Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 931/2011
Stuttgart,
10/24/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Stopp der Zahlungen an das Land für Stuttgart 21 und Auflösung der Rückstellungen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass die Mitfinanzierung beim Projekt Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil die Stadt damit insbesondere im Bereich des Städtebaus und der Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur eigene kommunale Aufgaben verfolgt. Auf die beiliegende Beantwortung der Anfrage 96/2011 der Bünd-
nis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion wird verwiesen.

Somit ist die Stadt gehalten, ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Antrag ist bereits aus rechtlichen Gründen abzulehnen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

714/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

714/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Dr. Wolfgang Schuster



<Anlagen>


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Beantwortung der Anfrage 96_2011.pdf