Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 175/2014
Stuttgart,
04/15/2014



Altlastensanierung auf dem ehemaligen Schoch Areal in S-Feuerbach
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.05.2014
07.05.2014
08.05.2014



Beschlußantrag:

1. Der Altlastensanierung auf dem ehemaligen Schoch Areal, wie im mündlichen Bericht vom 17. Juli 2012, Niederschrifts-Nr. 288 dargestellt, dem dafür notwendigen Analyseaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 19.445.000 EUR wird zugestimmt.

2. Der Vergabe der Honorarleistungen für die Planung und Bauüberwachung der Altlastensanierung an das Ingenieurbüro ARCADIS Deutschland GmbH, Stuttgart mit einem Aufwand in Höhe von 969.931 EUR wird zugestimmt. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot vom 29. Januar 2014 des Ingenieurbüros ARCADIS Deutschland GmbH.

3. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 11.667.000 EUR (60 v. H.) aus dem Altlastenfond des Landes Baden-Württemberg erwartet. Der Förderbetrag wird zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme herangezogen. 4.1 Der Gesamtaufwand von 19.445.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt:

Jahr 2014
500.000 EUR
Jahr 2015
1.500.000 EUR
Jahr 2016
9.700.000 EUR
Jahr 2017
6.600.000 EUR
Jahr 2018
1.145.000 EUR
4.2 Die Zuweisung in Höhe von 11.667.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr.31400 wie folgt vereinnahmt:

Jahr 20140 EUR
Jahr 20151.348.680 EUR
Jahr 20165.698.500 EUR
Jahr 20173.962.700 EUR
Jahr 2018657.120 EUR
4.3 Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand in Höhe von 7.778.000 EUR. Diese Kosten werden über die Rückstellung für Altlastensanierung gedeckt.


Begründung:


Auf dem Schoch Areal liegen beträchtliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) und Chrom/Chromat vor. Das Grundwasser ist erheblich verunreinigt. Der Abstrom wird deshalb schon heute mittels einer Grundwasserreinigungsanlage gesichert. Eine nachhaltige Verminderung des Schadstoffpotentials wird allerdings durch die Grundwasserreinigung nicht erzielt. Deshalb muss die Schadstoffquelle, nach vollständigem Rückbau aller Gebäude (wird durch das Amt 61 durchgeführt), durch einen Bodenaustausch, z. T. bis in 12 m Tiefe entfernt werden.

Die Bewertungskommission, bestehend aus Regierungspräsidium Stuttgart, LUBW und Amt für Umweltschutz hat die Sanierung der insgesamt 16 Schadensbereiche durch Bodenaustausch auf dem Gelände sowie die hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms und ein begleitendes Grundwassermonitoring beschlossen. Das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart führt die Altlastensanierung gemäß den Vorgaben des Amtes für Umweltschutz durch.

Die Maßnahme wird mit Hilfe eines externen Ingenieurbüros abgewickelt. Aufgrund der Höhe der Vergabesumme erfolgte die Auswahl des Ingenieurbüros für die Planung und Bauüberwachung der Sanierungsmaßnahme über ein zweistufiges europaweites VOF-Verfahren. In der ersten Stufe bewarben sich 13 Ingenieurbüros bzw. Bietergemeinschaften. Ausländische Anbieter waren nicht vertreten.

Für die Präsentation (Stufe 2) innerhalb des Vergabeverfahrens wurden insgesamt fünf Büros bzw. Bürogemeinschaften eingeladen. Anhand der zuvor festgelegten Auswahlkriterien „Projektabwicklung allgemein“, „Verfügbarkeit“, „Kostenverfolgung“, „Terminplanung“, „Qualitätssicherung“ sowie „Honorar“ erwies sich das Ingenieurbüro ARCADIS Deutschland GmbH, Stuttgart als geeignetster Vertragspartner.





Es wird daher vorgeschlagen, das Büro ARCADIS Deutschland GmbH, Stuttgart mit der Planung und Bauüberwachung der Altlastensanierung zu beauftragen.

Die Maßnahme ist grundsätzlich nach den Förderrichtlinien Altlasten förderfähig. Ein Antrag auf die Gewährung einer Förderung wurde im November 2013 gestellt. Die Förderung erfolgt voraussichtlich in Höhe von 60%. Mit dem Bescheid wird im Herbst 2014 gerechnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist darüber informiert, dass aus zeitlichen Gründen mit der Maßnahme schon vor Förderbescheid begonnen werden muss und erkannte den Förderantrag als allgemeine Baubeginnsanzeige an.


Finanzielle Auswirkungen

Der geschätzte Aufwand für die Altlastensanierung auf dem Gelände des ehem. Schoch Areals beträgt einschließlich Mehrwertsteuer 19.445.000 EUR. Die Maßnahme ist grundsätzlich nach den Förderrichtlinien Altlasten zu 60% förderfähig. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand in Höhe von 7.778.000 EUR.

Die Zuweisung in Höhe von 11.667.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 vereinnahmt. Die eingehenden Förderbeträge werden der Rückstellung für Altlastensanierung zugeführt.

Der Aufwand in Höhe von 7.778.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 durch Entnahme aus der Altlastensanierungsrückstellung gedeckt. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe der tatsächlich gebuchten Aufwendungen berücksichtigt.

KontierungAufwandZuweisung Land
PS-Nr. 4.665611.800.002.02.054.665611.800.002.02.05
Auftrag SAP:66A968006966E9680005
Kostenstelle:6608614166086141
Sachkonto:4291020031410000
ISAS-Nr.24302430
Projekt-Nr. U130831X0040
Beteiligte Stellen

Referat StU, Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenschätzung




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Anlage 1 zur GRDrs 175_2014 Kostenschätzung.pdfAnlage 1 zur GRDrs 175_2014 Kostenschätzung.pdf