Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 301/2022
Stuttgart,
07/08/2022



Förderung im Bereich Theater in den Jahren 2022 und 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Die nachstehend genannten Institutionen werden ab 2022 befristet bis 2025 institutionell gefördert.

2. Das nachstehend genannte Projekt wird ab 2022 befristet bis 2024 gefördert.

Zuwendungen
2022 in EUR
2023 in EUR
Neuaufnahmen
(Projektförderung befristet bis 2024)
Moves for Future (Gauthier Dance)
150.000
150.000


3. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten 2022 und 2023 folgende dynamisierte institutionelle Zuwendungen und ggf. zusätzliche Erhöhungen. Die dynamisierten institutionellen Zuwendungen an die Forum Theater gGmbH, das Theater Tredeschin und das Theater La Lune Stuttgart e. V. sind lediglich vollständigkeitshalber und nachrichtlich für den Fachbereich aufgeführt. Für die Gewährung dieser drei Zuwendungen ist der Verwaltungsausschuss nicht zuständig.



Zuwendungen
2022 in EUR
2023 in EUR
Dynamisierungen ggf. zzgl. Erhöhungen
(institutionelle Förderung)
Schauspielbühnen in Stuttgart
(Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt)
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
3.240.944‬
158.283
3.399.227
3.240.944‬
158.283
3.399.227
Theaterhaus Stuttgart einschl. „Gauthier Dance“
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
2.605.700
119.862
2.725.562
2.605.700
119.862
2.725.562
Junges Ensemble Stuttgart (JES)
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
1.571.000
72.266
1.643.266
1.571.000
72.266
1.643.266
Theater tri-bühne e. V.
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
878.325
40.403
918.728
878.325
40.403
918.728
Theater Rampe e. V.
    · Institutionell (einmalig erhöht)
    · Dynamisierung
Gesamt
888.400
31.188
919.588
678.000
31.188
709.188
Theater der Altstadt im Westen e. V.
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
648.650
29.838
678.488
648.650
29.838
678.488
FITZ! Zentrum für Figurentheater
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
647.300
29.776
677.076
647.300
29.776
677.076
Renitenztheater e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Dynamisierung
Gesamt
435.200
19.969
455.169
435.200
19.969
455.169
Studio Theater Stuttgart e. V.
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
291.600
13.414
305.014
291.600
13.414
305.014
Forum Theater gGmbH (nachrichtlich)
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
185.000
8.510
193.510
185.000
8.510
193.510
Friedrichsbau Varieté
    · Institutionell (erhöht)
    · Dynamisierung
Gesamt
165.000
4.600
169.600
165.000
4.600
169.600
Theater La Lune Stuttgart e. V. (nachrichtlich)
    · Institutionell (erhöht)
    · Dynamisierung
Gesamt
70.000
2.300
72.300
70.000
2.300
72.300
Theater Tredeschin (nachrichtlich)
    · Institutionell
    · Dynamisierung
Gesamt
32.000
1.472
33.472
32.000
1.472
33.472
4. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten 2022 und 2023 folgende Zuwendungen.

Zuwendungen
2022 in EUR
2023 in EUR
Erhöhungen
(institutionelle Förderung)
Freie Tanz- und Theaterszene gUG
264.000
264.000
backsteinhaus produktion
230.000
230.000
Produktionszentrum Tanz + Performance e. V.
170.400
170.400


5. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2022 und 2023 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstige Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,

2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR p.a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2022/2023 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt, auch wenn diese zum Doppelhaushalt 2022/2023 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich der Darstellenden Künste zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2022 und 2023 verbindlich rechnen können.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2022 und 2023. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den folgenden Kontierungen veranschlagt:

Institutionelle Förderung:
417DAKU10, 417DAKU12, 417DAKU13, 417DAKU14, 417DAKU15

Projektförderung:
417DAKU24



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung


1. Neuaufnahmen institutionell befristet


Herbordt/Mohren – Die Institution

‚Die Institution‘ stellte sich vor knapp zehn Jahren erstmals der Stuttgarter Öffentlichkeit vor. Inzwischen mehr als ein Kunstprojekt, präsentiert das Künstler*innenduo Melanie Mohren und Bernhard Herbordt seitdem jedes Jahr neue und innovative Theaterformen, die auch ein kunstfernes Publikum ansprechen. Herbordt/Mohren wurden ab 2013 regelmäßig aus Mitteln des Innovationsfonds des Kulturamts gefördert.
Mit dem ‚Schaudepot‘ hat ‚Die Institution‘ jüngst einen dauerhaften Standort erhalten, dessen Schwerpunkte mittels einer verlässlichen Förderung ausgebaut werden sollen.
1-zu-1-Aufführungen in einem begehbaren Repertoire unabhängiger Performance-Kunst gehören ebenso dazu wie Performance-Werkstätten für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftsfeste und Kooperationen mit Stadtteilschulen, Interventionen, ein neues Performance-Format pro Jahr, sowie Kooperationen mit Initiativen und Nachbarschaft. Das ‚Schaudepot‘ ist eine Kultureinrichtung neuen Typs, in der Kunstproduktion, kulturelle Bildung und Nachbarschaftsarbeit miteinander verbunden werden. Es ist so Forschungseinrichtung, Archiv und Veranstaltungsort zugleich, vor allem aber auch vernetztes Zentrum kooperierender Einrichtungen und Akteur*innen, verbindet und teilt Interessen und Ressourcen. Der stark inklusive Anspruch, dem Herbordt/Mohren folgen, soll in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.
Herbordt/Mohren haben beim Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 erstmals einen Antrag auf institutionelle Förderung gestellt, insbesondere auch, um gegenüber den zahlreichen Kooperationspartner*innen eine verlässliche Planung sicherzustellen. Der Antrag wurde vom Gemeinderat in voller Höhe unterstützt und eine zunächst auf vier Jahre befristete Aufnahme in die institutionelle Förderung von 2022 bis 2025 mit jährlich 150.000 EUR beschlossen.


Citizen.KANE.Kollektiv

Das 2014 gegründete Citizen.KANE.Kollektiv ist eine Künstler*innengruppe, die 2020 in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt wurde. Die Gruppe besteht im Kern aus sechs Personen und kooperiert im Rahmen ihrer Recherchen und Projekte regelmäßig mit den unterschiedlichsten Einrichtungen und Initiativen, arbeitet ebenso mit marginalisierten Gruppen wie mit Gastkünstler*innen und Expert*innen zu den jeweiligen Themen. Seit Gründung der Gruppe wurden über 20 Performances unterschiedlicher Formate entwickelt, die in Stuttgart, sowie überregional und international gezeigt wurden und rund 70 Kooperationspartner*innen und Institutionen kollaborativ mit einbanden. Das Citizen.KANE.Kollektiv beschäftigt sich auf innovative Art und Weise zumeist mit gesellschaftspolitischen Themen, arbeitet häufig dokumentarisch und findet seit Gründung ungewöhnliche Orte für seine Arbeit. Für diese Arbeit wurde das Kollektiv seit 2015 durch Mittel aus dem Innovationsfonds gefördert, darin eingeschlossen zwei je dreijährige Konzeptionsförderungen. Weitere teils mehrjährige Förderungen bestehen bzw. bestanden durch Land und Bund.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 hat das Citizen.KANE.Kollektiv einen Antrag auf Aufnahme in die institutionelle Förderung eingereicht, um dem Kollektiv eine solide Grundlage sowie Planungssicherheit für ihre Arbeit zu gewährleisten und das Potential der Gruppe durch eine Kontinuität der Förderung weiterentwickeln zu können. Der Gemeinderat ist dem Antrag gefolgt und hat entschieden, die Gruppe zum Doppelhaushalt 2022/23, zunächst befristet bis 2025, in die institutionelle Förderung aufzunehmen und jährlich Fördermittel in Höhe von 130.000 EUR bereitzustellen.


2. Neuaufnahmen Projekt befristet


Moves for Future (Gauthier Dance)

Die Tanzcompagnie Gauthier Dance wurde 2007 mit zunächst 6 Tänzer*innen als hauseigenes Tanzensemble des Theaterhauses gegründet. Soziales Engagement und Kulturvermittlung durch Aktionen und Aufführungen an Schulen, in Krankenhäusern, Senior*innen-Einrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen gehörten dabei von Anfang an zum Selbstverständnis von Gauthier Dance.
Zunächst über Projektfördergelder seitens der Stadt unterstützt, erhielt das Theaterhaus ab 2012 neben der bisherigen institutionellen Förderung eine zusätzliche verstetigte Förderung über 300.000 EUR p. a., zweckgebunden für das Tanzensemble. Zum Haushaltsjahr 2017 wurde diese auf 337.500 EUR p. a. erhöht. Die Compagnie hatte in den letzten Jahren eine beachtenswerte künstlerische Entwicklung genommen, der Anteil der Tanzsparte an den Gesamtausgaben des Theaterhauses wuchs stark an. Die Tanzsparte ist insofern inzwischen wichtiger Bestandteil des Theaterhauses geworden. Eine anteilige Zweckbindung der institutionellen Zuwendungen für die Tanzsparte Gauthier Dance wurde bei der Stadt wie beim Land BW ab 2020 aufgegeben. Lediglich die Zuwendung für das biennale COLOURS Festival, die weiterhin als zusätzliche Projektförderung gewährt wird, wurde per Gemeinderatsbeschluss 2020 separat auf 450.000 EUR erhöht.
Ende 2021 hat Gauthier Dance einen Antrag auf Erhöhung der Förderung für die Jahre 2022 – 2024 eingereicht. Der aufgeführte Mehrbedarf in Höhe von jeweils 500.000 EUR für die Jahre 2022 und 2023 sowie 350.000 EUR für das Jahr 2024 begründet sich auf mehrere Vorhaben der Compagnie sowie einer angeführten, aus Sicht der Verwaltung aber nicht klar nachvollziehbaren Deckungslücke.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 hat der Gemeinderat entschieden, dem Antrag von Gauthier Dance teilweise zuzustimmen und sich für eine auf drei Jahre befristete Projektförderung für das Projekt „Moves for Future“ auszusprechen. „Moves for Future“ folgt Zielen der kulturellen Bildung und einer Verjüngung des Tanzpublikums bzw. strebt eine nachhaltige Bindung von Zuschauer*innen unter 30 Jahren an. Dazu wurde beschlossen, Gauthier Dance für die Jahre 2022 – 2024 Mittel i. H. v. 150.000 EUR p. a. bereitzustellen.


3. Dynamisierte institutionelle Zuwendungen ggf. zzgl. Erhöhungen


Dynamisierte Förderung – Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater

Die Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater ist ein Zusammenschluss der Intendant*innen von insgesamt 17 Stuttgarter Institutionen, die sich 2018 anlässlich des Bekenntnisses für Vielfalt und Menschenrechte auf dem Schillerplatz konstituierte. 14 der insgesamt 17 Institutionen werden durch die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell gefördert, 13 davon im Bereich Theater und Tanz. Dazu gehören: FITZ! Zentrum für Figurentheater, Forum Theater gGmbH, Friedrichsbau Varieté, Junges Ensemble Stuttgart, Renitenztheater e. V., Schauspielbühnen in Stuttgart, Studio Theater Stuttgart e. V., Theater der Altstadt im Westen e. V., Theater La Lune Stuttgart e. V., Theater Rampe e. V., Theater Tredeschin, Theater tri-bühne e. V. und das Theaterhaus Stuttgart. Die ebenfalls der Solidargemeinschaft zugehörige Rosenau Kultur e. V. ist im Bereich Soziokultur verortet.
Zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 reichte die Gruppe einen kollektiven Antrag auf Dynamisierung der Förderung ein, wobei drei Institutionen, die nicht institutionell durch die Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden (Wortkino/Dein Theater, Theaterschiff, Wilhelma Theater), den Antrag nur solidarisch unterstützten. Kern des Antrags war die Stabilisierung der Haushaltsplanung der einzelnen, beteiligten Institutionen durch eine dynamische Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6%, die auf zwei Jahre zu betrachten sind. Die dynamische Erhöhung soll dazu dienen, den steigenden Tarif-Verhältnissen gerecht zu werden und der Inflation zu begegnen.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 gefolgt und hat Ende 2021 beschlossen, die dynamische Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6% zunächst für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 umzusetzen. Sieben Institutionen erhalten eine Erhöhung der institutionellen Förderung, die sich ausschließlich aus der Dynamisierung ergibt (Schauspielbühnen in Stuttgart, Theaterhaus Stuttgart, Junges Ensemble Stuttgart, Theater tri-bühne e. V., Theater der Altstadt im Westen e. V., FITZ! Zentrum für Figurentheater, Studio Theater Stuttgart e. V.), weitere 3 Institutionen sind an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt (Forum Theater gGmbH, Theater Tredeschin, Theater La Lune). Die dynamisierte Erhöhung um 4,6% wurde jeweils auf Basis der institutionellen Förderung im Doppelhaushalt 2020/2021 berechnet.


Theater Rampe e. V.

Zusätzlich zum Antrag auf Dynamisierung hat das Theater Rampe im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag auf einmalige Sonderzuwendung für den Leitungswechsel am Theater Rampe für das Jahr 2022 beim Gemeinderat eingereicht.
Nach 10 Jahren endet im Juli 2023 der Vertrag der aktuellen Theaterleitung des Theater Rampe. Ziel des Theater Rampe wurde es in Folge, einen möglichst transparenten, offenen und breit zugänglichen Bewerbungsprozess zu erarbeiten und mit einer externen Findungskommission bestehend aus Expert*innen auf dem Gebiet diskriminierungssensibler, rassismus- und klassismuskritischer Öffnungsprozesse innerhalb von Theaterinstitutionen durchzuführen. Dauerhaft begleitet und evaluiert wurde dies durch einen interkulturellen Qualifizierungsprozess am Theater Rampe zusammen mit einer externen Beraterin. Um Vorhaben und Prozess möglichst öffentlich zu diskutieren, wurde 2021 zudem ein mehrtägiges Symposium veranstaltet, auf dem entsprechende Fragestellungen verhandelt wurden. Teil des Prozesses war auch der dringende Wunsch, die neu zu wählende Theaterleitung für die notwendige Vorbereitungsarbeit bis Übernahme der Intendanz fair zu honorieren und einen angemessenen Vorbereitungsetat zur Verfügung zu stellen.
Um den Prozess entsprechend gestalten und durchführen, den Vorbereitungsetat zur Verfügung stellen zu können und ggf. anfallende Abfindungen finanzieren zu können, stellte das Theater Rampe zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag auf einmalige Sonderzuwendung i. H. v. 210.400 EUR. Insgesamt versteht sich der Antrag besonders auch als Ausdruck der Notwendigkeit fairer Vergütung im Bereich Theater. Der Antrag wurde unter dem Vorbehalt tatsächlich anfallender Kosten gestellt, da einige Positionen erst im Laufe des Jahres 2022 mit konkreten Zahlen belegt werden können.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 für den Antrag ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Sonderzuwendung mit gegebener Zweckbindung bereitzustellen. Damit erhöht sich die institutionelle Förderung des Theater Rampe im Jahr 2022 einmalig auf insgesamt 888.400 EUR.
Zzgl. zur dauerhaft bereit gestellten institutionellen Förderung i. H. v. 678.000 EUR bzw. einmalig 888.400 EUR im Jahr 2022 wurde im Rahmen des Dynamisierungsantrags der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Theater Rampe um weitere 31.188 EUR zunächst befristet für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit erhält das Theater Rampe im Jahr 2022 eine institutionelle Förderung i. H. v. 919.588 EUR und im Jahr 2023 i. H. v. 709.188 EUR.


Renitenztheater e. V.

Zusätzlich zum Antrag auf Dynamisierung hat das Renitenztheater im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag auf dauerhafte Erhöhung der institutionellen Förderung beim Gemeinderat eingereicht.
Das Renitenztheater, Stuttgarts ältestes Privattheater, feierte 2021 sein 60. Jubiläum. Es ist wesentlicher Bestandteil der Stuttgarter Theaterszene und hat überregionale Strahlkraft. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 hatte das Renitenztheater einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung gestellt. Der Gemeinderat hatte seinerzeit entschieden, die Mittel für 2020 um 56.300 EUR (14.000 EUR einmalig für investive Maßnahmen) und für 2021 um 42.300 EUR zu erhöhen. Ziel der Bemühungen um eine Erhöhung war u. a. die Verstärkung der technischen Crew, die Schaffung neuer Stellenanteile im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sowie die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes im technischen Bereich. Letztere musste Corona-bedingt verschoben werden, wird aber weiterverfolgt sobald dies perspektivisch wieder möglich ist.
Aus Sicht des Renitenztheaters war die beschlossene Befristung im Doppelhaushalt 2022/2023 nicht nachvollziehbar. Eine Rückstufung der Mittel auf das Niveau von 2019 würde das Haus vor große Finanzierungsprobleme stellen, nicht zuletzt in Anbetracht der langfristigen finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Entsprechend wurde zu den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 ein Antrag auf dauerhaften Erhalt des Status quo der institutionellen Förderung eingereicht. Der Gemeinderat ist diesem Antrag gefolgt und hat beschlossen, dauerhaft eine institutionelle Förderung i. H. v. 435.200 EUR p. a. bereitzustellen und damit den Status quo zu erhalten. Zzgl. zur dauerhaft bereit gestellten institutionellen Förderung i. H. v. 435.200 EUR ab dem Jahr 2022 wurde im Rahmen des Dynamisierungsantrags der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Renitenztheaters um weitere 19.969 EUR zunächst befristet für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit erhält das Renitenztheater in den Jahren 2022 und 2023 eine institutionelle Förderung i. H. v. 455.169 EUR.


Friedrichsbau Varieté

Zusätzlich zum Antrag auf Dynamisierung hat das Friedrichsbau Varieté im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung beim Gemeinderat eingereicht.
Das Friedrichsbau Varieté ist fester und langjähriger Bestandteil der Stuttgarter Kulturlandschaft. Weil die Situation des Varietés seit Umzug auf den Pragsattel schwieriger wurde, wird das Friedrichsbau Varieté seit 2018 jährlich mit einer institutionellen Förderung in Höhe von 100.000 EUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart gefördert. Bedingt durch die Corona-Krise gerät das Friedrichsbau Varieté aufgrund von Eintritts-, Sponsoring- und Mietausfällen zunehmend in existenzbedrohende Bedrängnis, zumal die Kultureinrichtung stark durch die Vermietung der Räumlichkeiten und durch Firmenfeiern mitfinanziert wird. Die Eigenfinanzierungsquote lag in den Vorjahren bei über 90%. Durch Nothilfe-Mittel konnte das Theater bislang überstehen. Jedoch ist in den kommenden Jahren weiterhin mit Einbußen allein in Bezug auf Vermietungen zu rechnen bei gleichzeitig steigenden Kosten und wenig Aussicht auf ebenfalls steigende Sponsor*innengelder.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 in verringertem Umfang gefolgt und hat entschieden, die institutionelle Förderung des Friedrichsbau Varietés um 65.000 EUR p. a. zu erhöhen. Zzgl. zur bereit gestellten institutionellen Förderung i. H. v. 165.000 EUR ab dem Jahr 2022 wurde im Rahmen des Dynamisierungsantrags der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Friedrichsbau Varietés um weitere 4.600 EUR zunächst befristet für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit erhält das Friedrichsbau Varieté in den Jahren 2022 und 2023 eine institutionelle Förderung i. H. v. 169.600 EUR p. a.


4. Erhöhungen


Freie Tanz- und Theaterszene gUG

Als Interessensvertretung wird die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart (FTTS) seit 2018 institutionell gefördert. Ihre zentrale Aufgabe liegt in der Stärkung der freien darstellenden Künstler*innen in Stuttgart und der Sichtbarmachung ihres Wirkens. In dieser Funktion ist die FTTS in ihrer Interimsphase auch an der Planung des Erweiterungsbaus des Theaterhauses beteiligt, in dem sie nach Fertigstellung eine eigene Spielstätte beziehen soll.
2020 erfolgte zudem der Beschluss, dass die Mittel der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung zur Selbstverwaltung an die FTTS übertragen werden (siehe GRDrs 789/2019). Bei der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung handelt es sich um Mittel, die ehemals für den Veranstaltungsbetrieb der freien Szene im ehemaligen Rotebühltheater zur Verfügung gestellt wurden (GRDrs 801/2005). Der städtischen Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung liegt eine Priorisierung zugrunde, die vorsieht, dass zunächst Ensembles und Künstler*innen gefördert werden, die von der Stadt Stuttgart über Projektmittel aus Juryvergabe gefördert werden. Während die FTTS von 2019 bis 2021 eine von insgesamt sechs Bündnispartner*innen des Projekts TANZPAKT Stuttgart war, standen für die Jahre 2020 und 2021 weitere Aufführungsmittel i. H. v. jeweils 140.000 EUR zu Verfügung, die die FTTS ebenfalls selbst verwaltete. Ziel war es, mit diesen Mitteln im Rahmen von TANZPAKT Stuttgart dezidiert auch den zeitgenössischen Tanz zu stärken. Grundsätzlich kommen die Mittel der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung (Stadt), bzw. Aufführungsförderung (TANZPAKT) direkt den Künstler*innen zugute.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 und auf Antrag der FTTS hin beschlossen, die durch das Ende von TANZPAKT Stuttgart vom Wegfall bedrohten Mittel für Aufführungsförderung i. H. v. 140.000 EUR p. a. weiterhin zur Verfügung zu stellen, um die freie Tanz- und Theaterszene zu stärken. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, befristet auf die Jahre 2022 und 2023 jeweils Mittel i. H. v. 12.000 EUR p. a. für Honorarkosten, die für die technische Planung der Spielstätte im Ergänzungsbau Theaterhaus benötigt werden, bereit zu stellen, da dieser Posten bislang nicht im Haushalt der FTTS vorgesehen war, jedoch dringend notwendig ist. Insgesamt wurde damit mit entsprechender Zweckbindung die institutionelle Förderung der FTTS für die Jahre 2022 und 2023 um jeweils 152.000 EUR auf insg. 264.000 EUR p. a. erhöht.




backsteinhaus produktion

Die Tanzcompagnie backsteinhaus produktion gehört aktuell zu den strahlkräftigsten der Stadt. Sie ist zudem bundesweit sowie international aktiv, zeigt und produziert europaweit und beschäftigt sich zunehmend mit Vermittlungsarbeit, um auch ein theaterfernes Publikum zu erreichen. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 erfolgte eine notwendige Erhöhung der institutionellen Förderung von 30.000 EUR p. a. um 150.000 EUR p. a. auf 180.000 EUR p. a. Ziel war die strukturelle Stabilisierung und der institutionelle Ausbau der Compagnie.
Mit dem Ausbau und dem zunehmenden Erfolg in den letzten Jahren ging allerdings auch ein kapazitärer Mehraufwand einher, der zumeist über einen hohen Anteil ehrenamtlicher Arbeit ausgeglichen wurde oder in der Unterbezahlung mündete. Die Tanzcompagnie backsteinhaus produktion beantragte daher zum Doppelhaushalt 2022/2023 eine Erhöhung der institutionellen Förderung. Kern des Antrags war die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen, die Vergütung des Gastspielmanagements sowie die Überführung zahlreicher Werkverträge in feste Verträge. Zudem wurden Mittel beantragt, um die Vermittlungsarbeit, die für die Compagnie zunehmend von Relevanz ist, auszubauen. Der Antrag ließ sich zu großen Teilen dabei als Konsequenz der zunehmend dringlichen Forderung nach Anpassung von Honoraren und Gagen im künstlerischen Bereich lesen.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 teilweise gefolgt. Vor dem Hintergrund der zum Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgten Erhöhung um 150.000 EUR, hat der Gemeinderat Ende 2021 beschlossen, die Fördermittel zur notwendigen Aufstockung bestehender Gagen bzw. Stellenanteilen ab 2022 um 50.000 EUR auf insgesamt 230.000 EUR zu erhöhen.


Produktionszentrum Tanz und Performance

Das Produktionszentrum Tanz + Performance (PZ) hat sich seit Gründung im Jahr 2001 zu einer zentralen Institution der freien Tanzszene in Stuttgart entwickelt. Das PZ initiiert Projekte, die die Sichtbarkeit der freien Tanzszene stärken, fördert Netzwerkarbeit und bietet insbesondere Trainings-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die zahlreichen freien Tanzschaffenden der Stadt.
Von 2019 bis 2021 war das PZ eine von insgesamt 6 Bündnispartner*innen im Rahmen des Projekts TANZPAKT Stuttgart, mit dem die strukturelle Stärkung der freien Tanzszene maßgeblich angeschoben werden sollte. Im Rahmen des TANZPAKT Stuttgart erhielt das PZ Fördermittel in Höhe von 196.980 EUR für den gesamten Förderzeitraum, bestehend aus Bundes- und städtischen Mitteln, die über die bestehende institutionelle Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart hinaus bereitgestellt wurden. Erreicht werden konnte damit im Sinne struktureller Stärkung neben anderem die Aufstockung der Geschäftsführung von 50% auf 100%, sowie die Anmietung eines weiteren, dringend benötigten Probenraums.
Da das Auslaufen des TANZPAKT Stuttgart Projekts bei gleichzeitig gestiegenen Mitgliederzahlen, Aufgaben und Anforderungen eine deutliche Verschlechterung des Status quo bedeutet hätte, den das PZ durch TANZPAKT Stuttgart erreichen konnte, und der Bedarf regionaler Vernetzung weiterhin hoch bleibt, reichte das PZ zum Doppelhaushalt einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung um 152.000 EUR auf 257.400 EUR ein. Damit sollte unter anderem erreicht werden, die Geschäftsführungsstelle auf einem Beschäftigungsumfang von 100% zu halten, den zusätzlichen Probenraum dauerhaft anzumieten, um der massiven Raumnot zu begegnen, sowie eine 100%-Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einzurichten.
Ab dem Jahr 2020 erhielt das PZ eine institutionelle Förderung i. H. v. 105.400 EUR, im Jahr 2021 zzgl. einer einmaligen Sonderzahlung i. H. v. 5.000 EUR. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 hat der Gemeinderat dem Antrag des PZ Ende 2021 teilweise zugestimmt und eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 65.400 EUR auf insgesamt 170.400 EUR p. a. beschlossen, um den Status quo der Geschäftsführungsstelle erhalten zu können und einen weiteren Probenraum dauerhaft zu ermöglichen.


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Leitvermerk_GRDrs 301_2022.docx