Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 649/2015
Stuttgart,
03/17/2016



Neubau Tageseinrichtungen für Kinder (Typenbau)
Tulpenapfelweg 26 in Stuttgart-Zuffenhausen
Meluner Straße 20 in Stuttgart-Vaihingen

- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.04.2016
12.04.2016
13.04.2016
14.04.2016



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit vier Gruppen in Typenbauweise in Tulpenapfelweg in Stuttgart-Zuffenhausen und dem Abbruch und Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit sechs Gruppen und Kinder- und Familienzentrum in Typenbauweise in der Meluner Straße 20 nach
den Entwürfen und den Ausführungsplänen des
Architekturbüros Schlude Ströhle Richter Architekten,Silberburgstraße 70 A, 70176 Stuttgart
vom 27.10.2015
der Baubeschreibungvom 27.10.2015
und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlagvom 28.01.2016
mit voraussichtlichen Gesamtkosten für beide
Baumaßnahmen bei Fertigstellung
einschließlich Kosten für Abbruch und die Einrichtung
von 7.544.000 €



2. Der Gesamtaufwand der Maßnahme beträgt 7.544.000 €. Der Aufwand der Maßnahme Tulpenapfelweg 26 beträgt 3.304.000 €. Davon sind 2.679.000 € im Finanzhaushalt beim Projekt 7.202100 Infrastrukturpauschale, AuszGr. 7871 – Pauschale für Hochbaumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233317 „KiTa Zuffenhausen, Tulpenapfelweg“ umgesetzt. 3. Den jährlichen Folgelasten von 40.500 € wird zugestimmt. Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) werden aus der Betriebskostenpauschale des Kita-Ausbauprogramms 2012/2013, Teilhaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt und mit Inbetriebnahme in das Fachamtsbudget umgesetzt. 4. Stellenplan

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Tulpenapfelweg 26
Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 255/2014) für den Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Tulpenapfelweg 26 in Stuttgart-Zuffenhausen wurde am

11.07.2014 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
22.07.2014 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik


23.07.2014 durch den Verwaltungsausschuss

gefasst. Der Bezirksbeirat Zuffenhausen wurde über die Maßnahme am 15.07.2014 informiert.

Auf einen Projektbeschluss wurde verzichtet.

Meluner Straße 20
Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 189/2015) für den Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Meluner Straße 20 in Stuttgart-Vaihingen wurde am

17.04.2015 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
21.04.2015 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
22.04.2015 durch den Verwaltungsausschuss

gefasst. Der Bezirksbeirat Vaihingen wurde über die Maßnahme am 14.03.2015 informiert.

Auf einen Projektbeschluss wurde verzichtet.


Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im April 2016 können die Bauarbeiten im Mai 2016 beginnen. Die Übergaben der fertigen Gebäude sind nach 12- bis 14-monatiger Bauzeit bis Juli 2017 bzw. September 2017 geplant.
(Differenzierung nach Projekten siehe Anlage 1, Ziffer 6)

Die Abbrucharbeiten sind in der Meluner Straße 20 im Oktober/November 2017, nach der Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen


Tulpenapfelweg 26
Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.304.000,00 €
Laufende Aufwendungen
203.500,00 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
0,00 €
Von der Stadt zu tragen
3.304.000,00 €
Folgelasten
203.500,00 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
3.304.000,00 €
Noch zu veranschlagen
0,00 €

Meluner Straße 20
Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
4.240.000,00 €
Laufende Aufwendungen
445.159,00 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
125.190,00 €
Von der Stadt zu tragen
4.240.000,00 €
Folgelasten
319.969,00 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
4.240.000,00 €
Noch zu veranschlagen
0,00 €




Beteiligte Stellen

Die Referate SJG, StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-


Erledigte Anträge/Anfragen

-





Dirk Thürnau Bürgermeister




Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblätter Kostenermittlung
3: Baubeschreibung
4: Flächen- und Rauminhaltsberechnungen
5: Planverkleinerungen
6: Energetische Datenblätter








Ausführliche Begründung:


1. Allgemeines

Damit der hohe Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden kann, wurde vom Hochbauamt ein Typenentwurf entwickelt in 4-gruppiger und 6-gruppiger Variante und eine Ausführung durch Generalunternehmer vorgeschlagen (siehe GRDrs 227/2012). Die 4-gruppige Tageseinrichtung Kauffmannstraße in Stuttgart-Botnang ist das Pilotprojekt dieser Typenentwürfe (siehe Baubeschluss GRDrs 932/2012) und wurde im August 2014 fertiggestellt. Der erste Wiederholungsbau wurde im Juni 2015 im Winterlinger Weg 22 in S-Möhringen in Betrieb genommen. Die erste 6-gruppige Tageseinrichtung in der Ottmarsheimer Straße 45 in S-Stammheim wurde im November 2015 in Betrieb genommen, die zweite in der Osumstraße 66 in S-Plieningen im Januar 2016. Weitere vier Typenbauten (4- und 6-gruppig) befinden sich derzeit in Bau.

Vorgesehen ist, beide neuen Gebäude schlüsselfertig durch einen Generalunternehmer erstellen zu lassen. Die Außenanlagen und die Einrichtung werden projektbezogen durch Einzelunternehmer hergestellt bzw. beschafft. Die Einrichtung Tulpenapfelweg wird durch den Träger angeschafft.

Tulpenapfelweg 26
Für den dauerhaften Bedarf an Betreuungsplätzen im Neubaugebiet Hohlgrabenäcker wurde im Frühjahr 2010 die Tageseinrichtung für Kinder Tulpenapfelweg 32 mit 6 Gruppen in Betrieb genommen. Um den Spitzenbedarf zu decken, wird auf demselben Flurstück 2208/4 eine weitere Tageseinrichtung für Kinder mit 4 Gruppen erstellt. Der Außenbereich kann dann von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt werden.

Bei der Umsetzung des Projekts wird entsprechend der Erläuterungen im Vorprojektbeschluss (GRDrs 255/2014) auf den 4-gruppigen Typenentwurf des Hochbauamts zurückgegriffen. Er wurde von den Architekten als Typenbauvariante auf die Hangsituation des Grundstücks angepasst.

Nach Fertigstellung der Tageseinrichtung ist eine Belegung mit 2 Gruppen für 0- bis 3-Jährige, 1 Gruppe für 0- bis 6-Jährige und 1 Gruppe für 3- bis 6-Jährige vorgesehen. Es werden 55 neue Plätze geschaffen.

Entsprechend der Fahrradabstellplatzsatzung sind pro Gruppe 5 Fahrradstellplätze, hier bei 4 Gruppen insgesamt also 20 Radstellplätze vorgesehen.

Meluner Straße 20
Das Bestandsgebäude in Containerbauweise wurde im Jahr 2003 auf dem städtischen Grundstück Meluner Straße 20 (Flst. 3158/1) errichtet. Im Jahr 2005 erfolgte zur Abdeckung eines angenommenen kurzfristigen Spitzenbedarfs eine Erweiterung des Gebäudes um das 1.OG.

Entsprechend der Erläuterungen im Vorprojektbeschluss (GRDrs 189/2015) geht das Jugendamt von einem langfristigen Betreuungsbedarf aus, weshalb das temporäre Gebäude durch einen 6-gruppigen Typenbau ersetzt wird.


Um die Fertigstellung des Neubaus zu beschleunigen, wird auf die Planung des 6-grup­pigen Typenentwurfs des Hochbauamts zurückgegriffen. Der Typenbau wird in konventioneller Bauweise errichtet und ist für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen.

Da es sich bei der bestehenden Einrichtung um eine Tageseinrichtung für Kinder mit Familienzentrum handelt, wurde der Grundriss des Typenbaus an die Anforderungen eines Familienzentrums angepasst. Die Belegung der Einrichtung wird für den Neubau angepasst auf 6 Gruppen für 0- bis 6-Jährige (90 Plätze).

Der Altbau wird nach Umzug der Einrichtung in den fertiggestellten Neubau demontiert, die Fundamente abgerissen und die Außenanlage in diesem Bereich fertig gestellt.

Entsprechend der Fahrradabstellplatzsatzung sind pro Gruppe 5 Fahrradstellplätze, hier bei 6 Gruppen insgesamt also 30 Radstellplätze vorgesehen.


2. Standort / Gebäude

Standort Tulpenapfelweg 26
Die geplante Tageseinrichtung liegt im östlichen Teil von Zuffenhausen, angrenzend an Zazenhausen, im neuen Wohngebiet Hohlgrabenäcker. Das Gebäude ist südlich des Tulpenapfelwegs gelegen, westlich der bestehenden Tageseinrichtung für Kinder. Es ist parallel zum Hang angeordnet. Der Zugang erfolgt auf der nördlichen Seite ins obere Geschoss. Südlich vorgelagert ist die Außenanlage mit Spielbereich und bestehenden Bäumen.

Standort Meluner Straße 20
Die geplante Tageseinrichtung liegt im westlichen Teil von Vaihingen, nordwestlich der Wohnsiedlung Lauchäcker, auf dem Hanggrundstück des Vorgängergebäudes. Um der Einrichtung einen Umzug zu ersparen, wurde der Neubau am westlichen Rand des Baufensters mit größtmöglichem Abstand zum Bestandsbau platziert. Durch dieses Vorgehen kann auf ein gesondertes Interimsquartier verzichtet werden.
Das Gebäude wird von der Meluner Straße im Südosten erschlossen. Der Grundriss des Typenentwurfs wurde entsprechend auf den Standort angepasst.

Baumbilanz
Es sind an beiden Standorten Baumfällungen notwendig und Baumersatzpflanzungen vorgesehen. Die für den Neubau unumgänglichen Fällungen und die vorgesehenen Ersatzpflanzungen sind in den beiliegenden Plänen dargestellt.

Im Tulpenapfelweg 26 werden 2 Bäume gefällt und auf dem Grundstück 4 neue Bäume gepflanzt.

In der Meluner Straße 20 wird der Neubau im westlichen, baumbestandenen Bereich der bestehenden Außenanlage erstellt, damit das bestehende Containergebäude mit verkleinerter Außenanlage während der Bauzeit als Interimsquartier für 6 Gruppen dienen kann. Für das Baufeld sind 13 bestehende Bäume zu fällen. Es handelt sich vorwiegend um Obstbäume. Zum Teil sind die Bäume überaltert und können auch aus Verkehrssicherheitsgründen nicht für die späteren Freianlagen erhalten werden.

Als Ausgleich für die 13 Fällungen sind 24 Neupflanzungen vorgesehen. In Anlehnung an den angrenzenden Grünzug der ehemaligen Gärten und Wiesen mit alten und neuen Obstbaumbeständen und im Sinne der besonderen Nutzung der Freiflächen für die KiTa werden dafür vorwiegend Obstbäume verwendet.

Baurecht
Die Planung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Bebauungspläne. Die Baugenehmigung wurde für Tulpenapfelweg 26 am 17.08.2015 erteilt und für die Meluner Straße 20 am 13.11.2015.

Vorbeugender Brandschutz
Aus sämtlichen Aufenthaltsräumen in beiden Geschossen bestehen direkte Fluchtmöglichkeiten ins Freie, im unteren Geschoss direkt und im oberen Geschoss über den F30-Balkon in zwei Richtungen ins Außengelände. Einer zusätzlichen Auflage folgend wird in beiden Geschossen die Trennwand zwischen den Gruppenräumen und der zentralen Halle in F30-Qualität ausgeführt, die Türen zur Halle selbstschließend.

Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 3

Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden gemäß Baugenehmigung und in Abstimmung mit dem Baurechtsamt nach DIN 18040, Teil 1, erfüllt. Sämtliche Übergänge und Nutzräume innerhalb der Gebäude sind barrierefrei zu erreichen.


3. Energiekonzept

Die geplanten Neubauten unterschreiten die Anforderungen der EnEV 2014 hinsichtlich des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % und genügen den städtischen Vorgaben (GRDrs 165/2010).

Um eine sommerliche Überhitzung der Gebäude zu vermeiden, werden entsprechende Maßnahmen (z. B. außenliegender Sonnenschutz an den Fassaden) eingerichtet.

Allgemein ist das Energiekonzept für die Neubauten einschließlich der Wärmeversorgung und der Beleuchtung mit dem Amt für Umweltschutz für die Typenbauten abgestimmt.

Die energetischen Datenblätter der Neubauten liegen in Anlage 6 dem Baubeschluss bei.

Tulpenapfelweg 26
Der Heizwärmebedarf wird über ein gasbetriebenes Micro-Blockheizkraftwerk gedeckt.

Die Dachfläche der Tageseinrichtung wird begrünt und das Dach für die Nutzung einer Photovoltaikanlage vorbereitet.



Meluner Straße 20
In der Tageseinrichtung Meluner Straße wurde abweichend von der bisherigen Typenplanung im Zuge der Planung auf die Ausführung von zwei Micro-Blockheizkraftwerken verzichtet. Der Heizwärmebedarf wird über eine Gas-Brennwerttherme gedeckt. Zur Deckung des Stromeigenbedarfs wird auf dem Dach eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 6,75 kWp errichtet. Die Kosten für die Planung und Ausführung dieser Photovoltaikanlage sind im Baubeschluss enthalten.

Die Dachfläche wird begrünt. Eine Erweiterung der Photovoltaikanlage auf eine Leistung von 10 kWp ist möglich und wurde bereits mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Die Kosten für diese Erweiterung sind nicht im Baubeschluss enthalten.


4. Kosten

Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 28.01.2016
ergab Gesamtkosten von 7.544.000 €

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Neubau Tulpenapfelweg 3.304.000 €
Summe Ausstattung 0 €
Gesamtkosten Tulpenapfelweg 3.304.000 €

Gesamtbaukosten Neubau Meluner Straße 4.120.000 €
(inkl. Kosten Abriss 130.000 €)
Summe Ausstattung 120.000 €
Gesamtkosten Meluner Straße 4.240.000 €

Gesamtkosten 7.544.000 €

Die im Kostenanschlag vom 28.01.2016 ermittelten Gesamtbaukosten von 7.544.000 € beinhalten das Submissionsergebnis des Gewerks Generalunter­nehmer. Für die Kostengruppen 300 und 400 liegt somit ein nahezu vollständig submittiertes Ergebnis vor.

Tulpenapfelweg
Die Mehrkosten von 625.000 € gegenüber dem Vorprojektbeschluss GRDrs 255/2014 resultieren aus folgenden Ursachen:
- Indexsteigerungen seit der Kostenschätzung vom Juni 2011
- erhöhte Submissionsergebnisse durch die standortbedingte Anpassung des Typenbauentwurfs an die Hangsituation.
- Erhöhung der Nebenkosten durch Anwendung der HOAI 2013

Am Standort Tulpenapfelweg wird bezüglich Kampfmittel- und Altlasten auf ein derzeit nicht endgültig abwägbares Kostenrisiko hingewiesen.



Meluner Straße
Die Minderkosten von 130.000 € gegenüber dem Vorprojektbeschluss GRDrs 189/2015 resultieren aus folgenden Ursachen:
- günstige Submissionsergebnisse durch Wiederholung der 6-gruppigen Typenplanung

Am Standort Meluner Straße wird bezüglich Altlasten auf ein derzeit nicht endgültig abwägbares Kostenrisiko hingewiesen. Bezüglich Kampfmittel liegen hier keine Anhaltspunkte vor.


5. Wirtschaftlichkeit

Im Rahmen der Baumaßnahme werden pro Gebäude gebaut:

Tulpenapfelweg 26
Brutto-Rauminhalt (BRI)3.480 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 890 m²
Kostenkennwerte (ohne Prognose):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 695 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten2.718 €

Für Tulpenapfelweg 26 liegen die Kostenkennwerte bzgl. Volumen leicht über und bzgl. Flächen unter den in der Beschlussvorlage GRDrs 932/2012 dargelegten Werten für entsprechende Neubauten (Pilotprojekt Typenbau 4-gruppig TfK Kauffmannstraße 35).
Gründe für die Abweichungen sind der standortbedingte geänderte Zuschnitt des Gebäudes. Weitere Faktoren sind unter Punkt 4 dargestellt.


Vergleichswerte der GRDrs 932/2012 (indexbereinigt):

1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 677 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten3.109 €

Meluner Straße 20
Brutto-Rauminhalt (BRI)5.432 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 989 m²

Kostenkennwerte (ohne Prognose):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 478 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 2.625 €

Für die Meluner Straße 20 liegen die Kostenkennwerte unter den in der Beschlussvorlage GRDrs 124/2015 dargelegten Werten für entsprechende Neubauten (Typenbauten 6-gruppig TfK Widmaierstraße 100 und TfK Burtenbachstraße 11).
Gründe für die Abweichungen sind unter Punkt 4 dargestellt.

Vergleichswerte der GRDrs 124/2015 (indexbereinigt):


1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 490 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten2.690 €



6. Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im April 2016 sind die Termine folgendermaßen geplant:

Tulpenapfelweg 26
Baubeginn Mai 2016
Übergabe fertiges Gebäude Juli 2017

Meluner Straße 20
BaubeginnJuli 2016
Übergabe fertiges GebäudeSeptember 2017
Beginn Abbruch BestandOktober 2017
Fertigstellung AußenanlageDezember 2017
7. Zusätzliche Personalkosten

Tulpenapfelweg 26
Da die Betriebsträgerschaft an einen freien Träger vergeben werden soll, fallen keine städtischen Personalkosten an.

Meluner Straße 20
Es werden 1,1777 Stellen zusätzlich zu den in der bereits bestehenden Kita vorhandenen Stellen benötigt. Diese Stellen müssen zusätzlich geschaffen werden. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.


8. Folgekosten

Tulpenapfelweg 26
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 0 €
Betriebskosten jährlich (23) 40.500 €
Abschreibung (2 % der Baukosten) 66.000 €
Abschreibung (10% der Ausstattung) 0 €
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 97.000 €
Kosten jährlich 203.500 €
./. Erträge 0 €
Folgekosten jährlich203.500 €

Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Betriebskostenpauschale des Kita-Ausbauprogramms 2012/2013, Teilhaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme in das Fachamtsbudget umgesetzt.

Durch die Betriebsführung durch einen freien Träger entsteht folgender Förderbedarf


2 Gruppen GTE 0-3311.600 €
1 Gruppe GTE 0-6176.000 €
1 Gruppe GTE 3-6177.200 €
Gesamt664.800 €

Gerechnet wurde mit einer Mietförderung auf der Grundlage der Fördergrundsätze (12 € pro qm und 144 qm pro Gruppe).
Bei Abweichungen zu diesen Eckwerten ergibt sich ein höherer Förderbedarf.

Die Förderung ist finanziert in der Kita-Ausbaupauschale 2012/2013 im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und wird für den Vollzug umgesetzt in den Amtsbereich 5103161 – Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

Außerdem erhält der freie Träger einen Investitionskostenzuschuss für die Ausstattung in Höhe von 75.200 €. Dieser ist finanziert im Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.519365 – Investitionskostenpauschale Kita-Ausbau 2012/2013, AuszGr. 7873 – sonstige Baumaßnahmen und wird für den Vollzug umgesetzt auf das Projekt 7.513161 – Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, AuszGr. 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse.

Meluner Straße 20
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51)228.007 €
Betriebskosten jährlich (23) 10.152 €
Abschreibung (2 % der Baukosten) 82.000 €
Abschreibung (10% der Ausstattung) 12.000 €
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten)113.000 €
Kosten jährlich 445.159 €
./. Erträge125.190 €
Folgekosten jährlich319.969 €

Da es sich bei der Meluner Straße 20 um einen Ersatzneubau mit gleicher Gruppenanzahl handelt, sind die oben genannten Folgelasten bereits in den Fachamtsbudgets finanziert. Es fallen keine zusätzlichen Folgelasten an.

9. Finanzierung

Bei der Gesamtmaßnahme in Höhe von 7.544.000 € entstand ein Mehrbedarf von 495.000 €, der durch den Minderbedarf von 495.000 € bei Vorlage GRDrs 1333/2015, Neubau von drei Tageseinrichtungen für Kinder in der Heßbrühlstraße 38. im Ibisweg 4 und in der Hofener Straße 24, finanziert wird.

Tulpenapfelweg 26
Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.304.000 € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233317 „Kita Zuffenhausen, Tulpenapfelweg“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen

bis 2016- Bau -1.561.000,- €
2017- Bau -1.482.000,- €
2018- Bau - 72.500,- €


Teilergebnishaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Kontengruppe 4291 Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig

2016 20.000,- €


Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen

bis 2016126.000,- €
2017 26.000,- €
2018 16.500,- €

Der Gesamtaufwand der Baumaßnahme beträgt 3.304.000 €. Davon sind im Finanzhaushalt beim Projekt 7.202100 Infrastrukturpauschale, AuszGr. 7871 – Pauschale für Hochbaumaßnahmen 2.679.000 € finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233317 Kita Zuffenhausen, Tulpenapfelweg umgesetzt.

Meluner Straße 20
Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.240.000 € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233234 „Kita Vaihingen, Meluner Str. 20, Neubau“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen

bis 2016- Bau -1.558.000,- €
2017- Bau -2.183.000,- €
2018- Bau - 67.000,- €

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233234.600

2017- Einrichtung Fachamt -100.000,- €
2018- Einrichtung Fachamt - 20.000,- €

Teilergebnishaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Kontengruppe 4291 Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig

bis 2016- Bau - 10.000,- €
2017- Bau -120.000,- €

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen



bis 2016- Bau -102.000,- €
2017- Bau - 47.000,- €
2018 - Bau - 33.000,- €

Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.240.000 € für die Baumaßnahme incl. Ausstattung wird aus noch freien investiven Restmitteln der Kita-Ausbau-Programme 2010 bis 2018 (vgl. 5. Sachstandsbericht, GRDrs 640/2014) finanziert. Die Mittel werden für den finanziellen Vollzug von der Kita-Pauschale im Teilfinanzhaushalt 510 – Jugendamt, Projekt 7.519365 – Investitionskostenpauschale Kita-Ausbau 2014/2015, AuszGr. 7873 – sonstige Baumaßnahmen auf das Projekt 7.233234 „Kita Vaihingen, Meluner Str. 20, Neubau“ umgesetzt.


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Anlage 2 - Deckblätter Kostenermittlung.pdfAnlage 2 - Deckblätter Kostenermittlung.pdf Anlage 3 - Baubeschreibung.pdfAnlage 3 - Baubeschreibung.pdf Anlage 4 - Flächen Rauminhaltsberechnungen.pdfAnlage 4 - Flächen Rauminhaltsberechnungen.pdf Anlage 5 - Planverkleinerungen.pdfAnlage 5 - Planverkleinerungen.pdf Anlage 6 - Energetische Datenblätter.pdfAnlage 6 - Energetische Datenblätter.pdf