Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 715/2013
3. Ergänzung
Stuttgart,
12/17/2013



Haushalt 14/15

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 20.12.2013



Jugendhäuser einschl. Neubau Jugendhaus Heslach und Arealentwicklung

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung wurde in der 2. Lesung von den Fraktionen um Stellungnahme zu folgenden Punkten gebeten:


Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR werden nach Rücksprache mit den Testamentsvollstreckern von der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung übernommen – ohne eine Reduzierung der anteilig für den späteren Bau zugesagten 1.000.000 EUR.

Über die Verwendung der Stiftungsmittel in dieser Höhe ist gemäß Zuständigkeitsordnung ein Sachbeschluss des Gemeinderats erforderlich. Der Beschlussantrag hierfür lautet wie folgt:

„Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH wird mit der Planung des Neubaus für das Jugendhaus mit Stadtteilbibliothek Heslach bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt. Hierfür werden Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR aus Mitteln der rechtlich unselbständigen Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung finanziert.“

Durch die Zusage der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung zur Übernahme der Planungskosten entfällt die Grundlage für den Beschluss einer Planungsmittelpauschale von 400.000 EUR für die Jugendhäuser Heslach, Wangen und Feuerbach. Die Finanzverwaltung hat deshalb die für die Einzelprojekte Jugendhaus Wangen (130.000 EUR) und Jugendcamp Feuerbach (200.000 EUR) beantragten Planungsmittel in Höhe von insgesamt 330.000 EUR in die 2. Änderungsliste aufgenommen.

Die beantragte Sanierung des Jugendhauses Zuffenhausen kann in zwei Bauabschnitte über die Jahre 2014 bis 2017 verteilt werden (ausf. s. Anhang). Durch die Aufteilung in zwei Bauabschnitte erhöhen sich die Gesamtkosten um 200.000 EUR.

Die Mehrkosten resultieren aus doppelten Anschlussarbeiten im Innenbereich aufgrund des veränderten Bauablaufs. Gerüste müssen zweimal auf- und abgebaut werden und die Standzeiten verlängern sich. Zudem müssen nachträglich Kernbohrungen für die Deckenentlüftung und die Entwässerung im Gebäude durchgeführt werden.
Unabhängig von der Aufteilung in zwei Bauabschnitte sind seit der Mittelanmeldung im März 2013 auch Mehrkosten aufgrund der neuen Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) entstanden, die am 17.7.2013 in Kraft getreten ist.

Finanzielle Auswirkungen

2014
2015
2016
2017
Gesamt
Antragstellung
1.300.000
1.300.000
0
0
2.600.000
Aufteilung in Bauabschnitte
Bauabschnitt 1
Gesamtkosten 1.200.000 EUR
400.000
700.000
100.000
1.200.000
Bauabschnitt 2
Gesamtkosten 1.600.000 EUR
800.000
800.000
1.600.000
Veränderung gegenüber Antragstellung
- 900.000
- 600.000
+ 900.000
+ 800.000
+ 200.000





Vorliegende Anträge/Anfragen

443/2013 Bündnis 90/Die Grünen
476/2013 CDU
592/2013 SPD
764 u. 777/2013 FDP
665 u. 667/2013 Freie Wähler
896/2013 SÖS und LINKE





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>


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