Für Erstattungen von Personalkosten an freie Träger sowie 10% Inklusionszuschlag ergeben sich Mehrkosten von maximal 370.000 Euro, s. Anlage 1. Abhängig von der zukünftigen Nachfrage ist ggf. eine Anpassung des Finanzierungsbedarfes erforderlich.
Für den städtischen Träger müssen entsprechende Stellenanteile für die Ausweitung der Betreuungszeit von 2 auf 5 Stunden täglich sowie für mindestens 3 zusätzliche Gruppen geschaffen werden. Dies entspricht mindestens 5 Vollzeitstellen.
2. Inklusives Konzept
Der Finanzierungsbedarf für dieses Konzept lässt sich derzeit noch nicht beziffern.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen: Anlage 1 Berechnungsgrundlage GRDrs 506/2023 <Anlagen> zum Seitenanfang