Eine Minimallösung auf der Grundlage des „Raumprogramms Bestand“ macht in einer Synergielösung etwa 1.300 qm ausschließlich für das Planetarium erforderlich. Diese Größe war auch Teil des Angebots der Bietergemeinschaft für das Mobilitäts-Erlebniszentrum. Sie stellt m.E. für den sinnvollen Betrieb eines Planetariums mit Perspektivekeine Option dar.
2.3.2 Zur Darstellung der Größenordnung künftiger Zuschüsse: Bei der vergleichenden Betrachtung der verschiedenen Optionen gehen wir davon aus, dass mit einer umfassend ertüchtigten Technik wesentlich attraktivere Angebote als bisher zu realisieren sind. Die künftigen Besucherzahlen bei allen Alternativen sind trotzdem nur schwer abschätzbar, ebenso ein marktgängiger Eintrittspreis. Zugleich müssen wir auch davon ausgehen, dass die laufenden Betriebskosten für Personal und Sachmittel entsprechend der zunehmenden Anzahl an Veranstaltungen steigen werden. Die aktuellen personellen und finanziellen Ressour-cen des Planetariums erlauben keine Ausweitung der Veranstaltungszahlen. Hinzu kommt, dass bei einem 7-Tage-Betrieb parallel zu einem Science Center, inkl. Abendveranstaltungen alle Wartungsarbeiten sowie Programmentwicklungen und Proben, aber auch alle größeren Reinigungsmaßnahmen auf den späten Abend oder in die Nacht verlagert werden müssen, was zu einem kostenintensiveren Schichtbetrieb führt. Bisher ist das Planetarium an sechs Tagen in der Woche geöffnet. Auch für eine sinnvolle Nutzung der vorgesehenen neuen technischen Möglichkeiten eines „Planetariums der Zukunft“ muss das Personal fachlich und zahlenmäßig ergänzt werden. Da v.a. die Ausgabenseite insoweit nicht sicher kalkulierbar ist, haben wir, um zumindest eine grobe Vorstellung vom künftigen Zuschussbedarf in den laufenden Betrieb zu bekommen, nur die Einnahmenseite in den Blick genommen und dabei die möglichen Entwicklungen sehr zurückhaltend kalkuliert, um keine überzogenen positiven Effekte zu prognostizieren, die zu falschen Erwartungen führen. Es geht insoweit nicht um einen konkreten Kostenvergleich, sondern um Größenordnungen möglicher Reduzierungen des künftigen Zuschussbedarfs.
2,7 Mio. € sind bislang im Doppelhaushalt 2010/2011 für Modernisierungs- und Baumaßnahmen veranschlagt. Um diesen Betrag sind die investiven Kosten jeweils zu reduzieren, wenn es um die noch zu finanzierende Summe geht. 2.3.4 Derzeit noch nicht kalkulierbare Kostenfaktoren: Zum jetzigen Zeitpunkt sind wesentliche Kostenfaktoren noch nicht fassbar, auch nicht der Größenordnung nach. Andererseits beeinflussen diese den Vergleich nicht, da sie bei allen Varianten anfallen: Nicht berücksichtigt ist die sog. „unbewegliche Ausstattung“: Sie umfasst nach heutigem Kenntnisstand im Wesentlichen die Innenkuppel (Projektionsfläche) entsprechend den noch nicht definierten konkreten technischen Anforderungen, die ebenso wie die hydraulische Hebebühne für den Projektor nicht transportabel ist, sowie teilweise die Innenausstattung. Da diese Bestandteile des Planetariums über den ins Auge gefassten Zeitraum der nächsten zehn Jahre auch am alten Standort absehbar erneuert werden müssen, fallen sie bei allen drei Varianten gleich ins Gewicht, haben also keinen Einfluss auf die vergleichende Bewertung. In den Kalkulationen des früheren MEZ-Projekts waren diese Kosten in den 5 Mio. € für die Projektionskuppel und den 25 Mio. € für den Neubau des Science Centers insgesamt enthalten. Die aktuellen Berechnungen von Drees & Sommer beziehen sich auf die reinen Baukosten. Mit der Konzeption „Planetarium der Zukunft“ sind zudem erweiterte Produktionsarbeitsplätze, Schülerlabore, Ausstellungstechnik sowie der optionale Einbau einer innovativen 3D-Technik verbunden. Auch dies gilt für alle Standortvarianten. Diese Kosten sind nicht einmal der Größenordnung nach bezifferbar. Dies gilt auch für andere, noch nicht erkennbar notwendige Ersatzinvestitionen für Technik und Ausstattung, die nicht sinnvoll mit „umziehen“ können. Belastbare Zahlen können hier erst genannt werden, wenn sich die Planungen konkretisieren. Deshalb wird ein Facility-Management-Gutachten für sinnvoll erachtet, das die Gebäudebetriebskosten im Abgleich mit den Betriebsabläufen des Science Centers ermittelt. Sie können bis zu einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat erhoben werden, sollte eine grundsätzliche Entscheidung für eine Standortverlagerung fallen. Die vergleichende Betrachtung der notwendigen Investitionen und Zuschüsse für das Planetarium in allen Varianten zeigt, trotz aller derzeit noch nicht bezifferbaren Kostenfaktoren, dass die Synergie mit einem geplanten Science Center die – auch wirtschaftlich – optimale Lösung ist. 2.4 Zusätzlicher Personalbedarf Um eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat zu schaffen, bedarf es – wie bei anderen Projekten (Kunstmuseum, Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Stadtmuseum) auch – eines entsprechenden, personell unterstützten Vorlaufs. In diesem Sinne wird eine befristete halbe Stelle für die weiteren Arbeiten an diesem Projekt für sinnvoll und notwendig erachtet. Die Planung eines neuen Planetariums erfordert eine enge Verzahnung zwischen den baulichen Anforderungen der Gebäudeplanung und den technischen Anforderungen eines modernen und innovativen Planetariumsangebots, das sich auf dem neuesten Stand der Technik befindet. Auf dem Gebiet der Kuppel füllenden digitalen Videoprojektion hat sich die Technik in den letzten Jahren gravierend verändert und weiterentwickelt. Die derzeitige personelle Ausstattung des Planetariums lässt keinen Spielraum für die umfassende Planung eines neuen Planetariums, das einen Platz in der Spitzengruppe der deutschen Planetarien einnehmen soll. Auch bei den bisherigen großen Baumaßnahmen, wie der neuen Stadtbibliothek am Mailänder Platz, dem Kunstmuseum und dem Stadtarchiv wurden zur fachlichen Begleitung der Baumaßnahmen wissenschaftliche Stellen im Umfang von 50 bis 100 % einer Stelle in EG 13 TVöD zur Verfügung gestellt. In gleicher Weise wird auch bei der Planung des Stadtmuseums verfahren. Für die planetariumsfachliche Begleitung und Betreuung der weiteren Planungen des Planetariums wird daher eine wissenschaftliche Stelle im Umfang von 50 % benötigt. 2.5 Zeitachse Die Porsche AG geht von einer abschließenden Entscheidung zur Realisierung ihres Science Centers im Frühjahr kommenden Jahres aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll insoweit auch eine definitive Entscheidung des Gemeinderats ermöglicht werden. Die Verwaltung sollte daher nun beauftragt werden, die Standortvariante „Neubau in Synergie mit einem Science Center“ gemeinsam mit der Porsche AG weiterzuentwickeln und in diesem Zusammenhang auch einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Konzeption „Planetarium der Zukunft“ zu machen. Parallel dazu werden verbindliche Eckdaten für Kooperationsverträge zwischen Science Center, Planetarium und SSB ausgehandelt. Wir gehen davon aus, dass für das Science Center ein Beginn der Baumaßnahmen noch im Jahr 2012 realistisch ist, für das Planetarium im Jahr 2013, da die Stadt erst einen Architektenwettbewerb durchführen muss. Mit der Fertigstellung der Gebäude und der Inbetriebnahme des Science Centers der Porsche AG und dem Planetarium der Landeshauptstadt ist 2015 zu rechnen. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Wirklich belastbare Kosten für die Stadt sind nur auf der Grundlage detaillierter Vorarbeiten zu ermitteln. Die genannten Investitionen und Aufwendungen wurden auf der aktuell zur Verfügung stehenden Faktenbasis zum Vergleich der drei Standortvarianten kalkuliert. Die Größenordnungen und damit die Relationen zwischen den verschiedenen Standortvarianten sind nachvollziehbar und plausibel. Auf dieser Grundlage ist jetzt eine grundsätzliche Weichenstellung des Gemeinderats möglich und nötig, um eine endgültige Standort- und Konzeptentscheidung auf den Weg zu bringen. 3.2 Die kalkulatorischen Kosten – Abschreibungen und kalkulatorische Verzinsung – die sich durch die Investitionen bei den unterschiedlichen Varianten ergeben würden, bleiben bei dieser Berechnung außer Betracht, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend genau ermittelt werden können. 3.3 Für die 0,5-Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin in EG 13 TVöD entstehen Kosten in Höhe von 39.800 € pro Jahr. Die notwendigen Projektmittel für das Facility-Management-Gutachten werden aus dem vorhandenen Budget gedeckt. 3.4 Es ist keine Übernahme von Kosten und Folgekosten städtischerseits vorgesehen für die Bespielung der unteren Halle, die Herrichtung der Parkplätze und des Umfelds.