Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 321/2014
Stuttgart,
05/16/2014



Willkommenszentrum und Welthaus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Mitte
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.05.2014
02.06.2014
04.06.2014



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung und dem laufenden Betrieb des Willkommenszentrums (vgl. Kostenübersicht in Anlage 1) wird mit folgenden Vorgaben zugestimmt:

1.1 Das städtische Willkommenszentrum wird der Abteilung Integration im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters (S/OB) zugeordnet. Die Abteilung Integration wird deshalb ermächtigt, vom 1. September 2014 bis 31. Dezember 2016 kostenneutral aus Drittmitteln und ohne Blockierung von Planstellen Mitarbeiter des Willkommenszentrums im Umfang von 1,5 Stellen zu beschäftigen, die Leitungsstelle in der Entgeltgruppe 13 TVöD, die 0,5 Mitarbeiter-Stelle in der Entgeltgruppe 11 TVöD. Über die Organisation und die personelle Ausstattung des Willkommenszentrums ab 2017 wird auf der Grundlage eines Evaluationsberichts zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden.

1.2 Der Anmietung der Räume für das Willkommenszentrum (207 m²), das Welthaus (260 m²) und den Weltladen (106 m²) durch die Landeshauptstadt, vertreten durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen, vom ifa (Institut für Auslandsbeziehungen), zum 1. September 2014 mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren in Verbindung mit einem einseitigen Kündigungsrecht der Stadt wird zugestimmt.

1.3 Die Stadt beteiligt sich an den baulichen Herstellungskosten von 649.300 EUR für alle Bereiche mit einmalig 509.300 EUR, die Vermieterin mit 140.000 EUR.
1.4 Für die bewegliche Einrichtung des städtischen Willkommenszentrums wie Büromöbel, Schränke, PC-Arbeitsplatz etc. fallen einmalige Beschaffungskosten in Höhe von rund 30.000 EUR an.


2. Die Kosten für die unter Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind im Haushaltsplan gedeckt, siehe Abschnitt finanzielle Auswirkungen.


3. Von den Konzeptionen für das Willkommenszentrum und für das Welthaus wird Kenntnis genommen.


4. Von den laufenden Kosten für den Betrieb des städtischen Willkommenszentrums von jährlich 50.000 EUR entsprechend Anlage 1 wird Kenntnis genommen.


5. Der Verein Welthaus Stuttgart e.V. erhält für 2014 und 2015 einen Zuschuss von jährlich 100.000 EUR. Dem Zuschuss liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zugrunde.


Begründung:


Mit der GRDrs 817/2013 wurde die Einrichtung eines Willkommenszentrums für Neubürger in Stuttgart (WZS) beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/15 wurden 50.000 EUR jährlich für die räumliche Infrastruktur des WZS bereit gestellt sowie 100.000 EUR jährlich als Zuschuss für den Verein Welthaus (GRDrs 1226/2013, 1. Ergänzung).

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg ermöglichte mit Förderung aus ESF-Mitteln im Herbst 2013 landesweit die Einrichtung von zehn regionalen Welcome Centern für internationale Fachkräfte ab 2014, darunter auch eines für die Region Stuttgart. Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) ist im Auftrag der Fachkräfteallianz Region Stuttgart Träger des Welcome Center der Region Stuttgart (WCRS). Für das WCRS werden in 2014 insgesamt 3,5 Personen eingestellt, davon 2 für Vorbereitungs- und Koordinierungsaufgaben ab Januar sowie 1,5 für die persönliche Erstberatung ab Juli.

Nach internen Abstimmungsgesprächen zwischen LHS und WRS wurde vereinbart, dass das WZS und das WCRS gemeinsam unter einem Dach betrieben werden sollen.


Daraus ergeben sich mehrere Synergie-Effekte für alle Beteiligten:

· Neubürger in Stuttgart sowie internationale Fachkräfte aus Stuttgart und der Region haben eine zentrale Anlaufstelle in der Stadt, sodass Parallelstrukturen vermieden werden.

· Das WCRS bringt wie das WZS 1,5 Stellen in die direkte Erstberatung vor Ort ein, sodass insgesamt drei Stellen für den Präsenzbetrieb zur Verfügung stehen.

· Durch die enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteuren der Region unter einem Dach werden die Zugänge der Stuttgarter Neubürger sowie der internationalen Studierenden zum regionalen Arbeitsmarkt verbessert.

· Die gemeinsame Nutzung der Räume reduziert die laufenden Mietkosten für die LHS und die WRS.

· Durch die Mitbenutzung des Gruppenraums vom Welthaus Stuttgart e.V. für Gruppenveranstaltungen von WZS und WCRS ist kein eigener Veranstaltungsraum erforderlich, sodass sich auch hier die Mietkosten reduzieren. Darüber hinaus ergeben sich inhaltliche Synergie-Effekte mit dem Welthaus als einem Kooperationspartner der Zivilgesellschaft. Alle Mischnutzungen werden durch interne Kooperationsverträge geregelt.

Das Alte Waisenhaus am Charlottenplatz ist als ein markantes internationales und interkulturelles Haus mit den verschiedenen Nutzern unter einem Dach (ifa, Deutsch-Amerikanisches Zentrum / James-F.-Byrnes-Institut Stuttgart e.V. und künftig Engagement Global, Welthaus Stuttgart e.V., Weltladen, Willkommenszentren u.a.) ein optimaler Standort. Es ergeben sich zahlreiche Querverbindungen der Stuttgarter Aktivitäten in der Welt und der „Welt in Stuttgart“. Allerdings ist die notwendige Erstausstattung mit zusätzlichen Mehrkosten für das WZS und das WCRS verbunden. Auf der anderen Seite reduzieren sich durch die Mischnutzung mit dem WCRS die laufenden Betriebskosten der LHS.


Konzeption zum Willkommenszentrum (WZS)

WZS und WCRS sollen aus der Sicht der Neubürger als eine gemeinsame Servicestelle wahrgenommen werden, sodass die Aufgabenteilung nach Zielgruppen (Neubürger in Stuttgart/in den Nachbarkreisen, internationale Fachkräfte/alle Neuankömmlinge) intern erfolgt. Im Außenbild gibt es ein gemeinsames Welcome Center Stadt & Region Stuttgart. Das WCRS beteiligt sich als Untermieter der LHS Stuttgart zu 50 % an den Sachkosten, die für Aufbau und Betrieb der beiden Willkommenszentren anfallen.

Persönliche Erstberatung während der Öffnungszeiten erfolgt gemeinsam durch die Mitarbeiter von WZS und WCRS. Geplant sind halbtägige Öffnungszeiten an Wochentagen, tlw. auch am späten Nachmittag für Berufstätige (bspw. donnerstags).


Die persönliche Erstberatung soll in der Regel wie in Bürgerbüros eine Kurzberatung sein, mit Verweis an die jeweils zuständigen Fachdienste (bei Bedarf gleich mit Terminvereinbarung in diesen Diensten), wenn eine ausführlichere Beratung erforderlich ist. Kurzberatung bedeutet etwa 5-10 Minuten pro Beratungskontakt.

Parallel dazu und auch außerhalb der Öffnungszeiten gibt es Beratungsangebote per Telefon und per Email. Hier kann je nach Zielgruppe und Thema eine gezielte Zuordnung der Ratsuchenden zu den Mitarbeitern vom WZS oder WCRS erfolgen.

Geplant sind ferner persönliche Sprechstunden während der Öffnungszeiten durch Kooperationspartner, insbesondere durch die Migrationsdienste der freien Träger, die derzeit arbeitsteilig die Erstberatungsstelle für Neuzuwanderer in Bezug auf die Deutsch- und Integrationskurse in Räumen des Sozialamts in der Eberhardstr. 33 betreiben.

Neben der Einzelfallberatung sind verschiedene Gruppenveranstaltungen und weitere Serviceangebote vorgesehen, die überwiegend abends stattfinden sollen:

· Stammtische für Neubürger („Welcome Club“)

· Thematische Veranstaltungen vom WZS und WCRS zum Leben und Arbeiten in Stuttgart und der Region in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und mit Vereinen und Verbänden der Zivilgesellschaft.

· Thematische Dialogforen und weitere Angebote verschiedener Veranstalter (Welthaus, Engagement Global, Migrantenorganisationen, Sport- und Kulturvereine, Bildungseinrichtungen, Flüchtlingsinitiativen, etc.), die sich auch gezielt an Neubürger und ihre Familien richten.

· Schulungen von Freiwilligen als Brückenbauer bzw. Integrationslotsen der Neubürger in die Stadtgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur, der vhs und weiteren Beteiligten. Die freiwilligen Integrationslotsen unterstützen Neubürger z.B. bei Behördengängen oder bei der Wohnungssuche. Andere bieten Stadt(teil-)führungen an, ermöglichen als Kulturpaten die Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt, insbesondere für benachteiligte Neuankömmlinge wie Asylsuchende und deren Kinder.

Die genannten Gruppenaktivitäten sollen überwiegend im Begegnungs- und Veranstaltungsraum vom Welthaus im EG stattfinden (WeltRaum – siehe unten). Dieser Treffpunkt kann für Gruppenveranstaltungen für ca. 40 Personen genutzt werden. Ein zweiter Veranstaltungsraum mit ähnlichen Kapazitäten ist im 1. OG vorhanden, der tagsüber für entwicklungspolitische Bildungsarbeit mit Schulklassen genutzt werden soll (Globales Klassenzimmer). Die Mischnutzungen von Räumen werden durch interne Kooperationsverträge geregelt.






Durch die gemeinsame Nutzung der Gruppenräume ergeben sich vielfältige inhaltliche Synergie-Effekte: Verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen, die bisher teilweise nur wenig Verbindungen untereinander haben, engagieren sich gemeinsam für eine gelingende Beheimatung und Teilhabe der Neubürger (Motto: Ankommen. Bleiben. Mitmachen). Dadurch entstehen neue Gemeinschaftsbildungsprozesse, auch unter den verschiedenen Vereinen und Verbänden, die sich trotz unterschiedlicher Angebotsschwerpunkte als eine gesamtstädtische Verantwortungsgemeinschaft verstehen, wenn es darum geht, Stuttgart als eine weltoffene und solidarische Stadtgesellschaft zu stärken, in der alle Neuankömmlinge willkommen sind.

Das Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen ist ein innovativer Ansatz, der in dieser Form bundesweit Modellcharakter hat. Die Abteilung Integration (S-IP) wird in der Pilotphase diese Kooperationsstrukturen aufbauen und begleiten.

Da der Umbau und die Ausstattung der Räume im EG voraussichtlich erst nach der Sommerpause abgeschlossen sein werden, startet ein eingeschränkter Neubürgerservice des WCRS ab Juli im Büroraum im 1. OG. Der Vollbetrieb beider Willkommenszentren in EG-Räumen soll mit einer offiziellen Einweihung im Herbst 2014 beginnen. Bis dahin werden die Berater von WZS und WCRS gemeinsam eingearbeitet und auch bei den wichtigsten Kooperationspartnern hospitieren. Die Erstberatung zu allen Fragen rund ums Leben und Arbeiten erfordert ein umfangreiches Wissen und den Aufbau von persönlichen Kooperationskontakten mit Ansprechpartnern in zahlreichen Fachdiensten. Weitere Anforderungsprofile an die Mitarbeiter von WZS und WCRS sind interkulturelle Beratungskompetenz und Mehrsprachigkeit. Neben Deutsch und Englisch sind weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil. Diese Kriterien werden bei der Personalauswahl besonders berücksichtigt.

Der Betrieb des städtischen Willkommenszentrums verursacht laufende Kosten von jährlich 50.000 EUR. Die Mittel sind im Teilergebnishaushalt 810 (Bürgermeisteramt) veranschlagt. Über die Organisation und die personelle Ausstattung des Willkommenszentrums ab 2017 wird auf der Grundlage eines Evaluationsberichts zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden.


Konzeption zum Welthaus

Seit 2013 ist Stuttgart die 200. Fairtrade-Stadt in Deutschland und damit dem Ziel einer gerechten Eine-Welt in besonderer Weise verpflichtet. Sie stellt sich ihrer Verantwortung für globale Gerechtigkeit und unterstützt den Fairtrade-Gedanken mit verschiedenen Maßnahmen aktiv. So werden seit dem Jahr 2005 nur noch Produkte und Dienstleistungen beschafft, deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der Kinderarbeit einsetzen und die die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten. Auch wird die Palette der regional, ökologisch und fair produzierten und gehandelten Waren bei der Beschaffung der Stadt Stuttgart stetig erweitert.




Das Vorhaben, ein Welthaus für die Stadt Stuttgart einzurichten, in dem in zivilgesellschaftlicher Selbstverwaltung unter dem Dach des neu gegründeten Welthaus e.V. mehrere „Eine Welt“- und Migrantengruppen sowie verschiedene Netzwerke und Initiativen vertreten sind, ist daher nur ein weiterer konsequenter Schritt auf diesem Weg.

Zwischen dem im gleichen Gebäude untergebrachten Willkommenszentrum von Stadt und Region und dem Welthaus bestehen spannende Synergie- und Vernetzungsmöglichkeiten. Die Kooperation zwischen dem Welthaus und den Willkommenszentren bietet die Chance eines innovativen Ansatzes der Zusammenarbeit.

Nachdem der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen mit dem Beschluss der GRDrs 1226/2013 (1. Ergänzung) die notwendigen Mittel in Höhe von 100.000 EUR jährlich dafür bewilligt hat, konnten die Planungen inzwischen weiter konkretisiert werden.

Die Konzeption des Welthauses sieht folgende Teilbereiche vor:

· Globales Klassenzimmer
· WeltRaum: Treffpunkt und Veranstaltungsbereich im EG
· WeltWerkstatt: Büro-Arbeitsgemeinschaft mit Seminarbetrieb

Das „Globale Klassenzimmer", wie es vom Entwicklungspädagogischen Informations-Zentrum Reutlingen (EPiZ) als pädagogisches Format entwickelt und schon an verschiedenen Orten in Deutschland eingerichtet wurde, ist ein Lernort vor allem für Schulklassen, aber auch für andere Gruppen. Hier wird für alle Altersgruppen ein Lernort außerhalb von gewohnten Schulgebäuden angeboten, der die Welt in ihrer kulturellen Vielfalt eröffnen und Verständnis für die „Eine Welt“ aufzeigen soll.

Die Finanzierung der Miet- und Programmkosten des Globalen Klassenzimmers erfolgt durch den städtischen Zuschuss sowie durch Eigenmittel des Welthaus Stuttgart e.V.

Der sogenannte "WeltRaum" als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsbereich im Erdgeschoss soll das öffentliche Aushängeschild des Welthauses werden. In diesem Raum werden sich die Bereiche vom Welthaus und der Willkommenszentren auf ideale Weise vermischen. Die Aufenthaltsqualität im Veranstaltungsbereich soll auch Menschen anziehen, die sich sonst nicht mit Eine-Welt-Themen, Interkultur und fairem Handel auseinandersetzen.

Aus den städtischen Zuschüssen sollen neben der Miete vor allem auch vielseitige Bildungs- und Kulturveranstaltungen rund um die Themen Interkultur und Eine Welt ermöglicht werden.





Unter der "Weltwerkstatt" ist das zivilgesellschaftliche Arbeitszentrum zu verstehen, welches die Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote für die Eine-Welt-Gruppen bündelt, koordiniert und mit einem gemeinsamen öffentlichen Veranstaltungsprogramm versieht. Dazu werden Büros für Arbeitsplätze für das Welthaus-Personal im Obergeschoss ebenfalls mit Zuschüssen der Stadt angemietet. Mit einem Betrieb wird ab Mitte September 2014 gerechnet.

Der Welthaus Stuttgart e.V. wird innerstädtisch organisatorisch von Referat AK betreut. Die Auszahlung des städtischen Zuschusses an den Welthaus Stuttgart e.V. erfolgt nach den Regelungen der „Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen“ auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides durch Referat AK. Der Verein hat dem Referat AK einen Finanzplan vorgelegt (siehe Anlage 2), der als plausibel eingestuft wird und damit wie bei anderen Zuwendungsempfängern als Basis für die Auszahlung von 100.000 EUR / Jahr dient. In 2014 kommt der volle Zuschuss zur Auszahlung. Für den Betrieb nicht benötigter Anteil wird zur Finanzierung der Erstausstattung verwendet.


Finanzielle Auswirkungen

1. Die benötigten Flächen müssen für die geplanten Nutzungen umgebaut werden. Die von der Stadt übernommenen Umbaukosten von 509.300 EUR teilen sich auf in einen städtischen Anteil am allgemeinen Renovierungsbedarf in Höhe von 298.650 EUR, Vorleistungen für das ifa in Höhe von 172.250 EUR sowie Vorleistungen für die Region in Höhe von 38.400 EUR. Den Kostenverteilungen zwischen ifa und Stadt liegt ein Schlüssel von 50:50 zugrunde, da die Umbauarbeiten zur Hälfte auf allgemeinen Renovierungsbedarf (ifa) und zur Hälfte auf nutzerspezifischen Anforderungen (Stadt) entfallen. Da das ifa von den auf den Vermieter entfallenden Kosten von 312.250 EUR nur 140.000 EUR direkt aufbringen kann, der Restbetrag von 172.250 EUR wird der Stadt in Form eines Mietnachlasses vergütet.

2. Dem Mietverhältnis liegen dabei folgende Mietpreiskonditionen inklusive Umsatzsteuer zugrunde: Anmietung der Büroflächen von 190 m² im OG zu 14,70 EUR/m² sowie von 384 m² im EG zu 13,00 EUR/m² (Monatsmiete insgesamt 7.785 EUR / Jahresmiete 93.420 EUR) zuzüglich übliche Nebenkosten mit schätzungsweise 4,00 EUR je m² (2.294,80 EUR monatlich, 27.537 EUR jährlich).

3. Der Mietpreis gilt für die ersten 6,5 Jahre der Mietlaufzeit und enthält eine Mietpreisreduktion von 6,50 EUR/m² für die 384 m² im EG zur Refinanzierung der von der Stadt vorfinanzierten Umbaukostenanteile des Vermieters von 172.250 EUR.

4. Die Stadt schließt mit den jeweiligen Nutzern Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Weltladen und Welthaus e. V. Untermietverträge mit einem Volumen von 122.452 EUR inkl. einer Nebenkostenvorauszahlung von 4,00 EUR je m² ab (vgl. Details in Anlage 1).



5. Die Kosten für die Maßnahme werden wie folgt gedeckt (vgl. auch Anlage 1):

5.1 Die Personalkosten für die 1,5 Stellen beim städtischen Willkommenszentrum werden im Teilergebnishaushalt 810 (Bürgermeisteramt) bei den Personalkosten gedeckt (Kostenartengruppe 400 und 410).

5.2 Die Personalkosten für das Willkommenszentrum sind aus Drittmitteln von gesamt 245.000 EUR in der Pilotphase ab Juli 2014 für insgesamt 1,5 Stellen finanziert: davon 140.000 EUR seitens der Robert Bosch Stiftung sowie 105.000 EUR seitens des Integrationsministeriums BW. Die Zuwendungen für das Personal gelten für einen Projektzeitraum bis zu drei Jahren. Das Beschäftigungsverhältnis der 1,5 Mitarbeiter soll für 28 Monate bis Ende 2016 befristet angelegt werden, damit es für die LHS kostenneutral erfolgen kann. Die Personalkostenzuschüsse von Seiten der Robert Bosch Stiftung und aus Landesmitteln werden im Teilergebnishaushalt 810 bei den lfd. Zuweisungen und Zuschüssen vereinnahmt (Kostenartengruppe 31400). 5.3 Die lfd. Mietkosten von jährlich 93.377 EUR (2014 zeitanteilig 31.126 EUR) zuzüglich der Mietnebenkosten werden im Teilergebnishaushalt 230 des Amts für Liegenschaften und Wohnen durch die zusätzlichen Erträge aus den Untervermietungen gedeckt.

5.4 Der von der Stadt zu finanzierende Kostenanteil in Höhe von insgesamt 509.300 EUR ist, soweit es sich um nicht investive Maßnahmen handelt, im Teilergebnishaushalt 230, soweit die Maßnahmen als Investition einzustufen sind, im Teilfinanzhaushalt 230 (Amt für Liegenschaften und Wohnen) aus den vorhandenen Budgetmitteln für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kostenartengruppe 42110) bzw. aus dem vorhandenen Budget für Hochbaumaßnahmen (Kostenartengruppe 7871) zu decken.

5.5 Die gesamten Kosten für die Beschaffung des beweglichen Vermögens von 30.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 810 (Bürgermeisteramt) durch Umschichtung aus den bereits veranschlagten, aber 2014 noch nicht benötigten Budgetmitteln für den Betrieb des städtischen Willkommenszentrums gedeckt (Kostenartengruppe 43100). Hiervon entfallen auf die Region 50%. 6. Betrieb Welthaus: Der Verein „Welthaus Stuttgart e. V.“ erhält ab 2014 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 100.000 EUR laut Haushaltsbeschluss GRDrs 1226/2013 (1. Ergänzung). Dem Zuschuss liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zugrunde. 7. Betrieb Willkommenszentrum: Für den Betrieb fallen pro Jahr laufende Kosten in Höhe von 50.000 EUR (siehe Anlage 1) an. Die Mittel wurden im Haushalt gemäß GRDrs 817/2013, GRDrs 1226/2013 (1. Ergänzung) beschlossen und sind im Teilergebnishaushalt 810 (Bürgermeisteramt) veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn

Anlagen

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FinanzplanWelthaus2.xlsxFinanzplanWelthaus2.xlsxWillkommenszentrumGRDrs2.xlsxWillkommenszentrumGRDrs2.xlsx