- Straßenumbaumaßnahmen: - Straßenumbau auf eine Fahrspur je Richtung in der Böblinger Straße zwischen Kaltental und Heslach Vogelrain, in der Waiblinger und Nürnberger Straße, in der Löwentorstraße, abschnittsweise in der Neckartalstraße, jeweils mit Anlage eines Radwegs oder Radfahrstreifens; - Kreisverkehr Schönbuchstraße/Osterbronnstraße; - Einbahnstraßenring im Ortskern Plieningens; - Straßenumbauten in Zuffenhausen (Unterländer Straße, Stammheimer Straße, Zabergäustraße)
- Lärmmindernde Fahrbahnbeläge (lärmoptimierter Splittmastix-Asphalt): B 10/27 in Zuffenhausen, B 14 Cannstatter Straße, Robert-Koch-Straße, Seeblickweg, A 8 zwischen Autobahnkreuz Stuttgart und Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch
- Lärmschutzbauwerke: Ergänzung / Erhöhung der Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen; Lärmschutzwand an der A 831 im Bereich der Anschlussstelle Vaihingen
- Ausbau des ÖPNV: - Verlängerung der S-Bahnlinien 1 und 4 (Kirchheim/Teck bzw. Backnang), neue Linie S 60 (Böblingen - Renningen), - Stadtbahnen U 6 zum Fasanenhof, U 12 zum Hallschlag, U 15 nach Stammheim; - Einrichten weiterer Busspuren und Buskaps an Haltestellen; Ausbau der Bevorrechtigungen für Linienbusse an Kreuzungen; - Zuschüsse für Jobtickets/Firmentickets
- Förderung des Radverkehrs: Bau von Radwegen oder Anlage von Radfahrstreifen u.a. in der Neckartalstraße, Löwentorstraße, Waiblinger und Nürnberger Straße, Böblinger Straße, Eberhardstraße, Filder- und Olgastraße, Robert-Koch-Straße, Waldburgstraße, Ludwigsburger Straße, Sperrung der Hofener Straße für Kfz an Sonn- und Feiertagen 8 - 21 Uhr im Sommerhalbjahr (Mai - Oktober)
Einen Überblick über wesentliche umgesetzte Maßnahmen zeigt Abbildung 1.
Abbildung 1: Lage der umgesetzten Maßnahmen (Auswahl) 1) Verlängerung der S 1 nach Kirchheim/Teck
2) Kombitickets bei allen Großveranstaltungen im Neckarpark
3) Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t durch Stuttgart (Lieferverkehr frei)
4) Sanierung des Fahrbahnbelags auf der A 831 bei Vaihingen
5) Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 14 zwischen Johannesgrabentunnel und A 831 auf 80 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw
6) Umgestaltung der Heerstraße zwischen Katzenbach- und Robert-Leicht-Straße und Einbeziehung in die Tempo 30-Zone
7) Flächendeckendes Fahrverbot für Lkw über 3,5 t in Zuffenhausen (Lieferverkehr frei)
8) Ergänzung/Erhöhung der Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen
9) Stadtbahn U 6 zum Fasanenhof
10) Kreisverkehr Schönbuchstraße / Osterbronnstraße (Rohr)
11) Parkraummanagement Stuttgart-West
12) Stadtbahn U 15 nach Stammheim
13) Rückbau der Kreuzung Stammheimer Straße / Zabergäustraße (Wegfall der Linksabbiegespur von Stammheim in die Zabergäustraße)
14) Straßenumbau (Reduzierung des Querschnitts) in der Zabergäustraße zwischen Marbacher Straße und Ludwigsburger Straße
15) Einbahnstraße Filderhauptstraße im Ortskern Plieningen (Einbahnstraßenring)
16) Leiserer Fahrbahnbelag auf der B 27 im Bereich der Körschtalbrücke
17) Lärmoptimierter Splittmastix-Asphalt auf der B 14 Cannstatter Straße Richtung Bad Cannstatt zwischen Heilmannstraße und Villastraße
18) Leiserer Fahrbahnbelag auf der A 8 zwischen Autobahnkreuz Stuttgart und Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch (Echterdinger Ei) in beiden Richtungen
19) Lärmoptimierter Splittmastix-Asphalt in der Robert-Koch-Straße zwischen Vollmoellerstraße und Vischerstraße
20) S-Bahn S 60 Böblingen - Renningen
21) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Hohenheimer Straße bergauf zwischen Olgaeck und Bopser
22) Umbau der Waiblinger Straße und der Nürnberger Straße auf durchgehend eine Fahrspur für Kfz je Richtung und Anlage eines Radfahrstreifens
23) Stadtbahn U 12 Löwentor - Hallschlag
24) Sperrung des Marktplatzes in Bad Cannstatt für den Kfz-Verkehr
25) Umgestaltung der Unterländer Straße
26) Anlage eines Radwegs und Wegfall einer Kfz-Fahrspur in der Böblinger Straße zwischen Kaltental und Heslach Vogelrain
27) Abschnittsweise Bau eines Zweirichtungs-Radwegs mit Wegfall eines Kfz-Fahrstreifens in der Neckartalstraße
28) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Werder-/Schwarenberg-/ Planck- und Pischekstraße (Pischekstraße nur bergauf) und in der Aspergstraße/Neue Straße/Albert-Schäffle-Straße
29) Lärmoptimierter Splittmastix-Asphalt im Seeblickweg
30) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Immenhofer Straße/ Zellerstraße/ Neue Weinsteige zwischen Österreichischer Platz und Ernst-Sieglin-Platz
31) Parkraummanagement in Teilgebieten der Stadtbezirke Mitte, Nord und Süd
32) Lärmschutzwand an der A 831 im Bereich der Anschlussstelle Vaihingen / Gründgensstraße
Bei vielen der durchgeführten Maßnahmen ist es nicht möglich, die Höhe der Lärmminderung quantitativ anzugeben. Die Verringerung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 km/h in Steigungsstrecken bewirkt eine Senkung des Mittelungspegels um 1 - 2 dB(A). Da dadurch häufig ein gleichmäßigerer Verkehrsablauf hergestellt werden kann, sinken die Schallpegel um weitere ca. 2 dB(A). Nicht zu vernachlässigen ist, dass dadurch vor allem auch der Spitzenpegel der vorbeifahrenden Fahrzeuge spürbar gesenkt wird. Die Lärmminderungswirkung der meisten verkehrlichen Maßnahmen (Umbau von Straßen oder Kreuzungen, Ampelschaltungen, Einbahnstraßen) beruht darauf, wie sich die Verkehrsmengen und -abläufe entwickeln. Der Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs macht sich erst langfristig lärmmindernd bemerkbar, wenn der Kfz-Verkehr entsprechend abgenommen hat. Der Splittmastix-Asphalt in der Robert-Koch-Straße (Vaihingen) und im Seeblickweg (Neugereut) minderte den Lärm um 2 dB(A), der lärmoptimierte Splittmastix-Asphalt in der Cannstatter Straße und in der B 10/27 in Zuffenhausen um 5 dB(A). Der Asphalt auf der A 8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und Fasanenhof brachte eine Lärmminderung von 4 dB(A) gegenüber dem vorherigen Betonbelag. Durch die Erhöhung der Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen wurde eine weitere Lärmminderung von über 3 dB(A) erreicht. Die 2015 errichtete Wand an der A 831 bei der Anschlussstelle Vaihingen mindert den Lärm an der anliegenden Bebauung im Schnitt um ca. 5 dB(A). 5. Beteiligung der Öffentlichkeit Nach § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans 2009 hat die Stadt Stuttgart die Öffentlichkeit intensiv beteiligt (Workshops, individuelle Beteiligungsmöglichkeit). Bei der ersten Fortschreibung wird der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der im Lärmaktionsplan 2009 genannten Maßnahmen und Konzepte sowie die weitere Planung dargelegt. Die Öffentlichkeit konnte sich zwischen dem 06.07.2015 und dem 14.08.2015 zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans äußern. 60 Bürgerinnen und Bürger haben sich beteiligt (davon 32 mit einem gleichlautenden Brief). Insgesamt wurden 86 Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen unterbreitet. Davon betreffen 73 den Straßenverkehr (85%), 5 den Schienenverkehr (6%) und 8 andere Lärmquellen (9%). Von den Vorschlägen zum Straßenverkehr stammen 31 von Bewohnern aus Lärmschwerpunkten, in denen die Lärmbelastung nachts über 60 dB(A) beträgt, weitere 21 von Bewohnern mit einer nächtlichen Belastung von 55 - 60 dB(A). Diese Verteilung ist ein Indiz dafür, dass der Straßenverkehr nicht nur objektiv die meisten Lärmbelastungen verursacht, sondern auch von der Bevölkerung als das mit Abstand größte Lärmproblem gesehen wird. Am häufigsten wurden Geschwindigkeitsbeschränkungen und -überwachungen, Fahrverbote für Lkw oder Motorräder, Kontrollen von lauten Kfz und Motorrädern, leisere Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände vorgeschlagen. 6. Maßnahmenkonzept Hauptverursacher der Lärmbelastung in Stuttgart ist mit großem Abstand der Straßenverkehr. Deshalb konzentriert sich das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans vor allem auf Minderungsmöglichkeiten des Straßenverkehrslärms. Hierzu gibt es folgende Ansätze und konkrete Planungen:
· Lärmvermeidung und -minderung durch Verkehrsvermeidung und Bewusstseinsbildung (Informationskampagnen, Wahl des Verkehrsmittels): - Aufstellung von Geschwindigkeitsmonitoren - Mobilitätskonzepte für Betriebe; Förderung von Firmentickets für den ÖPNV
· Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen: - Ausbau der S-Bahn: nach Neuhausen, Ausdehnung des 15-Minuten-Takts am Abend, verstärkter Einsatz von Langzügen - Ausbau der Stadtbahn: U 12 nach Dürrlewang, Verlängerung U 12 ins Neckartal, U 6 zum Flughafen - weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Busverkehrs - Ausweisung der Tübinger Straße, Burgstallstraße und Möhringer Straße als Fahr- radstraße - Verbesserung der Wegweisung an Radwegen, v.a. an den Hauptradrouten - weiterer sukzessiver Ausbau der festgelegten Hauptradrouten
· Maßnahmen zur Lenkung des Kfz-Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs (Verlagerung auf weniger empfindliche Straßen): - Erarbeitung eines Lkw-Vorrangstraßenkonzepts für Stuttgart - Konzepte für den Wirtschaftsverkehr (City-Logistik)
· Verträglichere Abwicklung des Kfz-Verkehrs: niedrigere Geschwindigkeiten, gleichmäßigerer Verkehrsablauf, Straßenumbaumaßnahmen, Kreisverkehrsplätze, ruhender Verkehr/Parkraumkonzepte - Tempo 40 auf Steigungsstrecken - Erstellung eines differenzierten Geschwindigkeitskonzepts für das Hauptstraßennetz, dabei Prüfung, wo aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung 30 oder 40 km/h als Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden kann. Hierzu wird ein Gutachten vergeben, wofür Planungsmittel erforderlich sind. - Prüfung, in welchen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 in der Nacht angeordnet werden kann (im vorgenannten Gutachten) - Ausbau der Geschwindigkeitsüberwachung (zusätzliche stationäre Anlagen, verstärkte mobile Überwachung) - Parkraummanagement in weiteren Gebieten der Innenstadtbezirke Mitte, Nord, Ost und Süd sowie Bad Cannstatt - Umbau (nur noch eine Fahrspur für Kfz je Richtung) in der Neckartalstraße (zwi- schen Mühlsteg und Reinhold-Maier-Brücke), Gnesener Straße, Ludwigsburger Straße (zwischen Hohensteinstraße und Friedrichswahl), Pragstraße (nach Fertig- stellung des Rosensteintunnels) - Kreisverkehre: Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Otto-Hirsch-Brücken/Imweg/ Göppinger Straße, Augsburger Straße/Imweg
· Leisere Gestaltung des Verkehrs (Fahrzeug, Fahrbahn): - Städtische Ämter und Eigenbetriebe/ Tochterunternehmen schaffen nur geräusch- arme Fahrzeuge an - Sanierung schadhafter Straßenbeläge - lärmmindernder Splittmastix-Asphalt auf der B 27 zwischen Anschlussstelle Sonnenberg und Albplatz - lärmmindernder Splittmastix-Asphalt auf der B 10 im Neckartal
· Maßnahmen zur Verringerung der Schallausbreitung („aktiver Lärmschutz“): Die Prüfliste enthält Vorschläge für 29 Lärmschutzwände und -wälle; aktuell ist nur der Bau einer Wand für das Neubaugebiet Neckarpark geplant
· Maßnahmen am Gebäude (Schallschutzfenster - „passiver Lärmschutz“): Bisher kein Förderprogramm für Schallschutzfenster aufgelegt
Weitere Maßnahmen beschäftigen sich mit dem Lärm der Stadtbahnen und Eisenbahnen sowie sonstiger Lärmquellen, dem Schutz ruhiger Gebiete und bestehenden Lärmminderungsplänen. · Maßnahmen gegen den Lärm der Stadtbahnen: - Regelmäßiges Schienenschleifen, Schmieren der Spurkränze, - Einbau von lärmmindernden Gleisbetten (z.B. Raseneindeckung) bei Neubauten (wo möglich)
· Schutz ruhiger Gebiete: - Festlegung der ruhigen Gebiete - Vermeidung von Siedlungserweiterungen in ruhige Gebiete - Entwicklung von Maßnahmenkonzepten zum Schutz ruhiger Gebiete
· Umsetzung der Maßnahmen aus den Lärmminderungsplänen Vaihingen, Zuffenhausen und Bad Cannstatt: - Umbau Osterbronnstraße - Umbau Ludwigsburger Straße - lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der B 10 im Neckartal, Umgestaltung der Schönestraße, Reduzierung der Pragstraße auf einen Fahrstreifen je Richtung (nach Fertigstellung des Rosensteintunnels), Umgestaltung Brückenstraße, Umgestaltung der Knotenpunkte Altenburger Steige/Haldenstraße und Am Wolfersberg/ Löwentor- straße/Hallschlag
7. Ausblick Erste Erfolge konnten durch die Maßnahmen des Lärmaktionsplans bereits erzielt werden, etwa durch die Lkw-Durchfahrtsverbote in Stuttgart und lokal in den Stadtbezirken Vaihingen und Zuffenhausen, den Bau einer Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen oder durch den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen in verschiedenen Straßen (B 10/27, Cannstatter Straße, Robert-Koch-Straße, A 8). Im gesamtstädtischen Maßstab sind jedoch weitere Anstrengungen nötig, um nennenswerte Lärmminderungen zu verzeichnen. Der aktuelle Stand ist deshalb auch nur als ein Zwischenschritt bei der Umsetzung des Maßnahmenkonzepts aus dem Lärmaktionsplan zu sehen. Um schnell spürbare Verbesserungen für die Bevölkerung zu erreichen, sollten die folgenden Maßnahmen baldmöglichst angegangen werden. Vor allem Vorbeifahrtpegel, die Anzahl lästiger Lärmereignisse und die Zahl der von Lärm betroffenen Menschen lassen sich damit senken. Lkw-Lärm ist für davon betroffene Bürgerinnen und Bürger besonders lästig. Daher sollte ein innerstädtisches Lkw-Routenkonzept entwickelt werden, das auch nächtliche Durchfahrtsverbote in Hauptverkehrsstraßen innerhalb von Wohngebieten einschließt (Nr. 7 im Maßnahmenkonzept). Für den Kfz-Verkehr allgemein sollten die Geschwindigkeiten in bewohnten Hauptverkehrsstraßen verstetigt werden, da häufige Brems- und Anfahr- oder Beschleunigungsvorgänge besonders störend sind (Nr. 8 des Maßnahmenkonzepts, S. 94 ff. des Lärmaktionsplans). Dazu muss das Vorbehaltsstraßennetz einer intensiven Prüfung unterzogen werden, wo eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 oder 40 km/h verkehrsrechtlich angeordnet werden kann. Auch hier sollten für die Nacht strengere Maßstäbe zugunsten der Anwohner herangezogen werden. Ziel sollte sein, die vorgesehenen Beschränkungen in den Steigungsstrecken schneller umzusetzen. Auf allen politischen Ebenen wird zurzeit die Elektromobilität gefördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Luftschadstoffbelastung leisten kann. Die Lärmminderungswirkung von Elektrofahrzeugen ist im niedrigen Geschwindigkeitsbereich gegeben. Bei den im Stadtverkehr üblichen Geschwindigkeiten von 40 - 50 km/h überwiegen jedoch die Rollgeräusche. Umso bedeutsamer werden damit Überlegungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen im Hauptverkehrsstraßennetz auf unter 50 km/h. Zusammen mit einer verstärkten E-Mobilität kann hierdurch eine sehr wirksame Lärmminderung erreicht werden. Um auch die Rollgeräusche zu mindern, sollte verstärkt auf lärmmindernde Fahrbahnbeläge gesetzt werden. Lärmoptimierte Asphaltdeckschichten (LOA 5) oder lärmarme Splittmastix-Asphalte (SMA LA) eignen sich sehr gut für den Stadtverkehr (Nr. 17 des Maßnahmenkonzepts). Auf EU-Ebene wiederum sollte auf strengere Lärmgrenzwerte der Reifen gedrängt werden. Ebenso sollten niedrigere Lärmgrenzwerte für Motorräder eingeführt und die Einhaltung strenger überwacht und Manipulationen an Schalldämpfern verhindert werden. In Stuttgart spielen Motorräder zahlenmäßig keine große Rolle, so dass deren Beitrag zum Mittelungspegel gering ist. Aufgrund ihrer typischen Geräuschcharakteristik üben sie jedoch eine hohe Störwirkung für die Anwohner aus. Vorrangiges Ziel muss sein, die Anzahl der von sehr hohen Pegeln (zunächst über 65 dB(A), dann über 60 dB(A) nachts) betroffenen Menschen signifikant zu senken. Mit den vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen werden deutliche Verbesserungen für die Bewohner erreicht. Um lärmbedingte gesundheitliche Risiken weitgehend ausschließen zu können, bedarf es noch weiterer erheblicher Anstrengungen. Es ist daher wichtig, dass bei der Verkehrs- und Stadtplanung die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung berücksichtigt und ausreichend Mittel für die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 2017 steht planmäßig die nächste Lärmkartierung an. Dann werden auch neue Belastungsstatistiken erstellt, die die Veränderungen gegenüber 2012 dokumentieren. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt in fünf Jahren. zum Seitenanfang Anlage 2 - LAP-Stuttgart-2015.pdfLAP Anhang 1 - Vai-Umsetzung.pdfLAP Anhang 2 - Zuff-Umsetzung.pdfLAP Anhang 3 - Cann-Umsetzung.pdfLAP Anhang 4 - Vorschläge Öffentlichkeit.pdfAnlage 3 - Anregungen TÖB.pdfAnlage 4 - Anregungen Bürger.pdf