Träger öffentlicher Belange
Anregung | Stellungnahme: |
Deutsche Telekom AG T-Com Technische Infrastruktur Niederlassung Südwest PTI 22 Stuttgart Produktionsmanagement 06.04.2008
- Im Planbereich sind bereits hochwertige Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom AG vorhanden. Bitte um Berücksichtigung und Planungsanpassung.
- Bei Planung neuer Baumstandorte “Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen” beachten. Vorhandene Telekommunikationsleitungen dürfen davon nicht gefährdet und Aufgrabungen, die ggf. zur Beseitigung von Störungen notwendig werden, nicht über Gebühr erschwert werden. Bitte um Berücksichtigung und Planungsanpassung, damit Verlegung der Anlagen nicht notwendig wird. - Sollte trotzdem eine Verlegung bzw. sollten Schutzmaßnahmen notwendig werden, sind der Deutschen Telekom AG, die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
- Zur Versorgung des Planbereiches ist eine Erweiterung des vorhanden Telekommunikationsnetzes erforderlich.
- Bitte um möglichst frühe Information über Beginn und Ablauf der Baumaßnahme, damit Maßnahmen der Deutschen Telekom AG und anderer Versorgungsunternehmen rechtzeitig koordiniert werden können.
| Zur Kenntnis genommen, vorhandene Telekommunikationsleitungen werden in der Planung berücksichtigt.
Baumstandorte werden bezüglich des Trassenverlaufes überprüft und ggf. verändert; bei nicht verlegbaren Baumstandorten mit geringem Abstand zur Leitung werden Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Wenn Verlegung bzw. Schutzmaßnahmen der Anlagen der Deutsche Telekom AG notwendig werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger zu erstatten.
Zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen. Eine frühzeitige Information über Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen sowie die Erstattung von Kosten für die Verlegung von Anlagen der T-Com wird zugesagt. Der Vorhabenträger wird hierzu in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet. |
EnBW Regional AG Regionalzentrum Stuttgart Technik Netze (TN) 27.03.2008
- Versorgung des Gebietes mit Wasser und Energie ist gesichert; Erdgasversorgung kann bei gegebener Wirtschaftlichkeit angeboten werden.
- Im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich Mittel- und Hochspannungsleitungen der EnBW Regional AG. Diese Anlagen sind durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der TWS (Rechtsnachfolger EnBW) abgesichert. Bei Baufeldfreimachung ist zu berücksichtigen, dass für die Verlegung der 110 kV Trasse (Hochspannungsleitung), eine Vorlaufzeit von ca. 9 Monaten benötigt wird. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.
- Die im Plan rot markierten Baumstandorte werden abgelehnt, da der Abstand Baum zur Leitung geringer als 2,5 m ist (s. a. Vereinbarungen über Baumpflanzungen zwischen dem Garten- und Friedhofsamt und der EnBW von 1987.) | Zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen.
Das Land stimmt sich dazu im Rahmen der Bebauung mit der EnBW ab.
Laut “Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ können Leitungsabstände der DIN 1998 zu Baumstandorten insbesondere in verdichteten Bereichen der Innenstadt nicht maßgebend sein. Die angegebenen Maße stellen eine Empfehlung für die Planung dar. Der Forderung nach klimatisch und gestalterisch wirksamer Begrünung der Innenstadt und des Ausgleichs für zu entfernende Bäume ist Rechnung zu tragen. Bei Pflanzungen, die dicht an den unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen liegen, sind fachgerechte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. |
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart 11.06.2008
Annahme, dass Parkmöglichkeiten in Tiefgarage des Gebäudes nur für Lehrkräfte vorgesehen müssten, erscheint als fragwürdig. Vergünstigte Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV für Studenten ist richtig; viele Studenten werden jedoch eigenen PKW nutzen. Ob ein Parkangebot in ca. 550 m Entfernung ausreicht, erscheint deshalb zweifelhaft. Bitte um Information über weiteren Verlauf der Planungen. | Stellplätze für das Bauvorhaben werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück untergebracht. Weitere baurechtlich notwendige Stellplätze werden im Parkhaus Hofdienergarage Schloßstraße 28 nachgewiesen. Es wird vermutet, dass die studentischen Nutzer vermehrt auf den ÖPNV und das Fahrrad zurückgreifen werden. |
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
27.03.2008
Keine Einwände, Bedenken oder Anregungen; von Kabel BW teilerschlossenes Gebiet. Wie zusätzliche Erschließung des Gebiets erfolgen kann, wird in Absprache mit Erschließungsträger festgelegt.
| Zur Kenntnis genommen. |
Regierungspräsidium Freiburg 07.04.2008
Geotechnik:
- Im Planbereich bilden Auffüllungen und junge Talablagerungen in einer Gesamtmächtigkeit von ca. 8 m den oberflächennahen Baugrund. Darunter folgt unterschiedlich tiefgründig verwitterter Tonstein des Gipskeupers.
Die Schichten können lokal setzungsempfindlich und von geringer Standfestigkeit beziehungsweise Trägfähigkeit sein. Zum Grundwasserflurabstand im Plangebiet liegen keine konkreten Daten vor.
Im Plangebiet sind Erdfälle und Bodensenkungen möglich. Eine objektbezogene Baugrunduntersuchung durch ein privates Ingenieurbüro wird empfohlen.
Grundwasser:
- Plangebiet liegt außerhalb von bestehenden und geplanten Wasserschutzgebieten aber in der Innenzone des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg. Hierauf ist im Textteil des Bebauungsplanes bereits hingewiesen. | Zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen.
Der Empfehlung einer objektbezogenen Baugrunduntersuchung wird nachgekommen und ist im Textteil des Bebauungsplans als Hinweis enthalten.
Zur Kenntnis genommen. |
Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 2, Referat 25 16.04.2008
Denkmalpflege
keine Bedenken
Straßenwesen und Verkehr
Keine Bedenken, da klassifizierte Straßen nicht berührt werden. Ref. 46 - Verkehr - als zivile Luftfahrtbehörde ist bei Gebäudehöhen oder Baukränen von mehr als 292,00 m ü.N.N. zu beteiligen, da wegen der Hubschraubersonderlandeplätze Katharinen- und Marienhospital eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist.
Raumordnung
Keine Bedenken; zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 16 Abs. 3 LPlG gebeten, dem RP nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon - soweit möglich auch digital - im Originalmaßstab zugehen zu lassen. | Entfällt.
Die maximale Gebäudehöhe beträgt N 279,50 bzw. N 283,00 (vgl. Art und Maß der baulichen Nutzung).
Falls durch Baukräne oder Antenne die Höhe 292,00 m ü.N.N überschritten werden sollte, wird das Regierungspräsidium über die Kennzeichnungsnotwendigkeit “Luftfahrthindernis” informiert. Der Vorhabenträger wird hierzu in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet.
Bitte wird nachgekommen. |
Stuttgarter Straßenbahnen AG 24.04.2008
- Im Grundsatz keine Einwände.
- Hinweis, dass im Bebauungsplan in der Regel keine Fahrstreifenaufteilung eingetragen werden sollte.
- Die in der Rosenbergstraße eingezeichneten Radfahrstreifen können, wenn überhaupt, nur in Form von Schutzstreifen mit einer unterbrochenen Markierung ausgeführt werden. Das Gleiche gilt für die eingezeichneten Radfahrstreifen in der Hegelstraße. In beiden Straßen müssen die Linienbusse bei der Markierung von Schutzstreifen diese regelmäßig mitbenutzen.
| Nach RASt 06 kann die Hegelstraße als Örtliche Einfahrtstraße mit 17,5 m Straßenraumprofilbreite und Aufteilung Fahrbahn = 4,50 m, Gehwege beidseits 3,0 m, Parken beidseits 2,0 m und Radfahrschutzstreifen beidseits 1,5 m eingestuft werden.
Nach momentanem Planungsstand hat man sich auf eine Aufteilung des Straßenraumprofils für die Hegelstraße Fahrbahn = 5,30 m, Gehwege = 3,0 m, Parken = 2,25 m, Radfahrschutzstreifen = 1,6 m Breite geeinigt.
Die vorgeschlagene Aufteilung stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen verschiedener Verkehrsarten dar. Das Land verpflichtet sich zur Abgabe einer 1,0 m breiten Fläche entlang der Hegelstraße an die Stadt zur Realisierung eines breiteren Straßenraumprofils.
Generell ist die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan nicht verbindlich. Ein entsprechender Hinweis ist im Text zum Bebauungsplan enthalten.
Bei der Fläche für den Radverkehr handelt es sich um Schutzstreifen und nicht um Radfahrstreifen. |
Verband Region Stuttgart 15.04.2008 09.05.2008
- Aus regionalplanerischer Sicht Zustimmung zu der Bebauungsplanänderung.
- Anregung im Rahmen des Architekturwettbewerbes z. B. auch die Nutzung der entstehenden großen Dachflächen für regenerative Energien vorzusehen. | Zur Kenntnis genommen.
zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan schließt Nutzung der Dachflächen durch Anlagen zur Verwendung regenerativer Energien nicht aus. |
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
21.04.2008
Der Planbereich erhält Aussagen über Fahrbahnbreiten für Hegel- und Rosenbergstraße. In beiden Straßen verkehren Buslinien (L. 40, 42, 43); da im Zweirichtungsverkehr gefahren wird, sind Busbegegnungen nicht auszuschließen.
Für Straßen mit Busbegegnungsverkehr sehen die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) Fahrbahnbreiten von mind. 6,50 m vor, was in der Stuttgarter Innenstadt i. d. R. eingehalten wird.
Im vorliegenden Plan vermindern sich die Straßenbreiten durch hinzu kommende Fahrradschutzstreifen auf 5,50 m bzw. 4,50 m, was zur Folge hat, dass der Schutzstreifen von den Linienbussen regelmäßig befahren werden muss. Die Schutzstreifen würden den Radfahrern zum einen eine nicht vorhandene Sicherheit vortäuschen, zum anderen könnten Radfahrer Verspätungen im Busverkehr verursachen.
Bitte um Überarbeitung der Fahrbahn-Aufteilung. | Nach RASt 06 kann die Hegelstraße als Örtliche Einfahrtstraße mit 17,5 m Straßenraumprofilbreite und Aufteilung Fahrbahn = 4,50 m, Gehwege beidseits 3,0 m, Parken beidseits 2,0 m und Radfahrschutzstreifen beidseits 1,5 m eingestuft werden.
Nach momentanem Planungsstand hat man sich auf eine Aufteilung des Straßenraumprofils für die Hegelstraße Fahrbahn = 5,30 m, Gehwege beidseits = 3,0 m, Parken beidseits = 2,25 m, Radfahrschutzstreifen = 1,6 m Breite geeinigt. Die vorgeschlagene Aufteilung stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen verschiedener Verkehrsarten dar.
In der Rosenbergstraße wird durch die Anlage von Schutzstreifen die für Busse nutzbare Fahrbahnbreite vergrößert. Insofern wird die neue Fahrbahnaufteilung auch für den Busverkehr eine Verbesserung bringen.
Generell ist die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan nicht verbindlich. Ein entsprechender Hinweis ist im Text zum Bebauungsplan enthalten. |
Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion vom 31.03.2008
- Hoppenlaustraße muss gemäß den Festlegungen der VwV Feuerwehrflächen und der DIN 14090 ständig befahrbar sein.
- Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstungshöhe mindestens eines zu Rettungszwecken notwendigen Fensters mehr als 12 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, ist eine Feuerwehrzufahrt zu einer notwendigen Aufstellfläche entsprechend der VwV Feuerwehrflächen vorzusehen.
- Zu Gebäuden, deren Entfernung von öffentlichen befahrbaren Verkehrsflächen 80 m überschreitet, sind - unabhängig von der Rettungshöhe - Feuerwehrzufahrten entsprechend der VwV Feuerwehrflächen vorzusehen.
- Sperrvorrichtungen sind in Zu- und Durchfahrten zulässig, wenn sie Verschlüsse haben, die mit dem Schlüssel A oder B für Überflurhydranten nach der Norm DIN 3223 (Dreikant zum Betätigen der Fallmantelverschlussschraube) oder einem Bolzenschneider geöffnet werden können.
- Weitere Auflagen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens werden vorbehalten. | Die Hoppenlaustraße soll lediglich verkehrsberuhigt ausgebaut werden, eine ständige Befahrbarkeit wird dadurch nicht behindert und ist gewährleistet. Die Zweckbestimmung “Verkehrsberuhigter Bereich” ist im Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinweise sind nicht Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung und sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigten. |
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz vom 25.04.2008
Grundwasserschutz
Der Planbereich liegt in der Innenzone des Heilquellengebietes. Entsprechende Formulierung in Begründung und Textteil unter “Hinweise” enthalten. Belange des Grundwasserschutzes ausreichend berücksichtigt; keine Einwände.
Altlasten/Schadensfälle
Keine Bedenken, sofern die Hinweise auf Bodenverunreinigungen aufgenommen werden.
- Empfehlung den aktuellen Erkundungsstand der Fläche vor Baubeginn im Informationssystem Altlasten (ISAS) Amt für Umweltschutz abzufragen. (Tel. 216-5151, Fax. 216-2425)
Bodenschutz
Umweltauswirkung auf Boden ist nicht erheblich. Deshalb ergeben sich keine Auswirkungen auf das Bodenschutzkonzept.
Stadtklimatologie
Keine Bedenken, Änderungswünsche oder Anregungen.
Landschaftspflege und Naturschutz
Für den Bereich des früheren, nicht realisierten VEP Hegel-/Seidenstraße gibt es eine Bestands- und Eingriffsbewertung des Amtes für die Flächen aus dem Jahr 1995.
- Die Bedeutung des Gebietes u. a. aufgrund des größeren Bestandes an älteren z. T. großkronigen Bäumen, die bei Realisierung der Planung zum größeren Teil auf Dauer entfernt werden müssen. Bei Neupflanzungen im Gebiet handelt es sich i. d. R. um klein- bis mittelkronige Straßenbäume schmalkroniger Sorten und damit nicht um eine Ausgleichs-, sondern Minimierungsmaßnahme.
- Es liegen keine Erhebungen zur Fauna aus dem Gebiet vor. Es ist aber anzunehmen, dass besonders geschützte Arten wie Vögel und Wildbienen vorkommen. Besonders oder streng geschützte gefährdete und seltene Arten sind nicht zu erwarten.
- Zu 8. Umweltbelange S. 7 ff: Es fehlt das Thema Naturschutz und Grünbelange. Bitte um Ergänzung. Der Bebauungsplan nimmt auf den bestehenden Baumbestand keine erkennbare Rücksicht. Um die negativen Auswirkungen auf Natur und Land zu vermindern, bitte bei weiterer Planung den größtmöglichen Erhalt bestehender Bäume zu berücksichtigen. Dies sollte auch so festgesetzt werden. Damit kann auch der öffentlichen Diskussion zum Thema Erhalt von Bäumen in der Innenstadt Rechnung getragen werden. Aufgrund der Baumschutzsatzung ergibt sich ferner die Pflicht zu Ersatzpflanzungen, die aus Platzmangel an anderer Stelle erfolgen müssen.
- Zu planungsrechtlichen Festsetzungen, Pflanzverpflichtung pv2: Bitte für die Dachbegrünung heimische Arten festsetzen.
- Zu planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweise: Empfehlung soweit möglich Nisthilfen für Gebäude bewohnende Tierarten vorzusehen.
Energie
Es wird vorgetragen, Maßnahmen zur Bedarfsminderung bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu übernehmen.
Der Vorhabenträger legt bei Fertigstellung des Vorhabens eine Bestätigung eines Sachverständigen vor, aus der hervorgeht, dass das realisierte Gebäude den o. g. Anforderung entspricht.
Wird der o. g. Vertragsinhalt zum baulichen Wärmeschutz vom Vertragspartner in Frage gestellt, ist das Amt für Umweltschutz der Stadt (36-5) zu beteiligen. | Zur Kenntnis genommen.
In textlichen Festsetzungen unter “Hinweise” und im Begründungstext entsprechend ergänzt.
Empfehlung ist vor Baubeginn durch den Vorhabenträger zu berücksichtigen.
Zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen; eine artenschutzrechtliche Übersichtbegehung wurde in Auftrag gegeben und liegt vor. Die Begehung hat ergeben, dass besonders streng geschützte und gleichzeitig seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten nicht festgestellt werden. Es handelt sich um einen zulässigen Eingriff. Ein Verbotstatbestand ist nicht gegeben. Das Vorkommen von Wildbienen ist nicht gegeben. Im Zuge des VEP 1995 waren Wildbienen lediglich auf der im Norden anschließenden Fläche (Rothmannblock) festgestellt worden.
Eine Baumbewertung durch ein externes Ingenieurbüro wurde im Zuge der frühzeitigen Beteiligung in Auftrag gegeben und liegt vor. Für Bäume, die nicht erhalten werden können, ist Ersatz zu schaffen. Dieser wird zum größten Teil außerhalb des Geltungsbereiches erfolgen.
Die Pflanzverpflichtung pv2 wird im Entwurf um Festsetzungen zur Dachbegrünung mit heimischen Arten ergänzt.
In den Hinweisen zum Bebauungsplan sowie im städtebaulichen Vertrag wird die Empfehlung berücksichtigt.
Maßnahmen zur Bedarfsminderung werden in den städtebaulichen Vertrag übernommen.
Zur Kenntnis genommen.
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Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt vom 24.04.2008
Bezüglich der Altlastenproblematik im Planungsgebiet schließt sich das Gesundheitsamt der Empfehlung an, bei Vorliegen einer konkreten Planung weitere Erkundungen durchzuführen; nicht nur unter dem Aspekt der Deponiefähigkeit des Aushubmaterials, sondern nach Maßgabe der Bundesbodenschutzverordnung unter Beteiligung des Amtes für Umweltschutz und - sofern sich Überschreitungen der Prüfwerte für das Schutzgut Mensch ergeben - auch unter Beteiligung des Gesundheitsamtes. Bitte um Ergänzung des Begründungstextes. | Zur Kenntnis genommen; weitere Erkundungen werden nach Vorliegen konkreter Planung durchgeführt.
Amt für Umweltschutz bzw. Gesundheitsamt werden zur gegebener Zeit beteiligt
Von der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften wird ausgegangen. Sie werden im Bebauungsplan nicht separat aufgeführt. |