Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 757/2018
Stuttgart,
11/14/2018


Entwicklung der Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart (Erhebung 31.12.2017)



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.12.2018
18.02.2019

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Mit der GRDrs 635/2016 „Entwicklung der Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart (Erhebung 31.12.2015)“ wurde über die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung bezogen auf das Stadtgebiet Stuttgart mit Stand vom 31.12.2015 berichtet.

Zum Stichtag 31.12.2017 haben alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe, die für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung Angebote vorhalten, die Belegungs- und Veränderungsdaten zum Wohnen und zur Tagesstruktur für das Jahr 2017 übermittelt.

Die jährlichen Erhebungen durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart haben zum Ziel, Grundlagen für kommunale Handlungsempfehlungen für die in § 17 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 3 des Sozialgesetzbuches I (SGB I) verankerte Pflicht zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur zu ermöglichen. Deshalb werden innerhalb der Stuttgarter Angebote auch Menschen mit Behinderung erfasst, für die andere Land- oder Stadtkreise Leistungsträger sind.

Die Ergebnisse dieser Bestandserhebungen sind zusammen mit den Einschätzungen des Fallmanagements des Sozialamts sowie den Rückmeldungen des LIGA-Fachaus-schusses Behindertenhilfe Stuttgart und des Beirats Inklusion – Miteinander Füreinander die Grundlage für zukünftige Bedarfsaussagen und Sozialplanungen.

Die wesentlichen Entwicklungslinien und Schlussfolgerungen, die aus diesen Grundlagen abgeleitet werden können, sind in dieser Gemeinderatsdrucksache dargestellt.
Die an der Datenerhebung beteiligten Leistungserbringer haben im LIGA-Fachausschuss Behindertenhilfe den ausführlichen Bericht (Anlage 1) beraten und dazu Stellung genommen (Anlage 2). Die Mitglieder des Beirats Inklusion – Miteinander Füreinander haben im Rahmen einer Sonderarbeitsgruppe Stellung bezogen (Anlage 3).

Bei zentralen Erhebungsergebnissen der Inanspruchnahme von Angeboten in Stuttgart wird jeweils auf die Gesamtzahlen aller Leistungsberechtigten hingewiesen.

Die Ergebnisse der Datenerhebung 2017 sind der Vorlage als Zusammenfassung in einfacher Sprache (Anlage 4) und in Form einer Übersicht (Anlage 5) beigefügt.

Neben den Ergebnissen der jährlichen Datenerhebung (Anlage 1) bilden die rechtlichen Vorgaben für die Sozialplanung und die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen die Grundlagen für die Weiterentwicklung der bestehenden Wohn- und Tagesstrukturangebote. Bedarfseinschätzungen und Sozialplanungen erfolgen für Personen, deren Leistungsträger die Landeshauptstadt Stuttgart ist. Personen, die in Stuttgart wohnen, aber einen anderen Leistungsträger haben, sind Teil der Bedarfseinschätzungen in ihrem Herkunftskreis. Zur Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern gibt es regionale Treffen der Sozialplanerinnen und Sozialplaner.

Die im Text genannten Hilfebedarfsgruppen (HBG) beziehen sich auf das sog. Metzler-Verfahren (Universität Tübingen). Das Verfahren dient dazu, den Hilfebedarf eines Menschen mit geistiger Behinderung zu erfassen. In sechs Gruppen werden insgesamt 34 mögliche Unterstützungsbedarfe abgefragt. Über Punktzahlen ergeben sich in der Auswertung die Hilfebedarfsgruppen 1 bis 5.

Durch das Inkrafttreten der 2. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2018 müssen die bisher angewandten Verfahren zur Bedarfsermittlung und zur Teilhabeplanung neu gestaltet werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist für die Bedarfsermittlung zuständig und wird dabei vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) unterstützt. Das von einer paritätisch besetzten Landes-AG entwickelte „International Classification of Functioning, Disability and Health“ ICF-basierte Bedarfsermittlungsinstrument (BEI-BW) wird vor Einführung in einem Teil der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erprobt, auch im Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Der landesweite Einsatz soll voraussichtlich ab Mitte 2019 beginnen.

Daten zur Einstufung in die 5 Pflegegrade (seit 01.01.2017) konnten nur teilweise erhoben werden, weil die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe häufig darüber keine Kenntnis haben. Leistungen der Pflegeversicherung sind für Menschen mit Behinderung, die ambulant betreut, mit Angehörigen oder alleine wohnen, ein wichtiger Baustein der Unterstützung.

Mit der Einfügung des § 61a in das SGB XII wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht nur im Recht der sozialen Pflegeversicherung, sondern auch im Sozialhilferecht eingeführt. Ziel der Neudefinition ist es im Wesentlichen, die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, z. B. bei demenziellen Erkrankungen, bei der Begutachtung zukünftig in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die Pflegesituation von Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Im Mittelpunkt der Bewertungen steht der Umfang der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten, der anhand von sechs Modulen/Bereichen zu ermitteln ist. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seiner weitergehenden Öffnung in Richtung Teilhabeleistung lässt weitergehende Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Eingliederungshilfeleistungen erwarten.

Die in § 61a Absatz 1 SGB XII genannten gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind personenbezogen und abstrakt, z. B. unabhängig vom jeweiligen Wohnumfeld, zu verstehen und zu ermitteln. Erfasst sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden so mit dem neuen Begriff in das reguläre Leistungssystem integriert.

Tagesstrukturangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung

Die Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im Bereich der Tagesstruktur unterteilen sich in den Bereich der beruflichen Bildung als Vorbereitung auf die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), den Arbeitsbereich der WfbM, den Förder- und Betreuungsbereich unter dem Dach der WfbM, den Förder- und Betreuungsbereich in einer Tagesförderstätte oder angegliedert an ein Wohnheim sowie in den Bereich der Tagesbetreuung für Erwachsene, die sich schwerpunktmäßig an Seniorinnen und Senioren mit Behinderung richtet.

Insgesamt nutzen zum Stichtag der Erhebung 1.467 (800 männliche und 667 weibliche) Erwachsene mit unterschiedlichen Leistungsträgern die Tagesstrukturangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Jahr 2015 sind es 1.431 Personen. Im Berichtszeitraum ergibt sich dadurch eine Steigerung um 2 %.

Im Berufsbildungsbereich, der von der Agentur für Arbeit finanziert wird, ergibt sich mit 103 Personen im Jahr 2017 gegenüber 104 Personen im Jahr 2015 keine Veränderung.

Die Teilnahme an den Beschäftigungsangeboten der Stuttgarter Werkstattträger ist im Berichtszeitraum wie bereits zwischen 2013 und 2015 erneut um 4 % angestiegen. Von den 901 Personen, die zum Jahresende 2017 im Arbeitsbereich einer WfbM sind, werden insgesamt 93 Personen auf betriebsintegrierten bzw. ausgelagerten Gruppen- und Einzelarbeitsplätzen beschäftigt. Dies entspricht einer Quote von 10 %. Von den 863 Personen, die 2015 im Arbeitsbereich sind, arbeiten 131 Personen bzw. 15 % auf betriebsintegrierten WfbM-Plätzen (vgl. GRDrs 251/2017 „Teilhabe am Arbeitsleben – Betriebsintegrierte Arbeitsplätze der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – Bericht“). Der Rückgang ist bedingt durch Schließung bzw. Umzug von Firmen mit betriebsintegrierten WfbM-Arbeitsgruppen. Die Werkstattträger führen mit verschiedenen Firmen Verhandlungen zum Aufbau neuer betriebsintegrierter WfbM-Arbeitsplätze und sind in dieser Frage auch an die Stadtverwaltung herangetreten.

Im Jahr 2017 besuchen insgesamt 388 Personen (2015: 389 Personen) ein Förder- und Betreuungsangebot. Für 271 Personen ist die Landeshauptstadt Stuttgart Leistungsträgerin. Dies entspricht, wie bereits 2015, einem Anteil von 70 %.

Die Zahl der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter im Förder- und Betreuungsbereich beträgt 2017 366 Personen, ihr Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (1.391 Personen) in der Tagesstruktur ist mit 26 % im Vergleich zum Jahr 2015 (29 %) deutlich gesunken. Hier zeigt sich vor allem die Wirkung eines Projektes, das von Mai 2014 bis April 2017 von der Sozialplanung und 3 Werkstattträgern (bhz Stuttgart e. V., Neckartalwerkstätten des Caritasverbands für Stuttgart e. V. und Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH) durchgeführt wurde.

Die Sozialverwaltung verfolgt über das Projekt hinaus das Ziel, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf durch personenzentrierte Maßnahmen den Verbleib im Arbeitsbereich zu sichern bzw. ihnen den Wechsel vom Förder- und Betreuungsbereich in den Arbeitsbereich zu ermöglichen (vgl. GRDrs 226/2017 „Projekt „Teilhabe am Arbeitsleben – Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung am Übergang von Förder- und Betreuungsgruppen und den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“ – Abschlussbericht“). Entsprechend dem Bedarf in den Stuttgarter Werkstätten für behinderte Menschen können diese Eingliederungshilfeleistungen zur Teilhabe an Arbeit für bis zu 46 Menschen mit Behinderung bezahlt werden. Inzwischen wurde vom KVJS der Leistungstyp „WfbM Transfer“ eingeführt, der sich an diesem sehr erfolgreichen Stuttgarter Modell maßgeblich orientiert.

Im Berichtszeitraum ist die Inanspruchnahme von Förder- und Betreuungsplätzen erstmalig seit 2009 konstant geblieben. Das Angebot wurde durch die Eröffnung der Tagesförderstätte der Nikolauspflege im Haus am Schloss in S-Stammheim im Herbst 2016 um 8 Plätze für Stuttgarter erweitert, die nicht im Haus wohnen. Ende 2019 werden die Remstal Werkstätten der Diakonie Stetten in S-Bad Cannstatt 18 Förder- und Betreuungsplätze einrichten, davon 6 Plätze für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung. Die Stiftung Liebenau möchte für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Häussermann in S-Weilimdorf Beschäftigungs- und Betreuungsangebote einrichten.

Für ältere Menschen im Förder- und Betreuungsbereich soll die Tagesbetreuung für Erwachsene konzeptionell und leistungsrechtlich so weiterentwickelt werden, dass sie im Alter die Möglichkeit haben, ihr Tagesstrukturangebot wahrzunehmen, ohne zwingend ihren Wohnbereich verlassen zu müssen. Im Rahmen eines Projektes möchte die Sozialplanung zusammen mit den Anbietern für Seniorenbetreuung im Jahr 2019, abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedarfe der Seniorinnen und Senioren, Seniorenbetreuung bzw. Tagesbetreuung Erwachsener als dreistufige Leistung ausgestalten. In Kooperation mit der Altersplanung werden quartiersbezogen Angebote entwickelt und erprobt. Angedacht ist außerdem der Aufbau eines Tagespflegeangebots, das auf den Bedarf älterer Menschen mit Behinderung abgestimmt ist.

Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung

Die Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im Bereich des Wohnens unterteilen sich in zwei Gruppen: Angebote, in denen die Betreuung ambulant erfolgt (in Mietwohnungen) und Angebote mit stationärer Betreuung (in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und stationären Außenwohngruppen).

Zu den Daten aus dem Jahr 2017 stehen zum Vergleich die Daten aus dem Jahr 2015 in Klammer (GRDrs 635/2016 „Entwicklung der Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart (Erhebung 31.12.2015)“).

Insgesamt nutzen 859 (821) Erwachsene mit unterschiedlichen Leistungsträgern die Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart. In den stationär betreuten Einrichtungen leben im Jahr 2017 insgesamt 501 (529) Erwachsene sowie 32 (33) Kinder und Jugendliche. Ambulant betreut werden 326 (292) Erwachsene. Darüber hinaus leben im Jahr 2017 insgesamt 593 (572) Erwachsene, deren Leistungsträger die Landeshauptstadt Stuttgart ist und die ein Angebot der Tagesstruktur nutzen, selbständig in einer eigenen Wohnung oder zusammen mit Angehörigen.

Im Vergleich zum Jahr 2015 liegt ein Zuwachs an Wohnangeboten vor, der vor allem auf einen Ausbau ambulant betreuter Wohnangebote sowie durch die Ambulantisierung bisheriger stationärer Wohnangebote zurückzuführen ist. Insgesamt wird im Zeitraum 2009 bis 2017 die Gesamtzahl der stationären und ambulanten Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung von 698 auf 859 Angebote gesteigert. Dies entspricht einem Zuwachs von 23 %.

Diese Steigerung geht vor allem auf den Ausbau ambulanter Betreuung zurück, sie wächst von 181 Angeboten (2009) auf 326 Angebote (2017). Dies entspricht einem Zuwachs von 145 Plätzen und damit einer Steigerung um 44 %.

Die Zahl stationär betreuter Angebote ist von 517 Plätzen (2009) auf 501 Plätze (2017) gesunken. Diese Entwicklung entspricht der Steuerung der Sozialplanung und wird von Seiten der Sozialverwaltung und den Trägern der Angebote positiv bewertet.

Ein Blick auf die Fluktuationszahlen (Anlage 1) zeigt, dass die Entwicklung der stationären Angebote dabei dem Stuttgarter Bedarf entspricht. Im Jahr 2017 haben 27 Personen die stationäre Wohnform beendet. 6 Personen wechseln vom stationären Wohnen in eine ambulante Wohnform ggf. aufgrund der Ambulantisierung. Abzüglich dieser 6 Personen, die keinen Platz freimachen, werden 21 Plätze im stationären Wohnen frei. Diese Fluktuation entspricht den Werten aus den vergangenen Jahren, von 2009 bis 2017 wurden in der Regel jährlich zwischen 19 und 21 Plätze frei.

Zugleich ist aber die Belegung durch Stuttgarterinnen und Stuttgarter (also Personen, die als Leistungsträger die Landeshauptstadt Stuttgart haben) im Zeitraum von 2009 bis 2017 nicht gestiegen bzw. stagniert. Im Jahr 2017 beträgt die Quote der Stuttgarterinnen und Stuttgarter in stationären Angeboten 63 % (2015: 63 %). Dies zeigt, dass es keinen zusätzlichen Bedarf an stationären Wohnangeboten gibt.

Hiervon unberührt sind jedoch die Bedarfe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die ein spezielles Betreuungsangebot benötigen, das nur wenige stationäre Angebote bieten können – wie etwa Personen, die eine geistige Behinderung haben und zugleich auch psychisch erkrankt sind. Diese Menschen benötigen nicht nur eine psychiatrische Versorgung, einige von ihnen müssen auch aufgrund einer richterlichen Anordnung stationär in geschlossenen Wohnbereichen untergebracht werden. Für diesen speziellen Bedarf steht seit April 2018 das Wohnangebot St. Damiano II der Stiftung Liebenau in der Winterbacher Straße in S-Bad Cannstatt mit 24 Plätzen zur Verfügung. Die Nachfrage ist anhaltend hoch, der Bedarf hierfür wird weiter beobachtet. Dieses stationäre Wohnangebot steht ggf. auch Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und einer geistigen Behinderung zur Verfügung.

Wenn nach Inkrafttreten der 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 die leistungsrechtliche (Anmerkung: das Heimrecht wird nicht aufgehoben) Trennung zwischen ambulant und stationär betreuten Angeboten aufgehoben ist, sind künftige Sozialplanungen noch stärker an den Kriterien Teilhabe und Inklusion auszurichten, d. h. der künftige Ausbau von Angeboten sollte dann noch enger an die Einhaltung dieser Kriterien geknüpft werden, um den Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung zeitgemäße und bedarfsgerechte Wohnformen zu ermöglichen.

Der bisherige Stuttgarter Weg mit ambulanten und dezentralen Angeboten erweist sich hier als sehr gute Ausgangsposition.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Ausführlicher Bericht
2. Stellungnahme des Liga-Fachausschusses Behindertenhilfe
3. Stellungnahme des "Beirat Inklusion - Miteinander Füreinander"
4. Ergebnisse der Datenerhebung 2017 - Zusammenfassung in einfacher Sprache
5. Ergebnisse der Datenerhebung 2017 und Gesamtzahlen der Stuttgarter
Leistungsberechtigten in der Übersicht


Ausführlicher Bericht
Inhalt
I. Datengrundlage 2017
9
1. Gesamtzahlen aller Stuttgarter Leistungsberechtigten
9
2. Tagesstrukturangebote in der Landeshauptstadt Stuttgart
10
2.1 Übersicht der Tagesstrukturangebote 2017 und Entwicklung seit 2009
10
2.2 Teilhabe am Arbeitsleben
11
2.2.1 Berufsbildungsbereich
11
2.2.2 Arbeitsbereich der WfbM
12
2.3 Förderung und Betreuung
13
2.4 Ältere Menschen mit Behinderung in der Tagesstruktur
14

3. Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher
Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart
14
3.1 Ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und
körperlicher Behinderung
15
3.1.1 Altersstruktur
16
3.1.2 Hilfebedarfsgruppen
16
3.1.3 Herkunftskreise
16
3.1.4 Beendigungen und Neuaufnahmen
17
3.2 Stationäre Wohneinrichtungen für Erwachsene mit geistiger und
körperlicher Behinderung
18
3.2.1 Altersstruktur
19
3.2.2 Hilfebedarfsgruppen
19
3.2.3 Herkunftskreise
19
3.2.4 Neuaufnahmen und Beendigungen
20
3.3 Stationär betreute Wohneinrichtungen für Kinder und junge
Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung
21
3.3.1 Altersstruktur
21
3.3.2 Vorrangige Behinderung
21
3.3.3 Herkunftskreise
22
3.4 Zusammenfassung und Entwicklungen im Bereich Wohnen
22
II. Bedarfseinschätzungen und Planungen
24
1. Angebote der Tagesstruktur
24
1.1 Berufsbildungsbereich
24
1.2 Arbeitsbereich
25
1.3 Förder- und Betreuungsbereich
27
1.4 Tagesstruktur für Ältere
27
2. Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher
Behinderung
29
2.1 Ambulant betreutes Wohnen
29
2.2 Weiterentwicklung des Wohntrainings
31
2.3 Stationär betreute Wohnangebote
32
2.3.1 Erwachsene
32
2.3.2 Kinder und Jugendliche
33
III. Fazit
34

Tabellen

Tabelle 1: Tagesstrukturangebote für Erwachsene nach Art der Tagesstruktur und
Einrichtung (Stand: 31.12.2017)

Tabelle 2: Entwicklung der Tagesstrukturangebote nach Anzahl der Personen
(2009 - 2017)



Tabelle 3: Personen im Arbeitsbereich der WfbM nach Alter (2009 - 2017)

Tabelle 4: Ambulant betreute Wohnangebote von Erwachsenen mit geistiger und
körperlicher Behinderung



Tabelle 5: Neuaufnahmen in das ambulant betreute Wohnen nach vorheriger Wohnform

Tabelle 6: Beendigungen des ambulant betreuten Wohnens nach Art der anschließenden Wohnform

Tabelle 7: Stationäres Wohnen von Erwachsenen mit geistiger und
körperlicher Behinderung (Stand 31.12.2017)



Tabelle 8: Neuzugänge in stationäre Wohnformen in der Landeshauptstadt Stuttgart
(ohne Umzüge) nach vorheriger Wohnform



Tabelle 9: Beendigungen stationärer Wohnformen in der Landeshauptstadt Stuttgart
(ohne Umzüge) nach Grund der Beendigung und anschließender Wohnform

Tabelle 10: Stationäres Wohnen für Kinder nach Einrichtung und Leistungserbringer

Tabelle 11: Frei gewordene bzw. beendete stationäre Plätze (ohne Umzüge)

Tabelle 12: Anteil Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft in stationären Angeboten in Prozent (2009 - 2017)





Abbildungen


Abbildung 1: Entwicklung der Nutzerzahlen (Erwachsene) betreuter Wohnformen in der
Landeshauptstadt Stuttgart (2009 - 2017)


I. Datengrundlage 2017

Die Bestandserhebung zu Wohnangeboten und tagesstrukturierenden Angeboten für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung des Jahres 2017 stützt sich auf eine Befragung aller Stuttgarter Leistungserbringer der Behindertenhilfe. Die Belegungsdaten der Einrichtungen im Stadtgebiet Stuttgart wurden mit Stand 31.12.2017 erhoben. Veränderungen wurden über den Jahresverlauf 2017 erfasst. Alle Leistungserbringer (Träger von Einrichtungen), die in Stuttgart Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung vorhalten, haben sich an der Erhebung beteiligt:

- bhz Stuttgart e. V. (bhz)

- Caritasverband für Stuttgart e. V. (CV)

- Diakonie Stetten e. V. (DS)

- Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V. (KBV)

- Lebenshilfe Stuttgart e. V. (LH)

- Liebenau Kliniken gGmbH (Lieb)

- Nikolauspflege Stuttgart, Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen (Niko)

- Remstal Werkstätten der Diakonie Stetten e. V. (RWDS)

- Therapeuticum Raphaelhaus e. V. (TR)

- Wohnanlage Fasanenhof gGmbH (WF)

Teilweise werden die Ergebnisse der Bestandserhebung des Jahres 2017 mit Daten aus vorhergegangenen Berichten verglichen. Diese stützen sich auf Befragungen aus vorhergegangenen Bezugsjahren und wurden nach den gleichen Kriterien erhoben und ausgewertet wie die Daten der Bestandserhebung 2017.

1. Gesamtzahlen aller Stuttgarter Leistungsberechtigten

Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart erhebt jährlich die Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII.

Es handelt sich dabei um eine Untersuchung, die nicht das Angebot in der Landeshauptstadt Stuttgart betrachtet, sondern sich auf jene Personen bezieht, die Leistungen aus Stuttgart erhalten – unabhängig davon, wo diese erbracht werden. Um jedoch den Stand der Angebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart besser einordnen zu können, werden diese Gesamtfallzahlen kurz dargestellt. Daten zum Berufsbildungsbereich sind über das Stadtgebiet hinaus nicht verfügbar, weil das Sozialamt nicht Leistungsträger dieser Maßnahme ist.

Zum Stichtag 31.12.2017 erhalten insgesamt 907 Stuttgarter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), davon 646 Personen (71 %) in einer WfbM in der Landeshauptstadt Stuttgart. 2015 beträgt der Anteil 68 %, der Anteil hat zugenommen.

Von insgesamt 477 Personen, die im Jahr 2017 Leistungen zur Förderung und Betreuung beziehen, besuchen 271 Personen (57 %) ein Angebot in der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Jahr 2015 sind es 53 %, auch dieser Anteil hat zugenommen.

Bei der Tagesbetreuung Erwachsener, die überwiegend von Seniorinnen und Senioren genutzt wird, sind 2017 insgesamt 155 Personen im Leistungsbezug. Davon nehmen 58 Personen (37 %) ein Angebot in Stuttgart wahr. Im Vergleich zu 2015 ist dieser Anteil konstant geblieben.

In stationären und ambulant betreuten Wohnformen ist die Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2017 für 1.143 Erwachsene Leistungsträger (2015: 1.165). Davon erhalten 868 Personen stationäre Leistungen (2015: 920), 275 Personen erhalten Leistungen im ambulant betreuten Wohnen (2015: 245).

Die genannten Gesamtzahlen werden über die Auszahlungen der Leistungen an die Stuttgarter Leistungsberechtigten zum 31.12.2017 ermittelt. Durch Nachzahlungen, spätere Verbuchungen oder durch Selbstzahler kann es zu Abweichungen kommen.

Bei der folgenden Erhebung wird die Belegung aller Wohn- und Tagesstrukturangebote im Stadtgebiet standortbezogen abgefragt.

2. Tagesstrukturangebote in der Landeshauptstadt Stuttgart

Tagesstrukturierende Angebote für erwachsene Menschen ab 18 Jahren mit wesentlicher geistiger und körperlichen Behinderung sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (§ 53, Abs. 3). Ziel der tagesstrukturierenden Angebote ist es, Menschen mit Behinderung die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung erhalten diese Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Wohnform, in der sie leben.

2.1 Übersicht der Tagesstrukturangebote 2017 und Entwicklung seit 2009

In die Datenerhebung sind die Belegungen aller Tagesstrukturangebote im Jahr 2017 aufgenommen, die im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart verfügbar sind. Die Angebote werden auch von Menschen mit Behinderung genutzt, für die Stuttgart nicht Leistungsträger ist.

Tabelle 1: Tagesstrukturangebote für Erwachsene nach Art der Tagesstruktur und Einrichtung (Stand: 31.12.2017)
Tagesstruktur
Einrichtung
    Berufsbildungs bereich WfbM
    Arbeitsbereich
    WfbM
    Förder- und Betreuungsbereich WfbM
    Förder- und Betreuungsbereich Wohnheim/ Tagesförderstätte
    Tagesbetreuung Erwachsene/ Senioren-betreuung
    Gesamt
WerkHaus Feuerbach (bhz)
22
97
119
WerkHaus Feuerbach (Tafelladen) (bhz)
11
11
Werkstatt Fasanenhof (bhz)
21
158
16
195
Tagesstätte Birkach (bhz)
32
32
Seniorenbetreuung Plieningen (bhz)
10
10
WerkHaus Feuerbach, Burgenlandzentrum (bhz)
14
10
24
WerkHaus Zweigwerkstatt Dornbirner Straße
42
42
Neckartalwerkstätten Hafenbahnstraße (CV)
31
248
60
339
Haus St. Elisabeth (CV)
16
34
50
Haus Clemens von Galen (CV)
nv
nv
Seniorentagesbetreuung Solitudestraße 30 (DS)
4
4
Tagesförderstätte Baur-Areal (KBV)
20
20
Haus St. Damiano (Lieb)
43
43
WfbM in Vaihingen (LH)
10
154
41
nv
207
Tagesförderstätte Eugen-Fitz-Haus (LH)
10
10
WfbM am Löwentor (LH)
12
160
33
nv
nv
208
Tagesförderstätte Wohnanlage am Probstsee (LH)
3
9
12
WfbM Beim Herzogenberg 15-17 (Niko)
7
17
24
Tagesförderstätte Haus am Schloss (Niko)
20
nv
21
Tagesförderung Solitudestraße 30 (RWDS)
24
24
Jakob-Böhme-Haus (TR)
52
52
Paul von der Heide Haus (TR)
12
12
Tagesförderstätte Wohnanlage Fasanenhof (WF)
5
nv
6
Gesamt
103
901
160
228
75
1.467
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

nv = Wert nicht verfügbar oder kleiner als 3 (Datenschutz)

Von den 1.467 Nutzerinnen und Nutzern einer Tagesstruktur im Stadtgebiet sind 1.055 Menschen (72 %) in der Leistungsträgerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. sind Selbstzahler.

Mit 56 % (593 Personen) wohnen mehr als die Hälfte der Stuttgarter Nutzerinnen und Nutzer einer Tagesstruktur selbständig oder mit Angehörigen.

Tabelle 2: Entwicklung der Tagesstrukturangebote nach Anzahl der Personen (2009 - 2017)
Art der
Tagesstruktur
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2017
Berufsbildungsbereich
104
102
109
128
122
107
104
103
Arbeitsbereich der WfbM
747
760
767
791
828
847
861
901
Förderung/ Betreuung WfbM
143
158
155
160
157
154
164
160
Förderung/ Betreuung Tafö/Wo
181
172
182
190
195
213
225
228
Förderung und Betreuung
gesamt
324
330
337
350
352
367
389
388
Tagesbetreuung Erw./Senioren
62
58
62
60
66
71
77
75
Gesamt
1.237
1.250
1.275
1.329
1.368
1.392
1.431
1.467
Quelle: Datenerhebungen 2009 - 2017, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt.

Die Gesamtzahl der Inanspruchnahme aller in Stuttgart verfügbaren Tagesstrukturangebote (einschließlich Berufsbildungsbereich) ist von 1.230 Personen (im Jahr 2009) um 19 % auf 1.467 Personen (im Jahr 2017) gestiegen.

Seit dem Jahr 2011 werden auch Daten zum Migrationshintergrund erhoben. Die Erhebung basiert auf der Definition des Sozialmonitorings der Landeshauptstadt Stuttgart: „Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer, eingebürgerte Deutsche und Aussiedler“. Der Anteil der Besucherinnen und Besucher der Tagesstruktur mit Migrationshintergrund nach dieser Definition liegt bezogen auf alle Formen der Tagesstruktur im Durchschnitt bei 19 %.

2.2 Teilhabe am Arbeitsleben

2.2.1 Berufsbildungsbereich

Die Erhebung berücksichtigt den Berufsbildungsbereich, der an eine WfbM angegliedert ist. Der Eingangsbereich der beruflichen Förderung (Dauer bis zu 3 Monate) und der sich ggf. anschließende Berufsbildungsbereich (Dauer in der Regel 2 Jahre) werden von der Agentur für Arbeit finanziert. Zuweisungen in den Berufsbildungsbereich erfolgen auch durch Arbeitsagenturen außerhalb Stuttgarts. Das Sozialamt ist nicht Träger der Leistung und hat auch keine Steuerungsmöglichkeiten.

Altersstruktur

80,5 % (83 Personen) der Beschäftigten im Berufsbildungsbereich sind jünger als 30 Jahre und absolvieren damit den Berufsbildungsbereich zeitnah nach Abschluss der schulischen Bildung. 12 Personen (11,6 %) sind im Alter zwischen 30 und 44 Jahre und 8 Personen (7,7 %) sind 45 Jahre und älter. Eine nach Unfällen oder schweren Erkrankungen erworbene Behinderung oder die längere Unterbrechung einer Beschäftigung sind Gründe für den Besuch des Berufsbildungsbereichs im mittleren Lebensalter.

Im Vergleich zur Erhebung 2015 (69 % jünger als 30 Jahre) zeigt sich eine deutliche Verschiebung bei den Altersgruppen hin zum jüngeren Lebensalter.


Beendigungen und Neuaufnahmen

Im Jahr 2017 haben insgesamt 47 Personen den Berufsbildungsbereich beendet, davon haben 35 Personen (74 %) eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM aufgenommen. Von 12 Personen (26 %), die den Berufsbildungsbereich verlassen haben, ist die nachfolgende Tagesstruktur nicht bekannt.

86 % (44 Personen) aller 2017 neu am Berufsbildungsbereich Teilnehmenden sind jünger als 30 Jahre, davon kommen 36 Personen (71 % aller Neuaufnahmen) direkt aus der Schule in den Berufsbildungsbereich.

2.2.2 Arbeitsbereich der WfbM

Die WfbM sind gemäß § 136 Abs. 1 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten neben Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten auch Angebote zur Persönlichkeits- und Berufsförderung.

Von den 901 Personen, die zum 31.12.2017 im Arbeitsbereich einer WfbM sind, werden insgesamt 93 Personen auf betriebsintegrierten bzw. ausgelagerten Gruppen- und Einzelarbeitsplätzen beschäftigt, dies entspricht einer Quote von 10 %. 2015 liegt die Quote bei 15 %.

Die Belegung der Beschäftigungsangebote der Stuttgarter Werkstattträger ist verglichen mit dem Jahr 2015 um 4 % angestiegen. Bezogen auf das Jahr 2009 ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2017 ein Anstieg von 17 %. Der Anteil der Stuttgarter Leistungsberechtigten im Arbeitsbereich der WfbM ist im Berichtszeitraum (2015 bis 2017) jedoch um 1 % (von 73 % auf 72 %) gesunken.

Altersstruktur

Tabelle 3: Personen im Arbeitsbereich der WfbM nach Alter (2009 - 2017)
Alter
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2017
Unter 30 Jahren
27 %
(206 P.)
28 %
(211 P.)
28 %
(214 P.)
29 %
(229 P.)
30 %
(249 P.)
31 %
(262 P.)
29 %
(254 P.)
27 %
(247 P.)
30 - 44 Jahre
34 %
(256 P.)
33 %
(251 P.)
34 %
(262 P.)
33 %
(261 P.)
33 %
(277 P.)
33 %
(283 P.)
35 %
(298 P.)
37 %
(333 P.)
45 Jahre
und älter
38 %
(285 P.)
39 %
(298 P.)
38 %
(291 P.)
38 %
(301 P.)
37 %
(302 P.)
36 %
(302 P.)
36 %
(309 P.)
36 %
(321 P.)
Gesamt
747 P.
760 P.
767 P.
791 P.
828 P.
847 P.
861 P.
901 P.
Quelle: Datenerhebungen 2009-2017, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt.

Der Anteil der Beschäftigten in den einzelnen Altersgruppen verändert sich nur geringfügig. 2017 sind im Vergleich zu 2015 2 % weniger Personen unter 30 Jahren in einer WfbM beschäftigt. Dementsprechend ist in der Altersgruppe 33 bis 44 Jahre die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Jahr 2015 um 2 % angestiegen.

Beendigungen und Neuaufnahmen

Von den 85 Personen, die im Jahr 2017 den Arbeitsbereich einer WfbM verlassen, sind 50 Personen (59 %) in die Zweigwerkstatt des WerkHauses in der Dornbirner Straße 9 in S-Feuerbach gezogen. 2 Personen (2 %) können in den allgemeinen Arbeitsbereich wechseln. 2 Personen (2 %) sind verstorben, 8 Personen (9 %) werden berentet. 5 Personen (6 %) wechseln in eine WfbM außerhalb von Stuttgart, 4 Personen (5 %) wechseln in den Förder- und Betreuungsbereich und 2 Personen (2 %) in die Tagesbetreuung Erwachsener. Insgesamt 12 Personen (14 %) scheiden ohne anschließende Tagesstruktur aus der WfbM aus.

108 Personen werden 2017 neu in den Arbeitsbereich einer Stuttgarter WfbM aufgenommen. Neben dem als Neuaufnahme gezählten Wechsel von 42 Personen in die Zweigwerkstatt Dornbirner Straße 9 kommen 40 Personen (37 %) aus dem Berufsbildungsbereich, 7 Personen (6 %) aus dem Förder- und Betreuungsbereich, 3 Personen (3 %) von einer WfbM außerhalb Stuttgarts und bei 4 Personen (4 %) ist die vorherige Tagesstruktur nicht bekannt.

Im Berichtszeitraum (2015 - 2017) können 3 Personen aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.

2.3 Förderung und Betreuung

Das tagesstrukturierende Angebot in einer Förder- und Betreuungsgruppe hat das Ziel, Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung die Eingliederung in die Gesellschaft sowie die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Förder- und Betreuungsgruppen können unter dem Dach einer WfbM, in einer Tagesförderstätte oder angegliedert an ein Wohnheim angeboten werden.

Förder- und Betreuungsbereiche an einer WfbM bzw. am Wohnheim oder an einer Tagesförderstätte

Im Jahr 2017 besuchen insgesamt 388 Personen (aller Altersgruppen) ein Förder- und Betreuungsangebot.

Im Berichtszeitraum (2015 - 2017) ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher von Förder- und Betreuungsangeboten erstmals seit 2009 konstant geblieben. Bezogen auf den Zeitraum von 2009 bis 2017 ist eine Steigerung der Teilnahme um 17 % zu verzeichnen.

Altersstruktur

Zum Stichtag 31.12.2017 besuchen in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Altersgruppe 18 bis 65 Jahre 160 (164) Personen den Förder- und Betreuungsbereich einer WfbM (11 %) und 226 (225) Personen die Förder- und Betreuungsgruppen am Wohnheim bzw. in einer Tagesförderstätte (16 %). Dies sind 386 Personen (27 %) von insgesamt 1.425 (1.352) Personen im erwerbsfähigen Alter.

Von den Menschen mit Behinderung unter 30 Jahren (insgesamt 108 Personen) besuchen 39 Personen (36 %) den Förder- und Betreuungsbereich einer WfbM und damit deutlich weniger als die Tagesförderstätte am Wohnheim (69 Personen bzw. 64 %).

Beendigungen und Neuaufnahmen

Von den 19 Personen, die im Jahr 2017 den Förder- und Betreuungsbereich einer WfbM verlassen, sind 7 Personen verstorben. 12 Personen werden neu aufgenommen, davon 5 Personen (42 %) aus dem Arbeitsbereich einer WfbM,1 Person (8 %) direkt von der Schule und bei 3 Personen (25 %) ist die vorherige Tagesstruktur nicht bekannt. Weitere 3 Personen wechseln die Förder- und Betreuungsgruppe.

Im Förder- und Betreuungsbereich am Wohnheim bzw. an einer Tagesförderstätte beenden 14 Personen die Maßnahme, davon sind 8 Personen verstorben. 12 Personen werden neu aufgenommen, davon 6 Personen (50 %) direkt von der Schule, 6 Personen (50 %) kommen aus einer anderen Förder- und Betreuungsgruppe.

2.4 Ältere Menschen mit Behinderung in der Tagesstruktur

Tagesbetreuung für Erwachsene/Seniorenbetreuung

Ältere Menschen mit Behinderung, die aus einer WfbM oder aus dem Förder- und Betreuungsbereich ausscheiden, können Leistungen im Rahmen der Tagesbetreuung für Erwachsene erhalten.

75 Personen, die 2017 die Tagesbetreuung Erwachsener in Anspruch nehmen, können ihre Tagesstruktur in einem Gruppenangebot am Wohnheim (65 %), in ihrem Wohnbereich direkt (25 %), mit Nähe zu ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen in der WfbM (5 %) oder über den Besuch verschiedener Regelangebote wie der Begegnungsstätten für Ältere, Vereine oder Seniorenkreise (5 %) wahrnehmen.

Beendigungen und Neuaufnahmen

Von den 8 Personen, die die Tagesbetreuung Erwachsener im Jahr 2017 beenden, sind 6 Personen verstorben.

Im Jahr 2017 werden 5 Personen neu in die Tagesbetreuung Erwachsener aufgenommen, davon kommen 4 Personen aus dem Arbeitsbereich und 1 Person aus dem Förder- und Betreuungsbereich einer Stuttgarter WfbM. Von den 5 Personen, die neu in die Tagesbetreuung Erwachsener aufgenommen werden, sind 4 Personen im Leistungsbezug der Landeshauptstadt Stuttgart.

Der Besuch der Tagesbetreuung für Erwachsene ist im Berichtszeitraum (2015: 77 Personen) leicht gesunken. Von 2009 (62 Personen) bis 2017 ist eine Zunahme von 17 % zu verzeichnen.

3. Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart

Insgesamt nutzen 859 (821) Erwachsene mit unterschiedlichen Leistungsträgern die Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart. In den stationär betreuten Einrichtungen leben im Jahr 2017 insgesamt 501 (529) Erwachsene sowie 32 (33) Kinder und Jugendliche. Ambulant betreut wohnen 326 (292) Erwachsene.

Darüber hinaus leben im Jahr 2017 insgesamt 593 (572) Erwachsene, deren Leistungsträger die Landeshauptstadt Stuttgart ist und die ein Angebot der Tagesstruktur nutzen, selbständig in einer eigenen Wohnung oder mit Angehörigen.

3.1 Ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung

Die Übersicht zeigt alle Angebote des ambulant betreuten Wohnens in der Landeshauptstadt Stuttgart, aufgeschlüsselt nach Leistungserbringern und Wohnverbünden Ein Wohnverbund besteht in der Regel aus mehreren ambulant betreuten Wohnungen innerhalb eines Gebiets (zum Beispiel eines Stadtteiles), die alle von einer Stelle aus betreut werden..

Tabelle 4: Ambulant betreute Wohnangebote von Erwachsenen mit geistiger und
körperlicher Behinderung
EinrichtungLeistungserbringerGesamt
bhz Stuttgart e.V.Caritasverband für Stuttgart e.V.Diakonie Stetten e.V.Körperbehindertenverein Stuttgart e.V.Wohnanlage Fasanenhof gGmbHNikolauspflegeLebenshilfe Stuttgart e.V.
Wohnanlage Fasanenhof gGmbH (AbW) (WF)
23
23
Ambulant betreutes Wohnen extern,
Villastraße/ Terrot-Areal (KBV)
30
30
ABW Baur-Areal, Am Mühlkanal, Krokodil (KBV)
16
16
Wohnverbund Wangen/Ost, ABW Schönbühlstraße (CV)
35
35
Wohnverbund Wangen/Ost, Haus Theresa –
Süßener Straße (CV)
14
14
Wohnverbund Bad Cannstatt & Münster, ABW,
Gnesener Straße 87 (CV)
41
41
Kommunaler Wohnverbund Bergheim (DS)
20
20
Kommunaler Wohnverbund Bad Cannstatt (DS)
15
15
ABW, Föhrichhof und Sonstige (bhz)
30
30
Wohngemeinschaft Irene Farenholtz-Haus, Laustraße (LH)
12
12
Wohngemeinschaft im Bohnenviertel, Brennerstr. 13 (LH)
12
12
Betreutes Wohnen, Verbund Löwentorstraße (LH)
52
52
ABW Haus am Schloss, Wigandstraße 20 (NIKO)
15
15
Wohntraining Birkach,
Kaiserstraße und Karlshofstraße (bhz)
11
11
Gesamt
41
90
35
46
23
15
76
326
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

Neue ambulant betreute Wohnangebote sind das „Haus am Schloss“ der Nikolauspflege in S-Stammheim mit 15 Plätzen (für das ambulant betreute Wohnen in der Maybachstraße), die „Wohngemeinschaft Irene-Farenholtz-Haus“ der Lebenshilfe e. V. in Sonnenberg mit 12 Plätzen und die Wohngemeinschaft im Bohnenviertel der Lebenshilfe e. V. mit 12 Plätzen.

Anders als im Vorjahr gibt es kein Angebot mit betreutem Wohnen in Familien in Stuttgart. Das Angebot des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. wurde eingestellt. Die Diakonie Stetten e. V. bietet Betreutes Wohnen in Familien nicht im Stuttgarter Stadtgebiet an. Wegen der besseren Verfügbarkeit von Wohnraum ist dieses Angebot in den Flächenlandkreisen weitaus stärker verbreitet.

Im Jahr 2017 wohnen 326 (292) Personen mit ambulanter Betreuung. Wie schon in den Vorjahren ist die Anzahl der Angebote mit ambulanter Betreuung damit erneut gestiegen (12 %).

Von den 326 Personen im ambulant betreuten Wohnen leben 196 Personen (60 %) in Trägerwohnraum, davon leben 165 Personen (50 %) in einer Wohngemeinschaft und 31 Personen (10 %) in einer Einzelwohnung (d. h. der Wohnraum ist entweder im Besitz des Trägers oder wird von diesem angemietet). Die Klientinnen und Klienten erhalten zu den Betreuungsverträgen eigene Mietverträge. 130 Personen (40 %) verfügen über trägerunabhängigen Wohnraum.

3.1.1 Altersstruktur

Von den 326 Personen, die ambulant betreut wohnen, sind 66 (66) Personen jünger als 30 Jahre (20 %), 127 (117) Personen sind zwischen 30 und 45 Jahre (39 %), 120 (97) Personen sind älter als 45 Jahre und jünger als 65 Jahre (37 %), 13 (12) Personen sind 65 Jahre oder älter (4 %).

Die Altersstruktur im ambulant betreuten Wohnen weist damit einen höheren Anteil jüngerer Menschen auf, als dies in stationär betreuten Einrichtungen der Fall ist (siehe Abschnitt I.3.2.1). Mehr als die Hälfte aller Personen mit ambulanter Betreuung (59 %) sind in der Landeshauptstadt Stuttgart 45 Jahre oder jünger.

3.1.2 Hilfebedarfsgruppen

Hilfebedarfsgruppen sollen den Grad des Unterstützungsbedarfs einer Person abbilden (nach dem sog. Metzler-Verfahren). Im ambulant betreuten Wohnen gibt es 3 reguläre Hilfebedarfsgruppen (HBG) sowie über Sondervereinbarungen eine vierte Hilfebedarfsgruppe. Im stationär betreuten Wohnen gibt es 5 Hilfebedarfsgruppen. Je höher die Hilfebedarfsgruppe, umso höher der Unterstützungsbedarf.

Die Verteilung der Hilfebedarfsgruppen im ambulant betreuten Wohnen weist eine deutliche Häufung der Fälle in der Hilfebedarfsgruppe 2 auf.

So sind 13 (19) Personen (4 %) in HBG 1 und 176 (169) Personen (54 %) in HBG 2 eingestuft. In HBG 3 sind 110 (78) Personen eingestuft (34 %), in der HBG 4 22 (11) Personen (7 %). Bei 5 Personen (1 %) war zum Stichtag die Einstufung nicht bekannt oder noch keine Einstufung erfolgt.

An diesen Zahlen wird deutlich, dass in der Landeshauptstadt Stuttgart Menschen mit
eher geringerem Hilfebedarf mit ambulanter Betreuung wohnen. Sehr positiv wird bewertet, dass der Anteil an Personen mit Einstufung in HBG 4 seit der letzten Erhebung im Jahr 2015 von 11 Personen auf 22 Personen verdoppelt werden konnte. Somit sind 58 % aller Personen in den HBG 1 oder 2 eingestuft, 41 % sind in den höheren HBG 3 und 4 eingestuft. Dies ist ein großer Erfolg der Sozialplanung und der Träger der Angebote. Bei 1 % der Personen ist zum Stichtag die Einstufung nicht bekannt oder noch nicht erfolgt.

3.1.3 Herkunftskreise

Bei 241 (211) Personen, die ambulant betreut wohnen, ist die Landeshauptstadt Stuttgart Leistungsträger. Hinzu kommen 10 Personen aus der Landeshauptstadt Stuttgart, die ihre Betreuung aus eigenen Mitteln finanzieren. Damit sind insgesamt 77 % der Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft oder Selbstzahler aus Stuttgart.

Bei 46 (44) Personen (14 %) ist der Leistungsträger ein Nachbarlandkreis (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis), bei 25 (21) Personen (8 %) ist der Leistungsträger ein nicht direkt an die Landeshauptstadt Stuttgart angrenzender Landkreis. 1 Person, die nicht aus Stuttgart stammt, trägt die Kosten der ambulanten Betreuung selbst, bei 3 Personen übernimmt die Kosten ein anderer Rehabilitationsträger (1 %).

Der Anteil der Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft konnte seit der letzten Erhebung im Jahr 2015 um 3 % gesteigert werden. Zu erwarten ist, dass der Anteil der Personen aus den umliegenden Nachbarlandkreisen in den kommenden Jahren weiter abnehmen wird, da die Nachbarlandkreise im Sinne der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung von Menschen mit Behinderung selbst Einrichtungen und Angebote aufgebaut haben bzw. derzeit im Aufbau sind. Die Sozialplanerinnen und Sozialplaner der Region Stuttgart stehen hierzu im regelmäßigen Austausch.

3.1.4 Beendigungen und Neuaufnahmen

Ein zentraler Punkt bei der Auswertung der Datenerhebung ist die Betrachtung der Fluktuation. Durch den Vergleich von Umfang und Art sowohl der Neuaufnahmen als auch der Beendigungen einer Wohnform lassen sich Rückschlüsse auf den Bedarf ziehen.

Im Jahr 2017 haben sich 38 (31) Menschen neu für eine ambulante Betreuung in der Landeshauptstadt Stuttgart entschieden. Davon hat 1 (1) Person bereits in einer solchen gewohnt und ist also innerhalb der Stadt umgezogen. Als Neuzugänge im ambulant betreuten Wohnen in der Landeshauptstadt Stuttgart können somit 37 (30) Personen bezeichnet werden.

Tabelle 5: Neuaufnahmen in das ambulant betreute Wohnen nach vorheriger Wohnform
Vorherige Wohnform
Anzahl Personen
Wohnen mit Angehörigen in Stuttgart
14
Stationär betreutes Wohnen
10
Eigene Wohnung in Stuttgart
7
Wohnen mit Angehörigen außerhalb Stuttgarts
4
Eigene Wohnung außerhalb Stuttgarts
1
Stationäre Einrichtung außerhalb Stuttgarts
1
Gesamt
37
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

Von den 37 (30) Neuaufnahmen wohnen 14 Personen zuvor mit Angehörigen zusammen, 10 (7) Personen werden aus einer stationären Einrichtung ins ambulant betreute Wohnen aufgenommen, 7 Personen haben zuvor eine eigene Wohnung in Stuttgart.
Von außerhalb werden 6 Personen in Stuttgart aufgenommen: 4 Personen wohnen davor mit Angehörigen zusammen, 1 Person hat eine eigene Wohnung und 1 Person wird aus einer stationären Einrichtung aufgenommen.

Diesen 37 Personen, die neu in eine ambulant betreute Wohnform gekommen sind, stehen 24 (19) Personen gegenüber, die eine solche beendet haben.

Tabelle 6: Beendigungen des ambulant betreuten Wohnens nach Art der anschließenden Wohnform
Anschließende Wohnform
Anzahl Personen
Ambulante Wohnform in Stuttgart
6
Verstorben
6
Stationäre Einrichtung in Stuttgart
3
Ambulante Wohnform außerhalb Stuttgarts
2
Sonstige/keine Angabe
3
Wechsel in andere Hilfeart/Betreuung abgebrochen
2
Wohnung mit Angehörigen außerhalb Stuttgarts
1
Eigene Wohnung in Stuttgart
1
Gesamt
24
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

Von den 24 (19) Personen, die im Jahr 2017 eine ambulante Betreuung beendet haben, sind 6 Personen in ein anderes ambulant betreutes Wohnangebot gezogen, 6 Personen sind verstorben, 3 Personen in ein stationäres Wohnangebot gewechselt. 2 Personen haben die Betreuung abgebrochen und werden nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung betreut. 1 Person ist in eine eigene Wohnung gezogen. Bei 3 Personen liegen sonstige Gründe für einen Umzug vor oder die Angabe fehlt.

Nach außerhalb Stuttgarts sind 3 Personen gezogen: 2 Personen in ein ambulant betreutes Wohnangebot und 1 Person zu Angehörigen.

Die Fluktuation (die Beendigungen in Relation zum Bestand am Stichtag) beträgt in den ambulant betreuten Wohnangeboten im Stadtgebiet insgesamt 7 %.

3.2 Stationäre Wohneinrichtungen für Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung

Die Übersicht zeigt alle stationären Wohnangebote in der Landeshauptstadt Stuttgart, die von Erwachsenen genutzt werden.

Tabelle 7: Stationäres Wohnen von Erwachsenen mit geistiger und körperlicher
Behinderung (Stand 31.12.2017)
Einrichtung
Leistungserbringer
Gesamt
bhz Stuttgart
e. V.
Caritasverband für Stuttgart
e. V.
Diakonie
Stetten e. V.
Liebenau Kliniken gGmbHTherapeuticum Raphaelhaus
e. V.
Wohnanlage
Fasanenhof gGmbH
NikolauspflegeLebenshilfe Stuttgart e. V.
Wohnanlage Fasanenhof (Vollzeitgruppe), (WF)
nv
nv
Haus Eleonore (CV)
15
15
Haus St. Elisabeth (CV)
66
66
Wohnverbund Bad Cannstatt & Münster, Haus Clemens v. Galen, Gnesenerstraße 87 (CV)
24
24
Solitudestraße 30 (DS)
42
42
Wohnheim in den Wannenäckern (DS)
33
33
Gemeindeintegrierte Wohngruppe Birkach (bhz)
10
10
Wohnheim Plieningen, Hintere Schafstraße 20 (bhz)
36
36
Wohnheim Birkach, Ohnholdstraße (bhz)
31
31
Eugen-Fitz-Haus (LH)
42
42
Wohnanlage am Probstsee (LH)
29
29
Wohnanlage Zuffenhausen,
Beilsteiner Straße 27-29 (LH)
21
21
Lukashaus (TR)
26
26
Tobiashaus (TR)
23
23
Haus St. Damiano (Lieb)
43
43
Wohnstätte Störzbachstraße (LH)
12
12
Wohnstätte Haus am Uhlbach (LH)
9
9
Haus am Schloss, Wigandstr. 20 (Niko)
24
24
AWG Kitzbüheler Weg (bhz)
13
13
Gesamt
90
105
75
43
49
nv
24
113
501
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017
nv = Wert nicht verfügbar oder kleiner als 3 (Datenschutz)

501 (529) Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung wohnen im Jahr 2017 in einer stationären Einrichtung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Das sind 28 Personen weniger als im vergangenen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2015). Dies ist auf die Ambulantisierung wie u. a. in der Wohngemeinschaft (bisher Wohnstätte) im Bohnenviertel der Lebenshilfe e. V. mit 10 Plätzen zurückzuführen. Die ehemalige provisorische Wohnstätte Maybachstraße der Nikolauspflege ist in das seit Herbst 2016 neugebaute „Haus am Schloss“ in S-Stammheim umgezogen. 12 Plätze stehen Stuttgartern zur Verfügung, weitere 12 Plätze sind Kontingentplätze der Nachbarlandkreise Ludwigsburg und Böblingen sowie des Landkreises Göppingen.

Darüber hinaus stehen Stuttgartern 45 vereinbarte Kontingentplätze bei den Karl-Schubert-Gemeinschaften e. V. in Filderstadt zur Verfügung.

3.2.1 Altersstruktur

Von den 501 (529) erwachsenen Personen, die in stationär betreuten Einrichtungen leben, sind 76 (95) Personen jünger als 30 Jahre (15 %), 134 (129) Personen sind zwischen 30 und 45 Jahre (27%), 224 (247) Personen sind älter als 45 Jahre und jünger als 65 Jahre (45%), 67 (58) Personen sind 65 Jahre oder älter (13 %).

Die Altersstruktur in stationär betreuten Einrichtungen weist mit 13 % einen deutlich höheren Anteil älterer Menschen auf, als dies in ambulant betreuten Wohnangeboten (4 %) der Fall ist (siehe Abschnitt I.3.1.1). Der Anteil der über 65-Jährigen ist seit der letzten Erhebung (31.12.2015) um 2,4 Prozentpunkte angestiegen.

3.2.2 Hilfebedarfsgruppen

Die Verteilung der Hilfebedarfsgruppen in den stationären Angeboten zeigt eine deutliche Häufung der Fälle in den Hilfebedarfsgruppen 3 und 4.

Zum Stichtag am 31.12.2017 ist in den stationären Wohnangeboten der Landeshauptstadt Stuttgart 1 Person in HBG 1 (1) eingestuft (< 1 %), 47 (61) Personen sind in HBG 2 eingestuft (9 %). Die Anzahl der Personen in der HBG 3 beträgt 253 (270) Personen (51 %), in der HBG 4 191 (185) Personen (38 %), 9 (11) Personen sind in der HBG 5 eingestuft (2 %).

Im Vergleich mit den ambulant betreuten Wohnangeboten wird sichtbar, dass in den stationären Einrichtungen mehr Menschen mit höheren Hilfebedarfsgruppen leben. Ein höherer Hilfebedarf geht noch deutlich häufiger mit einer stationären als mit einer ambulanten Wohnbetreuung einher.

3.2.3 Herkunftskreise

Die Leistungsträgerschaft in den stationären Wohnangeboten verteilt sich wie folgt: Von den insgesamt 501 Bewohnerinnen und Bewohnern haben 306 (332) Personen (61 %) die Landeshauptstadt Stuttgart als Leistungsträger, 71 (122) Personen (25 %) sind in Leistungsträgerschaft der Nachbarlandkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis. 52 (46) Personen (10 %) haben als Leistungsträger einen nicht direkt an die Landeshauptstadt Stuttgart angrenzenden Kreis. Zudem sind 14 Personen (3 %) sogenannte Selbstzahler, davon stammen 5 nicht aus Stuttgart. Bei 4 Personen (1 %) liegen andere Kostenübernahmen vor.

In stationären Einrichtungen hat sich der Anteil an Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft nicht gesteigert. Der Anteil an Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft sowie der Selbstzahler aus Stuttgart liegt bei 63 % (siehe hierzu auch Abschnitt I.3.4), ist zu 2015 gleichgeblieben.

3.2.4 Neuaufnahmen und Beendigungen

Im Jahr 2017 beginnen 23 (33) Personen eine stationäre Maßnahme neu, davon haben 7 (18) Personen bereits zuvor in einer stationär betreuten Einrichtung in der Landeshauptstadt Stuttgart gelebt, sind also innerhalb des Stadtgebietes umgezogen. Als Neuzugänge in den stationär betreuten Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart können somit 16 (15) Personen verzeichnet werden.

Tabelle 8: Neuzugänge in stationäre Wohnformen in der Landeshauptstadt Stuttgart
(ohne Umzüge) nach vorheriger Wohnform
Vorherige Wohnform
Anzahl Personen
Wohnen mit Angehörigen in Stuttgart
6
Wohnen mit Angehörigen außerhalb Stuttgarts
4
Stationäre Wohnform außerhalb Stuttgarts
4
Ambulant betreutes Wohnen in Stuttgart
2
Gesamt
16
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

Von den Neuzugängen in stationär betreuten Wohnformen hat mit 6 Personen der weitaus größte Teil zuvor mit Angehörigen gewohnt. 4 Personen haben mit Angehörigen außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart gewohnt, 4 Personen sind aus einer stationären Einrichtung außerhalb Stuttgarts in die Landeshauptstadt Stuttgart zugezogen, 2 Personen lebten zuvor in einer ambulant betreuten Wohnform.

Von den neu aufgenommenen Personen, die zuvor mit Angehörigen wohnten, sind 3 Personen mindestens 44 Jahre alt.

Im gleichen Zeitraum beenden 35 (27) Personen ein stationär betreutes Wohnangebot in der Landeshauptstadt Stuttgart, davon ziehen jedoch 8 Personen lediglich in ein anderes stationäres Angebot im Stadtgebiet um. Eine stationäre Wohnform in der Landeshauptstadt Stuttgart beenden im Jahre 2017 somit endgültig 27 Personen. Die Gründe für die Beendigung bzw. die anschließende Wohnform sind im Folgenden aufgelistet.

Tabelle 9: Beendigungen stationärer Wohnformen in der Landeshauptstadt Stuttgart
(ohne Umzüge) nach Grund der Beendigung und anschließender Wohnform
Grund der Beendigung / anschließende Wohnform
Anzahl Personen
Verstorben
9
Ambulant betreute Wohnform
6
Stationäre Wohnform außerhalb Stuttgarts
5
Pflegeheim
3
Wohnen mit Angehörigen
2
Eigene Wohnung in Stuttgart
1
Sonstige
1
Gesamt
27
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

Der größte Anteil der Beendigungen stationär betreuter Wohnformen geht auf Todesfälle zurück (9 Personen). Im Jahr 2017 verlassen 6 Personen eine stationäre Einrichtung und ziehen in eine ambulant betreute Wohnform. 5 Personen ziehen in ein stationäres Angebot außerhalb Stuttgarts um, 3 Personen in ein Pflegeheim, 2 Personen zu Angehörigen, 1 Person zieht in eine eigene Wohnung in Stuttgart, bei 1 Person ist die Wohnform nicht bekannt.

Hier ist anzumerken, dass die Personen, die in ein ambulant betreutes Wohnangebot ziehen, nicht zwingend Plätze im stationären Wohnen freimachen, weil der Wechsel der Wohnform durch Ambulantisierung eines stationären Wohnangebots erfolgen kann. Wir gehen deshalb lediglich von 21 Plätzen aus, die im stationären Wohnen definitiv frei geworden sind.

Die Fluktuation (die Beendigungen in Relation zum Bestand am Stichtag) beträgt in den stationären Wohnangeboten 4 %, ist also geringer als beim ambulant betreuten Wohnen.

3.3 Stationär betreute Wohneinrichtungen für Kinder und junge Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung

Im Jahr 2017 leben in den drei stationären Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart 32 (33) Kinder und junge Erwachsene im Alter von 5 bis 24 Jahren Als junge Erwachsene gelten hier alle Personen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch die Schule besuchten.. Dies ist 1 Person weniger als im vergangenen Berichtszeitraum (Stichtag 31.12.2015).

Tabelle 10: Stationäres Wohnen für Kinder nach Einrichtung und Leistungserbringer
Leistungserbringer
Gesamt
Diakonie Stetten
e. V.
Therapeuticum Raphaelhaus
e. V.
Wohn-
anlage
Fasanenhof gGmbH
Wohnanlage Fasanenhof
(Vollzeitgruppe) (WF)
4
4
Wohnheim in den Wannenäckern (DS)
18
18
Tobiashaus (TR)
10
10
Gesamt
18
10
4
32
Quelle: Datenerhebung, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2017

In der Wohnanlage Fasanenhof wohnen zum Stichtag 4 (5) Kinder und junge Erwachsene, im Tobiashaus des Therapeuticum Raphaelhaus leben 10 (13) und im Wohnheim in den Wannenäckern der Diakonie Stetten 18 (15) Personen unter 25 Jahren.

Im Haus am Dornbuschweg, einer Heimsonderschule für sehbehinderte und blinde Kinder mit mehrfacher Behinderung, werden im Jahr 2017 zudem 4 (6) Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren aus Stuttgart durch die Stiftung Nikolauspflege stationär betreut. Die Einrichtung ist mit einem überregionalen Einzugsbereich auf die spezifischen Bedarfe von blinden und sehbehinderten Kindern ausgerichtet. Aufgrund dieser Ausrichtung und der dadurch vielfachen Belegung durch Kinder aus anderen Landkreisen, werden die Daten des Haus am Dornbuschweg nicht in die Analyse der Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart mit einbezogen.

3.3.1 Altersstruktur

Unter den 32 Kindern und jungen Erwachsenen ist 1 (1) Kind im Alter von 5 bis 9 Jahren, 5 (10) Kinder sind zwischen 10 und 14 Jahren, 20 (17) Jugendliche sind im Alter zwischen 15 und 19 Jahren, 6 (5) Personen sind älter als 19 und jünger als 25 Jahre.

3.3.2 Vorrangige Behinderung

22 (19) der 32 Kinder und jungen Erwachsenen haben eine geistige Behinderung, 10 (14) Kinder und junge Erwachsene sind körper- und/oder mehrfach behindert.


3.3.3 Herkunftskreise

18 (19) der 32 Kinder und jungen Erwachsenen haben die Landeshauptstadt Stuttgart als Leistungsträger. 7 (6) stammen aus einem der Nachbarlandkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis. 6 (8) Kinder und junge Erwachsene haben einen anderen, nicht direkt an die Landeshauptstadt Stuttgart angrenzenden Kreis als Leistungsträger und bei 1 Person liegt ein anderer Kostenträger vor.

3.4 Zusammenfassung und Entwicklungen im Bereich Wohnen

Wie in den vorhergegangenen Abschnitten dargestellt, sind die deutlichsten Entwicklungen im Bereich des Wohnens in den Angeboten mit ambulanter Betreuung zu verzeichnen. Hier wurde die Zahl der Plätze wie schon in den Vorjahren durch die Leistungserbringer ausgebaut. Diese Entwicklung wird sozialplanerisch gefordert, unterstützt und sehr begrüßt.

Folgende Übersicht stellt die Entwicklung der Wohnangebote in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 2009 dar.

Abbildung 1: Entwicklung der Nutzerzahlen (Erwachsene) betreuter Wohnformen in der
Landeshauptstadt Stuttgart (2009 - 2017)


Quelle: Datenerhebungen, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2009 - 2017

Die Abbildung zeigt drei Kurven. Die oberste Kurve (gesamt) beschreibt den Zuwachs aller Wohnangebote (ambulant und stationär), die mittlere Kurve zeigt den Verlauf im stationären und die untere Kurve die Entwicklung im ambulanten Bereich.

Es wird ersichtlich, dass es seit 2009 eine deutliche Zunahme an Wohnangeboten insgesamt gibt. Lebten 2009 noch 698 Menschen in Wohnangeboten für Erwachsene in der Landeshauptstadt Stuttgart, so sind es 2017 insgesamt 827 Personen.

Dieser Zuwachs geht vor allem auf den erwünschten Ausbau ambulant betreuter Angebote zurück. Sie wurden von 181 (2009) auf 326 Angebote (2017) gesteigert. Stationär betreute Wohnplätze sind in den Jahren 2009 bis 2011 zunächst von 517 auf 526 Plätze angestiegen und bis zum Jahr 2015 (529 Plätze) annähernd konstant geblieben. Durch die weitergehende Ambulantisierung liegt die Zahl der stationären Plätze im Jahr 2017 bei 501 Personen.

Die Konstanz der Fluktuationszahlen zeigt, dass die Zahl der stationär betreuten Plätze dem Stuttgarter Bedarf entspricht. Wie in Abschnitt I.3.2.5 beschrieben, haben allein 2017 insgesamt 27 Personen das stationäre Wohnen beendet. Hier ist anzumerken, dass die Personen, die in ein ambulant betreutes Wohnangebot ziehen, nicht zwingend Plätze im stationären Wohnen freimachen, weil der Wechsel der Wohnform durch Ambulantisierung eines stationären Wohnangebots erfolgen kann. Wir gehen deshalb von 21 Plätzen aus, die im stationären Wohnen definitiv frei geworden sind. Eine Fluktuation in dieser Höhe ist keineswegs ungewöhnlich und entspricht den Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren.

Folgende Tabelle zeigt die Anzahl der beendeten stationären Wohnangebote ohne Umzüge innerhalb des stationären Wohnens, also die frei gewordenen stationären Plätze im Verlauf der Jahre 2009 bis 2017.

Tabelle 11: Frei gewordene bzw. beendete stationäre Plätze (ohne Umzüge)
2009
2011
2013
2015
2017
Anzahl frei gewordene stationärer Plätze
19
20
46
19
21
Quelle: Datenerhebungen, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2009 - 2017

Mit Ausnahme des Jahres 2013 mit 46 frei gewordenen bzw. beendeten Plätzen wurden jedes Jahr seit 2009 zwischen 19 und 21 stationäre Plätze frei. Im gleichen Zeitraum ist die Belegung durch Personen in Leistungsträgerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart konstant geblieben bzw. leicht rückläufig. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über den prozentualen Anteil Stuttgarter Leistungsträgerschaft an allen belegten stationären Angeboten in der Landeshauptstadt Stuttgart im Verlauf der Jahre 2009 bis 2017.

Tabelle 12: Anteil Personen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft in stationären Angeboten in Prozent (2009 - 2017)
2009
2011
2013
2015
2017
Anteil in %
66 %
65 %
64 %
63 %
63 %
Quelle: Datenerhebungen, Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt, 2009 - 2017

Obwohl also jährlich zwischen 19 und 21 stationäre Plätze in der Landeshauptstadt Stuttgart frei werden, konnte die Belegung durch Personen, die in Stuttgarter Leistungsträgerschaft stehen, nicht erhöht werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es keinen Stuttgarter Bedarf an regulären stationären Plätzen gibt, der nicht durch die jährliche Fluktuation in den vorhandenen Angeboten gedeckt werden könnte.

Laut Rückmeldungen des Fallmanagements des Sozialamts gibt es dennoch vereinzelt Verlegungen von Stuttgarter Leistungsberechtigten in Angebote außerhalb der Landeshauptstadt. Dies geschieht entweder unter Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (z. B. wenn Angehörige in anderen Stadt- oder Landkreisen leben) oder insbesondere, weil ein besonderer Unterstützungsbedarf vorliegt, etwa bei Personen mit geistiger Behinderung und chronischer psychischer Erkrankung, sogenannten Doppeldiagnosen. Für diesen Personenkreis wurde von der Stiftung Liebenau im April 2018 das Wohnangebot St. Damiano II in S-Bad Cannstatt mit 24 Plätzen eröffnet. In der vorliegenden Datenerhebung (Stichtag 31.12.2017) ist dieses Wohnangebot allerdings noch nicht berücksichtigt (siehe hierzu auch Abschnitt II.2.3).


II. Bedarfseinschätzungen und Planungen

Die bestehenden Wohn- und Tagesstrukturangebote in der Landeshauptstadt Stuttgart werden auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher IX und XII und des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (BTHG), in Kraft getreten am 25. Juli 2017, weiterentwickelt. Die Bedarfseinschätzungen und Sozialplanungen berücksichtigen die Personen, deren Leistungsträger die Landeshauptstadt Stuttgart ist. Übergreifende Planungen werden mit Nachbarlandkreisen abgestimmt.

Die Investitionsförderung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien des Landes Baden-
Württemberg zur investiven Förderung. Sie wurde in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtungen vom 24. Juni 2013 in neuer Fassung veröffentlicht. Für das Jahr 2018 ist die Förderung allerdings ausgesetzt, weil die Zahl der Anträge und das Finanzvolumen höher waren als die verfügbaren Landesmittel. Wie die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Förderung aussehen, steht noch offen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich für das Fortbestehen einer Förderung im stationären aber insbesondere auch für den ambulanten Bereich ausgesprochen.

Darüber hinaus gibt es mit Inkrafttreten der 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (ab 01. Januar 2020) Veränderungen der rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene, z. B. bei der Differenzierung zwischen ambulant betreuten Wohnformen und besonderen Wohnformen mit Betreuung (bisher stationäre Wohnformen). Diese Rahmenbedingungen werden berücksichtigt, wenn auf Grundlage der vorhandenen Daten getrennt nach den beiden Bereichen Tagesstruktur und Wohnen jeweils konkrete Bedarfe formuliert werden. Anschließend werden in jedem Bereich die bestehenden Planungen beschrieben.

1. Angebote der Tagesstruktur

1.1 Berufsbildungsbereich

Die Ergebnisse der Datenerhebungen 2017 und der Vorjahre machen deutlich, dass das Eingangsverfahren und der sich anschließende Berufsbildungsbereich an der WfbM eine wichtige Funktion für den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM einnehmen. Für Menschen mit mehrfacher Behinderung oder schwerer Beeinträchtigung und Pflegebedarf stellt dies eine Hürde dar. Dies wird an den Zahlen der Schulabgänger deutlich, die jährlich direkt und ohne Eingangsverfahren in den Förder- und Betreuungsbereich wechseln.

Die durch den Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander angeregte „Patenschaft“ für Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der WfbM wurde nach Aussage der Werkstattträger in den Werkstätten so nicht umgesetzt. Das Thema „Patenschaft“ wurde im Berufsbildungsbereich diskutiert, aber letztlich nicht als zielführend bewertet, da gerade die Eingewöhnung für neue Teilnehmende eine professionelle Begleitung erfordere. Ersatzweise werden aber erfahrene Werkstattbeschäftigte eingesetzt, die eine Art „Patenschaft“ im Berufsbildungsbereich übernehmen.

Die inzwischen stabilen Zugangszahlen zeigen, dass der Berufsbildungsbereich trotz der Maßnahmen, die gefördert vom Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in der Werkstufe der Schulen für Kinder mit Behinderung und im Anschluss an die Schule eingeführt wurden (z. B. „Berufsvorbereitende Einrichtung“ (BVE) und „Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (KoBV)) eine wichtige Bedeutung für den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung behält.

Die Sozialplanung und das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe haben wenig Einfluss auf die Gestaltung des Übergangs von der Schule in die berufliche Bildung und können den Zugang und Verlauf des Berufsbildungsbereiches nur bedingt steuern. Das Fallmanagement nimmt an den Berufswegekonferenzen teil und ist im Fachausschuss beteiligt. Die strukturellen Gegebenheiten haben bisher verhindert, dass in dieser biografisch bedeutsamen Situation eine Hilfeplanung aus einer Hand erfolgen kann. Ab dem 01.01.2018 muss gem. § 19 SGB IX dann, wenn Leistungen mehrerer Rehaträger erforderlich sind (z. B. zunächst die Arbeitsagentur für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich und im Anschluss der Eingliederungshilfeträger für den Arbeitsbereich) ein gemeinsamer Teilhabeplan erstellt werden, in dem sämtliche in Frage kommenden Reha-Leistungen dokumentiert werden und der ein nahtloses Ineinandergreifen der Leistungen ermöglicht. Dadurch wird eine frühzeitige Mit-Steuerung an der wichtigen Schnittstelle zwischen Schule und Beruf durch das Fallmanagement erwartet.

1.2 Arbeitsbereich

Die WfbM sichert die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung, wenn keine anderen Maßnahmen greifen. Da die WfbM inzwischen auch die Menschen mit Behinderung aufnimmt, die bereits über eine Ausbildung verfügen und auch durch die Herabsetzung der Zugangsschwelle für Menschen ohne wesentliche Behinderung, die sich im Bundesteilhabegesetz (BTHG, §§ 49 bis 63 i. V. m. § 99 Abs. 4 SGB IX-E) abzeichnet, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage im Arbeitsbereich der WfbM weiter zunehmen wird. Bei der Weiterentwicklung der Konzeption für den Arbeitsbereich ist es wichtig, dass sowohl junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf als auch ältere WfbM-Beschäftigte trotz nachlassender Leistungsfähigkeit dort tätig sein können.

Um die Zahl der Personen zu steigern, die von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten (2017: 2 Personen), bedarf es weiterer gemeinsamer Anstrengungen. Die Sozialverwaltung begrüßt die für die WfbM-Beschäftigten positive Entwicklung bei den betriebsintegrierten Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen und befürwortet den weiteren Ausbau. Dieser darf jedoch nicht zu Lasten weniger leistungsfähiger WfbM-Beschäftigter gehen, denen ggf. die Personalkapazitäten fehlen, die in betriebsintegrierte
Arbeitsplätze mitgegeben werden.


Personen, die auf betriebsintegrierten WfbM-Arbeitsplätzen beschäftigt sind oder sich in anderer Weise geeignet erweisen, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugehen, können auch über einen ergänzenden Lohnkostenzuschuss (vgl. GRDrs 388/2013 „Ergänzender Lohnkostenzuschuss zur Integration ins Arbeitsleben (eLKZ)“) und ab 01.01.2018 auch im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ unterstützt werden.

Das Bundesteilhabegesetz ist geprägt von dem Grundsatz, im gegliederten Sozialleistungssystem möglichst Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Insofern hat eine abgestimmte Verfahrensweise bei der Leistungsgewährung mit geringem formalem Aufwand für den Arbeitgeber, der neue Arbeitsplätze als Perspektive für Budgetnehmer in seinem Unternehmen schafft, oberste Priorität. Gemeinsame Umsetzungsrichtlinien und Kooperationsvereinbarungen stellen daher wichtige Instrumente einer erfolgreichen Umsetzung dar. Dies wurde in der Landeshauptstadt Stuttgart durch die Verwaltungsvereinbarung zum Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) bereits geregelt. Zum 01.01.2018 wurde auch das Budget für Arbeit in diese Vereinbarung mit einbezogen.


Mit der Ausführung der Leistung hat die Landeshauptstadt Stuttgart wie seither das Integrationsamt beauftragt. Im Auftrag des Integrationsamts unterstützt und begleitet der Integrationsfachdienst (IFD) den Leistungsberechtigten. In den ersten Monaten des Übergangs auf den 1. Arbeitsmarkt wird der IFD erforderlichenfalls vom JobCoach der WfbM unterstützt. Die WfbM erhält für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten nach Austritt aus der WfbM und Aufnahme der Arbeit auf dem regulären. Arbeitsmarkt eine reduzierte Werkstattvergütung.

Im Berichtszeitraum (2015 - 2017) wurde die Handlungsempfehlung, flexible Beschäftigung oder festgelegte Teilzeitarbeit zu ermöglichen, bislang von den Werkstattträgern mit Verweis auf Aufwand und Vorhaltekosten nicht umgesetzt. Teilzeitbeschäftigung ist in der Regel über ein medizinisches Gutachten möglich. Probleme entstehen, wenn Werkstattbeschäftigte auf einen Fahrdienst angewiesen sind und nach Teilzeitarbeit individuell befördert werden müssen. Außerdem bitten die Werkstattträger zu berücksichtigen, dass sich der Betreuungsaufwand bei den Angehörigen und in den Wohneinrichtungen erhöht, wenn Beschäftigte aufgrund von Teilzeit früher von der WfbM nach Hause oder in die Einrichtung zurückkommen.

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 27 UN-BRK) sollen alle Menschen mit Behinderung Zugang zu Arbeit und Beschäftigung haben. Das Ziel der Sozialverwaltung ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen mit Behinderung schrittweise dieser Maßgabe anzunähern. Dabei stellt die Beschäftigung im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbereich der WfbM ein wichtiges Teilziel dar, das von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung auch geteilt wird.

Hier setzt ein Projekt an, das von Mai 2014 bis April 2017 von der Sozialplanung, dem Fallmanagement des Sozialamtes und 3 Werkstattträgern (bhz Stuttgart e. V., Neckartalwerkstätten des Caritasverbands für Stuttgart e. V. und Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH) durchgeführt wurde. Die Sozialverwaltung verfolgt über das Projekt hinaus das Ziel, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf durch personenzentrierte Maßnahmen den Verbleib im Arbeitsbereich zu sichern bzw. ihnen den Wechsel vom Förder- und Betreuungsbereich in den Arbeitsbereich zu ermöglichen (vgl. GRDrs 226/2017 „Projekt „Teilhabe am Arbeitsleben – Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung am Übergang von Förder- und Betreuungsgruppen und den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“ – Abschlussbericht“). Durch individuelle Betreuung am Arbeitsplatz und über ergänzende strukturelle Veränderungen in der WfbM konnten positive Entwicklungen bei den Projektteilnehmenden erreicht werden. Für Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen wurden beispielsweise PC-gestützte Arbeitsplätze eingerichtet.

Entsprechend des Bedarfs in den Stuttgarter Werkstätten für behinderte Menschen können diese Eingliederungshilfeleistungen zur Teilhabe an Arbeit für bis zu 46 Menschen mit Behinderung bezahlt werden. Inzwischen wurde vom KVJS der Leistungstyp „WfbM Transfer“ eingeführt, der sich maßgeblich an diesem Stuttgarter Erfolgsmodell orientiert hat. Mit der Weiterführung wird eine Forderung aus dem Beteiligungsprozess zum Fokus-Aktionsplan erfüllt (GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, Anlage 2, AG Arbeit und Bildung).

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in den Stuttgarter Werkstätten für behinderte Menschen finden Menschen mit besonderen Verhaltensweisen oder mit Autismus-Spektrum-Störung nur schwer ein Beschäftigungsangebot, das ihrem Bedarf entspricht. Die Stiftung Liebenau plant, auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei im Schützenhausweg in S-Weilimdorf ein geeignetes WfbM-Angebot einzurichten.

1.3 Förder- und Betreuungsbereich

Im Berichtszeitraum (2015 - 2017) ist die Nachfrage nach Förder- und Betreuungsplätzen nicht weiter gestiegen. Sterbefälle, geringere Zugangszahlen aus den Schulen sowie die Möglichkeit, vom Förder- und Betreuungsbereich auf betreuungsintensive WfbM-Arbeitsplätze zu wechseln, sind Gründe dafür. Dennoch zeigt sich in der Analyse der Belegungsdaten, dass die überwiegende Zahl der Personen im Förder- und Betreuungsbereich langjährige Besucherinnen und Besucher sind. Eine weitere Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung des Angebots für Menschen mit besonderen Bedarfen und eine Anpassung der Platzzahlen wird laufend erforderlich sein.

Angegliedert an ihr stationäres Wohnangebot im Haus am Schloss in S-Stammheim hält die Stiftung Nikolauspflege seit Herbst 2016 20 von insgesamt 32 Förder- und Betreuungsplätzen für den Bedarf in der Landeshauptstadt Stuttgart vor. 8 der 20 Plätze sind für externe Besucherinnen und Besucher vorgesehen.

Die Wohnanlage Fasanenhof gGmbH plant, den Förder- und Betreuungsbereich um weitere 6 Plätze zu erweitern. Die Planung ist Teil umfangreicher Sanierungs- und Umbaumaßnahmen und muss mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) als Eigentümerin des Gebäudes abgestimmt werden. Wann diese Planung umgesetzt werden kann, steht noch nicht fest. Neben dem Angebot des Körperbehindertenvereins Stuttgart e. V. (KBV) im Baur-Areal für das nördliche Stadtgebiet steht dann Menschen mit hohem Unterstützungs- und Pflegebedarf ein erweitertes Angebot im südlichen Stadtgebiet zur Verfügung.

Laut Fallmanagement des Sozialamts finden junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die besondere Verhaltensweisen oder starke autistische Züge zeigen, häufig kein entsprechendes Angebot im Förder- und Betreuungsbereich in Stuttgart. Ende 2019 werden die Remstal Werkstätten der Diakonie Stetten e. V. in S-Bad Cannstatt 18 Förder- und Betreuungsplätze einrichten, davon 6 Plätze für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung. Die Stiftung Liebenau möchte für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Häussermann in S-Weilimdorf Beschäftigungs- und Betreuungsangebote einrichten.

1.4 Tagesstruktur für Ältere

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist für die kommenden Jahre ein deutlicher Anstieg im Bereich der Tagesbetreuung zu erwarten. Dieses Angebot wird weiterentwickelt und soll flexibel nutzbar sein. Menschen mit Behinderung erhalten für ihre Lebensgestaltung im Alter Wahlmöglichkeiten.

Ansätze dazu sind die Etablierung eines Kursangebotes zur Vorbereitung auf den Ruhestand, das alle 2 Jahre stattfindet, sowie die Öffnung von Regelangeboten des Sozialraums wie den Begegnungsstätten für Ältere (GRDrs 938/2010 „Ergebnisse des KVJS-Projektes „Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ in Bezug auf ältere Menschen mit Behinderung nach ihrem Ausscheiden aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“, GRDrs 1431/2011 „Zusammenfassung der Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 für den Bereich des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes“ und GRDrs 186/2012, 257/2013 und 104/2014 „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Menschen mit geistiger Behinderung“).


Unter Federführung des treffpunkt 50plus hat von April bis Juli 2018 ein Kurs zur Vorbereitung auf den Ruhestand stattgefunden, an dem 11 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung teilgenommen haben. Die Inhalte des Seminars orientieren sich an der Fragestellung „Wie gestalte ich meinen Alltag nach Ende meiner Erwerbsarbeit?“ Die Teilnehmenden - darunter viele, die ambulant betreut wohnen - begrüßen ausdrücklich die über den Gemeinderatsbeschluss eröffnete Chance, ihre Aktivitäten für den Ruhestand zu planen und zu besprechen, wie die Umsetzung gelingen kann.

Unter der Überschrift '„Wenn ich einmal alt bin…“ – Leben von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter' wurden im Oktober 2015 bei einem Fachtag im Stuttgarter Rathaus von den Akteurinnen und Akteuren aus der Behindertenhilfe, der Altenhilfe und der Pflege die Herausforderungen diskutiert, die die demografische Entwicklung mit sich bringt. Die Dokumentation der Ergebnisse des Fachtags sind in leichter Sprache unter www.stuttgart.de veröffentlicht. Die Diskussion zum Thema Tagesgestaltung für ältere Menschen mit Behinderung wird im Rahmen einer AG Tagesgestaltung weitergeführt. Für Menschen im Förder- und Betreuungsbereich soll die Tagesbetreuung für Erwachsene konzeptionell und leistungsrechtlich so weiterentwickelt werden, dass sie im Alter die Möglichkeit haben, ein Tagesstrukturangebot wahrzunehmen, ohne ihren Wohnbereich verlassen zu müssen. Im Rahmen eines Projektes will die Sozialplanung zusammen mit den Anbietern für Seniorenbetreuung im Jahr 2019 abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedarfe der Seniorinnen und Senioren, Seniorenbetreuung bzw. Tagesbetreuung Erwachsener als dreistufige Leistung ausgestalten. Gemeinsam mit der Altersplanung werden quartiersbezogen Angebote entwickelt und erprobt. Bereits bestehende Kooperationen mit Regelangeboten für ältere Menschen werden weiter ausgebaut und Module auf der Basis der Tagesbetreuung für Erwachsene entwickelt, die zu Teilhabeleistungen auch für Menschen mit höherem Hilfebedarf verknüpft werden können. Angedacht ist außerdem der Aufbau eines Tagespflegeangebots, das auf den Bedarf älterer Menschen mit Behinderung abgestimmt ist.

Im Zusammenhang mit der Planung eines Wohnangebots für Seniorinnen und Senioren entwickelt die Diakonie Stetten e. V. zusammen mit der Sozialplanung für Menschen mit Behinderung und der Altersplanung ein Tagesstrukturangebot, das die Ressourcen des Sozialraums einbezieht und einen Beitrag für alle älteren Menschen im Quartier leistet. Hier soll 24 Stuttgarterinnen und Stuttgartern ab 50 Jahren, die zurzeit in der Diakonie Stetten e. V. außerhalb von Stuttgart leben, die Rückkehr ermöglicht werden.

Bei den Menschen, die 45 Jahre und älter sind, die mit Angehörigen wohnen und eine Form der Tagesstruktur nutzen (2017: 176 Personen, davon 136 Personen mit Stuttgart als Leistungsträger), hat die bedarfsgerecht entwickelte Tagesstruktur neben dem Förderaspekt für die Menschen mit Behinderung auch eine Entlastungsfunktion für Angehörige. In die individuelle Teilhabeplanung und in den Ausbau der Infrastruktur werden auch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI einbezogen. Menschen mit Behinderung, die nicht stationär betreut wohnen, haben aufgrund ihrer Einschränkungen in der Alltagskompetenz in der Regel Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung. Gemäß der Unterstützungsangebote-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 9. Februar 2017 (UstA-VO) unterstützt die Sozialverwaltung den weiteren Ausbau der Angebote und die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen bezogen auf den Bedarf von Menschen mit Behinderung und leistet einen Beitrag zur Schulung Ehrenamtlicher, die in diesem Bereich tätig sind. Ein erstes Schulungsangebot wird in Kooperation mit dem Gesundheitsamt im Herbst 2018 zum Thema „Behinderung im Kindesalter“ stattfinden. Weitere Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit der frEE-Akademie Stuttgart geplant.

2. Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung

Im Bereich der Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung ist es das grundsätzliche Ziel der Sozialverwaltung, Wohnformen zu stärken und weiterzuentwickeln, welche die Teilhabe und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart befördern.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass diese Ziele in quartiersnahen und sozialraumorientierten Wohnungen erreicht werden können. Dem Ausbau ambulant betreuter Angebote wird oberste Priorität eingeräumt. Auch im „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“) wird die Schaffung von mehr dezentralen, ambulanten Wohnangeboten als ein Ziel formuliert.

An dieser Zielsetzung wird unter Berücksichtigung neuer gesetzlicher und politischer Vorgaben festgehalten. Wenn nach Inkrafttreten der 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 die leistungsrechtliche (Anmerkung: das Heimrecht wird nicht aufgehoben) Trennung zwischen ambulant und stationär betreuten Angeboten aufgehoben ist, sind künftige Sozialplanungen direkt an den Kriterien Teilhabe und Inklusion auszurichten, d. h. der künftige Ausbau von Angeboten muss dann noch enger an die Einhaltung dieser Kriterien geknüpft werden, um den Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung zeitgemäße und bedarfsgerechte Wohnformen zu ermöglichen.

2.1 Ambulant betreutes Wohnen

Wie in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben, ist es in den vergangenen Jahren gelungen, den Ausbau ambulant betreuter Angebote gezielt zu steigern. Gehemmt wird ein weiterer Ausbau jedoch davon, dass es zu wenig barrierefreien und sozialhilfefähigen Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart gibt. Hinzu kommt, dass Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung aus vielfältigen Gründen (geringes Einkommen, Stigmatisierung) auf dem Wohnungsmarkt stark benachteiligt sind – auch innerhalb des Personenkreises, die für sozial geförderten Wohnraum in Frage kommt. Abhilfe könnte hier die Sicherung eines bestimmten Anteils (Quote) sozial geförderten Wohnraums für Menschen mit Behinderung schaffen.

Im Kontext des Stuttgarter Wohnungsmarktes ist es insbesondere im Neubau bzw. neuen Wohnraum für Menschen mit Behinderung schwierig, die vorgegebenen Mietobergrenzen einzuhalten (GRDrs 241/2017 „Mietobergrenzen 2017/2018 – angemessene Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe“).

Neue Planungen der Wohnanlage Fasanenhof (WaF) hängen weitestgehend von den Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes im Laubeweg 1 in S-Fasanenhof ab. Derzeit ist nicht bekannt, wann die Sanierungsmaßnahmen beginnen.

Das bhz Stuttgart e. V. plant in der Hagewiesenstraße in S-Plieningen weitere 8 ABW-Plätze. Diese sollen voraussichtlich 2020 bezogen werden. Bei dem Quartier am Wiener Platz in S-Feuerbach hat das bhz Stuttgart e. V. Kontakt zu einer Baugenossenschaft aufgenommen, um zu klären, ob es Möglichkeiten für eine Kooperation gibt und Wohnraum für Menschen mit höherem Hilfebedarf umgesetzt werden kann. In der Hundersinger Straße in S-Birkach wurde ein ambulant betreutes Wohnangebot für insgesamt 12 Menschen mit Behinderung bereits bezogen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart entwickelte die Sozialplanung gemeinsam mit dem Caritasverband für Stuttgart e. V. und dem Stuttgarter Jugendamt ein Angebot des ambulant betreuten Eltern-Kind-Wohnens für Eltern(teile) mit einer geistigen Behinderung (GRDrs 741/2017 „Begleitete Elternschaft“). Das Angebot der begleiteten Elternschaft richtet sich an (werdende) Mütter, Väter und Eltern mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung und deren Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind. Im Gebäude
Lindichstraße 6-8 stehen 7 Ein-Zimmer-Appartements für ambulant betreutes Wohnen und 7 Zwei-Zimmer-Wohnungen für ambulant betreutes Eltern-Kind-Wohnen zur Verfügung. Das Angebot in der Lindichstraße wird im November 2018 bezogen. Ziel aller Bemühungen in der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, das gelingende Aufwachsen der Kinder bei ihren Eltern – unabhängig von einer Behinderung – durch die Zugänglichkeit und die Kombination von angemessenen Unterstützungsangeboten zu gewährleisten.


Der Caritasverband für Stuttgart e. V. hat in der Katzensteigstraße in S-Bad Cannstatt im Rahmen des Dezentralisierungsprozesses im Jahr 2016 9 ABW-Plätze realisiert.

Weiter plant der Caritasverband für Stuttgart e. V. folgende ambulant betreute Wohnangebote:

· In der Poppenweilerstraße in S-Stammheim werden 16 ABW-Plätze entstehen. Die Belegung soll ab Juni 2019 erfolgen.

· In der Salacherstraße in S-Wangen sind 15 ABW-Plätze mit dem Schwerpunkt Pflege geplant. Der Bau wird voraussichtlich 2019/2020 beginnen.

Die Lebenshilfe Stuttgart e. V. befindet sich in einem umfassenden Umstrukturierungs- und Ambulantisierungsprozess und wandelt mehrere ihrer stationären Angebote in ambulant betreute Wohngruppen um. Die bisher stationäre Wohnanlage Störzbachstraße in S-Nord ist seit 01.06.2018 ambulantisiert. Die Wohnanlage am Probstsee in S-Möhringen befindet sich derzeit im Umbau, die Hälfte der heute dort vorhandenen 48 stationären Plätze wurden 2018 saniert und in ambulant betreute Wohngemeinschaften umgewandelt.

Weitere Planungen der Lebenshilfe Stuttgart e. V. sind:

· Das derzeit noch teilweise stationäre Wohnangebot am Probstsee in S-Möhringen soll im zweiten Teil des Wohnbauabschnittes saniert werden. Nach Vorliegen der Verwaltungsvorschrift zu den Rahmenbedingungen der investiven Förderung aus Landesmitteln wird entschieden, ob das Wohnangebot zukünftig ambulant geführt werden wird.

· Das stationäre Wohnen in der Beilsteiner Straße in S-Zuffenhausen soll perspektivisch ambulant erfolgen. Die ambulante Betreuung in den Wohngruppen wird durch Personal des eigenen ambulanten Pflegedienstes unterstützt.

· Beim Eugen-Fitz-Haus in S-Weilimdorf wird geprüft, ob eine Ambulantisierung möglich ist. Dort soll primär Wohnraum nach Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) vorgehalten werden.

· Das Haus am Uhlbach in S-Obertürkheim soll ebenfalls ambulantisiert werden. Derzeit werden Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen vorgenommen.


In direkter Nähe zu dem neuen Quartier Killesberghöhe wird auf dem Gelände an der Roten Wand in S-Nord ein neues Wohnquartier entstehen. Die Diakonie Stetten e. V. wird hier ein ambulant betreutes Wohnangebot für 10 Personen (GRDrs 515/2018 „Vermarktung des Quartiers Rote Wand auf dem Killesberg in Stuttgart-Nord“) umsetzen. Der Baubeginn ist frühestens 2020 möglich.

Weiter planen die Sozialplanung und die Diakonie Stetten e. V. für 24 Stuttgarterinnen und Stuttgarter ab 50 Jahren, die zurzeit in der Diakonie Stetten e. V. außerhalb von Stuttgart leben, ein Wohnangebot.

Der Körperbehindertenverein Stuttgart e. V. plant in Kooperation mit der Siedlungswerk GmbH Wohnungs- und Städtebau eine Wohngemeinschaft für 5 Personen nach WTPG für junge Menschen mit körperlichen Mehrfachbehinderungen im Rosensteinquartier in
S-Nord. Weiter sollen 5 barrierefreie Einzelwohnungen in anderen Etagen des gleichen Gebäudes für selbständigere Bewohnerinnen und Bewohner entstehen. Der Bezug ist für 2020 geplant. Die Wohnbauförderung bezieht sich nur auf Familien bzw. auf Einzelpersonen, Wohngemeinschaften sind nicht vorgesehen. Wie die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Förderung aussehen, steht noch offen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich für das Fortbestehen einer Förderung im stationären aber insbesondere auch für den ambulanten Bereich ausgesprochen (siehe Abschnitt II).


Die Sozialplanung hat für die Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz in S-Feuerbach einen Bedarf für 25 Personen in Sozialwohnungen angemeldet (siehe GRDrs 488/2017 „Entwicklung des Quartiers am Wiener Platz (ehem. Schoch-Areal)“). Im Rahmen dieses Bedarfs soll ein passgenaues ambulant betreutes Wohnangebot für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren an der Schnittstelle zwischen Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe und Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden. Die Wohnraumbedarfe sollen in Form eines integrierten und sozialraumorientierten Konzepts umgesetzt werden. Bauträger ist die Baugenossenschaft Neues Heim eG. Das innovative Projekt ist in der Planungsphase, über die Umsetzung wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats berichtet.

2.2 Weiterentwicklung des Wohntrainings

Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Flexibilisierung ambulant betreuter Wohnformen im Zeitraum von Januar 2006 bis März 2011 hatten deutlich gemacht, dass mit Hilfe des Wohntrainings der Zugang zum ambulant betreuten Wohnen und die Lebensqualität der beteiligten Menschen mit Behinderung deutlich gesteigert werden konnte (GRDrs 110/2011 „Flexibilisierung ambulant betreuter Wohnformen“). Durch das Wohntraining wurde ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung aus stationären Einrichtungen in kleine, dezentrale und ambulant betreute Wohngemeinschaften umziehen und dort dauerhaft leben können. So ist es möglich, auch Personen mit höherem Unterstützungsbedarf personenzentrierte und passgenaue ambulante Betreuungsangebote machen zu können. Dieses Modell wird nun weitergeführt.

In der GRDrs 168/2017 „Flexiblisierung ambulant betreuter Wohnformen: Weiterentwicklung des Wohntrainings“ hat die Sozialplanung hierzu einen Projektablauf entwickelt, der mit den Leistungserbringern und dem „Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander“ abgestimmt wurde. Die gemeinderätlichen Gremien werden zur Mitte der Projektlaufzeit (1. Quartal 2020) über einen Zwischenbericht informiert. Zum Ende der Erprobung (3. Quartal 2022) wird ein Abschlussbericht vorgelegt, der die Ergebnisse zusammenfasst und je nach Projektverlauf den Vorschlag zu einer neuen Vereinbarung enthält.

Von den 251 Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern, die in der Landeshauptstadt Stuttgart nach der Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII zum ambulant betreuten Wohnen mit Wohntraining nach §§ 53, 54 ff SGB XII ambulant betreut werden, erhielten zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 60 (2015: 43) Personen Leistungen des Wohntrainings, davon 36 (22) Personen Wohntraining I (7 Personen in HBG 2, 27 Personen in HBG 3 und 2 Personen in HBG 4) und 24 (21) Personen Wohntraining II (6 Personen in HBG 2 eingestuft, 18 Personen in HGB 3).

2.3 Stationär betreute Wohnangebote

2.3.1 Erwachsene

Die Fluktuationszahlen der vergangenen Jahre zeigen auf, dass der Anteil der Stuttgarterinnen und Stuttgarter trotz freiwerdender stationärer Plätze in diesen Angeboten nicht erhöht wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es ausreichend reguläre stationäre Wohnangebote für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in Stuttgart gibt.

Hiervon unberührt sind jedoch die Bedarfe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die ein spezielles Betreuungsangebot benötigen, das nur wenige stationäre Angebote bieten können – wie etwa Personen, die eine geistige Behinderung haben und zugleich auch psychisch erkrankt sind. Diese Menschen benötigen nicht nur eine psychiatrische Versorgung, einige von ihnen müssen auch aufgrund einer richterlichen Anordnung stationär in sogenannten geschlossenen Wohnbereichen untergebracht werden. Um diesen speziellen Bedarf zu decken, steht seit April 2018 das Wohnangebot St. Damiano II der Stiftung Liebenau in der Winterbacher Straße in S-Bad Cannstatt mit 24 Plätzen zur Verfügung. Dieses stationäre Wohnangebot steht auch Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und einer geistigen bzw. mehrfachen Behinderung zur Verfügung. Die Belegung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement des Sozialamts. Die Nachfrage ist anhaltend hoch, der Bedarf muss weiter beobachtet werden.

Für den besonderen Bedarf von blinden und sehbehinderten Menschen bietet die Stiftung Nikolauspflege in S-Stammheim 24 Plätze im stationär betreuten Wohnangebot „Haus am Schloss“ an. Die Einrichtung ist seit Sommer 2017 bezogen und deckt den Stuttgarter Bedarf von 12 Personen, die zuvor in der provisorischen Wohnstätte in der Maybachstraße untergebracht waren. Weitere 12 Plätze decken den Bedarf anderer Landkreise.

Das Wohnheim Plieningen des bhz Stuttgart e. V. entspricht aus baulichen Gründen nicht der Landesheimbauverordnung und muss saniert werden. Als Interimslösung werden Flächen im Haus auf dem Killesberg des Deutschen Roten Kreuzes ab Sommer 2018 für 2,5 Jahre angemietet. Der Umzug der 31 Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Wohnheim Plieningen ist im Herbst 2018 erfolgt. Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner zieht in das Interimsquartier Haus auf dem Killesberg. Weitere 6 Bewohnerinnen und Bewohner zogen im Herbst 2018 in das neue Appartementhaus in der Hundersingerstraße in S-Birkach, dort stehen 12 ABW-Plätze zur Verfügung. Das Wohnangebot soll sich vor allem an Menschen mit höherem Hilfebedarf (Hilfebedarfsgruppen 3 und 4) richten.

Zusätzlich ist das bhz Stuttgart e. V. auf der Suche nach einem Grundstück für einen zusätzlichen Ersatzbau, da nach den Umbaumaßnahmen im Wohnheim in S-Plieningen 12 Plätze wegfallen. Das bhz Stuttgart e. V. plant ein neues Angebot mit insgesamt 24 Plätzen. Die Planungen hierfür werden mit dem Landkreis Esslingen eng abgestimmt, da dieser in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart 12 Plätze belegen wird. Die weiteren Planungen hierzu hängen insbesondere von der Grundstücksgröße ab. Die Grundstückssuche hierzu läuft.

Das Therapeuticum Raphaelhaus wird im Sanierungsgebiet Stuttgart 29 (Teilbereich Stöckach, Grundstück Hackstraße 2) ein Angebot für 12 Personen verwirklichen. Das Gebäude wird nach derzeitigem Planungsstand frühestens im Frühjahr 2022 bezugsfertig sein. Dieses Planungsvorhaben dient dazu, 10 Wohnheimplätze (2 im Lukashaus und 8 im Tobiashaus) zu ersetzen. Parallel dazu plant das Therapeuticum Raphaelhaus im Rahmen des Förderprogramms „Impulse Inklusion“ des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg (seit 2016: Ministerium für Soziales und Integration) eine quartiersnahe, stationäre Wohngruppe für 5 bis 6 Personen mit herausfordernden Verhaltensweisen in S-Ost.

2.3.2 Kinder und Jugendliche

Die Belegungszahlen der Kinder und Jugendlichen belegen, dass im stationären Bereich der Anteil der Menschen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft in den vergangenen Jahren nicht nennenswert erhöht wurde.

Im stationären Wohnen für geistig und mehrfachbehinderte Kinder (Leistungstyp I 1.1.) sind 18 Plätze (56 %) von Kindern und jungen Erwachsenen belegt, die die Landeshauptstadt Stuttgart als Leistungsträger haben. Die übrigen 14 Plätze (44 %) sind mit Kindern aus anderen Landkreisen belegt. Um eine wohnortnahe Versorgung der Stuttgarter Kinder zu gewährleisten, ist es notwendig, freiwerdende Plätze mit Kindern und Jugendlichen in Stuttgarter Leistungsträgerschaft zu besetzen. Im Jahr 2017 gab es im stationären Bereich für Kinder und Jugendliche insgesamt 6 Neuaufnahmen, die alle aus Stuttgart sind, d. h. die Landeshauptstadt Stuttgart ist der Kostenträger. Die Aufnahmen werden in den kommenden Jahren weiterhin beobachtet. Derzeit ist davon auszugehen, dass es aktuell ausreichend Wohnangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung gibt.

Erschwert wird die stationäre Aufnahme eines jungen Menschen, wenn aufgrund der Behinderung bzw. aufgrund von Besonderheiten im Verhalten eine Beschulung ohne Schulbegleitung von der Schule abgelehnt wird. Leistungsrechtlich kommt eine gesonderte Kostenübernahme für eine Schulbegleitung im Rahmen einer stationären Unterbringung nicht in Betracht, da die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gemäß § 75 ff SGB XII zwischen den Anbietern und dem örtlichen Kostenträger stets sowohl das Wohnen als auch die Tagesstruktur/Beschulung umfassen, so dass die vereinbarte Leistung vom Anbieter für die vereinbarte Vergütung ohne zusätzliche Leistungen für eine Schulbegleitung zu erbringen ist.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden stationäre Plätze in der Kurzzeitpflege bereitgestellt. Es können keine Plätze für Notfälle vorgehalten werden und es besteht keine Aufnahmeverpflichtung. Die Plätze stehen allen Familien zur Verfügung, die Kinder oder Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfachen Behinderung betreuen und vorübergehend tage- oder wochenweise Entlastung benötigen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kurzzeitpflege für Kinder und Jugendliche von drei Leistungserbringern angeboten:

· Caritasverband für Stuttgart e. V. (Kindergästehaus, geöffnet während der Ferien und an ausgewählten Wochenenden)

· Wohnanlage Fasanenhof gGmbH (ganzjährig)

· Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen (ganzjährig, Kurzzeitpflege steht auch nicht blinden bzw. Kindern und Jugendlichen ohne Sehbehinderung offen.)

Das Therapeuticum Raphaelhaus bietet ebenfalls Kurzzeitplätze für Kinder an, die jedoch derzeit aufgrund der Zimmersituation durch die Umsetzung der LHeimBauVO nicht belegt werden können.

Die Wohnanlage Fasanenhof plant perspektivisch, abhängig von der Entwicklung der Sanierungsmaßnahmen, neben den Angeboten des Förder- und Betreuungsbereichs auch die Platzzahl der stationären Wohngruppe für Kinder und Jugendliche sowie in der Kurzzeitpflege aufzustocken.

Die Situation in den Nachbarlandkreisen wird sich durch den in Esslingen und perspektivisch in Böblingen geplanten Ausbau von Kinderplätzen entspannen. Dies entlastet auch die Kurzzeitpflege, die von beiden Landkreisen bislang in Stuttgart vorgenommen wird.

In Ludwigsburg entsteht ein Angebot mit Plätzen für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung und zugleich einer psychischen Erkrankung. Hier sind über die regionale Zusammenarbeit Kontingentplätze für zwei Kinder und Jugendliche aus Stuttgart vereinbart.

Derzeit entwickelt eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe das Programm „Kita für alle in Stuttgart“ mit mehreren Modulen, um Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen und die Versorgung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter weiter zu verbessern.

Das Angebot der Familienentlastenden Dienste (FeD) in der Landeshauptstadt Stuttgart ist weiterhin in gegebener hoher Qualität beizubehalten, um so pflegende Angehörige zu entlasten, den Verbleib in den Familien zu unterstützen und stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Die gemeinderätlichen Gremien werden im Jahr 2019 über die aktuellen Entwicklungen der FeD unterrichtet werden.

Grundsätzlich gilt es, die Schnittstellenarbeit zwischen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe weiterzuführen bzw. zu intensivieren. Die Sozialplanung ist offen für Gespräche mit Jugendamt und dem Gesundheitsamt, um ggf. ein inklusives Angebot mit einem speziellen räumlichen und pädagogischen Konzept für Kinder mit und ohne Behinderung zu entwickeln. Der Bedarf hierfür wird weiter beobachtet. Die Sozialplanung steht hierzu insbesondere mit dem Sozialdienst des Gesundheitsamts und dem Fallmanagement des Sozialamts im Austausch.



III. Fazit

Das Angebot für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart ist gut ausgebaut und verfügt über innovative Ansätze und Projekte, die in Kooperation zwischen Sozialplanung und den Stuttgarter Trägern entwickelt werden. Die Sozialplanung steht ebenso in einem regelmäßigen Austausch mit dem Fallmanagement des Sozialamts, um auch hier Angebotslücken zu evaluieren.

Wichtig bleibt weiterhin, differenzierte Angebote für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit geistiger und körperlicher Behinderung zu entwickeln, um ihren Verbleib in Stuttgart zu sichern und den Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, individuell zugeschnittene Hilfen in ihrem Lebensfeld in Anspruch nehmen zu können, damit sie so wenig wie möglich auf einen Wechsel in eine exklusive Struktur oder einen anderen Wohnort zurückgreifen müssen.

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