Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 638/2022
Stuttgart,
11/17/2022



Ausschreibung der Zubereitung und Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen an diversen Stuttgarter Schulen sowie eines Frühstücksangebots an einer Pilot-Ganztagsgrundschule mit Sozialraumbezug



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen und die damit verbundenen Serviceleistungen an diversen Stuttgarter Schulen sowie zusätzlich ein kostenfreies Frühstücksangebot an einer Ganztagsgrundschule mit So-zialraumbezug für maximal vier Schuljahre ab Schuljahr 2023/24 neu auszuschreiben. 2. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insgesamt 33,19 Millionen Euro brutto (Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen und 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.



Begründung:


Die bestehenden Verträge über die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen inklusive aller hierfür erforderlichen Serviceleistungen wie Aufbereitung, Ausgabe und Abrechnung des Essensentgelts mit den Sorgeberechtigten müssen in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben werden. Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften und der Raumsituation an der jeweiligen Schule (Interimslösung oder fertig errichtete Mensa) werden die Verträge mit den entsprechenden Dienstleistern (Caterern) für in der Regel ein Jahr bis vier Jahre befristet geschlossen, teilweise mit der Möglichkeit der ein-, zwei- oder dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Städtischer Standard ist die Verpflegungsart „Cook&Chill“ oder „Cook&Freeze“, die jedoch grundsätzlich nur in fertig errichteten Mensen umsetzbar ist. Bei Interimslösungen (Schülerhäuser und Essenversorgungen vor und während der Bauphase) kommt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur eine Warmanlieferung in Frage.

Grundschulen:
Jede Ganztagsgrundschule und jedes Schülerhaus in Stuttgart bietet ein warmes Mittagessen an. Für die Mittagessensversorgung an Ganztagsgrundschulen ist die Stadt Stuttgart als Schulträgerin mittels Landeserlass verpflichtet. Mit der Mittagessenorganisation in Schülerhäusern wurde das Schulverwaltungsamt vom Gemeinderat beauftragt.

Die Mittagessensversorgung sowie alle dazugehörigen Serviceleistungen an Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen werden nach erfolgreicher Durchführung einer Ausschreibung an einen Caterer vergeben. In der Regel handelt es sich hierbei aufgrund der Höhe des Auftragswertes um eine EU-weite Ausschreibung.

Die Stadt legt Wert darauf, dass Lebensmittel aus ökologischer und regionaler Erzeugung eingesetzt werden, saisonalen Produkten der Vorzug eingeräumt und auf Einweg- und Umverpackungen weitestgehend verzichtet wird. Bei wenigen laufenden Alt-Verträgen wurde noch ein Bio-Anteil von mindestens 5 % gemessen am monetären Wareneinsatz vereinbart. Seit der Ausschreibungsrunde im Herbst 2018 wurde die vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung des Bio-Anteils auf 25 % umgesetzt. Seit der im Herbst 2021 erfolgten Ausschreibung beträgt der Bio-Anteil 50 % - gemäß des zum Doppelhaushalt 2020/21 gefassten Beschlusses.

Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern einen abwechslungsreichen, ernährungsphysiologisch optimalen Speiseplan mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zu bieten.

Das gesamte Ausschreibungsverfahren unterliegt im Rahmen eines Qualitätsmanagements einem stetigen Optimierungsprozess. Mit jeder Ausschreibungsrunde werden Punkte ergänzt, geändert, Zuschlagskriterien erweitert und zusätzliche Anforderungen aufgenommen, so dass ein möglichst optimales Gesamtergebnis zur Zufriedenheit einer größtmöglichen Anzahl von Kindern im Bereich der Mittagessensversorgung an Schulen erreicht werden kann.

Bei der Auswahl des Caterers werden pädagogische Fachkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und an den meisten Standorten auch Schülerinnen und Schüler in Form einer Probeverkostung beteiligt. Das Probeessen wird von der Stadt organisiert und findet in Form einer Blindverkostung mit einer vorgegebenen Menülinie statt, die von allen zugelassenen Bietern zubereitet wird.

Die Angebote werden mit Hilfe der einfachen Richtwertmethode (UFAB VI) bewertet (Z=L/P). Wobei L für die erreichten Leistungs-Punkte aus der Blindverkostung, P für den angebotenen Brutto-Preis in Euro steht. Gemäß Bewertungsbogen können bei der Leistungsbewertung (=Probeverkostung) maximal 45 Punkte erreicht werden. Die jeweils ermittelten Punkte (Preis und Leistung) werden gemäß der oben angegebenen Formel ins Verhältnis gesetzt; das Angebot mit dem höchsten Quotienten stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. In den vergangenen Ausschreibungsrunden im Winter 2020/21 und Winter 2021/22 musste aufgrund der Coronapandemie und den damit verbundenen Vorgaben (Schulschließungen, Kontaktreduzierung) erstmalig auf das Wertungskriterium der Probeverkostung verzichtet werden. Dies führte dazu, dass ein Großteil der Zuschläge im Verpflegungssystem „Cook&Chill/ Cook&Freeze“ an einen Caterer gingen, der aufgrund seiner Betriebsgröße sehr niedrige Angebotspreise generieren kann. Um dies künftig zu vermeiden und wieder eine größere Diversität bei den Schulcaterern zu erhalten und nicht zuletzt, um die Partizipationsmöglichkeit und Akzeptanz der Schulgemeinde bei der Vergabe des Mittagessens wieder zu gewährleisten, soll bei den anstehenden Ausschreibungen die Probeverkostung zumindest an den „Cook&Chill/Cook&Freeze“-Schulen wieder in die Wertung miteinfließen.

Derzeit ist die Stadt Stuttgart als Schulträgerin für die Organisation des Mittagessens an 45 Ganztagsgrundschulen und 12 Schülerhäusern verantwortlich.

Kostenfreies Frühstücksangebot für Ganztagsgrundschulkinder an drei Pilotstandorten
Wie vom Gemeinderat im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen beschlossen und im Doppelhaushalt 2022/23 berücksichtigt, sollte an drei Ganztagsgrundschulen mit sogenanntem Sozialraumbezug ein kostenfreies Frühstück für alle Schülerinnen und Schüler, die den Ganztag besuchen, angeboten werden. Die Zubereitung und Ausgabe des Frühstücks soll durch den für die Mittagessensversorgung zuständigen Caterer in der ersten großen Pause an allen Schultagen erfolgen. Die drei bzw. vier die Kriterien erfüllenden Schulen wurden vom Schulverwaltungsamt über die Aufnahme des Frühstücksangebotes in die Leistungsbeschreibung bzw. in die Ausschreibungsunterlagen informiert.

Drei Schulen meldeten dem Schulverwaltungsamt zurück, dass es derzeit weder personell und organisatorisch noch zeitlich möglich sei, ein Frühstück an der Schule anzubieten. Alle drei Schulen teilten mit, dass der überwiegende Anteil ihrer Schülerinnen und Schüler entweder zu Hause frühstücke oder ein Pausenvesper mit in die Schule bringe und sahen daher keinen Bedarf bzw. eine Schule - eine Ganztagsschule in Wahlform – sah eine Ungleichbehandlung von Halbtagsschülerinnen und –schülern gegenüber den Ganztagskindern und befürchtete damit verbunden Unmut bei den „Halbtagseltern“.

Lediglich eine, die vierte der in Frage kommenden Schulen, meldete dem Schulverwaltungsamt keine Bedenken und das Frühstücksangebot wird als Pilot in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen. Anhand dieses Pilots wird die Verwaltung praktische Erfahrungen sammeln, die in die Ausschreibungsrunde im Herbst 2023/Winter 2024 für weitere Schulen mit einfließen.

Weiterführende Schulen:
Die Stadt Stuttgart als Schulträgerin ist verpflichtet, den Mittagessensbetrieb für offiziell genehmigte Ganztagsschulen im Sekundarbereich zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen der Speisenversorgung und Qualitätskriterien entsprechen hier im Wesentlichen den Standards an den Grundschulen. Diese Schulen können allerdings selbst entscheiden, ob sie über die Stadt einen Catererservice beauftragen möchten ober ob sie die Mittagessensorganisation selbst durchführen wollen. Hierbei gibt es einige Schulen, die z. B. aus traditionellen, sozialen oder kulinarischen Gründen dies über ihre Fördervereine bzw. Kocheltern organisieren.

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat sich darüber hinaus entschieden, auch das ehrenamtliche Engagement von weiteren weiterführenden Schulen, die keine anerkannten Ganztagsschulen im Sinne des Landes sind, finanziell zu unterstützen. Auch hier möchte es die Stadt Stuttgart den Schülerinnen und Schülern, die einen langen Unterrichtstag haben, ermöglichen, eine qualitativ hochwertige, warme Mahlzeit an der Schule wahrzunehmen. Die Organisation obliegt hierbei den Schulen bzw. Fördervereinen.

Von den insgesamt 55 Standorten der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Stuttgart wird an 21 Standorten ein Mittagessen über einen Caterer angeboten. An weiteren 17 Standorten wird aktuell das ehrenamtliche Engagement zur Bereitstellung eines warmen Mittagessens durch die Stadt Stuttgart finanziell unterstützt.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren:
Von den insgesamt 19 Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Stuttgart wird aktuell an acht Standorten ein Ganztagsbetrieb mit Mittagessen über den bereits erwähnten Catererservice der Stadt Stuttgart angeboten. Hier besteht die Besonderheit, dass in hohem Maße auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen wird. Beispielsweise ist die Bereitstellung von geeignetem Essen für Allergiker, Diabetiker, Kinder und Jugendliche mit Schluckbeeinträchtigungen in Form von pürierter Kost etc. hier eine Selbstverständlichkeit. An diesem Angebot partizipieren auch die an den SBBZ mit angegliederten Schulkindergärten.

Ausschreibung Herbst 2022/Winter 2023

Im Herbst 2022/Winter 2023 muss die Mittagessensversorgung für insgesamt 30 Schulen neu ausgeschrieben werden. Zwei dieser Schulen können nicht in die beiden großen Gesamtausschreibungen im Herbst 2022 aufgenommen werden, da die räumlichen Gegebenheiten und die Verpflegungsart noch nicht abschließend feststehen bzw. geklärt sind. Diese zwei Schulstandorte sind in die Kalkulation mitaufgenommen, werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Januar 2023) separat ausgeschrieben.

Umsetzung der Kinderrechte

In der Leistungsbeschreibung werden folgende Kinderrechte berücksichtigt:
Art. 3 Garantie des Kindeswohls
Art. 24 Gesundheitsvorsorge
Art. 12 Berücksichtigung des Kinderwillens / Beteiligungsrecht / Mitspracherecht
Art. 28+29 Umfassender Bildungsbegriff: u.a. Führen eines gesunden Lebensstils
Insbesondere Artikel 12 findet im Rahmen der Probeverkostungen Anwendung.
Des Weiteren werden an den SBBZen die besonderen individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße berücksichtigt.

Nicht immer sind die Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Kinder mit den lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben und Bestimmungen leicht vereinbar. So finden bspw. die Selbstbediensalattheken bei den Kindern eine sehr große Akzeptanz und erhöhen die Zufriedenheit beim Mittagessen enorm, sind jedoch aus hygienerechtlichen Gesichtspunkten nicht ganz unbedenklich. Hier muss in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung individuell eine gute Lösung gefunden werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Vergabe wurden auf insgesamt 33,19 Millionen Euro brutto veranschlagt, davon 9,40 Millionen Euro brutto für Verpflegung in Form einer Warmanlieferung in Interimsmensen und 23,79 Millionen Euro brutto für Verpflegung im Verfahren Cook&Chill/ Cook&Freeze inklusive des Frühstücksangebots an einem Standort.

Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen und 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Aufteilung nach Haushaltsjahren:
HH-Jahr
netto
brutto
2023
2.905.104 €
3.457.188 €
2024
6.972.250 €
8.297.250 €
2025
6.972.250 €
8.297.250 €
2026
6.972.250 €
8.297.250 €
2027
4.067.146 €
4.840.063 €
gesamt
27.889.000 €
33.189.000 €



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenschätzung

<Anlagen>



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Checkliste Kinderrechte 638_2022.docx
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Leitvermerk 638_2022.xlsx