Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 102/2023
Stuttgart,
03/20/2023



Umgestaltung Bahnhofsplatz Bad Cannstatt
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.03.2023
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes in Bad Cannstatt gemäß dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 27. Februar 2023 (Anlage 1) und Plan des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 6.619.000 EUR zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 380.000 EUR zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiken von 710.000 EUR mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 7.709.000 EUR wird zugestimmt.

2. Der Verwendung eines Natursteinbelags im zentralen Platzbereich, eines Sonderasphalts im Bereich der Fahrbahn sowie der Umgestaltung zusätzlicher Flächen im Bereich der Eisenbahnstraße mit einem zusätzlichen Kostenstand (03/2023) von insgesamt 896.000 EUR zzgl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 51.000 EUR zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiken von 94.000 EUR mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 1.041.000 EUR wird zugestimmt.

3. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.515.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt,

Projekt 7.661099 - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt, AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.

4. Für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes in Bad Cannstatt stehen im Teilfinanz-haushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.661099 - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt, AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen insgesamt Mittel in Höhe von 6.030.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf der Beschlusspunkte 1 und 2 im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von insgesamt 2.720.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 101.000 EUR) wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt in Abhängigkeit der Zustimmung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von maximal 7.515.000 EUR sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.


Begründung:


Die Landeshauptstadt Stuttgart wird im Sommer 2024 einer von 10 Austragungsorten der Fußball-Europameisterschaft 2024 sein. Der Bahnhofsplatz Bad Cannstatt ist dabei ein zentraler Ausgangspunkt für BesucherInnen auf ihrem Fußweg zum Stadion und dem gesamten Veranstaltungsareal NeckarPark.

Um der Funktion als attraktiver urbaner Aufenthaltsraum und Empfangsplatz des Stadtbezirks Bad Cannstatt gerecht zu werden, soll der Bahnhofsplatz bis zur Fußball-Europameisterschaft 2024 umgestaltet werden.

Über die Planung und den Stand der Bauvorbereitungen wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 25. Oktober 2022 berichtet (GRDrs 650/2022).

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wird zum Projektstand sowie über diese Vorlage informiert.


Grundlage und Beschlüsse

Mit GRDrs 1364/2021 wurde das Funktions- und Gestaltungskonzept vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt am 16. Februar 2022 beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 22. Februar 2022 beschlossen.

Ausgehend von diesem Gestaltungskonzept wurde ein VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirats der Stadt Stuttgart durchgeführt. Entsprechend dem Ergebnis des VgV-Verfahrens wurde eine hochwertige Gestaltung des Platzes und der umgebenden Flächen festgelegt.

Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 25. Oktober 2022 (GRDrs 650/2022) über den Stand der Bauvorbereitungen informiert.

Am 5. Dezember 2022 hat zudem eine Bürger- und Anliegerinformation im Kursaal Bad Cannstatt stattgefunden.


Finanzielle Auswirkungen


Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes in Bad Cannstatt belaufen sich bei

Beschlussantrag 1Umgestaltung Bahnhofsplatz Bad Cannstatt auf
7.709.000 EUR
Beschlussantrag 2Natursteinbelag im zentralen Platzbereich auf
755.000 EUR
Sonderasphalt im Bereich der Fahrbahn
63.000 EUR
Zusätzliche Flächen Eisenbahnstraße auf
223.000 EUR
Summe
8.750.000 EUR

Davon entfallen auf
Prognose Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 804.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 431.000 EUR
Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt stehen beim Projekt 7.661099 - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt 6.030.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 330.000 EUR) zur Verfügung.

Seit der Anmeldung der Maßnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023 sind Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 1.020.000 EUR eingetreten. Diese werden aus der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt. Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken zum Beschlussantrag 1 wird ein Betrag von 710.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der vorgenannten Pauschale berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Die eingetretenen Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 1.020.000 EUR begründen sich wie folgt:

· Baupreissteigerungen infolge der stark gestiegenen Energie- und Materialpreise sowie Lieferengpässen (ursprüngliche Kostenermittlung für den DHH 2022/2023 erfolgte im 1. Quartal 2021): 620.000 EUR
· Erhöhung der Planungsmittel aufgrund der gestiegenen Baupreise: 400.000 EUR

Die weiteren Mehrkosten aufgrund der geänderten Bauausführung gemäß der Beschlussziffer 2 teilen sich wie folgt auf:

· Verwendung eines Natursteinbelags (entsprechend dem Ergebnis des VgV-Verfahrens) im zentralen Platzbereich vor dem

· Verwendung eines Sonderasphalts im Bereich der Fahrbahn: 54.000 EUR

· Umgestaltung zusätzlicher Flächen im Bereich der Eisenbahnstraße: 192.000 EUR Die Auszahlungen (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt beim Projekt 7.661099 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt, Ausz. Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2023 und fr. 4.300.000 EUR
Jahr 2024 3.215.000 EUR
Die weiteren Mehrkosten sind bislang nicht finanziert und sind bei Zustimmung zum Beschlussantrag 2 als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu berücksichtigen.

Die oben dargestellten Beträge für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken des Beschlussantrags 2 werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der Pauschale 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerung) sowie ein Zuschlag für Bauherrenrisiken berücksichtigt. Bis zur Fertigstellung im Jahr 2024 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Der Kostenrahmen der Vergabeermächtigung (Beschlussantrag 5) reduziert sich bei Ablehnung zu den Beschlussanträgen 1 und 2 entsprechend.

Beim Projekt 7.661099 - Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt steht für das Jahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.400.000 EUR zur Verfügung. Die darüber hinaus voraussichtlich erforderliche Summe kann innerhalb des THH 660 - Tiefbauamt gedeckt werden.

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3).


Förderung

Das Projekt ist nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt.



Beteiligte Stellen

WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Folgelastenbeleg






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Anlage 3 zu GRDrs 102_2023 Folgelastenbeleg.pdfAnlage 3 zu GRDrs 102_2023 Folgelastenbeleg.pdfAnlage 1 zu GRDrs 102_2023_Kostenanschlag.pdfAnlage 1 zu GRDrs 102_2023_Kostenanschlag.pdf Anlage 2 zu GRDrs 102_2023_Lageplan.pdf
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20230220_102_2023 Rücklauf nach internem Umlauf.docx
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Kontierungen zur GRDrs 102_2023.pdf