Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 928/2023
Stuttgart,
09/26/2023


Teilhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen: Bericht zu Budget und Stellen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich11.10.2023

Bericht:

Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Umsetzungsstand der zum Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgten und beschlossenen Budgetveränderungen für Maßnahmen und Projekte sowie über die Besetzung der zum letzten Stellenplan neu beschlossenen Stellen berichtet.

Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der berücksichtigten Veränderungen in den Ämterbudgets, ohne die Grüne Liste, zum Doppelhaushalt 2024/2025.


Rückblick auf Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2022/2023 und deren Umsetzung sowie erfolgte Stellenschaffungen mit Stand der Stellenbesetzungen


Rückblick auf Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2022/2023 und deren Umsetzung

Die Neufestsetzungen im Teilergebnishaushalt des Amts für Stadtplanung und Wohnen (ohne die Grüne Liste und die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023) belaufen sich für die beiden Jahre 2022 und 2023 auf insgesamt rund 42,5 Mio. EUR, davon allein für das Energiesparprogramm 34,25 Mio. EUR. Darin nicht enthalten sind allgemeine, alle Ämter betreffende Budgetveränderungen. Einzelheiten können der Anlage 1a entnommen werden


Was sind die wichtigsten Gründe für eine verzögerte Maßnahmenumsetzung und damit einen verzögerten Mittelabfluss?

Insbesondere bei den Förderprogrammen (Eigentumsförderung, Energiesparprogramm etc.) ist die Mittelbewirtschaftung von der Initiative der Eigentümer abhängig. Corona, fehlende Materialen, Unsicherheiten aufgrund des Ukrainekrieges, Inflationsanstieg haben zu einer steigenden Zurückhaltung geführt.
Fehlende Räumlichkeiten führten zu verzögerten Stellenausschreibungen, die schlechte bzw. angespannte Bewerberlage machte häufig eine mehrfache Ausschreibung erforderlich.


Wie steuert das Amt für Stadtplanung und Wohnen dagegen?

Die Förderprogramme werden intensiv beworben. Planansätze, die im aktuellen Doppelhaushalt nicht bewirtschaftet werden können, wurden als Ansätze für den DHH 2024/2025 berücksichtigt.
Freie Stellen werden verstärkt auf „kostenlosen“ Portalen der Hochschulen beworben, da das für Ausschreibungen zur Verfügung stehende Budget nicht annähernd auskömmlich ist, um diese kostenpflichtig zu veröffentlichen.

Im Rahmen von verstärkt angebotenen Praktikas wird auf die Arbeitsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung aufmerksam gemacht.


Zum Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgte Stellenschaffungen mit Stand der Stellenbesetzungen zum 30. Juni 2023

Die Besetzung der insgesamt 28,15 neu geschaffenen Stellen für das Amt für Stadtplanung und Wohnen gestaltet sich schwierig. Bislang konnten 16,1 Stelle besetzt werden. Durch interne Wechsel auf die neuen Stellen, oftmals um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erhalten, ergaben sich freie Anteile in anderen Bereichen. Ferner mussten Stellen mehrmals ausgeschrieben und in unterschiedlichsten Kanälen veröffentlicht werden, bis geeignete Personen gefunden werden konnten. Der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt sowie die Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitgebern zeigte sich bei den Stellenbesetzungen deutlich.

Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.


Bereits berücksichtigte Budgetveränderungen im Doppelhaushalt 2024/2025 mit Stand Juli 2023

Von der Finanzverwaltung wurden dem Amt für Stadtplanung und Wohnen bisher für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils 100.000 EUR als Sondereinflüsse anerkannt. Insgesamt wurden im Budget Mittel in Höhe von rund 14,2 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2024 und rund. 8,7 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2025 neu veranschlagt, die nicht als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 übertragen wurden. Einzelheiten können der Anlage 1b entnommen werden.


Ausblick

Die Erstellung von Bebauungsplänen, IBA-Projekte, Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum, Klimaschutz und Mobilitätswende als auch die Städtebauliche Entwicklung „Rosenstein“ haben Priorität. Die Bewältigung der zahlreichen Aufgaben kann nur mit entsprechender Ressourcenbereitstellung erfolgen. Neben angemessener Personalausstattung, sind moderne Arbeitsformen (Räumlichkeiten, Digitalisierung etc.) erforderlich. Es gilt, gutes Personal zu halten und neue Mitarbeiter*innen zu finden.




Finanzielle Auswirkungen



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.





Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

Anlage 1a: Budgetveränderungen DHH 2022/2023
Anlage 1b: Budgetveränderungen DHH 2024/2025
Anlage 2: Stellenschaffungen DHH 2022/2023


<Anlagen>

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Anlage 1b Budgetveränderungen DHH 24 25 für Ämtervorlage.pdf
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Anlage 2 Stellenschaffungen_Amt 61.pdf
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Anlage 1a Budgetveränderungen DHH 22 23 für Ämtervorlage.pdf