Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0348
GRDrs 630/2023
Stuttgart,
07/10/2023


Neue Schwerpunkte in der Abteilung für Chancengleichheit



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
12.07.2023
19.07.2023

Bericht:

Die Abteilung für Chancengleichheit legt unter der neuen Leitung weitere Schwerpunkte.

Dazu gehört der Schwerpunkt auf eine vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, um die Themen der Chancengleichheit in der Stadtgesellschaft sichtbar zu machen. Ein neues Konzept der Öffentlichkeitsarbeit wird erarbeitet.
Geplant ist ein neuer Internetauftritt mit Gedenktagen und Kurzbiografien, gezielte Pressearbeit, ein Newsletter, einzelne Veranstaltungen zu Jahrestagen und jährlich mindestens zwei Veranstaltungsreihen, die 2023 initiiert wurden:

Die Veranstaltungsreihen heißen
Die Formate der Veranstaltungsreihen sind vielfältig: Vorträge, Diskussionen, Filmabende, Ausstellungen. Dazu werden renommierte Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland eingeladen.
Neben Honoraren fallen Reisekosten und ggf. Übernachtungskosten an.
Auch wenn sich die Abteilung bemüht, Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Fachämtern, freien Trägern oder Chancengleichheitsbeauftragten in der Region Stuttgart durchzuführen, sind pro Veranstaltungsreihe mindestens fünf eigene Veranstaltungen notwendig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Abteilung ist nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesregierung deren Umsetzung und Koordinierung auf kommunaler Ebene.

Die Istanbul-Konvention umfasst unter anderem folgende Themen:

• Häusliche Gewalt
• Sexualisierte Gewalt
• Anzeigenunabhängige Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
• FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung)
• Sicherheit im öffentlichen Raum
• Wohnungslose Frauen

Im Bereich Häusliche Gewalt ist Stuttgart mit STOP gut aufgestellt, in den anderen Bereichen gibt es bei der Umsetzung der Konvention noch Bedarfe. Insbesondere für den Bereich der sexualisierten Gewalt soll ein Stuttgart-weites Netzwerk geschaffen werden. Für das Angebot der anzeigenunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (unabhängig von der zu gründenden Gewaltambulanz) werden Mittel für
Schulungen des medizinischen Fachpersonals für die Spurensicherung, Erstellung von Anamnesebögen, Transportkosten von gesicherten Spuren, Einbeziehung der nachgelagerten sozialpsychologischen Betreuung und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Werbung für das Angebot etc.) für 2024 ff benötigt.

Das Netzwerk FGM/C, das bisher federführend vom Sozial- und Gesundheitsamt betreut wurde, soll zukünftig im Rahmen der Koordinierung Istanbul-Konvention von der Abteilung für Chancengleichheit geleitet werden.

Für Kooperationsprojekte zum Thema Sicherheit im öffentlichen Raum, die kontinuierlich ausgebaut werden, fallen zusätzliche Kosten an. Ebenso für die Anschubfinanzierung internationaler Projekte im Bereich der Chancengleichheit in Kooperation mit anderen Fachämtern und freien Trägern – auch wenn sie von Bundes- oder Landesministerien gefördert werden.
Für die Umsetzung der neuen Schwerpunkte werden zusätzlich Mittel ab 2024 in Höhe von insgesamt 20.000 EUR jährlich, fortdauernd benötigt.

Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand von jährlich 20.000 wird ab 2024 im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke beantragt.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Veranstaltungsreihe Frühjahr und Herbst, Istanbul-Konvention, Internationale Projekte
20
20
20
20
20
Finanzbedarf
20
20
20
20
20
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Projektmittel
30.65
30.65
30.65
30.65
30.65
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat am 06.06.2023 Kenntnis genommen. Das Referat AKR am 12.06.2023. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:

keine

<Anlagen>

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GRDrs 630_2023.pdf