Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS-3008-01
GRDrs 494/2015
Stuttgart,
07/09/2015


Treffpunkt Rotebühlplatz, Strukturverbessernde Maßnahmen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2015
28.07.2015
29.07.2015

Bericht:

Ausgangssituation

In den Haushaltsvorlagen GRDrs 1206/2009, 192/2011 und 470/2013 sind die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen nach der Brandverhütungsschau vom 23.06.2008 für den TREFFPUNKT Rotebühlplatz aufgeführt worden. Die erforderlichen Mittel wurden in den Doppelhaushalten 2012/13 und 2014/15 bereitgestellt. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen haben sich jedoch Mehrkosten ergeben. Die Fortführung der Maßnahmen ist zwingend notwendig.

Anbetracht der Tatsache, dass das Gebäude seit 23 Jahren stark frequentiert wird, unterliegen einige Bereiche einer starken Abnutzung. Viele technische Einrichtungen sind nicht mehr auf dem Stand der Technik, oder es sind keine Teile mehr nachlieferbar.


Nutzungssituation

Der TREFFPUNKT Rotebühlplatz umfasst die Volkshochschule (vhs), die Musikschule, den Treffpunkt Kinder und den Treffpunkt 50+, ein Gastronomiebetrieb (Betreiber Rudolf-Sophien-Stift), Werkstätten der Robert-Mayer-Schule und Schulungsräume der Max-Eyth-Schule. All diese Einrichtungen haben ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen, die ein Gebäude wie der TREFFPUNKT Rotebühlplatz erfüllen muss.

Das Gebäude wird täglich durchschnittlich von 3000 Besuchern frequentiert. In den Seitenflügeln befinden sich mehrere Räume für größere Veranstaltungen, z.B. der Robert-Bosch-Saal, der Karl-Adler-Saal, der Zumsteeg-Saal. Diese Räume unterliegen der Versammlungsstätten-Verordnung.



Gliederung aller notwendiger Maßnahmen


Bauliche erforderliche Sanierungen / Strukturverbesserungen:

Der TREFFPUNKT ist im Jahre 1992 fertig gestellt und eingeweiht worden. Viele technische Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, vieles ist nicht mehr zu reparieren, außerdem unterliegt das Gebäude einem Verschleiß, der nun nicht mehr mit dem eigentlichen Grundbudget der Bauunterhaltung des Schulverwaltungsamts bewirtschaftet werden kann. Bei Übergang des Treffpunkts in die Verwaltung des Schulverwaltungsamts wurden budgetaufstockend 255.000 € vom Kulturamt übertragen. Darüber hinausgehende Mittel gehen zu Lasten der Bauunterhaltung für die Schulgebäude, für die das bisherige Budget von 18,0 Mio. € kaum ausreicht.
Bei der großen Anzahl von Räumen ist eine Ausführung von Sanierungsmaßnahmen in kleineren Abschnitten aus o. g. Budget nicht Ziel führend und finanziell nicht leistbar.
Das Gebäude leidet im Sommer stark unter Hitzeeinwirkung. Deshalb hat das Schulverwaltungsamt dem Hochbauamt einen Planungsauftrag erteilt, dies detailliert zu überprüfen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist vom Hochbauamt dringend empfohlen worden, auch die Haustechnik zu überprüfen, die einer hohen Belastung ausgesetzt ist, und deren Ausfall im laufenden Betrieb nicht verkraftbar wäre. Hierfür werden jedoch Planungsmittel erforderlich.
Im April 2013 fand eine Begehung mit der damaligen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart, Frau Ursula Marx, statt, die in einem Protokoll etliche bauliche Mängel listete, die in einem öffentlichen Gebäude, das u.a. den Treffpunkt 50+ beheimatet, so weit möglich behoben werden sollten.
Im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen hat die vhs ihr Servicepersonal im Erdgeschoss / Empfangsbereich konzentriert. Diese Büros sind gemäß den geltenden Arbeitstättenregeln nicht ausreichend. Bei der Umsetzung der Planung aus der Mängelbeseitigung der Brandverhütungsschau, die zur Auflage hatte, sämtliches brennbare Mobiliar aus der offenen Halle zu entfernen, wurden entsprechende Möblierungskonzepte und -zonen entwickelt, die auch räumliche Umstrukturierungen im Hallenbereich nach sich ziehen. Um die Hallengestaltung als einheitliches Gesamtkonzept umzusetzen, was in einem Gebäude mit dieser Öffentlichkeit und kulturellem Anspruch absolut unabdingbar ist, sollte diese Umsetzung (s. Punkt 1) mit den o.g. Brandschutzmaßnahmen erfolgen. In den beigefügten Plänen sind modulhaft Zonen mit Kosten hinterlegt. Phase 1 ist mit 80.000 € Einrichtungskosten aus GRDrs 282/2012 und 510.000 € Mehrkosten aus GRDrs 470/2013 auszuführen und wird 2015 voraussichtlich teilweise fertiggestellt. Phase 2 sind die brandschutzrechtlich noch erforderlichen Maßnahmen, die vom Schulverwaltungsamt aus dem Grundbudget zu finanzieren sind. Phase 3 sind Maßnahmen, die damit im räumlichen Zusammenhang stehen und von den Nutzern als notwendig für die Arbeit eines kommunikativen Treffpunkts angesehen werden.

1.Umsetzung des o.g. Möblierungskonzepts unter dem Aspekt von Optimierungen
(s. Anlage Phase 3)
Einbeziehung der Umbaumaßnahmen vhs-Bereich (Arbeitsstättenregel) und Foyer Robert-Bosch-Saal und weitere optionale Möblierungsbereiche auf Galerien (Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Warten, Lerngemeinschaften, etc)
677.000,00 €
2.Planungsmittel
    · bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Erwärmung des Gebäudes im Sommer / Dämmung / Sonnenschutz / Lüftung.
    · gutachterliche Bestandserfassung und Überprüfung der gesamten technischen Anlagen im Gebäude zur Feststellung notwendiger Sanierungen und Ertüchtigungen
150.000,00 €
3.Mechatronische SchließanlgeDie Schließanlage zeigt Verschleißerscheinungen, viele Zylinder sind zu ersetzen. Eine mechatronische Anlage ist bei der Vielzahl der Nutzer und der Innenstadtlage sicherheitstechnisch erforderlich und ist übersichtlicher in der Schlüsselverwaltung.
135.000,00 €
4.Vorläufige Kosten für Verbesserung Behindertengerechtigkeit (1.BA)gemäß Rundgang Frau Marx Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt/ Schreiben an Fr. BM Eisenmann vom 26.03.2013
200.000,00 €
5.Automatisierung der Eingangstüren
53.000,00 €
6.Trennwände, Kork- und Parkett-Böden und Fensterbretter von Büros und Seminarräumen der Nutzer sowie die Veranstaltungsräume (RBS und TBS)Sind umfassend zu erneuern.
405.000,00 €
7.Akustik-Maßnahmen in Räumen der Stuttgarter Musikschule im Gebäudeteil FDiese Räume müssen für einen adäquaten Musikunterricht zur Verbesserung der Akustik mit Schallschluck-Elementen ausgestattet werden
108.000,00 €
8.Verbesserung der Beleuchtung in SeminarräumenDie Bel.-Stärke beträgt nur 250 lx. Standard für Abendunterricht ist jedoch 500 lx.
473.000,00 €
9.Getrennte Lüftungsstränge für mehrere Räume in Geb.-Teil A . Dieser Punkt ist in Abhängigkeit der Bewilligung von Punkt 3 evtl zurückzustellen.
Ansonsten dringend erforderlich.
Die Räume des gebogenen verglasten Gebäudeteils zum Rotebühlplatz hin unterliegen einer starken Aufheizung und sind separat zu lüften und schalten.
95.000,00 €
Gesamtsumme Anmeldung DHH 2016/17
2.296.000 €


Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 6. Priorität.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
42110
1000
1296
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate T, AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Grundrisse

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127 03 09-01 Grundriss EG Kosten.pdf
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