Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-00
GRDrs 871/2022
Stuttgart,
01/19/2023


Neufassung der Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.01.2023

Bericht:



1. Entstehung und Gründe für die Neufassung der Richtlinien

Der Gemeinderat stellt den Stadtbezirken seit 2018 das „Bezirksbudget“ in Höhe von 1.430.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Seit dem 19.04.2018 sind die bisherigen Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets in Kraft. Sie wurden von der Verwaltung erarbeitet und nach Kenntnisnahme des Verwaltungsausschusses (vgl. GRDrs. 217/2018) durch das Rundschreiben Nr. 09/2018 vom 18.04.2018 von Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Mayer in Kraft gesetzt.

Die 2020 durchgeführten Evaluation hat gezeigt, dass die Bezirksbeiräte, die Bezirksverwaltungen und auch die Fachverwaltungen insgesamt ein positives Fazit zum Bezirksbudget ziehen (GRDrs. 480/2021). Es wurde aber auch ein Anpassungsbedarf sowohl in den verwaltungsinternen Abläufen als auch in den stadtweiten Richtlinien festgestellt, um die Bezirksbudgetmittel künftig noch besser abwickeln zu können.

Zeitgleich mit dem Abschluss des Evaluationsberichts erfolgte eine Prüfung des Bezirksbudgets durch das Amt für Revision. Diese ergab, dass ergänzende Regelungen und Konkretisierungen notwendig sind, um ein einheitliches und ordnungsgemäßes Vorgehen sicherzustellen.

Die Verwaltung hat daher die Richtlinien überarbeitet. In die Neufassung der Richtlinien wurden sämtliche Ergebnisse aus der Evaluation 2020 und der Rechnungsprüfung 2021 aufgenommen. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien ist das Ergebnis einer umfassenden Abstimmung mit allen betroffenen Ämtern und Dienststellen (Stadtkämmerei, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Tiefbauamt, Bezirksämter und Sachgebiet für die Inneren Stadtbezirke).

Sie ist deutlich umfangreicher als die Ursprungsfassung aus dem Jahr 2018. Die eingefügten Ergänzungen beziehen sich jedoch hauptsächlich auf den internen Verfahrensablauf. Die Abwicklung des Verfahrens wird für die Bezirksverwaltungen durch die neuen Richtlinien deutlich verbessert und erleichtert. Die Verwaltung ist überzeugt, mit den vorliegenden Richtlinien eine praktikable und einheitliche Verwendung der Budgetmittel zu erreichen.

Seitens der Bezirksverwaltungen wurde insbesondere der Wunsch nach einer Klarstellung der Fördertatbestände geäußert. Die sehr offenen Formulierungen in den bisherigen Richtlinien führten bei der Auslegung zu Unsicherheiten und Missverständnissen. Ziel der neuen Richtlinien ist es, künftig unzulässige Beschlüsse zu vermeiden, die es in der Vergangenheit aufgrund der bestehenden Unklarheiten vereinzelt gegeben hat. Zusätzlich wurde auch der Wunsch geäußert, die Fördergruppen bzw. Fördermöglichkeiten zu erweitern.


2. Inhaltliche Neuerungen

Die Neufassung umfasst insbesondere folgende Änderungen:

1. Die Fördergruppen wurden erweitert, vor allem für Aktivitäten, die Kindern und Jugendlichen bzw. Kitas und Schulen zu Gute kommen.

2. Das Verfahren (Antragsprüfung, Beratung im BB, Bescheid, Abrechnung) wurde klarer geregelt.

3. Um die Einheitlichkeit der Verwaltung sicherzustellen und die Arbeit für die Bezirksverwaltungen und die Antragstellenden zu erleichtern, beinhaltet die Neufassung der Richtlinien einheitliche Antragsformulare, die auch auf der städtischen Homepage eingestellt werden.

4. Die Mittelübertragung wurde neu geregelt. Gemäß den Vorgaben des Haushaltsrechts sind Ermächtigungsüberträge für Mittel, zu denen es keine konkreten Verwendungszwecke in Form eines Beschlusses des Bezirksbeirats gibt, grundsätzlich nicht zulässig. Die Übertragung von nicht verfügten Mitteln ins Folgejahr bis zu einer Höhe von 20 Prozent des jährlichen Bezirksbudgets ist deshalb künftig nicht mehr möglich. Es werden jedoch auch weiterhin die Mittel übertragen, die bereits verfügt sind.
Da allen Stadtbezirken seit 2018 jedes Jahr neu das deutlich erhöhte Budget zur Verfügung steht, ist die Übertragung freier Mittel auch nicht mehr zwingend notwendig. Dieses Verfahren stammt noch aus der Zeit vor der Budgeterhöhung im Jahr 2018, in der das Budget deutlich geringer war und die Bezirke größere Projekte nur finanzieren konnten, indem sie Mittel durch die freie Übertragung ansparen konnten.


3. Weiteres Vorgehen

Die Richtlinien treten nach der Bekanntgabe im Verwaltungsausschuss rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Da erstmals die Eigenbetriebe in die Regelungen mit einbezogen wurden, werden die Richtlinien durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Nopper erlassen und als Rundschreiben des Oberbürgermeisters an alle Ämter und Eigenbetriebe kommuniziert.

Darüber hinaus werden die Richtlinien inklusive der Antragsformulare auf der städtischen Homepage eingestellt. Zusätzlich wird das Haupt- und Personalamt für die Bezirksverwaltungen in einem Merkblatt die wichtigsten Prüfschritte zusammenfassen und auch einen Bescheid mit Mustertextbausteinen zur Verfügung stellen. Im Frühjahr 2023 sollen für die Bezirksverwaltungen Schulungen zur Anwendung der Neufassung der Richtlinien angeboten werden.

Für die Bezirksbeiräte wird es ebenfalls im Frühjahr 2023 eine eigene Informationsveranstaltung zum Bezirksbudget bzw. den geänderten Richtlinien in Form einer gemeinsamen Sitzung geben.

Außerdem wird das Haupt- und Personalamt ein Merkblatt für die Vereine erstellen, in denen die wichtigsten Regelungen zusammengefasst und erklärt sind. Auch sie werden von den Änderungen profitieren. Durch das Einstellen der Richtlinien und der Antragsformulare auf der städtischen Homepage wird eine größere Reichweite und höhere Transparenz sowie eine einheitliche Handhabung erzielt.




Beteiligte Stellen

L/OB
S/OB
Referat WFB
Referat SOS
Referat T
Referat SWU
Referat JB
Referat SI
Amt für Revision



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





- Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets (mit Anlagen 1 - 5)

<Anlagen>


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Anlage 4_Richtlinie_Prüfungsauftragsformular an Fachämter.pdf
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Anlage 3_Richtlinie_Vorlage Budgetüberwachung.pdf
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Anlage 2_Richtlinie_Verwendungsnachweis.pdf
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Anlage 5_Richtlinie_Rückmeldeformular Fachamt.pdf
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Anlage 1_Richtlinie_Antragsformular.pdf
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Anlage 1 zur GRDrs 871_2022_Richtlinien Verwendung Bezirksbudget.pdf