Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 906/2015
Stuttgart,
10/21/2015



Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus
auf städtischen Grundstücken




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.10.2015
27.11.2015
01.12.2015
03.12.2015



Beschlußantrag:
  1. Der Gemeinderat nimmt die am 13.10.2015 aktualisierte Grundstücksliste (siehe Anlage) für den geförderten Wohnungsbau und die dort dargestellte Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dort genannten Projekte zügig umzusetzen.
  2. Die Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau sollen den Stuttgarter Wohnungsunternehmen in einem einfachen Auswahlverfahren mit der Verpflichtung einer Mehrfachbeauftragung von Architekten übergeben werden.


Begründung:


Zur Erreichung der Wohnungspolitischen Zeile des Konzepts "Wohnen in Stuttgart" von Herrn Oberbürgermeister Kuhn schlägt die Verwaltung vor, in den größeren städtebaulichen Entwicklungsgebieten:

die jeweiligen Anteile des geförderten Wohnungsbaus zu erhöhen und wie folgt festzulegen:

Die restlichen 20 % stehen für Baugemeinschaften bzw. freifinanzierte Miet- oder Eigentumswohnungen von Bauträgern zur Verfügung. Im Rahmen der Baugemeinschaften kann auch weiterhin das Programm Preiswertes Wohneigentum zum Zuge kommen. Eine konkrete Festlegung erfolgt gebietsbezogen durch den Gemeinderat.

Der geförderte Wohnungsbau wurde im Rahmen des Bündnisses Wohnen mit Vertretern der Stuttgarter Wohnungsunternehmen (Wohnbaugenossenschaften und Wohnbaugesellschaften) erörtert. Im Rahmen der Bündnisvereinbarungen haben sie sich bereit erklärt, wieder in den geförderten Wohnungsbau (auch Sozialmietwohnungen) einzusteigen. Sie haben auch ihre Bereitschaft signalisiert, die Hälfte der Sozialmietwohnungen außerhalb der Gebiete in ihren Beständen (nicht (mehr) gebundene und freiwerdende Wohnungen) zu belegen. Zu diesem Zweck wird die Regelung eingeführt dass die Hälfte des 60%igen Anteils für sozialen Mietwohnungsbau über die mittelbare Belegung im Bestand erfolgen soll.

Voraussetzung für die Bereitschaft der Stuttgarter Wohnungsbauunternehmen sich wieder verstärkt im geförderten Wohnungsbau zu engagieren ist, dass die Grundstücke den Unternehmen nicht im offenen, wettbewerblichen Konzeptverfahren, sondern in einem einfachen Auswahlverfahren übergeben werden. Um trotzdem eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erreichen, sollen die Unternehmen zu einer Mehrfachbeauftragung von Architekten verpflichtet werden. Die Inhalte der Mehrfachbeauftragung werden mit der Landeshauptstadt abgestimmt, so dass die Kriterien der Konzeptvergabe berücksichtigt werden können.

Durch die geplante Erhöhung der einzelnen Programmanteile im geförderten Wohnungsbau können die Rahmen des Konzepts „Wohnen in Stuttgart“ enthaltenen Ziele rechnerisch erreicht werden. So sind z.B. in der Zeit von 2014 bis 2019 bis zu 1.800 Wohneinheiten im sozialen Mietwohnungsbau und im Programm für mittlere Einkommensbezieher bis zu 650 Wohneinheiten möglich.



Ref. STU hat die Vorlage mitgezeichnet.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
Grundstücksliste für den geförderten Wohnungsbau (Stand: 13.10.2015)


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen



<Anlagen>



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Grundstücksliste 2015 ff fortgeschriebene Version 2015-10-13.pdfGrundstücksliste 2015 ff fortgeschriebene Version 2015-10-13.pdf