Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 46/2011
Stuttgart,
03/29/2011



Neubau als Ersatz der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Weilimdorfer Straße 155 in Stuttgart-Feuerbach

- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.04.2011
12.04.2011
13.04.2011
14.04.2011



Beschlußantrag:

1. Dem Abriss und Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit fünf Gruppen und 80 Plätzen in der Weilimdorfer Straße 155 in Stuttgart-Feuerbach

nach den Plänen der Architekten
Käppel Klieber Architekten BDA, Stuttgart vom 04.02.2011

der Baubeschreibung vom 04.02.2011

und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenan-
schlag vom 26.01.2011 mit voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung von 3.350.000,00 Euro

wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.188.000 € wird in den Finanzhaushalten 2010ff bei Sonstige Investitionen Kitas, PSP 7.519365.900 Investitionskostenpauschale bzw. in den Ergebnishaushalten 2010ff bei KST 51009910, Instandhaltungs- und Betriebskostenpauschale, finanziert und für den finanziellen Vollzug auf das Projekt Kita Feuerbach, Weilimdorfer Straße 155, umgesetzt. 2011 PSP-Projektnummer 7.233208 – Bau - 850.000,00 €
2012 PSP-Projektnummer 7.233208 – Bau - 1.900.000,00 €
2013 PSP-Projektnummer 7.233208 – Bau - 492.500,00 €

2011 PSP-Projektnummer 7.233208.310.-Container- 386.000,00 €
2011 PSP-Projektnummer 7.233208.310.-Container- 40.000,00 €
2012 KST 51009910 -Miete Container und Umzug- 412.000,00 €

2012 PSP-Element 7.233208.600 - Ausstattung - 107.500,00 €
_________________________________________________________________

Insgesamt 4.188.000,00 €

Für das Vorhaben sind im Haushalt 2010/2011 4.188.000,00 € eingestellt.

3. Den zusätzlichen Folgelasten in Höhe von insgesamt jährlich 343.750 € wird zugestimmt. Die Betriebskosten werden in Höhe von jährlich 191.250 € (ohne Abschreibung / Verzinsung) ab 09/2012 aus der im Haushalt/Finanzplanung veranschlagten Betriebskostenpauschale umgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Beschlüsse

Der Projektbeschluss (GRDrs 293/2010) für den Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Weilimdorfer Straße 155 in Stuttgart-Feuerbach wurde

am 16.07.2010 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
am 20.07.2010 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
am 28.07.2010 durch den Verwaltungsausschuss
gefasst.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Feuerbach wurde am 13.07.2010 mit dem Vorprojektbeschluss über die Maßnahme informiert.


2. Betriebsform

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Weilimdorfer Straße 155 mit 5 Gruppen in Stuttgart-Feuerbach bietet für Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren verschiedene Betriebsformen an.


3. Standort / Entwurfskonzept

Die derzeit 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder Weilimdorfer Straße 155 liegt zwischen der Weilimdorfer Straße und der Kyffhäuserstraße. Das Dach und die Wände der Tageseinrichtung sind dringend sanierungsbedürftig. Da jedoch eine Sanierung der Einrichtung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kommt folglich nur der Abriss und Neubau in Frage. Dadurch kann auch der vom Jugendamt gemeldete Bedarf an eine weitere, fünfte Gruppe realisiert werden.

Errichtet wird ein Neubau, der auf wechselnde Anforderungen hinsichtlich Betriebsform und Nutzung flexibel reagieren kann. Darin werden sämtliche 5 Gruppen auf zwei Ebenen untergebracht.


4. Raumprogramm

Die Planung basiert auf dem beschlossenen Raumprogramm der GRDrs 293/2010, siehe Programmflächen in der Anlage 4.
Über die Beauftragung der Architekten wurde am 13.10.2009 im Technischen Ausschuss berichtet.


5. Planungsrecht

Der hierfür aufgestellte Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2011 beschlossen und trat mit der Bekanntmachung vom 03.02.2011 in Kraft.


6. Kosten

Das Gesamtvorhaben (Neubau + Ersatzquartier) ist mit einer Gesamtsumme von 4.188.000,- € im Haushalt 2010/2011 enthalten.


7. Termine

Unter der Voraussetzung, dass der Baubeschluss im April 2011 gefasst wird und die Baugenehmigung für den Neubau erteilt wird (Bauantrag wird wegen Nachbareinwendungen vom Regierungspräsidium bearbeitet), ist der Baubeginn im Juni 2011 möglich. Die bauliche Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis Oktober 2012.


Finanzielle Auswirkungen



Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
4.188.000,00 €

Laufende Aufwendungen
665.190 €
Objektbezogene Einnahmen
0 €Laufende Erträge100.688 €
Von der Stadt zu tragen
4.188.000,00 €Folgelasten564.502 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
4.188.000,00 €Noch zu veranschlagen0 €


Folgekosten:

Betriebs- und Personalkosten jährlich (THH 51) 179.300,- €
Betriebskosten jährlich (THH 23) 11.950,- €
Abschreibung (2 % d. Baukosten) 65.000,- €
Abschreibung (10 % d. Ausstattung) 11.000,- €
Verzinsung (5,5 % von 3.242.500 €) 89.000,- €
Folgeausgaben (p. a.) 356.250,- €

Folgeeinnahmen (p. a.) 12.500,- €

Zusätzliche Folgelasten insgesamt 343.750,- €

Die notwendigen Stellen müssen zum Stellenplan 2012 geschaffen werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate SJG, StU und WfB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister

Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: Baubeschreibung
4: Flächenberechnungen
5: Planverkleinerungen
6: Energetisches Datenblatt
Anlage 1 zur GRDrs 46/2011


Ausführliche Begründung:

1. Allgemeines

Die bestehende 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder Weilimdorfer Straße 155 befindet sich in einem 1930 erbauten Gebäude in Stuttgart-Feuerbach im Wohngebiet „Pfostenwäldle".

Aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs, ausgelöst unter anderem durch die Erschließung neuer Wohngrundstücke im Umgebungsbereich (Teutoburger Straße), soll die Einrichtung von vier auf fünf Gruppen für bis zu 90 Kinder erweitert werden. Die vorhandene Lage ist günstig, zumal es sich um eine städtische Fläche handelt, die sich in zentraler Lage des Gebiets befindet und somit gut fußläufig zu erreichen ist.

Das 80 Jahre alte Gebäude, in dem in den letzten Jahren die notwendigsten Bauerhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden, weist sowohl Mängel im Inneren als auch an der Fassade auf. Die Einrichtung erfüllt nicht mehr die Anforderungen, die heute an eine Tageseinrichtung für Kinder gestellt werden. Durch den Neubau werden die Struktur und das Raumangebot so gestaltet, dass die Anforderungen an eine kindgerechte und flexibel nutzbare Kindertageseinrichtung erfüllt werden und zugleich eine bedarfsorientierte Änderung der Betriebs- und Betreuungsformen ohne größeren Aufwand jederzeit möglich ist. Aus diesen Gründen kommt nur der Abbruch und ein Neubau zur Unterbringung des erweiterten Raumprogramms in Frage, zumal eine Sanierung der Gebäudesubstanz wirtschaftlich nicht zu vertreten ist.

Gemäß dem aktuellen Bedarf ist im Neubau ein ganztägiges Betreuungsangebot für Kleinkinder und altersgemischte Gruppen für insgesamt max. 90 Kinder möglich. Die Einrichtung wird barrierefrei gestaltet. Sie bietet mit dem um eine Kleinkindgruppe erweiterten geplanten Betriebskonzept Betreuungsplätze für insgesamt 80 Kinder.

Betreuungsplätze:

IST
SOLL
BetreuungsformKinderanzahlBetreuungsformKinderanzahl
Hort 20Hort 20
GTE 0-615 GTE 0-615
GTE 0-615 GTE 0-615
GTE/VÖ 3-620 GTE/VÖ 3-620
GTE 0-310
Gesamt70Gesamt80


2. Standort / Gebäude

Die Einrichtung liegt zwischen der Weilimdorfer Straße und der Kyffhäuserstraße. Das Gebäude ist Nord-Süd gerichtet. Das gesamte Grundstück weist ein Gefälle in Nord-Süd-Richtung von ca. 3 m auf. Durch den Abriss des sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes und der Erstellung eines 2-geschossigen Neubaus gewinnt die Einrichtung auch die sinnvolle Ausrichtung mit neuen Außenspielflächen.


Geplant ist die Durchführung der Maßnahme in 3 Phasen:

1. Phase: Vor Beginn der Rohbauarbeiten muss das Gebäude abgerissen werden. Ein Ausweichquartier wird für die Zeit des Wegfalls des Gebäudes und bis zum Bezug des Neubaus erstellt.

2. Phase: Der Neubau wird auf der freiwerdenden Fläche errichtet.

3. Phase: Nach Fertigstellung des Neubaus ziehen alle Gruppen in den Neubau ein und das Ausweichquartier wird aufgelöst.

Baurecht
Der hierfür aufgestellte Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.01.2011 beschlossen und trat mit der Bekanntmachung vom 03.02.2011 in Kraft.

Entwurf
Die Tageseinrichtung für Kinder ist 2-geschossig ausgebildet. Das neue Gebäude hebt sich durch seine Z-Form als Sondergebäude positiv von der Umgebung ab. Es ist in seinen Grundrissen funktional. Das Gebäude wirkt durch seine Durch- und Einblicke, zum Beispiel vom Eingangsbereich in den Garten oder vom Eingangsbereich in das Gartengeschoss, einladend und ermöglicht damit den Kindern eine gute Orientierung im und um das Gebäude. Auch entstehen durch die verschiedenartigen Freibereiche unterschiedliche Aufenthaltsqualitäten. Von der Weilimdorfer Straße aus präsentiert sich das Gebäude 1-geschossig, seine gefaltete „hügelähnliche“ Dachfläche ist intensiv begrünt.

Innere Gliederung
Sämtliche Aufenthaltsräume, sowie der Mehrzweckraum orientieren sich nach Süden hin. Die nördliche Spange nimmt Nebenräume wie Sanitärräume, Technikräume, Lager sowie im Westen die Verteilküche auf. Die Bereiche sind durch eine Flurzone verbunden. Der Grundriss ist so gegliedert, dass sich bestimmte, sinnvolle Nutzungsnachbarschaften ergeben, entsprechend der Vorgabe des Jugendamtes.

Vorgesehen sind Räume im Gartengeschoss für altersgemischte Gruppen 0 - 6 Jahre und für den Hortbereich. In der Eingangsebene ist der Kleinkinderbereich (0 - 3 Jahre) untergebracht.

Städtebau und Architektur
Das Gebäude nimmt Fluchten aus der Nachbarbebauung auf, jedoch löst es sich als Solitär durch seine Z-Form von der umgebenden Bebauung und bildet ein „öffentliches Plätzchen“ im Eingangsbereich. Das Gebäude ist nahe an die Weilimdorfer Straße gerückt, so dass der nördliche Hof als Eingangsbereich und Parkplatz genutzt werden soll. Der südliche Grundstücksbereich steht als großer Spielplatz den Kindern zur Verfügung. Das Gebäude ist hangseitig 2-geschossig, zur Straße stellt es sich 1-geschossig dar. Durch einen im Eingangsbereich angeordneten Tiefhof („Werkhof“) wird auch der untere Garderoben- und Flurbereich mit Tageslicht versorgt.
Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Vollwärmeschutz ausgeführt. Die Dachfläche ist mit geneigten Flächen gefaltet, und intensiv begrünt.

Erschließung und Orientierung
Die Haupterschließung erfolgt ebenerdig von der Straße aus. Die innere Erschließung erfolgt über eine zentral angeordnete 2-läufige Treppe mit nach beiden Seiten abgehenden Fluren und einen behindertengerechten Aufzug.

Die Andienung der Verteilküche und der Mülltransport erfolgt separat im östlichen Teil des Grundstücks, ohne Wegüberschneidung mit dem Kita-Zugang. Alle Gruppenräume sind nach Süden und Südwesten, dem der Straße abgewandten Grundstücksbereich, orientiert. Nebenräume sind als innen liegende Räume oder zur seitlichen Nachbarbebauung ausgerichtet.

Vorbeugender Brandschutz
Aus sämtlichen Aufenthaltsräumen in der Eingangsebene und in der Gartenebene bestehen direkte Fluchtmöglichkeiten ins Freie oder auf den Fluchtbalkon. Vom Fluchtbalkon gelangt man auf das Außengelände.

Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18024 erfüllt. Sämtliche Übergänge und Nutzräume innerhalb des Gebäudes sind barrierefrei stufenlos zu erreichen.

Ausweichquartier:
Für die Bauzeit des Neubauvorhabens von voraussichtlich 18 Monaten, muss der Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder ausgelagert werden. Die vier bestehenden Gruppen müssen interimsweise untergebracht werden. Die Unterbringung soll in einem Containerbau erfolgen. Die Container werden auf das städtische Flurstück 5474 aufgestellt, welches sich in unmittelbarer Nähe befindet.

Die Containerlösung stellt sich im Vergleich zu alternativen Maßnahmen als wirtschaftlich dar und entspricht den grundsätzlichen Nutzungsanforderungen der Kindertageseinrichtung. Die Gesamtbau- und Anmietkosten für das Ausweichquartier in Höhe von rund 815.000 € (zugestimmt im GRDrs 293/2010) beinhalten die Erschließung, Gründung sowie die Anmietung und Ausstattung der Container mit den notwendigen technischen Anlagen.

Der Bauantrag für das Ausweichquartier wurde im August 2010 eingereicht. Eine Baugenehmigung liegt noch nicht vor.


3. Energiekonzept

Es wurden für die Beheizung unterschiedliche Varianten untersucht und bewertet:
1. Wärmepumpe mit Tiefenbohrungen,
2. Luft-Wärmepumpe für Außenaufstellung,
3. Pelletheizkessel,
4. Hackschnitzelheizanlage,
5. Gasbrennwertkessel mit Solaranlage,
6. BHKW mit Gasspitzenlastkessel.

Als die wirtschaftlichste und energetisch sinnvollste Lösung hat sich die Holzpellet-anlage, die auch gleichzeitig zur zentralen Brauchwassererwärmung verwendet wird, erwiesen. Die Wärmeübertragung erfolgt über eine Fußbodenheizung.

Innenliegende Räume und WC´s erhalten eine bedarfsgeregelte Abluftanlage (ca. 600 m³/h).

Mit diesem Anlagenkonzept und in Verbindung mit einer hochgedämmten thermischen Hülle, werden die Primärenergie-Anforderungen der EnEV 09 um 69 % unterschritten. Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei.



4. Kosten

(Gesamtzusammenstellung des Kostenanschlags in der Anlage 1)

Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 29.01.2011
ergab Gesamtkosten von 4.188.000,- €

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Abriss und Neubau Kita 3.242.500,- €
Summe Ausstattung 107.500,- €
Summe Baukosten Container 426.000,- €
Summe Miete Container und Umzugskosten 412.000,- €
__________
Gesamtkosten 4.188.000,- €

Die im Kostenanschlag vom 26.01.2011 ermittelten Gesamtbaukosten von 3.350.000,- € beinhalten die Submissionsergebnisse der Gewerke Abbruch-, Beton- und Stahlbeton-, Dachabdichtungsarbeiten-, Aufzug-, Sanitär-, Heizung- und Elektroarbeiten. Es sind somit ca. 60 % aus den Kostengruppen 300 bis 400 submittiert.

Für die Dauer der Bauzeit wird ein Ausweichquartier in Mobilbauweise auf dem städtischen Flurstück 5474 (Weilimdorfer Str. 90) erstellt. Die Kosten in Höhe von ca. 815.000,- € (inkl. Miete und Umzug) sind im Vorprojektbeschluss GRDrs 293/2010 beschlossen worden und unter der PSP-Projektnummer separat im Haushalt bereitgestellt.

Am geplanten Standort wird bezüglich Kampfmittel- und Altlasten auf ein derzeit nicht endgültig abwägbareres Kostenrisiko hingewiesen.

Somit ergeben sich
Gesamtkosten bei Fertigstellung von ca. 4.188.000,- €


5. Wirtschaftlichkeit

Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:
Brutto-Rauminhalt (BRI) 4.916 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 950 m²

Kostenkennwerte (ohne Prognose):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 427 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 2.200 €


Diese Kostenkennwerte liegen über den in der GRDrs 949/2005 dargelegten Werten für einen entsprechenden Neubau.

Vergleichswerte der GRDrs 949/2005 (indexbereinigt):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 400 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 1.600 €


In den Kennwerten des Neubaus sind unter anderem folgende Maßnahmen mit eingeflossen, die in der damaligen GRDrs 949/2005 verglichenen Gebäuden nicht enthalten waren:

- Das Grundstück liegt in einer Hanglage. Das Gelände muss durch verschiedene Stütz­mauern und Absicherungen abgefangen werden (mehr Stahl- und Beton Einsatz).
- Durch die neue EnEV 2009 und der zusätzlichen städtischen Unterschreitung liegt das Projekt bei - 65 %. Dies wird unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht: Holzpelletanlage, Verwendung von 3-fach Verglasungen, Erhöhung der Dämmungs­stärken an Fassade und Dach.
- Weitgehende Auflagen der Branddirektion zu Rettungswegen aus dem Gebäude, flächendeckende Rauchmelder mit Brandmeldeanlage.
- Geänderte Bauvorschriften, DIN 4149 "Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“, das Gebäude liegt in der Erdbebenzone 1, hierzu muss mehr Stahl in den Beton ein­gebaut werden.
- Kosten für das Bebauungsplanänderungsverfahren.


6. Termine

Die Bauanträge für die Container und Neubau sind seit Sommer 2010 eingereicht. Die Baugenehmigung für die Container (Ausweichsquartier) liegt seit Mitte März 2011 vor. Die Baugenehmigung für den Abriss und Neubau liegt noch nicht vor, da Nachbareinsprüche vorliegen. Aus diesem Grund wird der Bauantrag vom Regierungspräsidium bearbeitet.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt in drei Bauabschnitten.

Unter der Voraussetzung des Baubeschlusses im April 2011, stellen sich die Termine wie folgt dar:
Bauzeit: ca. Juni 2011 - Okt. 2012 (Vorraussetzung Baugenehmigung)
Inbetriebnahme: ca. Nov. 2012


7. Zusätzliche Personalkosten

Durch die Schaffung von einer neuen Gruppe für Kleinkinder und der geringfügigen Änderung der Betriebsformen der bestehenden vier Gruppen ergibt sich folgender zusätzlicher Personalbedarf.



Geschätzte Mitarbeiterzahl zwischen 18 und 20 Personen, je nach Anstellungsumfang in Teilzeit oder Vollzeit

Personalkosten gesamt (jährlich) = 128.778,49 €

Die zusätzlichen Stellen müssen zum Stellenplan 2012 geschaffen werden.


8. Folgelasten

Aus den aktuellen Baukosten ermitteln sich folgende Kosten:

Betriebs- und Personalkosten jährlich (THH 51) 179.300,- €
Betriebskosten jährlich (THH 23) 11.950,- €
Abschreibung (2 % d. Baukosten) 65.000,- €
Abschreibung (10 % d. Ausstattung) 11.000,- €
Verzinsung (5,5 % von 3.242.500 €) 89.000,- €
Folgeausgaben (p. a.) 356.250,- €

Folgeeinnahmen (p. a.) 12.500,- €

Zusätzliche Folgelasten insgesamt 343.750,- €


9. Finanzierung

Das Bauvorhaben inkl. Ausstattungskosten, Baukosten Ausweichquartier sowie Containeranmiet- und Umzugskosten ist im Haushalthalt 2010/2011 veranschlagt.

Investitionskosten

Für die Erweiterungsmaßnahme entstehen Gesamtkosten in Höhe von 4.188.000 €.

Gesamtbaukosten Kita 3.242.500 €
Ausstattung 107.500 €
Gesamtbaukosten Ausweichquartier 426.000 €
Containeranmietung 389.000 €
Umzugskosten 23.000 €
Gesamtkosten 4.188.000 €

Am geplanten Standort wird bezüglich Kampfmittel- und Altlasten auf ein derzeit nicht endgültig abwägbareres Kostenrisiko hingewiesen.



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Anlage 6 GRDrs 46_2011 Energ. Datenblatt.pdfAnlage 6 GRDrs 46_2011 Energ. Datenblatt.pdf Anlage 5 GRDrs 46_2011 Planverkleinerungen.pdfAnlage 5 GRDrs 46_2011 Planverkleinerungen.pdf Anlage 2 GRDrs 46_2011 Kostenermittlung.pdfAnlage 2 GRDrs 46_2011 Kostenermittlung.pdf Anlage 3 GRDrs 46_2011 Baubeschreibung.pdfAnlage 3 GRDrs 46_2011 Baubeschreibung.pdf Anlage 4 GRDrs 46_2011 Flächenberechnungen.pdfAnlage 4 GRDrs 46_2011 Flächenberechnungen.pdf