Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 159/2015
Stuttgart,
06/18/2015



Klinikum Stuttgart
Zentraler Neubau am Standort Mitte (ZNB)
- Baubeschluss des 2. Bauabschnitts - Neubau Haus F




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Bezirksbeirat Mitte
Verwaltungsausschuss
Krankenhausausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.06.2015
13.07.2015
15.07.2015
17.07.2015
21.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Dem 2. Bauabschnitt des Zentralen Neubaus (ZNB) am Standort Mitte, Neubau Haus F, mit von der Gesamtkoordination Ernst & Young GmbH, Stuttgart, ermittelten Gesamtkosten auf Grundlage des Ausschreibungsverfahrens in Höhe von 127.082.600 EUR wird zugestimmt. 2. Der Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, den Vergabebeschluss vorzubereiten und die notwendigen Beauftragungen durchzuführen.

3. Der Gesamtaufwand in Höhe von 127.082.600 EUR
ist aus Mitteln des Wirtschaftsplanes des Klinikums Stuttgart

wie folgt zu decken:

bis 2014
EUR
2015
EUR
2016
EUR
2017
EUR
2018
EUR
2019
EUR
Gesamt
EUR
Nachrichtlich
anteilige Planungskosten

5.807.200
8.115.400
47.800.000
47.800.000
15.500.000
1.200.000
127.082.600
Abwasserwärme-
tauscher
860.000
Begründung:


1. Ausgangssituation

Mit Beschluss der GRDrs 410/2012 am 25.07.2012 hat der Gemeinderat die Weiterplanung des Gesamtprojekts Zentraler Neubau bis zum Baubeschluss sowie die Durchführung von Vorabmaßnahmen beauftragt. Der Neubau Strahlentherapie ist inzwischen fertiggestellt und wird bis September 2015 mit den Linearbeschleunigern ausgerüstet. Die derzeit im zum Abriss vorgesehenen Haus 8 untergebrachten Funktionsräume der Urologie werden im Mai 2015 in Haus B bezogen. Weitere in Haus 8 untergebrachte Bereiche werden im Bestand integriert. Damit sind die Voraussetzungen für ein freies Baufeld des Hauses F geschaffen. Der Neubau Haus F wird den neuen Haupteingang des Standorts Mitte erhalten.

Die Verwaltung, vertreten durch den Eigenbetrieb Klinikum, wurde gemäß Beschluss der GRDrs 507/2012 (Projektorganisation u. Vergabemodelle) ermächtigt, eine Vergabe „Planen und Bauen“ zu veranlassen. Durch Beschluss des Gemeinderates sind unter Federführung des Tiefbauamts die Planung und Durchführung der interimistischen Verlegung der Kriegsbergstraße während der Bauphase sowie die Planung der endgültigen Lage und Gestaltung gemäß Bebauungsplan beauftragt. Abbruch- und Baugesuch werden vom Auftragnehmer eingereicht.

Die temporäre Modulklinik auf der Strahlentherapie ist errichtet und seit Mitte Juni 2015 zur Nutzungsaufnahme fertiggestellt.


2. Beschreibung des Neubaus Haus F und Verbindungshalle

Eine ausführliche Beschreibung ist in Anlage 1 enthalten.

Für den Neubau ist eine Nutzfläche von 16.129 m² vorgesehen.

Grundlage des Ausschreibungsverfahrens war zunächst die von Arcass Architekten und den Fachplanern erstellte Entwurfsplanung. Diese bildete als Orientierungsplanung (Basisentwurf) die Grundlage das Ausschreibungsverfahren. In diesem Verfahren zeigte sich im Dialog mit den Bietern, die in ihre Angebotsbearbeitung jeweils eigene Planungsbüros eingebunden hatten, dass zum einen die vorliegende Orientierungsplanung (Basisentwurf) planerische Defizite (z.B. Schwächen in der Planungskoordination, Kostenaussagen) aufweist und zum anderen Optimierungen, wie z.B. des Glasdachs der Eingangshalle, der Fassade, im Innenausbau sowie in der Haustechnik erforderlich bzw. sehr vorteilhaft wären. Im Rahmen der Verhandlungsrunden mit den Bietern konnten nunmehr die bestmöglichen Lösungen abgestimmt werden.

Der Auftragnehmer erstellt das Neubaugebäude und schafft die Voraussetzungen für den Einbau der Großgeräte. Diese werden vom Klinikum Stuttgart umgezogen bzw. separat neu beschafft. Zur Vergabe wird den zuständigen Gremien ein separater Vergabebeschluss vorgelegt werden (GRDrs 160/2015). Der Vergabebeschluss soll im Gemeinderat am 29.07.2015 gefasst werden.


3. Medizinische Nutzung des Hauses F

Im Haus F ist die Unterbringung folgender klinischer Bereiche in den notwendigen Funktionsräumen (u. a. Pflegestationen, Untersuchungs- und Diensträume, Diagnostik- und Interventionsräume (Endoskopie, Linksherzkatheter, Sonografie) vorgesehen (siehe auch Anlage 4):

· Diagnostische und Interventionelle Radiologie,
· Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie,
· Strahlentherapie und Radioonkologie,
· Intensivmedizin,
· Hämatologie und Onkologie mit Stuttgart Cancer Center,
· Herz- und Gefäßkrankheiten,
· Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie,
· neuer Haupteingang für den Standort Mitte zur Erschließung der Gebäude A/B, E und OH/FK von der Kriegsbergstraße her,
· viergeschossige Verbindungshalle als Verbindungselement für die Häuser A/B, E und F sowie in Ebene -2 Anbindung an die Strahlentherapie,
· Technikzentralen und Serviceeinrichtungen.
· Nach Fertigstellung des Hauses F ist die neue Strahlentherapie Bestandteil der Ebenen-Erschließung der gesamten Ebene -2.

4. Ergebnis eines Sondergutachtens zu planerischen und baulichen Alternativen von Haus F und Haus E als Teile des ZNB

Das Sondergutachten hat verschiedene Alternativen zum derzeit geplanten Zentralen Neubau untersucht.

So wurde geprüft, nach Inbetriebnahme der Strahlentherapie, Abschluss der im Bau befindlichen Vorabmaßnahmen, abgeschlossener Integration des Bürgerhospitals am Katharinenhospital und Krankenhaus Bad Cannstatt lediglich dringend notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Damit würden im laufenden Krankenhausbetrieb abschnittsweise lediglich bautechnische Defizite beseitigt, jedoch keine strukturellen Verbesserungen erreicht.



Das Sondergutachten kommt deshalb zum Ergebnis, dass diese Alternative sowohl in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht unwirtschaftlich ist.
Im Weiteren wurde untersucht, welche Potentiale sich bei der weiteren Flächennutzung von Haus F, Haus A/B und Haus E ergeben könnten. Das Sondergutachten kommt insgesamt zum Ergebnis, dass eine Errichtung des Hauses F auf Grundlage der vorliegenden Planung und des Vergabeverfahrens wirtschaftlich sinnvoll ist.


Große Flexibilität für Projektanpassungen sieht der Gutachter beim Neubau des Hauses E. Hier bestehen seiner Auffassung nach erhebliche Einsparpotentiale durch Anpassungen im Raumprogramm, Bettenkapazität, OP-Kapazität etc. Sie werden im weiteren Projektverlauf näher untersucht.



5. Energetisches Datenblatt
Ein energetisches Datenblatt kann nicht beigelegt werden, da die Planungsfortschreibung erst noch mit Beauftragung erfolgt. Grundlagen der funktionalen Ausschreibung sind die Baubeschreibung und Kalkulationshinweise sowie die Einhaltung des Energieerlasses. Die städtische Vorgabe zur Unterschreitung der EnEV 14 um 30 % ist bindend. Diese ist durch die beauftragte Firma im Zuge der weiteren Planung und Ausführung zu erbringen und durch einen Wärmeschutznachweis zu belegen. Die energetischen Aspekte werden im weiteren Planungsprozess mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.


6. Termine
Der Baubeginn erfolgt mit Abriss der Häuser 4 und 8 mit Vorliegen der Abbruchgenehmigung im Oktober 2015 sowie der Baugenehmigung Anfang 2016. Die Fertigstellung und der Bezug des Gebäudes mit Verbindungshalle sind im 4. Quartal 2018 geplant.


Finanzielle Auswirkungen

Der Neubau wurde vom Sozialministerium als förderfähig anerkannt. Der Teilförderantrag Haus F wurde am 11.12.2014 eingereicht.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Projekt nachhaltig. In der Sitzung des Landeskrankenhausausschusses am 26.03.2015 erfolgte die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2015.

Zur Umsetzung des Strukturellen Rahmenplans am Standort Mitte wurden für das Teilprojekt Zentraler Neubau (ZNB) im Wirtschaftsplan 2014/2015 bereits Investitionsmittel eingestellt (Abschnitt D, Vermögensplan Ziffer 1.17).
Die Gesamtkosten des Projekts ZNB sind dort mit 347,3 Mio. Euro geplant. Die Aktualisierung dieses Betrags erfolgt im Zuge der Fortschreibung zum Wirtschaftsplan 2016/2017 und der mehrjährigen Finanzplanung des Klinikums.




Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Vermögensplan:

Einzelförderung § 12 LKHG
63.541.300 Euro
Kreditaufnahme
63.541.300 Euro
Gesamt:
127.082.600 Euro

Die Finanzierung des Eigenanteils ab Eintritt der Effizienzrendite erfolgt auf der Grundlage der GRDrs 1302/2005 und der GRDrs. 559/2012.

Die jährliche Effizienzrendite nach Fertigstellung von Haus F von rd. 11 Mio. € ist zur Finanzierung des Eigenanteils ausreichend.

Die Finanzierung des Abwasserwärmetauschers in Höhe von 860.000 Euro erfolgt über eine Einzelförderung im Klimaschutz-Plus-Programm oder das stadtinterne Contracting des Amtes für Umweltschutz.

Die Personalvertretung wurde beteiligt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Erläuterungsbericht
Anlage 2 Raumprogramm
Anlage 3 Lagepläne
Anlage 4 Nutzungsübersicht
Anlage 5 Grundrisse





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15-03-04 Anlage 1 zu GRDrs 159_2015 Baubeschluss Haus.pdf15-03-04 Anlage 1 zu GRDrs 159_2015 Baubeschluss Haus.pdf15-03-27 Anlage 2 zu GRDrs 159_2015 Haus F Raumprogramm endg.pdf15-03-27 Anlage 2 zu GRDrs 159_2015 Haus F Raumprogramm endg.pdf15-03-27 Anlage 3a zu GRDrs 159_2015 Haus F Lageplan mit Auskragung.pdf15-03-27 Anlage 3a zu GRDrs 159_2015 Haus F Lageplan mit Auskragung.pdf15-03-27 Anlage 3b zu GRDrs 159_2015 Haus F Lageplan mit MK.pdf15-03-27 Anlage 3b zu GRDrs 159_2015 Haus F Lageplan mit MK.pdf15-03-27 Anlage 4 zu GRDrs. 159_2015 - Nutzungsübersichten.pdf15-03-27 Anlage 4 zu GRDrs. 159_2015 - Nutzungsübersichten.pdf
Anlage 5 - komplett - zu GRDrs. 159_2015-Grundrisse.pdfAnlage 5 - komplett - zu GRDrs. 159_2015-Grundrisse.pdf