Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 116/2011
Stuttgart,
05/10/2011



Finanzierungsentscheidung zum Kauf der Interimsräume an der Gustav-Werner-Schule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.05.2011



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Schülerentwicklung mit dem entsprechenden Schulraumbedarf der Gustav-Werner-Schule wird Kenntnis genommen.

2. Von der Schulraumsituation am Stammgebäude der Gustav-Werner-Schule mit dem bestehenden, gravierenden Schulraumdefizit wird Kenntnis genommen.

3. Dem Vorschlag, die derzeit befristet angemieteten mobilen Unterrichtsräume zu erwerben, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf der mobilen Unterrichtsräume zu veranlassen sowie die Verlängerung der Standzeit beim Baurechtsamt zu beantragen.

4. Die Auszahlungen in Höhe von 440.000 EUR werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt Ausz.Gr. 7831 (Einrichtung) Jahr 2011 25.000 EUR

5. Die Deckung erfolgt durch Umsetzung im Ergebnishaushalt bei folgenden Positionen durch Budgetübertragung nicht abgeflossener Mittel aus dem Haushaltsjahr 2010:

THH 400 – Schulverwaltungsamt, KontenGr.44580000, Erstattungen übri. B., Nachmittagsangebote der G- und K-Schulen
110.000 EUR
THH 400 – Schulverwaltungsamt, KontenGr. 44580050, Betrieb von Ganztagesschulen
280.000 EUR


THH 400 – Schulverwaltungsamt, KontenGr. 42310000, Mieten und Pachten
50.000 EUR


Begründung:


1. Situation der öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte

Bereits mit GRDrs 621/2009 wurde dargelegt, dass an den öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte ein Schulraumdefizit besteht, das derzeit nicht abgedeckt werden kann. Besonders gravierend ist das Defizit an der Gustav-Werner-Schule in Zuffenhausen-Rot, dass ich durch derzeit laufende Brandschutzsanierungsmaßnahmen weiter verschärft.

Ziel der Verwaltung ist es, unter Einbeziehung aktueller Schulentwicklungskonzepte sowie inklusiver Angebote die Standorte für ihre künftigen Aufgaben als Bildungs- und Beratungszentren im sonderpädagogischen Bereich zu entwickeln. Insoweit sind die Vorschläge und Beratungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung maßgeblich, die derzeit erarbeitet und in Kürze dem Gemeinderat vorgelegt werden. Konkretisierende Planungen - insbesondere für die Gustav-Werner-Schule - sind daher erst im Anschluss an die Entscheidungen des Gemeinderats hierzu vorgesehen (vgl. GRDrs 686/2010 sowie Beratungen und Tischvorlage im VA am 23.3.2011, TOP 20 b - erforderliche Planungsmittel für Investitionsvorhaben an Schulen).


2. Schülerentwicklung der Gustav-Werner-Schule

Schuljahr2005/062006/072007/082008/092009/102010/11
Schüler GWS
111
111
113
115
118
114
Klassen GWS
20
19
19
19
20
19
Schüler G-Schulen
319
324
336
339
336
329
Klassen G-Schulen
55
50
56
56
57
55

Die Tabelle zeigt auf, dass die Schülerentwicklung der vergangenen Schuljahre sowohl an der Gustav-Werner-Schule als auch an den öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte insgesamt stabil und auf hohem Niveau verlaufen ist. Auch die beginnende Entwicklung durch die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat bislang keine gravierenden Auswirkungen auf die Schülerzahlen der öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte gehabt. Aufgrund der sehr guten, pädagogischen Arbeit, die hier geleistet wird, ist davon auszugehen, dass die Angebote der Schulen zunächst auch weiterhin gute Akzeptanz finden.


3. Schulraumsituation der Gustav-Werner-Schule / der Schulen für Geistigbehinderte in Stuttgart

Nach einer aktuellen Beurteilung durch das Regierungspräsidium Stuttgart entsprechend Modellraumprogramme des Landes, stehen an den drei Stuttgarter Schulen für Geistigbehinderte insgesamt Schulraumkapazitäten für bis zu 48 Klassen zur Verfügung. Dabei wurden aber bestehende, ausgelagerte Klassen der Helene-Schoettle-Schule im Ferienwaldheim (Mietgebäude) einbezogen. Das heißt, bei dem Ziel, diese organisatorisch ungünstige Situation aufzugeben, würde sich das Schulraumdefizit weiter erhöhen.

Die Gustav-Werner-Schule kann unter Einbeziehung aller Fach- und Unterrichtsräume entsprechend der Beurteilung des Regierungspräsidiums maximal 15 Klassen beschulen. Es besteht damit jetzt schon ein Defizit und nicht alle Klassen können adäquat beschult werden. Dabei würden aber noch strukturelle Defizite im Bereich Lehrer-/ Verwaltung und im Bereich der Verteilerküche/Speisebereich verbleiben. Außerdem ist dieser Beurteilung zugrunde gelegt, dass Fachräume im Werkstufenbereich gleichzeitig als Klassenraum verwendet werden. Sollte für deren Verbesserung Schulraum ohne Ersatz entfallen müssen, erhöht sich dieses Defizit weiter. Hinzu kommt der Raumbedarf der Sonderpädagogischen Beratungsstelle, die an der Gustav-Werner-Schule besteht, und deren Arbeit vor dem Hintergrund der Inklusion weiter zunehmen wird. Dieser zusätzliche Bedarf findet im Modellraumprogramm des Landes keine Berücksichtigung.

Im Hinblick auf die gesamtstädtische Situation besteht an den Schulen für Geistigbehinderte zusammen betrachtet ein errechnetes Schulraumdefizit von über 1.000 m² Programmfläche.


4. Perspektive

Die Bedarfe der Schulen für Geistigbehinderte werden nunmehr auch im Rahmen der derzeit laufenden, umfassenden Schulentwicklungsplanung für die allgemeinen Schulen aufgegriffen, da die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere auch die Aufgabe der allgemeinen Schulen ist. Verstärkt sollen Perspektiven und Lösungsansätze entwickelt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden, die auch dem weiteren Bedarf nach inklusiven Schulangeboten Rechnung tragen. Dabei soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen darüber hinaus an den derzeitigen Sonderschulstandorten erforderlich sind.

Bis zur Umsetzung solcher Maßnahmen, die dann dazu führen können, dass sich auch Angebotsveränderungen an den bisherigen Sonderschulstandorten ergeben, muss ausreichend Schulraum an der Gustav-Werner-Schule bzw. für die Schulen für Geistigbehinderte insgesamt bereitgestellt werden.

Für die umfassenden Brandschutz- und energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gustav-Werner-Schule wurden im Frühjahr 2010 mobile Unterrichtscontainer als Interimsräume bereitgestellt, da große Teile des Schulgebäudes wechselweise ausgelagert werden mussten. Die mobilen Unterrichtsräume sind geeignet, einen mittelfristigen Zeitraum zu überbrücken.

Die derzeit bestehenden, strukturellen Defizite der Schule verbleiben zunächst weiter. Auch der organisatorische Ablauf des Schulalltags wird durch die fußläufige Entfernung der mobilen Unterrichtsräume vom Stammgebäude erschwert. Langfristig müssen jedoch tragfähige Lösungen verfolgt werden, um ein qualitätsvolles, zukunftsfähiges Schulangebot aufzubauen.



5. Vorschlag der Verwaltung: Kauf der mobilen Unterrichtsräume

Die Finanzierung dieser Interimsräume wurde im Rahmen der Kosten für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt und endet nach 16 Mietmonaten (Grundmietzeit) mit der Beendigung der Sanierungsarbeiten im Herbst 2011. Vertraglich besteht die Möglichkeit, die mobilen Unterrichtsräume nach der Grundmietzeit weiter zu mieten oder zu kaufen. Ebenso muss für die längere Standzeit ein neuer Bauantrag gestellt werden, da der genehmigte Bauantrag eine Bestandsdauer bis 31.12.2011 hat.

Es bestehen folgende, vertragliche Möglichkeiten:

A) Kauf nach der Grundmietzeit von 16 Mietmonaten:
440.000 Euro incl. Mwst und ergänzende Maßnahmen

B) Mietverlängerung um weitere 36 Monate nach der Grundmietzeit:
490.000 Euro incl. Mwst und ergänzende Maßnahmen
anschl. Kaufmöglichkeit nach 16+36 Mietmonaten:
95.200 Euro incl. Mwst.

C) Verlängerung um einzelne Monate nach der Grundmietzeit:
19.900 Euro/Monat incl. Mwst. zzgl. ergänzende Maßnahmen
-> ab 19 Monaten Mietdauer liegen die Kosten höher als beim sofortigen Kauf nach der Grundmietzeit

Eine Verlängerung um einzelne Monate (Variante C) wäre nur dann sinnvoll, sofern spätestens ab Frühjahr 2013 das Raumdefizit der Gustav-Werner-Schule bzw. der Schulen für Geistigbehinderte insgesamt anderweitig gelöst ist. Lösungen hierfür sollen im Rahmen des Schulentwicklungsprozesses vorgeschlagen werden, so dass mit ersten Beschlüssen hierzu frühestens im Herbst 2011 zu rechnen ist. Zeitliche Prognosen können daher erst im Anschluss an entsprechende Beschlüsse des Gemeinderats getroffen werden.

Die Varianten A) und B) streben den Kauf der mobilen Unterrichtsräume an. Dabei ist Variante B) in der Gesamtbetrachtung teurer; bietet aber die Möglichkeit, die Zahlungen in Raten im Haushalt bereitzustellen.
Bei der Bereitstellung einer entsprechenden Finanzierung ist der sofortige Kauf im Herbst 2011 nach Ablauf der Grundmietzeit am wirtschaftlichsten. Zudem sieht die Verwaltung angesichts der anstehenden Großvorhaben im Schulsanierungsbereich auch wirtschaftliche Weiterverwendungsmöglichkeiten, sollte sich die Bedarfslage der Schulen für Geistigbehinderte verändern.

Daher schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Variante A) mit dem Kauf der mobilen Unterrichtsräume vor.


Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand der Maßnahme beträgt 440.000 EUR. Die Mittel werden gedeckt aus dem Teilfinanzhaushalt 400 des Schulverwaltungsamts, Projekt 7.402014 – Gustav-Werner-Schule, Interimsräume.

Die Mittel in Höhe von 440.000 EUR werden durch Mittelübertragung aus 2010 bzw. durch Mittelumschichtung in 2011 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt:

durch Mittelübertragung aus 2010
Betrag in Euro
Teilhaushalt
Sachkonto
Auftrag / Projekt
Text
110.000
Schulver-waltungsamt
44580000
Erstattungen übri. B., (Nachmittagsangebote der G- und K-Schulen)
4002120030
Sonderschulen (40)
280.000
Schulver-waltungsamt
44580050
Erstattung laufender Betrieb Ganztagesschulen
4002110030
Bereitstellung und Betrieb von Grund- und Hauptschulen / Werk-realschulen

durch Mittelumschichtung in 2011
10.000
Schulver-waltungsamt
42310000
Mieten und Pachten
40211001000
Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen
20.000
Schulver-waltungsamt
42310000
Mieten und Pachten
40211003000
Bereitstellung und Betrieb von Grund- und Hauptschulen / Werk-realschulen
20.000
Schulver-waltungsamt
42310000
Mieten und Pachten
40211004000
Bereitstellung und Betrieb von Realschulen



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Eindrücke/Bilder der Interimsräume




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25.10.2010 Einblicke Interimsräume GWS.pdf