wesentlich für eine erfolgreiche Integrationsarbeit.

Wegen der hohen Fluktuation bei den Integrationsmanagerinnen und -managern (21 Neuzugänge bis April 2019) muss der Beratungsstandard durch fortlaufende Schulungen zum Case Management und zu weiteren gemeinsamen Arbeitsmethoden gesichert werden. Fachtagungen zum Erfahrungsaustausch haben sich zum Ausbau der Kooperationsbeziehungen zwischen Integrationsmanagement und Jobcenter sehr bewährt. Zu diesem Zweck werden jährlich 20.000 EUR für die Jahre 2020 und 2021 benötigt.

11. Sozialplanung für die Koordination und Steuerung des Integrationsmanagements

In Stuttgart lag der Schwerpunkt der kommunalen Tätigkeit für den Bereich Flüchtlinge bis 31.12.2017 v. a. in der Unterbringung und sozialen Betreuung (seit 2016 im Sinne eines Krisenmanagements). Im Mai 2014 lebten noch 1.815 Personen in städtischen Unterkünften; im Mai 2019 waren es 6.337 Personen. Nicht nur die Anzahl, insbesondere die auftretenden Probleme vermehren sich durch unterschiedlichste Lebenslagen, nun auftretende Traumata und durch die nun für alle absehbare lange Zeit der gemeinsamen Unterbringung in den Unterkünften.

Mit dem am 27.04.2017 geschlossenen Pakt für Integration (PIK) hatten Land und Kommunen dem Umstand Rechnung getragen, dass viele der geflüchteten Menschen, die aufgrund ihrer Bleibeperspektive in die Anschlussunterbringung kommen, in den Kommunen auf lange Zeit leben werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzte den PIK mit den Beschlüssen in GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ um. Damit verbunden war der Beschluss einer Ermächtigung für eine 1,0 Stelle „Sozialplanung für geflüchtete Menschen“ ab 01.01.2018 bis 31.12.2019. Die unbefristete Besetzung der Ermächtigung wurde beschlossen.

Aufgabe der Sozialplanung ist es, die Vernetzung aller Angebote und Akteure im Bereich Integration von Flüchtlingen mit dem Integrationsmanagement herzustellen und die Steuerungsfunktion der Integration von Geflüchteten zu übernehmen. Das vom Land im Rahmen des PIK eingeführte Integrationsmanagement mit 51,1 Stellen ist mit einem sehr hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand verbunden, wofür eine zentrale Steuerung des Verfahrens dringend benötigt wird. Aber auch wenn das Integrationsmanagement als Methode nicht mehr umgesetzt werden würde, bleibt die Aufgabe der Planung, Steuerung, Koordination unbefristet erhalten.

Die Sozialplanung koordiniert die Umsetzung der Bausteine des PIK in der Landeshauptstadt Stuttgart und ist planerisch für die Zielgruppe aller in der Landeshauptstadt Stuttgart lebenden Geflüchteten verantwortlich. Sie koordiniert den städtischen Ansatz mit anderen Aktionen der Stuttgarter Zivilgesellschaft und setzt eigenständig auch Angebote, Maßnahmen und gesellschaftliche Integrationshilfen um. Zu nennen sind u. a. der Aufbau und die Begleitung von fünf Willkommensräumen, der Zugang zu anderen Hilfesystemen wie der Sozialpsychiatrie oder spezifische Angebote in den Unterkünften. Aufbauend auf die planerischen und praktischen Erfahrungen und die Zusammenarbeit mit den Trägern der Flüchtlingshilfe ist die Sozialplanung ebenso für die städtische Schulung und Begleitung aller Integrationsmanager (51,1 Stellen) zuständig. Sie verantwortet die Nutzung des o. g. webbasierten Auswertungstools und wertet diese Daten im Rahmen ihres Steuerungsauftrags aus.

Wegen der voraussichtlich sehr langen Verweildauer vieler Flüchtlinge in den Unterkünften wird es in den kommenden Jahren notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung gesellschaftlicher Segregation und Ausgrenzung zu gestalten. Künftig kommen zu den genannten Daueraufgaben wesentliche, langfristig zu bearbeitende Aufgaben zu folgenden Problemfeldern dazu: Umgang mit aufbrechenden Traumata; Planung eines Beratungs- und Aufklärungssystems zur Beschneidung von Frauen und Mädchen; Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften; Gewalt in Unterkünften; sexuelle Gewalt; sowie gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen.

Mit Beendigung des Pakts für Integration, voraussichtlich zum 31.12.2019, würde ohne die beantragte Stelle kein Personal zur Steuerung der Maßnahmen für Geflüchtete zur Verfügung stehen. Damit wäre ab dem 01.01.2020 die nach dem ersten Sozialgesetzbuch (SGB I) § 17 bestehende kommunale Pflichtaufgabe zur Sicherstellung der Daseinsfürsorge, zur Koordination des Hilfesystems und der quantitativ und qualitativ erforderlichen Angebote sozialer Infrastruktur unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips nicht mehr erfüllbar.

Fehlende Steuerung und Koordination würde zu erhöhten städtischen und gesellschaftlichen Folgekosten durch mangelnde Integration, Ausgrenzung, Bildung von Parallelgesellschaften und räumlicher Segregation führen. Die Integrationsziele der Landeshauptstadt Stuttgart könnten nicht verfolgt und durchgesetzt werden. Ganz konkret könnten die eingerichteten Steuerungs- und Arbeitsgruppen nicht sinnvoll fortgeführt werden. Begonnene Angebote wie die „Willkommensräume“ (oder ergänzende Maßnahmen im Rahmen des PIK) könnten nicht ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Die bisher mit einer Ermächtigung bis 31.12.2019 versehene Stelle für die Sozialplanung für Flüchtlinge ist weiterhin und dauerhaft notwendig, da die Integrationsarbeit auf unbestimmte Zeit einer fachlichen Expertise, der Koordination und der Steuerung bedarf. Weitere Begründungen sind aus GRDrs 692/2018 „Pakt für Integration - Erfüllung neuer, zusätzlicher Aufgaben aus gesetzlicher Vorschrift bei der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts“ zu entnehmen.

12. Verwaltung und Assistenz

Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift „Integration“ des Landes zum PIK wurde eine verwaltungsaufwendige Landesförderung eingeführt. Die Abwicklung der Landesförderung für 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und
-manager erfordert eine kontinuierliche Sachbearbeitung. Hinzu kommt eine erhebliche Arbeitsvermehrung in Folge eines allgemeinen Aufgabenzuwachses in der Abteilung 50-5 des Sozialamts in den Bereichen der Sozialplanung für Flüchtlinge, Quartiersarbeit, Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern in Planungsprozessen und der Sozialberichterstattung. Die Verwaltungs- und Assistenzkräfte der Abteilung 50-5 des Sozialamts werden dringend benötigt als Anlaufstelle für alle Anfragen, bei der Vorbereitung und der Durchführung von Veranstaltungen, bei der Gestaltung von Informationsmaterialien, der Redaktion von Publikationen und zur Erledigung von Verwaltungsvorgängen. Insgesamt wird für die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung die bisher ebenfalls mit einer Ermächtigung bis 31.12.2019 versehene Verwaltungs- und Assistenzstelle im Umfang von 0,5 Stellen dauerhaft benötigt.


Weitere Begründungen sind aus GRDrs 692/2019 „Stellenschaffung zum Stellenplan 2020“ ersichtlich.

13. Koordination der Zusammenarbeit von Integrationsmanagerinnen
und -managern mit den persönlichen Ansprechpartnern (Jobcenter)


Im Jobcenter Stuttgart kommt der Abteilung Migration und Teilhabe im Bereich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die zentrale Aufgabe der gesamtgesellschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen zu. Passgenaue Unterstützungs- und Förderangebote zum Spracherwerb und zur beruflichen Integration werden von den persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern (pAp) unterbreitet. Die Verzahnung dieses Bereichs mit den 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und -managern ist für die dauerhafte und erfolgreiche berufliche und soziale Integration der Flüchtlinge notwendig. Um die 51,1 Stellen (entspricht mehr als 100 Personen) Integrationsmanagerinnen und -manager und die rund 40 persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abteilung Migration und Teilhabe im Jobcenter zu vernetzen, wurde im Jobcenter eine Koordinierungs- und Steuerungsstelle im Umfang von 50 % in EG 10 TVöD seit 2018 eingerichtet. Die Ermächtigung endet zum 31.12.2019.

Diese 0,5 Stelle wird zumindest für weitere 2 Jahre dringend benötigt.

14. Dolmetschereinsätze

Auf Grundlage von GRDrs 86/2018 „Pakt für Integration – Förderung von Dolmetscherkosten im Rahmen des Integrationsmanagements in der Anschlussunterbringung von Geflüchteten“ wurden die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zum Einsatz von Dolmetschern in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 19.03.2018 beschlossen. Bei Gesprächen oder Informationsveranstaltungen mit komplexen oder schwierigen Themen wie Rechts- oder Finanzangelegenheiten, Erziehungsfragen, gesundheitliche Versorgung oder Beziehungskonflikten im Familienkontext sind Dolmetschereinsätze förderfähig. Integrationsmanagerinnen und -manager bewerten den verstärkten Einsatz von Dolmetschern als äußerst hilfreich und förderlich im Integrationsprozess. Um Hemmnisse bei der Integration der Geflüchteten wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu minimieren, ist der Einsatz von Dolmetschern weiterhin erforderlich und notwendig.

Zur Finanzierung werden in den Jahren 2020 und 2021 jährlich Mittel in Höhe von 100.000 EUR benötigt.

15. Angebot für neuzugewanderte Eltern „Elternsein in Deutschland“

Neuzugewanderte Eltern haben oft wenige oder ungenaue Informationen über das Leben als Eltern in Deutschland. Daraus ergibt sich der Bedarf an Informationen und Austausch zu Fragen der Erziehung, Bildung und des Familienlebens in Deutschland.

Ziel des Angebots ist eine gestärkte Kompetenz der Eltern, Sensibilität für die Elternrolle in Deutschland, Kenntnisse über kulturelle Unterschiede im Verständnis von Bildung, Erziehung und Kindheit, Vernetzung der Eltern untereinander und eine minimierte Hemmschwelle zu sozialen Einrichtungen.

Durch Themenimpulse und Austauschgelegenheit zu Schulsystem und Bildungswegen in Deutschland, kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Erziehung und Bildung, Entwicklung und Erziehung des Kindes, Zukunft in Deutschland usw. werden den Eltern Einblicke in das Leben im Aufnahmeland ermöglicht. Das Angebot „Elternsein in Deutschland“ ist als Themenreihe vom Elternseminar des Jugendamtes konzipiert. Die Veranstaltungen werden von der Kinderbeauftragten in Kooperation mit den Trägern der Flüchtlingshilfe angeboten.

Die Maßnahme „Elternsein in Deutschland“ ist geeignet, die Zielgruppe zu erreichen. Nach Einschätzung der Sozialplanung kann sie zu einer Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten geflüchteter Eltern hinsichtlich Elternsein führen und die Integration in die Gesellschaft wirkungsvoll unterstützen.

Pro Jahr sollen 6 Themenreihen à 6 Termine stattfinden und es fallen Kosten für Honorarkräfte und Kinderbetreuung in Höhe von gesamt 15.000 EUR an.

16. Kinder- und Jugendsozialarbeit in städtischen Unterkünften für Flüchtlinge Im 39. Stuttgarter Flüchtlingsbericht aus dem Jahr 2019 wird ausgeführt, dass zum Stand 03/2019 in städtischen Unterkünften 2.434 Flüchtlinge unter 18 Jahren leben. Davon sind 1.052 Kinder (43 %) bis zu 5 Jahre alt; 626 Kinder (26 %) sind 6 bis 10 Jahre alt und 756 Jugendliche (31 %) sind 11 bis 17 Jahre alt.

Die reguläre soziale Betreuung von Flüchtlingen im Rahmen des Integrationsmanagements umfasst hinsichtlich Kinder und Jugendliche die Erschließung von Angeboten zum Bildungs- und Teilhabepaket, das Organisieren von Hausaufgabenbetreuung, das Vermitteln und Durchführen von Beschäftigungs- und Freizeitangebotenen und das Fördern des Kindertagesstätten- und Schulbesuchs sowie die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an die im Stadtteil vorhandene soziale, sportliche und kulturelle Infrastruktur.

Die den Sozialarbeitern zur Verfügung stehende Zeit reicht kaum für eine qualifizierte pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, zudem verringert sich die Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer. In den städtischen Unterkünften fehlt es an kindgerechten Räumen für Ruhe, Spiel und Lernen. Das Leben und Wohnen der geflüchteten Familien in den Unterkünften ist nicht an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.

Legt man die UN-Kinderrechtskonvention vom 02.09.1990 als Maßstab zugrunde, besteht ein absolut dringender Bedarf für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften, auch im Hinblick auf Partizipation und Demokratiebildung. Die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart schlägt daher vor, 2 Stellen für Kinder- und Jugendsozialarbeit in Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen.

Zur Finanzierung werden analog der Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge und für die pädagogische Hausleitung in den Flüchtlingsunterkünften (Anlage 3 zur GRDrs 434/2016) je Stelle jährlich rd. 90.000 EUR/Fachkraftstelle benötigt.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Bei vielen einzelnen Themen zeigt sich, dass sich die vom Gemeinderat im Rahmen von PIK beschlossenen sowie die ergänzenden Maßnahmen positiv auswirken, so dass die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung den Weg der Integration gelingend beschreiten können, da sie individuell und passgenau zu den erhobenen Bedarfen beraten und begleitet werden. Dies war bislang möglich, da den Trägern Finanzmittel in erforderlichem Umfang zur Verfügung gestellt werden, sie über die Sozialplanung klare Strukturen und Steuerungsimpulse erfahren sowie in der Schulung der Integrationsmanagerinnen und
-manager und durch Dolmetschereinsätze in ihrer Arbeit unterstützt werden konnten. Möglich war dies auch, da die verschiedenen städtischen Stellen für die erforderliche Begleitung, Zusammenarbeit und Vernetzung personell gestärkt wurden.



Dieser Weg darf nicht unterbrochen, sondern muss in den nächsten Jahren unbedingt weiterverfolgt werden, um ein gutes Miteinander der unterschiedlichen Kulturen in der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Ein präventiv begleitender Ansatz durch das Integrationsmanagement und begleitende Maßnahmen sichern langfristig den sozialen Frieden und verhelfen den Einzelnen zur Integration in unsere Stadtgesellschaft.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Die Bedarfe unter Ziffern 5 und 8 werden im Haushalt des Jugendamts und hier lediglich nachrichtlich aufgeführt.
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege/ 430 Transferaufwendungen
1. Integrationsmanagement
einschließlich Sachmittel*
-28
314
0
0
0
0
2. Integrationsmanagement
Verwaltungskosten
327
327
0
0
0
0
3. EDV-Betriebskosten
50
50
0
0
0
0
4. OMID
290
290
0
0
0
0
6. Empowerment von
Geflüchteten
100
100
0
0
0
0
7. Willkommensräume
150
150
150
150
0
0
9. Fahrtkosten (FIM)
20
0
0
0
0
0
    10. Schulung von Integrations- managerinnen/-managern
20
20
0
0
0
0
11. 1,0 Stelle Sozialplanung
96
96
96
96
96
96
12. 0,5 Stelle Verwaltungs- und
    Assistenzkraft
31
31
31
31
31
31
13. 0,5 Stelle Koordination
      Jobcenter
34
34
0
0
0
0
14. Dolmetschereinsätze
100
100
0
0
0
0
15. Projekt „Elternsein in
      Deutschland
15
15
0
0
0
0
16. Kinder- und Jugendsozial-
arbeit
180
182
182
182
182
182
Insgesamt:
1.385
1.709
459
459
309
309
Nachrichtlich:
5. Schulung von Multiplikatoren
in der Sexualberatung im
Flüchtlingsbereich
10
10
0
0
0
0
8. zusätzliche Schulsozialarbeit
663
675
0
0
0
0

* In GRDrs 436/2019 ist der Mehrbedarf benannt, der sich errechnet, wenn die derzeitige Sachkosten-
pauschale/Stelle von 4.600 EUR/Stelle auf 5.600 EUR/Stelle erhöht würde.
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
Soziale Betreuung in der
Anschlussunterbringung
3.533
3.191
0
0
0
0
8. zusätzliche
Schulsozialarbeit
663
675
675
675
675
675
Insgesamt
4.196
3.866
675
675
675
675

Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen. Weist jedoch auf Folgendes hin:

Die Zahl der Flüchtlinge ist weiterhin rückläufig. Die Entwicklungen im Flüchtlingsbereich werden gegen Ende des Jahres in einer ämterübergreifenden, gesamtstädtischen Vorlage dargestellt.

In der GRDrs 532/2017 wurde beschlossen, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg beteiligt (Beschlussziffer 1). Damit wurde dieser Beschluss mit all seinen Facetten sowohl zeitlich befristet als auch in finanzieller Abhängigkeit zu den vom Land zur Verfügung gestellten Fördergeldern getroffen.

Eine Verlängerung der mit dem Pakt für Integration verbundenen Förderprogramme durch das Land ist derzeit noch nicht sicher. Auch eine Beendigung (siehe Seite 10 der Vorlage) erscheint möglich.

In den Budgetgesprächen für das Sozialamt und das Jobcenter hat das Referat AKR deshalb seine Bereitschaft signalisiert, die vorhandenen Ermächtigungen entsprechend einer Fortführung des Pakts für Integration durch das Land zu verlängern.

Die vom Sozialamt gestellten Stellenplananträge wurden nicht in Erwägung gezogen, da sie die Schaffungskriterien nicht erfüllen. Die geforderte dauerhafte Stellenschaffung (zu Lasten der LHS) würde eine Abkehr und Entkoppelung von den mit dem Pakt für Integration verbundenen (zeitlich befristeten) Förderprogrammen bedeuten.

Außerdem wurde bzw. wird stadtweit im gesamten Flüchtlingsbereich mit Ermächtigungen und nicht mit Stellen gearbeitet. Dies sollte im Sinne einer einheitlichen Handhabung und aus Gründen der Gleichbehandlung der Ämter beibehalten werden.

Würde, wie in der Vorlage vorgesehen, das Integrationsmanagement für weitere zwei Jahre fortgesetzt werden (ggf. zu Lasten der LHS), ergibt sich aus Sicht des Referats AKR daraus ein entsprechend zeitlich begrenzter Sachzusammenhang zur Erforderlichkeit der vorhandenen Ermächtigungen beim Sozialamt (0,50 VZK Verwaltungs- und Assistenzaufgaben) und beim Jobcenter (0,50 VZK Koordination Integrationsmanager/-innen mit persönlichen Ansprechpartnern beim Jobcenter).


Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist aber hinsichtlich der beantragten Förderung der Verwaltungskosten des Integrationsmanagements (Ziff. 2) der Auffassung, dass eine städtische Weiterförderung des Integrationsmanagements zu den Konditionen der ursprünglichen Landesförderung, die keine Verwaltungskosten berücksichtigt, erfolgen sollte. Generell sollte bei einer grundsätzlich begrüßenswerten Weiterführung der Methode Integrationsmanagement (Ziff. 1a) aber der prognostizierten rückläufigen Fallzahlenentwicklung Rechnung getragen werden, indem eine Kopplung der geförderten Personalstellen an die Fallzahlenentwicklung erfolgt. Eine unveränderte Förderung der von 51,1 Fachkraftstellen über beide Jahre ist aus Sicht von Referat WFB nicht sachgerecht. Hinsichtlich der beantragten Förderung von 2 Personalstellen für Kinder- und Jugendsozialarbeit in den Flüchtlingsunterkünften (Ziff. 15) ist aus Sicht von Referat WFB auf das Regelsystem der Beratungszentren des Jugendamts sowie die vorhandenen weiteren sozialraumbezogene Angebote wie SFZ, mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit u. dgl. zu verweisen. Zusätzliche Personalstellen lösen die zweifellos durch die Gemeinschaftsunterbringung bestehenden räumlichen Probleme und Benachteiligungen der Kinder nicht. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vertretung







Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Anträge der Träger

<Anlagen>

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GRDrs 341_2019 Anl. 1 PIK - Pakt für Integration.pdf