Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 7/2011
Stuttgart,
02/14/2011



2. Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2010
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009 sowie 2010/2011 und der Beschlüsse im 1. Sachstandsbericht
- Anträge zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.02.2011
23.02.2011
04.03.2011



Beschlußantrag:
1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen sowie der Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger wird zugestimmt (Anlage 4 und Anlage 5). 2. Der Finanzierung der dringlichen Sanierungsvorhaben in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage 6) wird zugestimmt. 3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen 4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigte neue Angebotsumstellung des städtischen Trägers werden 0,9171 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt 0,9171 Mitarbeiter/-innen (0,7321 in Entgeltgruppe S 6 und 0,185 Stellen in Entgeltgruppe E 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 zu beschäftigen. Über die erforderliche Stellenschaffung wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2012/2013 entschieden. Nach aktuellem Sachstand werden von den im Haushalt sowie im 1. Sachstandsbericht beschlossenen Stellen 0,2647 Stellen aufgrund geänderter Angebotsumstellungen sowie nicht umsetzbarer Vorhaben nicht benötigt. Zum Stellenplan 2012 werden 0,2647 Planstellen gestrichen.

5. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im Haushalt 2008/2009 und im Haushalt 2010/2011 sowie der im 1. Sachstandsbericht 2010 beschlossenen Vorhaben zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vor.

Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene Finanzmittel und ggf. freie Finanzmittel zu erhalten.

Geprüft wurde, ob Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, das heißt,
- ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt,
- ob es zu Verteuerungen kommt, und
- ob einzelne Vorhaben nicht umgesetzt werden (können).

Ziel des Umsetzungscontrollings ist es, neben dem im Haushalt 2008/2009 und 2010/2011 zur Verfügung gestellten Budget weitere frei gewordene Mittel für neu beantragte Vorhaben (Angebotsumstellungen/-erweiterungen, Neue Träger; Betriebskindertagesstätten, u. a.) einzusetzen.

Anmerkungen zu Häufigkeit und Aufwand der Sachstandsberichte
Die bisherigen Erfahrungen der Sachstandsberichte zeigen, dass die gewünschte Häufigkeit von zwei Sachstandsberichten pro Jahr aus nachfolgend genannten Gründen weder sinnvoll noch leistbar ist:

· Nach Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse Ende Dezember benötigen die Träger und die Stadtverwaltung eine bestimmte Vorlaufzeit, um mit der Umsetzung der Vorhaben zu beginnen. Das heißt, erste realistische Ergebnisse über den Stand der Umsetzung liegen in der Regel erst Mitte/Ende des darauf folgenden Jahres nach Beschlussfassung vor.

· Die Ermittlung des Sachstandes beinhaltet einen hohen Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand, der aufgrund der Zunahme der Projekte stetig wächst und für den keine zusätzlichen Personalressourcen zur Verfügung stehen.
Der Stand bei den freien Träger muss regelmäßig abgefragt werden; hier sind oftmals zeitintensive Nachrecherchen erforderlich.
Beim städtischen Träger muss jedes einzelne Projekt durch die zuständigen Verwaltungsstellen im Jugendamt, im Amt für Liegenschaften und Wohnen und im Hochbauamt geprüft und sich ergebende Änderungen festgestellt und berechnet werden. Darüber hinaus erhöhen sich die Anforderungen der Finanzverwaltung aufgrund der Zielsetzung, das Umsetzungscontrolling mit einem stringenten Finanzcontrolling zu verbinden.
Die Personen, die für die Ermittlung und Erstellung der Sachstandsberichte zuständig sind, sind dieselben, die den Ausbau der Kindertagesbetreuung voran bringen sollen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Personal- und Zeitressourcen vorrangig für den Ausbau der Betreuungsplätze und nachrangig für die Sachstandsberichterstellung genutzt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, dass maximal einmal jährlich ein Sachstandsbericht erstellt wird.

Anmerkungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
Seit 2008/2009 hat der Ausbau der Kindertagesbetreuung deutlich an Umfang und Geschwindigkeit gewonnen. Wurden vom Gemeinderat im Haushalt 2008/2009 ca. 30 Mio. Euro an Investitionskosten beschlossen, so wurden bereits im Doppelhaushalt 2010/11 insgesamt rd. 46 Mio. Euro Investitionskosten beschlossen. Dies ist angesichts des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen eine außerordentlich erfreuliche Entwicklung, so dass Stuttgart inzwischen bei der Versorgung im Kleinkindbereich eine Quote von ca. 29 % aufweist.

Dennoch verläuft die Entwicklung und Umsetzung oftmals langsamer als erforderlich, obwohl entsprechende finanzielle Investitionsmittel vorhanden sind.
Gründe hierfür sind u. a.:

· Umfangreiche, kurzfristige Platzschaffungen werden aufgrund fehlender geeigneter Standorte oder Immobilien, insbesondere auch wegen der notwendigen Außenflächen, schwieriger. Alle einfach zu realisierenden Einrichtungserweiterungen sind weitgehend ausgeschöpft. Zunehmend sind Erweiterungen bestehender Einrichtung mit einer teuren und langwierigen Komplettsanierung bzw. Abriss und Neubau verbunden.
Dies bedeutet, dass der weitere Ausbau mit einer intensiven Standort- und Immobiliensuche sowie zeitaufwändigen Prüfungen und Verhandlungen verbunden ist und die Umsetzungen langwieriger werden.

· Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den freien Trägern, so dass die Beratungen und Abstimmungen zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern mehr Zeit in Anspruch nehmen. Ebenso nehmen die Anfragen und Anträge von neuen Trägern, die in Stuttgart eine Kindertageseinrichtung eröffnen wollen und Informationen und Beratung benötigen, deutlich zu.



Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009
(vgl. GRDrs 931/2008; 2. Sachstandsbericht 2008/2009)

Über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009 wurde bereits umfassend im März 2009 im Sachstandsbericht GRDrs 931/2008 berichtet und dargelegt, welche Projekte der freien Träger und des städtischen Trägers nicht realisiert werden bzw. nicht umgesetzt werden können.

Für die aktuelle Vorlage wurde der Stand der Projekte erneut geprüft.

· Bei den freien Trägern ergab sich seit dem letzten Sachstand, dass zwei weitere im HH 2008/09 beschlossene Sanierungen nicht umgesetzt wurden (Gustav-Werner-Kiga Feuerbach; Bauherrengemeinschaft Glockenstr., Bad Cannstatt.).
Des Weiteren konnte eine Betriebskita nicht wie geplant umgesetzt werden (Klinikum Bad Cannstatt).

· Beim städtischen Träger ergab die Überprüfung, dass alle größeren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen des städtischen Trägers umgesetzt sind bzw. derzeit in Umsetzung/im Bau sind.

Bei den Maßnahmen der Infrastrukturpauschale sind ebenfalls die meisten Projekte in der Umsetzung. Bei einigen wenigen Projekten gibt es noch Unklarheiten bezüglich des Realisierungszeitpunktes, z. Bsp. bei der geplanten Tageseinrichtung Im Schafhaus in Mühlhausen sowie bei der geplanten Tageseinrichtung Maybachstraße in Feuerbach.

Storniert und frei gegeben wurden die im Rahmen der GRDrs 931/2008 beschlossenen Mittel für die Heimgartenstraße in Hedelfingen. Hier laufen derzeit die Erwerbsverhandlungen über das Grundstück mit der Kirche und die Planungen sind komplett zu überarbeiten. Nach Kenntnis des neuen Mittelbedarfs ist vorgesehen, das Vorhaben zum Doppelhaushalt 2012/2013 neu anzumelden.

Bei den beschlossenen Angebotsveränderungen des städtischen Trägers konnten einige wenige nicht wie geplant umgesetzt werden. Gründe hierfür waren u. a. kurzfristige Bedarfsänderungen, so dass die Angebotsveränderungen doch nicht dem Bedarf entsprachen, Standortprobleme oder Personalmangel.

Durch die nicht realisierten Vorhaben ergeben sich freie Mittel, die für die Finanzierung neuer Maßnahmen verwendet werden können (siehe Anlage 1, Finanzübersicht, Restmittel HH 08/09).


Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011
(vgl. GRDrs 1295/2009, Beschlussfassung)

Zum Stichtag 31.12.2010 stellt sich die Entwicklung der Umsetzung der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1295/2009) seit dem 1. Sachstandsbericht wie folgt dar:

· Die Angebotsveränderungen/-erweiterungen in bestehenden Einrichtungen konnten oder können weitgehend wie geplant umgesetzt werden, überwiegend zum September 2010 oder im Laufe des Jahres 2011. Es gibt nur einzelne Projekte, bei denen es zu einer geringfügigen zeitlichen Verzögerung kommt und einige wenige, die nicht umgesetzt werden können. · Bei den Neubauvorhaben gibt es bei den freien Trägern ein Projekt, das nicht umgesetzt werden kann, da der Neubau auf dem vorgesehenen Standort baurechtlich nicht genehmigt wurde und der Träger bislang keinen geeigneten Standort für das Neubauvorhaben gefunden hat (Montessori Kindergarten e.V.; derzeit in Degerloch). Für dieses Projekt waren Fördermittel in Höhe von 1.337.500 € vorgesehen. Sollte der Träger sein Vorhaben weiter verfolgen und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann der Träger das Projekt zum Haushalt 2012/13 erneut anmelden. · Bei den beschlossenen Vorhaben von neuen Trägern kann ebenfalls ein Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden, da sich die Trägerplanungen verzögern (Sportvereinigung Feuerbach). · Die im Haushalt beschlossenen Betriebskindertagesstätten wurden überwiegend wie geplant im Jahr 2010 umgesetzt. In einzelnen Fällen verzögert sich der Start ins Jahr 2011.

In Anlage 3 sind die Projekte aufgeführt, die nach aktuellem Sachstand seit dem 1. Sachstandsbericht 2010 nicht umgesetzt werden (können). Daneben gibt es bei einzelnen Projekten auch kleinere zeitliche Verschiebungen und kleine Veränderungen, die hier nicht gesondert aufgeführt werden.

Stand der Umsetzung der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010
(vgl. GRDrs 464/2010)

Zum Stichtag 31.12.2010 stellt sich die Entwicklung der Umsetzung der im Rahmen des 1. Sachstandsberichtes 2010 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 464/2010; Anlagen 4 und 5) wie folgt dar:

· Die beschlossenen Angebotsveränderungen/-erweiterungen in bestehenden Einrichtungen der freien Träger und des städtischen Trägers konnten oder können nach derzeitigem Stand umgesetzt werden, überwiegend zum September 2010 oder im Laufe des Jahres 2011. · Bei den im ersten Sachstandsbericht beschlossenen Mitteln für neue Träger wurden bzw. werden alle Vorhaben umgesetzt. Lediglich bei einem Projekt kam es zu geringfügigen zeitlichen Verzögerungen, so dass die Betriebskosten erst im Jahr 2011 anfallen. Bei einem weiteren Projekt steht der Einzelbeschluss des Gemeinderates zur Aufnahme in die Bedarfsplanung noch aus (Pädagogische Kinderförderungsgesellschaft Early Bird Club mbH). · Die im 1. Sachstandsbericht beschlossenen Angebotsumstellungen in Betriebskindertagesstätten wurden wie geplant im Jahr 2010 umgesetzt. Nur in einem Fall verzögert sich der Start ins Jahr 2011.



Zu Beschlussantrag 1 und 2:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze
bei den freien Trägern und beim städtischen Träger (Anlage 4 und Anlage 5).
Unabhängig von den Haushaltsplanberatungen melden die Träger laufend Bedarf bezogen auf notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen innerhalb bestehender Einrichtungen oder wollen vorhandene Raumressourcen für Platzerweiterungen nutzen. Des Weiteren melden sich laufend auch neue Träger, die in Stuttgart eine Kindertageseinrichtung eröffnen möchten.

Insgesamt haben die freien Träger und der städtische Träger Anträge in einer Höhe von rund 3 Mio. Euro Investitionskosten und rund 6,9 Mio. Euro jährliche Betriebskosten und zusätzliche Mittel für rund 5,6 Stellen eingereicht.

Die Verwaltung begrüßt das große Engagement der Träger sehr, denn nach wie vor besteht ein ausgesprochen hoher Bedarf an Kleinkindplätzen sowie ein steigender GT-Bedarf bei den 3- bis 6-Jährigen sowie in der Folge ein steigender Hortbedarf (vgl. GRDrs 680/2010, Jahresbericht Kindertagesbetreuung 2010).

Die Verwaltung unterbreitet in dieser Vorlage einen Vorschlag, welche Maßnahmen aus der Fülle der vorliegenden Anträge mit den vorhandenen Mitteln (Budget und nicht umgesetzte Vorhaben) umzusetzen sind (Anlage 4 und Anlage 5).

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, mit vorhandenen Mitteln dringliche Sanierungsmaßnahmen in städtischen Tageseinrichtungen zu finanzieren, die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden können (Anlage 6).

Es sollen vor allem Vorhaben umgesetzt werden, die
- bestehende Angebote zeitnah bedarfsgerecht umwidmen in Richtung Kleinkindplätze oder aber VÖ-Plätze in GT-Plätze 3-6J. umwandeln, Sharing-Plätze anbieten sowie vorhandene Raumressourcen für Platzerweiterungen zeitnah nutzen (25 Anträge von freien Trägern),
- durch Gründung neuer Kindertageseinrichtungen insbesondere zusätzliche Kleinkindplätze schaffen (2 Anträge),
- bedarfsgerechte Angebotsveränderungen und Platzerweiterungen in Betriebskitas durchführen (10 Anträge),
- dem akuten Hortbedarf entgegenkommen und hier mit günstig umzusetzenden Möglichkeiten zu einer Entlastung beitragen (1 Antrag städt. Träger).

Für die Aufnahme der beiden neuen Träger (BruderhausDiakonie in Bad Cannstatt; „Die kleinen Frösche e.V.“ in Gründung in Degerloch) in die Bedarfsplanung und in die Förderung sind vom Gemeinderat noch entsprechende Sachbeschlüsse zu fassen.

Parallel zum Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden auch über die Kindertagepflege neue Plätze geschaffen. Im Zusammenhang mit den Stuttgarter Ausbau- und Weiterentwicklungszielen in der Kindertagespflege spielen die Leistungen der beauftragten freien Träger eine zentrale Rolle. Die Träger sind maßgeblich dafür verantwortlich, das Betreuungsangebot zu bewerben, neue geeignete Tagespflegepersonen zu gewinnen und sie fachgerecht auf die Praxis vorzubereiten. Darüber hinaus vermitteln und begleiten sie die Tagespflegeverhältnisse in der Praxis und sichern dadurch deren Qualität.
Eine Erhöhung der Anzahl der aktiven Tagespflegepersonen und damit auch der Tagespflegeverhältnisse bedingt eine Ausweitung des Qualifizierungsangebots sowie der Kontakt- und Beratungsarbeit durch das Fachpersonal und verlangt eine leistungsgerechte Anpassung der Trägerförderung. Hierfür sind ab 2011 zusätzliche jährliche Betriebskosten in Höhe von 65.500 € für die Träger vorgesehen.


Aufgrund der großen Zahl an Anträgen und nicht ausreichender freier Mittel konnten nicht alle Anträge berücksichtigt werden.


Zurückgestellte Anträge

Insgesamt hat die Verwaltung 11 Anträge von freien Trägern und 20 Anträge vom städtischen Träger zurückgestellt.

Unter diesen Anträgen sind auch solche, die vom Bedarf her betrachtet sinnvoll und notwendig wären, aber aufgrund fehlender finanzieller Betriebsmittel oder fehlender Entscheidungsreife zurückgestellt werden müssen.

Darüber hinaus wurden Vorhaben zurückgestellt, bei denen
- keine zusätzlichen Plätze geschaffen wurden,
- der Standort für öffentliche Plätze wenig geeignet erscheint,
- Hortplätze an Privatschulen bzw. Tagheimgruppen an weiterführenden Schulen eingerichtet werden sollen,
- bei Betriebskitas u. a. noch kein Standort vorhanden ist oder die betrieblichen Partner/Bedarf nicht genannt waren.

Zu Beschlussantrag 3:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung
Zusammengefasst werden durch die im Haushalt 2010/2011 und im 1. Sachstandsbericht (GRDrs 464/2010) beschlossenen und bereits umgesetzten bzw. noch umzusetzenden Vorhaben - abzüglich der Plätze, die laut aktuellem 2. Sachstandsbericht nicht umgesetzt werden (können) - nachfolgende Plätze für die Kindertagesbetreuung geschaffen (vgl. Anlage 2):

- 977 Plätze für 0- bis unter 3-Jährige

- 1.313 Ganztagesplätze für 3- bis unter 6-Jährige

- 143 Plätze für Grundschulkinder

Durch die neuen, hier zum Beschluss vorliegenden Vorhaben können noch einmal weitere zusätzliche Plätze geschaffen werden:

- 236 Plätze für 0- bis unter 3-Jährige

- 105 Ganztagesplätze für 3- bis unter 6-Jährige


Die Kalkulation der Versorgungsquoten auf der Basis des Stichtages 01.03.2010 ergibt nachfolgendes Ergebnis:

- Bei der Altersgruppe 0- bis unter 3 Jahre
steigt die Versorgungsquote von 28,6 % auf ca. 36 % und bei Ganztagesangeboten von 20,7 % auf ca. 29 %.

- Bei der Altersgruppe 3- bis unter 6 Jahre
steigt der Gesamtversorgungsgrad von 101,8 % auf ca. 105 %; bei den Ganztagesangeboten steigt die Versorgung von 39,6 % auf ca. 49 %.

- Bei der Altersgruppe 6- bis unter 12 Jahre
steigt die Versorgung von 18,7 % auf ca. 19,2 %.

Durch die Beschlüsse des Haushalts 2010/2011 sowie durch die Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht und aus dem aktuellen Bericht steigt der Versorgungsgrad bei den Kleinkindern auf ca. 36 %. Im Jahresbericht zur Kindertagesbetreuung 2010 (vgl. GRDrs 680/2010) wurde jedoch bereits sehr deutlich dargelegt, dass dieser Versorgungsgrad für eine Bedarfsdeckung noch nicht ausreichend sein wird, sondern dass in Stuttgart mindestens ein Versorgungsgrad von 50 % und mehr erforderlich sein wird.

Dies bedeutet, dass auch in den nächsten Jahren der weitere Ausbau der Kleinkindplätze deutlich vorangetrieben werden muss sowie bedarfsgerechte Angebote für die anderen Altersgruppen geschaffen werden müssen.

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1.August 2013
Nach §24 SGB VIII haben ab dem 1. August 2013 Kinder zwischen 1 und 3 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder, bzw. Kindertagespflege.

Zum 31.12.2009 lebten 10.662 Kinder in dieser Altersgruppe in Stuttgart, von denen 3.656 Kinder (34,3%) betreut wurden. In der Altersgruppe zwischen 0 und 1 Jahr wurden zum gleichen Zeitpunkt lediglich 186 von 5.210 Kinder (3,6%) betreut.

Die Fachverwaltung geht davon aus, dass auch die Plätze, die nach dieser Vorlage neu geschaffen werden können, hauptsächlich von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren besucht werden. Die Quote der betreuten Kinder in dieser Altersgruppe könnte damit auf ca. 43% steigen.

Die tatsächliche Nachfrage für die Altersgruppe der 1- bis 3-jährigen ist jedoch wesentlich höher, so dass auch in den kommenden Jahren weitere Betreuungskapazitäten erforderlich werden, um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr erfüllen zu können.


Zu Beschlussantrag 4:
Stellenbedarf städtischer Träger
Für die in dieser Vorlage aufgezeigte neue Angebotsumstellung der TE Borkumstr. 52 werden 0,9171 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt 0,9171 Mitarbeiter/-innen (0,7321 in Entgeltgruppe S 6 und 0,185 Stellen in Entgeltgruppe E 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 entschieden.
Die damit verbundenen Kosten in Höhe von rd. 41.300 € jährlich sollen, wie auch die Betriebskosten für alle neuen Angebotsumstellungen, aus freien Mitteln der im Rahmen zum Doppelhaushalt 2008/2009 sowie zum Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung und der Finanzierung von rd. 86.500 €. als Vorbelastung des Haushalts 2012/13 finanziert werden (siehe Finanzübersicht).
Gleichzeitig werden nach aktuellem Sachstand von den im Haushalt sowie im 1. Sachstandsbericht beschlossenen Stellen 0,2647 Stellen aufgrund geänderter Angebotsumstellungen (TfK Hausenring 32e) sowie nicht umsetzbarer Vorhaben (TfK Heidelbeerstr. 4; TfK Winterlinger Weg 22) nicht benötigt. Diese Stellen waren nicht besetzt und können gleich gestrichen werden mit der Umsetzung des neuen Stellenplanes.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 1 eingearbeitet.
Dadurch dass einige der zum HH 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 3), werden Mittel frei. Dies ist ebenfalls bei der Darstellung des Sachstands in Anlage 1 enthalten. Die freien Mittel sollen zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen und dringenden Sanierungsvorhaben (vgl. Anlagen 4, 5 und 6) eingesetzt werden.

Des Weiteren hat der Gemeinderat zum HH 2008/2009 sowie zum HH 2010/2011 auch pauschale Budgetmittel beschlossen, die ebenfalls für die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen eingesetzt werden können. Aus dem Ausbauprogramm zum HH 2008/2009 stehen aus nicht umgesetzten Maßnahmen noch Restmittel zur Finanzierung von Investitions-/Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 2.573.950 Euro zur Verfügung (Anlage 1, Seite 2).

Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:

Investitionen + Instandhaltung
2010
2011
2012
2013
2014
Summe
Zum HH 2010/2011 beschlossen (HH-Ansatz inkl. Budget) ein-schl. Restmittel aus Ausbau-programm zum HH 2008/2009
20.547.000
15.951.000
9.327.950
3.227.000
655.000
49.707.950
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie Beschlüsse GRDrs 464/2010 (Ausgaben)
15.748.613
14.552.766
9.366.000
4.236.000
605.000
44.508.379
Differenz
4.798.387
1.398.234
-38.050
-1.009.000
50.000
5.199.571
Finanzierungsbedarf für neue Maßnahmen
0
1.430.400
1.108.700
0
0
2.539.100
Finanzierungsbedarf für dringliche Instandsetzungsmaßnahmen in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage 6)
1.896.000
1.896.000
Differenz
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
4.798.387
-1.928.166
-1.146.750
-1.009.000
50.000
764.471

Die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen können wie folgt finanziert werden:
Die Finanzierungsbedarfe für neue Projekte von 1.928.166 € im Jahr 2011, 1.146.750 € im Jahr 2012, 1.009.000 € im Jahr 2013 und für dringende Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.896.000 € für 2011 können durch Übertragung von Restmitteln aus dem Jahr 2010 aus nicht realisierten Projekten in Höhe von rd. 4,8 Mio. € finanziert werden.


Kosten Amt 23 einmalig
(Umzugskosten)
2010
2011
2012
2013
Summe
Zum HH 2010/2011 beschlossen (HH-Ansatz)
0
0
0
0
0
Aktueller Planungsstand (Ausgaben)
30.000
27.500
27.500
30.000
115.000
Differenz
Finanzierungsbedarf (-)
-30.000
-27.500
-27.500
-30.000
-115.000

Die einmalig anfallenden Kosten für Umzüge (Amt 23) in Ausweichquartiere während Sanierungs- und Bauzeiten von 30.000 € im Jahr 2010, von je 27.500 € im Jahr 2011 und im Jahr 2012 sowie von 30.000 € im Jahr 2013 können ebenfalls durch Übertragung der o. g. Restmittel aus dem Jahr 2010 aus nicht realisierten Projekten in Höhe von rd. 4,8 Mio. € finanziert werden.


Betriebskosten
2010
2011
2012
2013
dauerhaft
Zum HH 2008/2009 beschlossen (HH-Ansatz einschl. Vorbelastung gem. GRDrs 931/2008)
14.960.000
16.961.000
16.961.000
16.961.000
16.961.000
Aktueller Planungsstand
HH 2008/2009 (Ausgaben)
11.688.735
15.331.939
15.331.939
15.331.939
15.331.939
Differenz 1 (HH 2008/2009)
+3.271.265
+1.629.061
+1.629.061
+1.629.061
+1.629.061
Zum HH 2010/2011 beschlossen (HH-Ansatz) inkl. Budget
8.638.000
15.715.000
20.000.000
27.919.000
27.919.000
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie Beschlüsse GRDrs 464/2010 (Ausgaben)
5.894.248
13.278.633
17.806.876
25.317.721
26.310.671
Personalkosten-Zuschuss-steigerung für kirchliche Kitas -Deckung in 2010
(GRDrs 558/2010)
500.000
Differenz 2 (HH 2010/2011)
+2.243.752
+2.436.367
+2.193.124
+2.601.279
+1.608.329
Finanzierungsbedarf neue Maßnahmen (inkl. Finanzbedarf für zusätzliche Stellen)
0
1.887.496
3.323.887
3.323.887
3.323.887
Differenz 1 und 2 (Summe)
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+5.515.017
+2.177.932
+498.298
+906.453
-86.497

Durch die teilweise zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen wurden in 2010 veranschlagte Betriebskosten in Höhe von rund 5,5 Mio. € nicht in Anspruch genommen; 2011 werden voraussichtlich 2,1 Mio € nicht benötigt.
Die Betriebskosten der vorgeschlagenen neuen Maßnahmen können wie dargestellt in den Jahren 2011 und 2012 aus freien Mitteln der im Rahmen zum Doppelhaushalt 2008/2009 sowie zum Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung finanziert werden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung des durch die neuen Maßnahmen entstehenden zusätzlichen Stellenbedarfs von 0,9171 Stellen in den Jahren 2011, 2012 und 2013.
Für die dauerhafte Finanzierung der Betriebskosten ergibt sich jedoch ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rd. 86.500 €. Dieser Finanzierungsbedarf soll bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 und der künftigen Haushalte als Vorbelastung berücksichtigt werden.

Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen ca. 1.210.561 € und für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Maßnahmen ca. 163.366 €. Die Einnahmen beim städtischen Träger aus Gebühren für die neuen Maßnahmen betragen ca. 10.700 €.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt 2008/2009 beschlossenen Maßnahmen von bewilligten Investitionskostenzuschüssen des Bundes beim städtischen Träger i.H.v. ca. 399.828 € aus, bei den freien Trägern in Höhe von 989.400 €.
Für die im Haushalt 2010/2011 und in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Vorhaben werden ca. 2.195.100 € Investitionskostenzuschüssen des Bundes beim städtischen Träger und ca. 2.500.000 € bei den freien Trägern erwartet.

Die zu erwartenden Zuschüsse des Bundes bei den Investitionskosten für Kleinkindplätze betragen bei den neuen Maßnahmen der freien Träger ca. 175.000 €.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.



Beteiligte Stellen

Diie Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Finanzübersicht
Anlage 2 Übersicht über Plätze
Anlage 3 Vorhaben, die nicht umgesetzt werden
Anlage 4 Übersicht über neue Anträge freie Träger
Anlage 5 Übersicht über neue Anträge städtischer Träger
Anlage 6 Dringliche Sanierungsmaßnahmen in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder






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Anlage1_GRDrs7_2011 Kita-Finanzübersicht Stand 20.01.11.xlsAnlage2_GRDrs7_2011_Platzentwicklung.xlsAnlage3_GRDrs7_2011_Änderungen_Vorhaben.xlsAnlage4_GRDrs7_2011_freie_Träger.xlsAnlage 5_GRDrs7_2011_städt_Träger.xlsAnlage_6_ GRDrs 7_2011_Sanierungen.pdfAnlage_6_ GRDrs 7_2011_Sanierungen.pdf