Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
931/2011
Stuttgart,
10/24/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.11.2011
Stopp der Zahlungen an das Land für Stuttgart 21 und Auflösung der Rückstellungen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Verwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass die Mitfinanzierung beim Projekt Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil die Stadt damit insbesondere im Bereich des Städtebaus und der Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur eigene kommunale Aufgaben verfolgt. Auf die beiliegende Beantwortung der Anfrage 96/2011 der Bünd-
nis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion wird verwiesen.
Somit ist die Stadt gehalten, ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Antrag ist bereits aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
714/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
714/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Dr. Wolfgang Schuster
<Anlagen>
Beantwortung der Anfrage 96_2011.pdf