1.1 Das städtische Willkommenszentrum wird der Abteilung Integration im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters (S/OB) zugeordnet. Die Abteilung Integration wird deshalb ermächtigt, vom 1. September 2014 bis 31. Dezember 2016 kostenneutral aus Drittmitteln und ohne Blockierung von Planstellen Mitarbeiter des Willkommenszentrums im Umfang von 1,5 Stellen zu beschäftigen, die Leitungsstelle in der Entgeltgruppe 13 TVöD, die 0,5 Mitarbeiter-Stelle in der Entgeltgruppe 11 TVöD. Über die Organisation und die personelle Ausstattung des Willkommenszentrums ab 2017 wird auf der Grundlage eines Evaluationsberichts zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden. 1.2 Der Anmietung der Räume für das Willkommenszentrum (207 m²), das Welthaus (260 m²) und den Weltladen (106 m²) durch die Landeshauptstadt, vertreten durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen, vom ifa (Institut für Auslandsbeziehungen), zum 1. September 2014 mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren in Verbindung mit einem einseitigen Kündigungsrecht der Stadt wird zugestimmt.
· Durch die Mitbenutzung des Gruppenraums vom Welthaus Stuttgart e.V. für Gruppenveranstaltungen von WZS und WCRS ist kein eigener Veranstaltungsraum erforderlich, sodass sich auch hier die Mietkosten reduzieren. Darüber hinaus ergeben sich inhaltliche Synergie-Effekte mit dem Welthaus als einem Kooperationspartner der Zivilgesellschaft. Alle Mischnutzungen werden durch interne Kooperationsverträge geregelt. Das Alte Waisenhaus am Charlottenplatz ist als ein markantes internationales und interkulturelles Haus mit den verschiedenen Nutzern unter einem Dach (ifa, Deutsch-Amerikanisches Zentrum / James-F.-Byrnes-Institut Stuttgart e.V. und künftig Engagement Global, Welthaus Stuttgart e.V., Weltladen, Willkommenszentren u.a.) ein optimaler Standort. Es ergeben sich zahlreiche Querverbindungen der Stuttgarter Aktivitäten in der Welt und der „Welt in Stuttgart“. Allerdings ist die notwendige Erstausstattung mit zusätzlichen Mehrkosten für das WZS und das WCRS verbunden. Auf der anderen Seite reduzieren sich durch die Mischnutzung mit dem WCRS die laufenden Betriebskosten der LHS. Konzeption zum Willkommenszentrum (WZS) WZS und WCRS sollen aus der Sicht der Neubürger als eine gemeinsame Servicestelle wahrgenommen werden, sodass die Aufgabenteilung nach Zielgruppen (Neubürger in Stuttgart/in den Nachbarkreisen, internationale Fachkräfte/alle Neuankömmlinge) intern erfolgt. Im Außenbild gibt es ein gemeinsames Welcome Center Stadt & Region Stuttgart. Das WCRS beteiligt sich als Untermieter der LHS Stuttgart zu 50 % an den Sachkosten, die für Aufbau und Betrieb der beiden Willkommenszentren anfallen. Persönliche Erstberatung während der Öffnungszeiten erfolgt gemeinsam durch die Mitarbeiter von WZS und WCRS. Geplant sind halbtägige Öffnungszeiten an Wochentagen, tlw. auch am späten Nachmittag für Berufstätige (bspw. donnerstags). Die persönliche Erstberatung soll in der Regel wie in Bürgerbüros eine Kurzberatung sein, mit Verweis an die jeweils zuständigen Fachdienste (bei Bedarf gleich mit Terminvereinbarung in diesen Diensten), wenn eine ausführlichere Beratung erforderlich ist. Kurzberatung bedeutet etwa 5-10 Minuten pro Beratungskontakt. Parallel dazu und auch außerhalb der Öffnungszeiten gibt es Beratungsangebote per Telefon und per Email. Hier kann je nach Zielgruppe und Thema eine gezielte Zuordnung der Ratsuchenden zu den Mitarbeitern vom WZS oder WCRS erfolgen. Geplant sind ferner persönliche Sprechstunden während der Öffnungszeiten durch Kooperationspartner, insbesondere durch die Migrationsdienste der freien Träger, die derzeit arbeitsteilig die Erstberatungsstelle für Neuzuwanderer in Bezug auf die Deutsch- und Integrationskurse in Räumen des Sozialamts in der Eberhardstr. 33 betreiben. Neben der Einzelfallberatung sind verschiedene Gruppenveranstaltungen und weitere Serviceangebote vorgesehen, die überwiegend abends stattfinden sollen: