2. Das Verfahren (Antragsprüfung, Beratung im BB, Bescheid, Abrechnung) wurde klarer geregelt.
3. Um die Einheitlichkeit der Verwaltung sicherzustellen und die Arbeit für die Bezirksverwaltungen und die Antragstellenden zu erleichtern, beinhaltet die Neufassung der Richtlinien einheitliche Antragsformulare, die auch auf der städtischen Homepage eingestellt werden.
4. Die Mittelübertragung wurde neu geregelt. Gemäß den Vorgaben des Haushaltsrechts sind Ermächtigungsüberträge für Mittel, zu denen es keine konkreten Verwendungszwecke in Form eines Beschlusses des Bezirksbeirats gibt, grundsätzlich nicht zulässig. Die Übertragung von nicht verfügten Mitteln ins Folgejahr bis zu einer Höhe von 20 Prozent des jährlichen Bezirksbudgets ist deshalb künftig nicht mehr möglich. Es werden jedoch auch weiterhin die Mittel übertragen, die bereits verfügt sind. Da allen Stadtbezirken seit 2018 jedes Jahr neu das deutlich erhöhte Budget zur Verfügung steht, ist die Übertragung freier Mittel auch nicht mehr zwingend notwendig. Dieses Verfahren stammt noch aus der Zeit vor der Budgeterhöhung im Jahr 2018, in der das Budget deutlich geringer war und die Bezirke größere Projekte nur finanzieren konnten, indem sie Mittel durch die freie Übertragung ansparen konnten.
3. Weiteres Vorgehen Die Richtlinien treten nach der Bekanntgabe im Verwaltungsausschuss rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Da erstmals die Eigenbetriebe in die Regelungen mit einbezogen wurden, werden die Richtlinien durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Nopper erlassen und als Rundschreiben des Oberbürgermeisters an alle Ämter und Eigenbetriebe kommuniziert. Darüber hinaus werden die Richtlinien inklusive der Antragsformulare auf der städtischen Homepage eingestellt. Zusätzlich wird das Haupt- und Personalamt für die Bezirksverwaltungen in einem Merkblatt die wichtigsten Prüfschritte zusammenfassen und auch einen Bescheid mit Mustertextbausteinen zur Verfügung stellen. Im Frühjahr 2023 sollen für die Bezirksverwaltungen Schulungen zur Anwendung der Neufassung der Richtlinien angeboten werden. Für die Bezirksbeiräte wird es ebenfalls im Frühjahr 2023 eine eigene Informationsveranstaltung zum Bezirksbudget bzw. den geänderten Richtlinien in Form einer gemeinsamen Sitzung geben.
Außerdem wird das Haupt- und Personalamt ein Merkblatt für die Vereine erstellen, in denen die wichtigsten Regelungen zusammengefasst und erklärt sind. Auch sie werden von den Änderungen profitieren. Durch das Einstellen der Richtlinien und der Antragsformulare auf der städtischen Homepage wird eine größere Reichweite und höhere Transparenz sowie eine einheitliche Handhabung erzielt.
Beteiligte Stellen L/OB S/OB Referat WFB Referat SOS Referat T Referat SWU Referat JB Referat SI Amt für Revision Vorliegende Anträge/Anfragen - - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister - Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets (mit Anlagen 1 - 5) <Anlagen> zum Seitenanfang