Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 116/2013
Ergänzung
Stuttgart,
04/15/2013



Standorte für Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Vaihingen
Bezirksbeirat Weilimdorf
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Süd
Bezirksbeirat Degerloch
Bezirksbeirat Möhringen
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.04.2013
17.04.2013
23.04.2013
23.04.2013
23.04.2013
24.04.2013
24.04.2013
24.04.2013
25.04.2013



Beschlußantrag:

1. Vom Prüfergebnis der 12 Alternativstandorte aus dem Antrag Nr. 134/2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion sowie der 5 Standortvorschläge des Bezirksbeirats Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.

Von den insgesamt 17 Alternativstandorten bzw. Standortvorschlägen ist kein Standort für die kurzfristige Erstellung von Fertigbauten für Tageseinrichtungen geeignet.

2. An den vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. März 2013 zurückgestellten
3 Standorten (Schneewittchenweg in Möhringen, Eierstraße in Stuttgart-Süd sowie Molchweg in Weilimdorf) zur Errichtung von Fertigbauten für Tageseinrichtungen wird festgehalten.

Von den beiden Standorten Krehlstraße in Rohr und Tulpenapfelweg in Zuffenhausen, welche in der Ausgangsvorlage GRDrs 116/2013 noch als zu prüfen bezeichnet wurden, wird der Standort Krehlstraße zur Errichtung eines temporären Fertigbaus vom Typ 1 mit 8 Gruppen weiterverfolgt.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Fertigbauten auf den unter Ziffer 2 erwähnten Standorten bis zur Ausführungsreife weiterzuentwickeln und die Vergabe zur Realisierung vorzubereiten.
Auf einen gesonderten Vorprojekt- und Projektbeschluss wird dabei verzichtet. Für die Projekte wird ein Baubeschluss herbeigeführt.

4. Für die Errichtung des Fertigbaus auf dem Reservestandort in der Krehlstraße inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 3 Mio. €.

Dieser wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstellen 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert.




Begründung:




Ausgangslage

Im Rahmen der Beratung der Ausgangsvorlage GRDrs 116/2013 für die Auswahl von insgesamt 8 Standorten in 6 Stadtbezirken zur Errichtung von Fertigbauten für Kindertageseinrichtungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.März 2013 – ausgehend vom Antrag Nr. 134/2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion – festgelegt, 3 Standorte (Schneewittchenweg in Möhringen, Eierstraße in Stuttgart-Süd sowie Molchweg in Weilimdorf) zunächst von der Beschlussfassung auszunehmen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Antrag Nr. 134/2013 aufgeführten 12 Alternativstandorte zu prüfen und noch im April 2013 dem Gemeinderat das Prüfergebnis vorzulegen.

Darüber hinaus hat der Bezirksbeirat Bad Cannstatt in seiner Sitzung am 20. März 2013 beantragt, 5 weitere Standortvorschläge in Bad Cannstatt zu prüfen.


Prüfergebnis der Alternativstandorte aus dem Antrag Nr. 134/2013

Möhringen, Probststraße (Flste. 3150/4, 3150/5 und 3231/29)

Die im Antrag aufgeführten Grundstücke befinden sich im Eigentum der SSB. Entsprechend der Beschlussfassung des Aufsichtsrats der SSB sollen auf den 3 Baufeldern zeitnah insgesamt rd. 70 Wohneinheiten entwickelt werden. Die Grundstücke stehen somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Möhringen, Hechinger Straße (Flst. 679)

Der im Antrag aufgeführte Parkplatz des Freibads Möhringen wird zwingend für den Freibadbetrieb benötigt. Für diese Fläche steht zudem das Planungsrecht entgegen (teilweise Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung inklusive Verkehrsgrün und Geh- und Radweg, teilweise Grünfläche mit zulässigen Stellplätzen und Zufahrt und teilweise Außenbereich).

Das entgegenstehende Planungsrecht betrifft auch die derzeit landwirtschaftlich genutzte Teilfläche des Standorts.

Die gesamte Fläche ist trotz einer temporären Stellplatznutzung in einem Teilbereich Bestandteil der Steinbachaue, wobei der Steinbach in diesem Bereich vor ca. 20 Jahren mit hohem Aufwand renaturiert wurde und wichtiges ökologisches Element des Gewässersystems Körsch ist. Sowohl LSP als auch FNP sehen in diesem Bereich die Freihaltung des landschaftlichen Korridors zwischen Rohrer Weg und Steinbachtal vor, der durch den abschließenden Siedlungsränder im Norden (Schulen)und der Hechinger Straße begrenzt wird.

Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung. Der Bezirksbeirat Möhringen hat in seiner Sitzung am 20. März 2013 den Standort bereits abgelehnt.

Weilimdorf, Solitude-Gymnasium (Flst. 5996/2)

Der Standort wurde bereits bei einem früheren Suchlauf geprüft und in diesem Zusammenhang aufgrund fortgeschrittener Planungen für Interimsbauten sowie als Baulogistikfläche im Zusammenhang mit der Schulsanierung verworfen. Der Sachstand ist nach wie vor zutreffend. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Weilimdorf, Solitudestraße 107 (Flst. 6024)

In unmittelbarer Nähe im Bereich der Solitudestraße 121/1 ist bereits ein Standort zur Errichtung eines Fertigbaus für 8 Gruppen vorgesehen (Nr. 22 auf dem Lageplan in der Anlage). Der im Antrag vorgeschlagene Alternativstandort (Nr. 28 auf dem Lageplan in der Anlage) befindet sich auf einem Lärmschutzwall, wo eine Bauwerksgründung technisch nicht möglich ist und zudem aus Lärmschutzgründen keine Nutzung als Kindertageseinrichtung erfolgen kann. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Weilimdorf, Engelbergschule/Realschule Weilimdorf (Flst. 6084/7)

Die Realschule Weilimdorf ist für eine mögliche Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule vorgesehen. Die in Frage kommenden Standorte auf dem Gelände (Standort A, Sportplatz – dieser ist für den Sportunterricht der 600 Schüler/innen dringend notwendig – sowie Standort B, Lehrerparkplatz) werden daher weiterhin für Schulzwecke benötigt. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Weilimdorf, Reisachschule (Flst. 490)

Die Reisachschule soll zu einem 4-zügigen Grundschulstandort mit Ganztagesschule ausgebaut werden. Die in Frage kommenden Standorte auf dem Gelände (Standort A, Sportplatz sowie Standort B, Lehrerparkplatz) werden daher – wie auch die Schulpavillons – weiterhin für Schulzwecke benötigt. Die Freifläche im südlichen Bereich (Standort C) scheidet aus, da diese nicht barrierefrei erschlossen werden kann. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Stuttgart-Süd, Ziegelklinge (Flst. 9551/1)

Die Fläche befindet sich im Außenbereich und gehört zum Stadtwald. Zudem ist der vorgeschlagene Standort nicht erschlossen. Darüber hinaus müssten Rodungen im Waldgebiet vorgenommen und ferner der Waldabstand von 30 Metern eingehalten werden. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Stuttgart-Süd, Burgstallstraße 93 (Flst. 5332)

Das mit einem Bestandsbau versehene Grundstück befindet sich in Privateigentum. Um eine Neubebauung zu ermöglichen, müssten Teile des angrenzenden Betriebshofs des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in eine Projektentwicklung einbezogen werden. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Das Areal kann im Rahmen der Umsetzung des bestehenden Rahmenplans auf mittlere Sicht weiterverfolgt werden, wobei dann ein dauerhafter Individualbau zu planen wäre.

Stuttgart-Süd, Schreiberstraße 44 (Flst. 4742/8)

Die Fläche ist mit einem Hoch- und Tiefbunker bebaut. Der Bunker wäre nur unter sehr hohen Kosten zu beseitigen. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Stuttgart-Süd, Möhringer Straße 30 – 36 (Flst. 6134/16)

Die Fläche befindet sich in Privateigentum und steht derzeit für eine Neubebauung an. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Neubebauung soll geprüft werden, ob die Errichtung einer Kindertagesstätte in Teilbereichen des Erdgeschosses möglich ist. Die Verwaltung wird diesbezüglich entsprechende Verhandlungen mit dem Privateigentümer aufnehmen.

Stuttgart-Süd, Bachwiesenstraße (Flst. 4993)

Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Auf dem Grundstück wären umfangreiche Abbruchmaßnahmen erforderlich, wobei für einen Neubau kein Planungsrecht vorhanden ist. Zudem wäre bei einer Neubebauung der Waldabstand von 30 Metern einzuhalten, wodurch auf der verbleibenden Restfläche keine sinnvolle Bebauung mehr möglich ist. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Degerloch, Polizeiwiese (Flst. 210)

Die Aufstellung einer 4-gruppigen Anlage wäre nur auf dem Parkplatz möglich. Dieser wird jedoch für den Stadtbezirk sowie für den Wochenmarkt zwingend benötigt. Auf der angrenzenden Grünfläche kann aufgrund des vorhandenen Baumbestands kein Bauwerk errichtet werden. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.


Prüfergebnis der Alternativstandorte aus dem Beschluss des Bezirksbeirats Bad Cannstatt

Bad Cannstatt, Sulzerrainstraße (Flst. 5645/1)

Die Grundstücksgröße ist für das Fertigbauprogramm nicht ausreichend.

Bad Cannstatt, Heinrich-Ebner-Straße (Flst. 3092)

Das Grundstück befindet sich in Privateigentum und ist bebaut. Zudem ist Grundstücksgröße für das Fertigbauprogramm nicht ausreichend.

Bad Cannstatt, Überkinger Straße (Flst. 192/6)

Der Standort wurde bereits als Ausweichquartier für die Olgakrippe geprüft. Allerdings hat der private Grundstückseigentümer im Dezember 2012 eine entsprechende Nutzung abgelehnt. Der Sachstand ist nach wie vor zutreffend. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Bad Cannstatt, Wildunger Straße 53 (Flst. 3615/40)

Das bebaute Grundstück befindet sich in Privateigentum (Liebfrauenheim). Aus planungsrechtlichen Gründen ist jedoch weder eine Umnutzung von Teilflächen des Bestandsgebäudes in eine Kindertageseinrichtung noch eine entsprechende Neubebauung möglich. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.

Bad Cannstatt, Hofener Straße 24 (Flst. 5695)

Eine höhere Auslastung des Grundstücks ist nur durch vertikalen Ausbau möglich. Das bestehende Holzrahmenbauwerk müsste zurückgebaut und langfristig durch einen konventionellen Neubau ersetzt werden. Der Standort steht somit für die Errichtung eines temporären Fertigbaus nicht zur Verfügung.


Zurückgestellte Standorte

Möhringen, Schneewittchenweg (Flst. 466)

Innerhalb des Baufensters kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben auf einer Gemeinbedarfsfläche (mit Zweckbestimmung: katholischer Gemeindestützpunkt, Kindergarten) grundsätzlich zulässig. Die Platzierung des Baukörpers auf dem Grundstück kann mit Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand noch variieren. Der Bezirksbeirat Möhringen hat in seiner Sitzung am 20. März 2013 dem Standort bereits zugestimmt.

Stuttgart-Süd, Eierstraße (Flst. 4879)

Im südlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb einer öffentlichen Grünanlage eine Befreiung erforderlich.

Weilimdorf, Molchweg (Flst. 6609/8)

Im nördlichen Grundstücksteil kann innerhalb des bestehenden Baufensters eine 1-geschossige Kindertagesstätte errichtet werden. Ein Fertigbau vom Typ 2 mit 4 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren ist aus baurechtlicher Sicht denkbar.


Reservestandorte

Rohr, Krehlstraße (Flst. 780)

Im Bebauungsplan 1973/50 ist das Flst. 780 als öffentliche Grünfläche (Grün-, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen mit erforderlichen Zweckbauten und notwendigen Stellplätzen) festgesetzt. Der östliche Teil wird als Festplatz genutzt.

In Abstimmung mit dem Bezirksamt Vaihingen könnte ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen im westlichen Grundstücksteil (Grünanlage) eingerichtet werden. Der Festplatz wird dabei nicht tangiert und steht weiterhin uneingeschränkt für Veranstaltungszwecke zur Verfügung.

Ebenfalls sind die Planungen der umliegenden Schulen in Bezug auf eine Entwicklung zum Schulcampus nicht betroffen, da in diese Flächen nicht eingegriffen wird.

Zuffenhausen, Tulpenapfelweg (Flst. 2208/4, Hohlgrabenäcker)

Auf der Fläche soll ein Typenbau für 4 Gruppen errichtet werden, da ein solches Bauwerk für eine mögliche spätere Umnutzung besser geeignet ist, sollte sich der Bedarf an Kindertageseinrichtungen im Umfeld künftig wieder verringern. Die Realisierung soll im Rahmen der Umsetzung der zweiten Tranche an Typenbauten erfolgen. Das nächste Ausschreibungspaket soll im Frühjahr 2014 veröffentlicht werden.


Fazit

Von den vorgeschlagenen 17 Alternativstandorten bzw. Standortvorschlägen kommt keiner für eine kurzfristige Errichtung eines Fertigbaus in Betracht. Lediglich einzelne Standorte eignen sich für eine mittel- bis langfristige Entwicklung außerhalb des Fertigbauprogramms.

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 annähernd decken zu können, ist es daher erforderlich, die 3 zurückgestellten Standorte weiter zu verfolgen und zudem den Reservestandort in der Krehlstraße in Rohr zu entwickeln. Unter Einbeziehung der 5 bereits beschlossenen Standorte können somit insgesamt Betreuungsplätze für 60 Gruppen mit insgesamt 640 Kindern geschaffen werden.

Über die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 19. März 2013 zugesagte Aufstellung über die laufenden Aus- und Umbauprojekte von Kindertagesstätten sowie über die künftigen Projekte wird gesondert berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Investitions- und Planungskosten

Für die Errichtung des weiteren Fertigbaus in der Krehlstraße in Rohr entsteht ein geschätzter Gesamtaufwand von rd. 2,7 Mio. €. Der Betrag kann aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstelle 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert werden.

Ausstattung, Betriebs- und Sachkosten, Personalkosten

Für die Ausstattung der insgesamt 8 Gruppen in der Krehlstraße in Rohr ist ein einmaliger Betrag von rd. 300.000 € (inklusive Küchenausstattung, Wickeltisch und Garderobe) erforderlich. Dieser Betrag kann ebenfalls aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstelle 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert werden.

An laufenden Sachkosten fallen pro Jahr voraussichtlich insgesamt 220.000 € an, an Betriebskosten 160.000 €.

Die ab 2014 anfallenden jährlichen Folgekosten sind zum Haushalt 2014/2015 neu anzumelden und in den Budgets vom Amt für Liegenschaften und Wohnen bzw. Jugendamt bereitzustellen.

Der Stellenbedarf wird im Baubeschluss dargestellt.


Beteiligte Stellen

./.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 134/2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 134/2013 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion



Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1 Lagepläne




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