Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 991/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Fördergrundsätze für Kitas in freier Trägerschaft

Beantwortung / Stellungnahme


Die Verwaltung schlägt vor die derzeitigen Fördergrundsätze wie folgt anzupassen
(Übersicht Mehraufwand s. Anlage 1):


1. Rückwirkend zum 1.1.2014

Fachpersonalkosten

Die Förderquote der Fachpersonalkosten der beiden Kirchen sowie der Betriebskindertageseinrichtungen wird um 2,5 % von derzeit 85 % auf 87,5 % erhöht.
Voraussetzung für die rückwirkende Erhöhung ist, dass die beiden Kirchen (und ggf. Träger von Betriebskindertageseinrichtungen) ihre derzeit dem Jugendamt vorliegenden Widersprüche gegen die Festsetzung der Zuschüsse der Jahre 2012 und 2013 zurücknehmen und zusichern, dass sie auf Widersprüche gegen die Festsetzung der Zuschüsse 2014 und 2015 verzichten werden.

Aufwand (mit vorhandenen HH-Mitteln finanzierbar) 1.700.000 €


2. Ab 1.1.2016

Fachpersonalkosten
Die Förderquote der Fachpersonalkosten der beiden Kirchen sowie der Betriebskindertageseinrichtungen wird zusätzlich zu Ziff. 1 um weitere 2,5 % von 87,5 % auf 90 % erhöht.

Mehraufwand aus rückwirkender Erhöhung (Ziff. 1) 1.700.000 €
Mehraufwand aus Erhöhung ab 01.01.2016 1.700.000 €





Sonstige Ausgaben

Derzeitige Pauschalen :
Ganztagseinrichtung (GTE) 27.500 EUR/Gruppe
6h Öffnungszeit (VÖ) 20.350 EUR/Gruppe

Die derzeitigen Pauschalen werden mit der gesetzlichen Mindestförderung bezuschusst (68 % für Krippengruppen, 63 % für andere Angebotsformen).

Ab 1.1.2016 erfolgt eine gestaffelte Steigerung der derzeitigen Pauschale für Sonstige Ausgaben abhängig von der Gesamtzahl der Betreuungsgruppen eines jeweiligen Trägers unter Beibehaltung der derzeitigen Förderquote:

Mehraufwand 1.068.000 €

Ein von der Verwaltung beauftragtes Rechtsgutachten vertritt die Position, dass die derzeitige Regelung, dass Betriebskindertagesstätten keine Mietförderung erhalten, verwaltungsrechtlich nicht haltbar ist, da dies zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Betriebskita-Trägern mit tatsächlichem Mietaufwand gegenüber den Betriebskita-Trägern ohne Mietaufwand haben.
Gleichzeitig bestätigt dieses Rechtsguthaben, dass Betriebskitas nicht dieselbe Förderung erhalten müssen, wie allgemein zugängliche Kindertageseinrichtungen, da sie nicht für alle sondern nur für Kinder von Betriebsangehörigen zugänglich sind.

Aufgrund des o.g. Rechtsgutachtens schlägt die Verwaltung vor, dass ab dem Jahr 2016 bei Betriebskindertageseinrichtungen die tatsächlich angefallenen Kaltmietausgaben mit der gesetzlichen Mindestförderung gefördert werden (Förderquote 68 % bei reinen Krippengruppen, 63 % bei allen anderen Angebotsformen). Kaltmietkosten, die beim Träger der Einrichtung nicht anfallen (kalkulatorische Mieten) werden (müssen) nicht bezuschusst.

Für die förderfähigen Kaltmietausgaben werden bei Betriebskindertageseinrichtungen grundsätzlich folgende Obergrenzen festgelegt:
144 qm/Gruppe, 10 €/qm in den Außenbezirken, 12 €/qm in den Innenstadtbezirken.

Mehraufwand 1.845.000 €
Wie im Fraktionsgespräch am 29.10.2015 gewünscht, zeigt die Anlage 2 verschiedene Alternativen zur Anpassung der derzeitigen Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Stuttgart verbunden mit dem daraus resultierenden Mehrbedarf ab dem Jahr 2016 auf.






Vorliegende Anträge/Anfragen

543/2015 SPD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>


File Attachment Icon
Anlage1 Kita Fö Verwaltungsvorschlag.xlsx
File Attachment Icon
Anlage 2 altern.fin. AuswirkungenErhöh.KitaFö.docx