Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 2131-00
GRDrs 156/2012
Stuttgart,
03/13/2012



Dillmann-Gymnasium
1. Annahme einer Schenkung
2. Abschluss eines Gestattungsvertrags




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich28.03.2012



Beschlußantrag:

1. Der Annahme einer Schenkung in Höhe von 200.000 Euro, die in Form von Umbauleistungen, Einrichtung und Ausstattung für ein Lehrerhaus von der Dillmann-Stiftung erbracht wird, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag für den Umbau der Dienstwohnung im Turnhallengebäude in ein Lehrerhaus für Lehrer des Dillmann-Gymnasiums mit der Dillmann-Stiftung abzuschließen.



Begründung:


Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6a Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. In diesem Fall geht es um eine Schenkung der Dillmann-Stiftung für folgenden Zweck:

Lehrerhaus am Dillmann-Gymnasium

Bereits im Jahr 2008 hat die Dillmann-Stiftung, private Fördereinrichtung für das Dillmann-Gymnasium, den Vorschlag unterbreitet, die nicht mehr benötigte Dienstwohnung im Turnhallengebäude der Schule in ein Lehrerhaus für die Lehrer des Dillmann-Gymnasiums umzuwidmen und umzubauen. Dieser Absicht wurde seitens der Stadt generell zugestimmt, nachdem die Lage dieser Wohnung im Turnhallengebäude keine zuträglichen Wohnbedingungen bietet (insbesondere Hellhörigkeit), um sie dauerhaft als Dienstwohnung bereitzustellen.

Infolge des sich weiter ausdehnenden Ganztagsbetriebs an der Schule verändern sich die Rahmenbedingungen nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Lehrer. Um den Lehrern hierfür angepasste und verbesserte Arbeitsbedingungen, insbesondere für die pädagogische Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu bieten, wurde ein Konzept entwickelt, geeignete Arbeitsplätze für Lehrer in diesem Lehrerhaus zu schaffen.

Analog zum bereits in ähnlicher Vorgehensweise verwirklichten Projekt „Aula“ im Jahr 2007 tritt die Dillmann-Stiftung auf der Grundlage eines Baugestattungsvertrags als Bauherr auf, übernimmt sowohl das Baugesuch für die Nutzungsänderung, die Finanzierung der Planung und des Bauablaufs und übernimmt die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung. Im Anschluss geht das fertig gestellte Lehrerhaus als Schenkung der Dillmann-Stiftung an die Stadt (Schulverwaltungsamt) über.

Nachdem 2008 die Finanzierung seitens der Dillmann-Stiftung zunächst nicht gesichert war, wurde das Projekt aufgeschoben. Unter dem Aspekt, dass die Turnhalle des Dillmann-Gymnasiums derzeit saniert wird, liegt es nahe, den Umbau der Wohnung in ein Lehrerhaus zeitgleich abzuwickeln, um die Schnittstellen- insbesondere Haustechnik und Fassade- entsprechend zu bündeln, so dass die Dillmann-Stiftung nun auch die Finanzierung des Projekts beschlossen und freigegeben hat.

Eckpunkte des abzuschließenden Baugestattungsvertrags zwischen der Dillmann-Stiftung und der Landeshauptstadt Stuttgart:

· Die Dillmann-Stiftung baut die ehemalige Dienstwohnung im Turnhallengebäude des Dillmann-Gymnasiums, Falkertstr. 20, in ein Lehrerhaus um. Die Landeshauptstadt Stuttgart erteilt der Dillmann-Stiftung hierfür ihre Zustimmung in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümer. · Grundlage für den Umbau ist die von der Landeshauptstadt Stuttgart, Baurechtsamt, am 30.09.2008 erteilte Baugenehmigung. · Sämtliche für den Umbau des Lehrerhauses anfallenden Planungs- Bau- und Baunebenkosten und amtliche Gebühren werden von der Dillmann-Stiftung übernommen und unmittelbar abgerechnet. · Die Dillmann-Stiftung verantwortet die komplette Planung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sowie die Objektüberwachung

· Mit Abnahme der Umbaumaßnahme durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden die umgebauten Räumlichkeiten an das Schulverwaltungsamt als Gebäude verwaltendes Amt übergeben. · Bestandteil des Vertrages ist die Übergabe einer kompletten Plandokumentation des ausgeführten Objekts. · Mit Wirkung der Übergabe werden alle folgenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Lehrerhauses von der Landeshauptstadt Stuttgart getragen. · Über die Nutzung des Lehrerhauses entscheidet ausschließlich die Leitung des Dillmann-Gymnasiums. · Die Dillmann-Stiftung übernimmt alle, mit der Durchführung des Baus verbundenen Haftungsrisiken. Mit Übernahme der umgebauten Räumlichkeiten durch die Landeshauptstadt Stuttgart gehen die Risiken des Gebäudeeigentümers auf die Landeshauptstadt Stuttgart über. · Die Ausstattungskriterien der Landeshauptstadt Stuttgart, insbesondere der Gewerke Elektrotechnik und Schwachstrom werden als Planungs- und Ausführungsstandard zugrunde gelegt. · Schulspezifische Einrichtungen wie z.B. Sprachalarmierung werden von der Landeshauptstadt Stuttgart getragen. · Mit der Fertigstellung der Umbaumaßnamen ist voraussichtlich zum Juni 2012 zu rechnen.




Finanzielle Auswirkungen

Nach der Kostenschätzung der Dillmann-Stiftung wird der Umbau der Dienstwohnung im Turnhallengebäude in ein Lehrerhaus auf insgesamt ca. 200.000 EUR beziffert.

Die nach Abschluss der Umbauleistungen, Einrichtung und Ausstattung des Lehrerhauses anfallenden laufenden Kosten in Form von Reinigungsleistungen, Bauunterhaltungsmaßnamen etc. können innerhalb des THH 400 gedeckt werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 - Annahme der Schenkung
Anlage 2 - Baubeschreibung Lehrerhaus
Anlage 3 - Baugesuchspläne Lehrerhaus     


<Anlagen>



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Anlage zu GRDrs 156-2012.docAnlage zu GRDrs 156-2012.doc080728 Baubeschreibung Lehrerhaus.pdf080728 Baugesuchspläne Lehrerhaus.pdf