Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 586/2017
Stuttgart,
07/05/2017


Kulturförderung - Erhöhung Gesellschafterbeitrag Film- und Medienfestival gGmbH



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2017
19.07.2017

Bericht:


Die Film- und Medienfestival gGmbH (FMF) tritt in Stuttgart vor allem als Veranstalterin des Internationalen Trickfilm Festivals (ITFS) in Erscheinung. Das ITFS ist heute eines der weltweit führenden Animationsfestivals der Welt. Es wird ergänzt durch die FMX Konferenz, ein Fachtreffen für Animation, Effekte, Spiele und Transmediales.

Die FMF hat sich und ihre Aktivitäten in den letzten Jahren konstant erfolgreich weiterentwickelt. Grundlage der außerordentlichen Wachstumsentwicklung war die Steigerung eigengenerierter Mittel. Diese setzen sich aus Kasseneinnahmen/Teilnehmergebühren, Anzeigen, Preisgeldern, sonstigen Zuschüssen und zum größten Teil Sponsoring von Finanzmitteln sowie Sachleistungen zusammen (Details siehe Anlage). Die Gesellschafterbeiträge wurden zuletzt im Jahr 2014 um 69.504 € d.h. ca. 7,5% angehoben.

Die Größe des Festivals und dessen Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit dem zur Durchführung sowie Vor- und Nachbearbeitung erforderlichen Personal.
Durch die Finanzierung längerfristiger Personalkosten mit kurzfristig kündbaren Einnahmen aus Sponsorenbeiträgen entsteht ein Risiko für die künftige Entwicklung der FMF und der von ihr durchgeführten Veranstaltungen. Aktuell haben bereits zwei bisherige ITFS-Partner (hansgrohe und Hochland) für 2017 ihre Verträge gekündigt. Der Hauptsponsoren-Vertrag mit dem Mercedes-Benz Museum wurde mit Wirkung ab 2018 ebenfalls gekündigt, das bedeutet einen Wegfall von 205.000 €.

Zur Sicherung der jetzt erreichten Veranstaltungsqualität und deren internationalen Strahlkraft besteht die Notwendigkeit, auch die Organisationsstruktur der FMF weiter zu entwickeln.




Der Aufsichtsrat hat deshalb folgende Weiterentwicklung beschlossen:

Zu diesem Personalaufwand (insg. ca. 90.600 €) kommt zusätzlicher Sachaufwand von ca. 29.400 €. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 120.000 €.

Die FMF beantragt zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen eine Erhöhung der Gesellschafterbeiträge um ca. 12%, dies bedeutet für die Landeshauptstadt Stuttgart eine Erhöhung von derzeit 302.910 € um 36.480 € auf 339.390 €. Diese Erhöhung soll zweckgebunden für die Weiterentwicklung der personellen Struktur der FMF eingesetzt werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, die o.g. Stellen befristet auf ein Jahr zu besetzen und den Mehraufwand aus dem Gewinnvortrag der Gesellschaft zu finanzieren. Sollte die Erhöhung der Gesellschafterbeiträge nicht zustande kommen, könnten die befristeten Stellen nicht dauerhaft weiter besetzt werden.

Die drei anderen Gesellschafter (Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Filmakademie Baden-Württemberg GmbH, Stadt Ludwigsburg) werden im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen ebenfalls die Mittel zur Gesellschafterbeitragserhöhung anmelden. Die Aufstockung der Gesellschafterbeiträge wird erst nach Zustimmung aller Gesellschafter erfolgen.

Die Mittel sind im Etat des Kulturamts nicht veranschlagt und können auch nicht durch Umschichtung zur Verfügung gestellt werden.














Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Institutionelle Förderung / 430
36,5
36,5
36,5
36,5
36,5
36,5
Finanzbedarf
36,5
36,5
36,5
36,5
36,5
36,5
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Institutionelle Förderung / 430
302,9
302,9
302,9
302,9
302,9
302,9


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer


Anlagen:

Antrag der FMF vom 21. Juni 2017

<Anlagen>

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2017-06-21_Antrag Anpassung Gesellschafterbeiträge 2018.pdf