Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 320/2023
Stuttgart,
07/05/2023


Weiterentwicklung der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) in den Bereichen Intervention und Prävention



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
12.07.2023
24.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) bearbeitet seit über 20 Jahren das Thema Beziehungs- und Partnerschaftsgewalt umfassend und effizient. Innovative Interventionsmaßnahmen sowie zusätzliche Schwerpunkte in den Bereichen Kinderschutz, Migrations- bzw. Fluchthintergrund bei Tätern und Opfern, Täterinnenarbeit, männliche Opfer bei häuslicher Gewalt und viele weitere mehr konnten kontinuierlich von OB-CG entwickelt und etabliert werden (siehe STOP-Auflistung GRDrs, Anlage 3).

Seit dem Jahr 2020 dient das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul Konvention, 2018) als gesetzliche Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und Erweiterung der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP). Dabei berücksichtigt die Ordnungspartnerschaft die gesetzlichen Vorgaben des Übereinkommens in den Bereichen Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit (siehe auch GRDrs 448/2019 und GRDrs 243/2021).

In den kommenden Jahren stehen im Bereich Intervention finanzielle Anpassungen der Förderungen für bereits bestehende Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt und im Bereich Prävention neue Arbeitsschwerpunkte und Handlungsfelder an.
Diese neuen Bedarfe werden im Folgenden beschrieben:

1. Anpassung der städtischen Förderung für die Beratungsstellen Fraueninterventionsstelle (FIS) und Beratung und Information für Frauen (BIF) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. (analog hierzu erfolgt ein Antrag auf Stellenerhöhung der städtischen FIS und FrauenFanal im Stellenplan des Sozialamtes).

2. Anpassung der städtischen Förderung für das Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen in Fällen häuslicher Gewalt“ bei der Fachberatungsstelle häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e. V..

3. Aufbau von Präventionsstrukturen und der Durchführung von Präventionsmaßnahmen im Umfeld von Erwachsenen.


1. Anpassung der städtischen Förderung für die Beratungsstellen Fraueninterventionsstelle (FIS) und Beratung und Information für Frauen (BIF) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V.

Die Fraueninterventionsstelle (FIS) wurde mit Gründung von STOP 2001 zusätzlich zu den bereits vorhandenen Frauenberatungsstellen der Frauenhäuser FrauenFanal und Beratung und Information für Frauen (BIF) in Kooperationsträgerschaft des städtischen Frauenhauses und des autonomen Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. gegründet. Sie ist spezialisiert auf die besonderen und außerordentlich aufwendigen Anforderungen, die die Beratung und Unterstützung von Frauen nach dem Polizeieinsatz bzw. Wohnungsverweis mit sich bringen. Hier sind besonders eine schnelle Erreichbarkeit, Soforthilfe bei Gewalteskalationen sowie proaktive Beratung und Begleitung in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven sehr wichtig, da durch das Wohnungsverweisverfahren in Verbindung mit dem Gewaltschutzgesetz sehr kurze Fristen gelten.
Fälle ohne Polizeieinsatz bzw. Wohnungsverweis werden von den Beratungsstellen BIF (Frauen helfen Frauen e. V.) und FrauenFanal (LHS Stuttgart) übernommen.

Die Anpassung der städtischen Förderung ist zum einen durch die stark gestiegenen Fallzahlen sowie zum anderen durch die Vorgaben der Istanbul Konvention, Kapitel VI Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen, Artikel 51 Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement, begründet.

Aufstockung aufgrund gestiegener Fallzahlen

Ein STOP-Fall beruht auf einem Polizeieinsatz und/oder Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt. Die Statistik wird hierfür beim Amt für öffentliche Ordnung geführt. Dieses sogenannte Hellfeld spricht eine deutliche Sprache. Waren es 2018 noch 751 Fälle, bei denen die Polizei vor Ort war, stiegen die Fälle bis 2022 auf 1651. Dies entspricht einer Steigerung von 120 %. Diese Zunahme spiegelt sich auch in einer gestiegenen Nachfrage an Beratungen in den Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt wider.
Die nachstehende Tabelle zeigt sowohl die Entwicklung der Fallzahlen in der Fraueninterventionsstelle als auch die Entwicklung der Beratungskontakte seit 2018 auf. Für die Berechnung der Fallzahlensteigerung wird ab 2019 gerechnet, da im Jahr 2018 die letzte Stellenerhöhung umgesetzt wurde.


Anstieg der Beratungsfälle bei FIS:

2018 201920202021Steigerung in %
(2019-2021)
Beratungs-kontakte68586211851095+27 %
Fälle150182229251+38 %


Um die Fallzahlensteigerung bei der Stellenberechnung zu berücksichtigen, sind die bisherigen Stellenanteile im Umfang von drei Fachkraftstellen um 38% zu erhöhen. Somit besteht aus diesem Grund ein Stellenbedarf bei der Fraueninterventionsstelle in Höhe von 1,1 Fachkraftstellen. Das sind jeweils 0,55 Fachkraftstellen für Frauen helfen Frauen e.V. und die LHS Stuttgart.


Aufstockung aufgrund Vorgaben Istanbul Konvention - Hochrisikomanagement:

Der Artikel 51 der Istanbul Konvention fordert die Entwicklung eines interdisziplinären und standardisierten Gefahren- und Risikomanagements, um schwere Gewalttaten bis hin zu Tötungen in Partnerschaftsbeziehungen zu verhindern. Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) hat diesem Anspruch Folge geleistet. Unter der Federführung von OB-CG wurde das mit allen STOP-Kooperationspartnern abgestimmte „Verfahren für die Zusammenarbeit bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt“ erarbeitet. Das Verfahren sieht die Durchführung von Gefährdungs- und Risikoanalysen sowie die Einberufung von interdisziplinären Fallkonferenzen vor, um die Sicherheit von Gewaltbetroffenen zu erhöhen und das Risiko von erneuter schwerer Gewalt und potenziellen Femiziden zu minimieren. Ein Hochrisikofall liegt vor, wenn eine betroffene Person einer konkreten, akuten Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder Freiheit ausgesetzt ist.

Die Frauenberatungsstellen FIS sowie BIF und FrauenFanal sind neben der Polizei und dem Jugendamt zentral zuständig für die Einberufung interdisziplinärer Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen. Im Rahmen des STOP-Verfahrens wurde vereinbart, dass eine Fallkonferenz innerhalb von 48 Stunden einberufen werden soll, um individuelle Schutzmaßnahmen gemeinsam zu planen. Dies erfordert eine erhebliche Koordinationsarbeit und eine hohe zeitliche Flexibilität sowie eine ad-hoc-Verfügbarkeit der Mitarbeiterinnen. Ferner fungieren die Fachkräfte der Fraueninterventionsstelle als Ansprechpartnerinnen für fallbezogene Risikoeinschätzungen von Mitarbeitenden aus anderen Stellen.

Ein weiteres neues Verfahren im Umgang mit Wiederholungsfällen wurde bereits 2019 im Rahmen von STOP eingeführt. Es zielt darauf ab, wiederholte Fälle von häuslicher Gewalt zu beenden. Dieses Verfahren konzentriert sich insbesondere auf Fragen des Kinderschutzes. Wenn es zu einem zweiten Vorfall von häuslicher Gewalt kommt, wird dies als Wiederholungsfall betrachtet. Das Verfahren „Wiederholungsfälle“ sieht ebenfalls Runde Tische mit allen in den Fall involvierten Fachkräften vor.

Zusätzlich zu dem fallbezogenen Arbeitsaufwand ist die Teilnahme an den Kooperationstreffen der jeweiligen STOP-Unterarbeitsgruppen Hochrisikofälle und Wiederholungsfälle erforderlich.

Die Berechnungsgrundlage für den Zeitaufwand für Hochrisiko- und Wiederholungsfälle ergeben für die FIS von Frauen helfen Frauen e.V. und der LHS Stuttgart jeweils eine 0,20 Fachkraftstelle und für BIF und FrauenFanal jeweils 0,25 Fachkraftstellen.
(Genaue Berechnungsgrundlage des Arbeits- und Zeitaufwandes siehe Anlage 1)

Mit Antrag vom 17.04.2023 hat Frauen helfen Frauen e. V. für die FIS unter ihrer Trägerschaft eine dauerhafte 0,75 Fachkraftstelle (0,55 Aufstockung aufgrund gestiegener Fallzahlen, 0,20 Fachkraftstelle aufgrund Vorgabe Istanbul Konvention Hochrisikomanagement) und für BIF eine 0,25 Fachkraftstelle (Vorgabe Istanbul Konvention Hochrisikomanagement) beantragt (siehe Anlage 1). Analog hierzu erfolgt im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2024/2025 ein Stellenantrag der städtischen FIS und FrauenFanal.

Die Kosten für das Angebot der FIS werden aufgrund der GRDrs 503/2011 zu 100 % gefördert unter der Maßgabe, dass Verwaltungspersonalkosten nicht berücksichtigt werden können, da diese Kosten bei der Kalkulation der Tagessätze des Frauenhauses in voller Höhe eingeflossen sind. Tatsächlich liegt der Berechnung des Tagessatzes des Autonomen Frauenhauses ein Stellenschlüssel für Verwaltung von 1:40 zugrunde, so dass über diesen Schlüssel jedoch keine Verwaltungspersonalkostenanteile des Trägers für das Angebot FIS und BIF refinanziert werden.
Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. hat inzwischen eine jährliche erhebliche finanzielle Belastung durch die entstehenden Verwaltungskosten für FIS und BIF. Diese Belastung ist künftig nicht mehr tragbar und daher beantragt der Verein die Einbeziehung der Kosten in Höhe von 13% bzw. rund 10.000 EUR in die 100 %-Förderung bei FIS und 90%-Förderung bei BIF ab dem Jahr 2024.

Für die beantragten zusätzlichen Stellen (1,0 Fachkraftstelle, 0,13 Verwaltungsstelle sowie Sach- und Betriebskosten) errechnet sich ein jährlicher Zuschussbedarf von 98.000 EUR ab dem Jahr 2024.

Eine eventuelle künftige Tarifsteigerung nach TVöD ist in diesen Berechnungen nicht enthalten.


2. Anpassung der städtischen Förderung für das Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen in Fällen häuslicher Gewalt“ bei der Fachberatungsstelle häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e. V.

Ein weiterer wichtiger Interventionspartner für den Erfolg der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) ist die Fachberatungsstelle häusliche Gewalt der Sozialberatung Stuttgart e. V. mit dem Arbeitsfeld „Beratung und Training für gewaltausübende Menschen in Fällen häuslicher Gewalt“. Das Ziel der Beratungen ist es, weitere Gewalthandlungen zu verhindern und den Tätern und Täterinnen Wege aus der Gewaltspirale aufzuzeigen.

Bereits 2002 nahm die Anlaufstelle ihre Beratungstätigkeit auf. Sie begleitet und unterstützt Menschen ab 18 Jahren, die in ihrer Beziehung Gewalt ausgeübt haben oder noch ausüben. Die professionellen Beratungsgespräche und Trainingsmaßnahmen bieten Tätern und Täterinnen Unterstützung, ein gewaltfreies Leben führen zu können und Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen.

Seit der letzten Anpassung der Personalkapazitäten bei den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 aufgrund von gestiegenen Beratungsfällen sind die Beratungsfälle erneut von 216 Fälle im Jahr 2020 auf 261 Fälle in 2022 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 21 % in den letzten zwei Jahren.



Eine Erhöhung der Personalkapazität um 0,4 Fachkraftstellen ist jedoch nicht nur aufgrund der Fallzahlerhöhung notwendig, sondern auch aufgrund der zunehmenden Komplexität der Fallkonstellationen, die einen deutlich aufwändigeren Klärungsprozess je Einzelfall benötigen.

Auch neue Entwicklungen und Anforderungen an das STOP-Hilfesystem, die auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung der Istanbul-Konvention entstehen, stellen die Beratungsstellen vor neue Herausforderungen in der Kooperations- und Netzwerkarbeit. Der gesetzlich geforderte Fokus auf Hochrisikofälle oder Wiederholungsfälle erfordert eine enge Zusammenarbeit und Schnittstellenkommunikation aller Interventionspartner*innen in zeitaufwendigen Fallkonferenzen. Zusätzlich erfordert die Teilnahme an Weiterentwicklungsprozessen und Planung neuer Angebotsstrukturen im Bereich häusliche Gewalt, die von OB-CG initiiert und geleitet werden, ebenfalls eine erhebliche zeitliche Belastung für die Beratungsstellen.

Eine weitere 0,20 Fachkraftstelle wird für Koordinierungs- und Leitungsaufgaben benötigt, da durch die Erweiterung des Arbeitsfeldes sich auch die Organisationsstruktur der Fachberatungsstelle häusliche Gewalt verändert. Das Team besteht im Arbeitsfeld Beratung und Training für gewaltausübende Menschen aktuell aus insgesamt sechs Fachkräften. Die Koordinierung der Beratungstätigkeit und insbesondere die Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsqualität sowie die Netzwerkarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene benötigt mehr Zeitressourcen.

Die Fachberatungsstelle häusliche Gewalt erhielt bei den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 eine Erhöhung der Personalkapazität um 0,6 Fachkraftstellen auf insgesamt 2,95 Fachkraftstellen (GRDrs 243/2021). Um die Fallzahlensteigerung bei der Stellenberechnung zu berücksichtigen, sind die bisherigen Stellenanteile um 21% zu erhöhen. Somit besteht nur aus diesem Grund ein Stellenbedarf in Höhe von 0,6 Fachkraftstellen.

Mit Antrag vom 27.02.2023 hat die Sozialberatung Stuttgart e. V. deshalb eine dauerhafte 0,6 Fachkraftstelle beantragt (Antrag Anlage 2).

Diese 0,6 Fachkraftstelle teilt sich in ihrem Antrag auf in
Für die beantragte zusätzliche 0,6 Fachkraftstelle errechnet sich ab dem Jahr 2024 ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 53.000 EUR.

Eine eventuelle künftige Tarifsteigerung nach TVöD ist in diesen Berechnungen nicht enthalten.



3. Aufbau von Präventionsstrukturen und der Durchführung von Präventions-maßnahmen im Umfeld von Erwachsenen

Mit der GRDrs 243/2021 “Fortentwicklung und neue Bedarfe der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) in den Bereichen Intervention und Prävention“ sowie GRDrs 448/2019 wurde bereits auf die fachlich gebotene und im „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention, Kapitel III Prävention, 2018) gesetzlich und völkerrechtlich bindend geforderte Präventionsarbeit im Bereich Häuslicher Gewalt und Stalking hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurde von OB-CG ein Konzept für universelle und selektive Prävention zur Verhinderung aller Erscheinungsformen von partnerschaftlicher Gewalt und Stalking entwickelt. Ziel ist es, für das Thema häusliche Gewalt / Partnerschaftsgewalt zu sensibilisieren, um sowohl das Auftreten von Gewalt als auch Wiederholungstaten zu verhindern.

In der ersten Stufe des Aufbaus von Präventionsstrukturen im Rahmen der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) wurden bisher zwei Personalstellen (mit jeweils 0,6 Fachkraftstellen) bei freien Trägern geschaffen. Die dafür eingestellten Mitarbeitenden bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. und bei Frauen helfen Frauen e.V. setzen seit Mitte 2022 erfolgreich Präventionsarbeit bei Jugendlichen um. Ihr Fokus liegt dabei auf der Zielgruppe der Fachkräfte und Multiplikator*innen im sozialen Umfeld, wie Lehrkräfte, Mitarbeitende in Kitas und in der Jugendhilfe sowie in der direkten Präventionsarbeit mit Jugendlichen.

Parallel hat OB-CG in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner*innen der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft den strukturellen Auf- und Ausbau des STOP-Präventionsverfahrens weiterentwickelt. Dabei wurden die Zielgruppen der Präventionsarbeit um Menschen erweitert, die nicht vorwiegend mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sondern im Umfeld von Erwachsenen agieren, sich gegen häusliche Gewalt positionieren wollen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten suchen. Für diese Zielgruppe wurde das Konzept „5 Schritte gegen häusliche Gewalt“ entwickelt, um insbesondere Fachkräfte in Behörden und Unternehmen mit Klient*innenkontakt, wie z. B. Mitarbeitende im Jobcenter, Sozialamt oder auch in Ergo- und Physiotherapiepraxen, für das Thema zu sensibilisieren und zu schulen.

In der zweiten Stufe des Aufbaus von Präventionsstrukturen in der LHS Stuttgart soll daher eine weitere 0,6 Fachkraftstelle geschaffen werden, um den gesetzlichen Vorgaben der Istanbul Konvention Rechnung zu tragen. Im Zuge der Gleichbehandlung der Frauenberatungsstellen soll diese bei der städtischen Frauenberatungsstelle im Sachgebiet Städtisches Frauenhaus in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde des Sozialamtes verankert werden. Aufgabe dieser Stelle ist die Umsetzung und Fortführung des von OB-CG entwickelten Präventionskonzepts mit der Zielgruppe „Fachkräfte und Multiplikator*innen im Umfeld von Erwachsenen“.
Analog hierzu erfolgt im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppel-haushalts 2024/2025 ein Stellenantrag der städtischen FIS und FrauenFanal.



Erforderliche Personal- und Förderressourcen

Träger AngebotZusätzlicher StellenbedarfZusätzlicher Förderbedarf
2024 2025
In EURIn EUR
Frauen helfen
Frauen e. V.
FIS
Anteil Ausweitung des bisherigen Regelangebots (0,55 VK) und
Anteil Hochrisiko- und Wiederholungsfälle (0,20 VK)

BIF
Anteil Hochrisiko- und Wiederholungsfälle
0,75



0,25
98.000
98.000
Sozialberatung Stuttgart e. V.Fachberatungsstelle häusliche Gewalt
Arbeitsfeld Beratung und Training für gewaltaus-übende Menschen (0,4 VK) und Koordination und Leitung (0,2 VK)
0.60
53.000
53.000
Landeshauptstadt StuttgartFrauenFanal /FIS
Prävention für Fachkräfte in der Erwachsenenberatung
FIS
Anteil Ausweitung des bisherigen Regelangebots (0,55 VK) und Anteil Hochrisiko- und Wiederholungsfälle (0,20 VK)
FrauenFanal
Anteil Hochrisiko- und Wiederholungsfälle
0,60




0,75



0.25
Zu behandeln im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2024/2025



Die Maßnahmen betreffen schwerpunktmäßig die UN Nachhaltigkeitsziele SDG 5 Geschlechtergerechtigkeit, SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen und SDG 16 Frieden, Recht und starke Institutionen.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Frauen helfen Frauen e.V.
98
98
98
98
98
Sozialberatung Stuttgart e. V.
53
53
53
53
53
Finanzbedarf
151
151
151
151
151
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
500J0006 STOP
680
680
680
680
680

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat JB hat am 15.05.2023, das Referat SI am 16.05.2023 mitgezeichnet. Das Referate AKR hat am 24.05.2023 Kenntnis genommen. Referat WFB hat Kenntnis genommen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die 100 %-Förderung für die Stellen von Frauen helfen Frauen e.V. entsprechend GRDrs 503/2011 nur unter der Maßgabe erfolgt, dass die Verwaltungskosten nicht berücksichtigt werden. Sofern von diesem Beschluss abgewichen werden soll, müsste dies durch einen entsprechenden Beschluss erfolgen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:

Anlage 1: Haushaltsantrag Frauen helfen Frauen e. V.
Anlage 2: Haushaltsantrag Sozialberatung Stuttgart e. V., Fachberatungsstelle Häusliche Gewalt
Anlage 3: Übersicht STOP-GDRrs 2002 - 2022


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