Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 5815-02
GRDrs 281/2010
Stuttgart,
06/30/2010



Haushaltssicherungskonzept 2009
a) Stand der Umsetzung
b) Maßnahmen zur Abdeckung der Globalen Minderausgaben 2010/2011 und entstehender Fehlbeträge bei der Umsetzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.07.2010
14.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 wird Kenntnis genommen.

2. Zur Abdeckung der im Zuge der Beratungen des Doppelhaushalts 2010/2011 beschlossenen Globalen Minderausgaben sowie der entstehenden Fehlbeträge bei der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 wird den folgenden Maßnahmen zugestimmt:
3. Das mit den Maßnahmen gemäß Ziffern 2.1. bis 2.10. verbundene Einsparvolumen beläuft sich (unter Berücksichtigung eines Aufkommens von 1,5 Mio. Euro bei der vorgeschlagenen Waffenbesitzabgabe) auf insgesamt 6,1 Mio. Euro. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung der mit der Umsetzung der Maßnahmen verbundenen Entlastungswirkungen beträgt die Haushaltsentlastung in 2010 0,04 Mio. und in 2011 3,6 Mio. Euro. Zur Schließung der verbleibenden Lücke 2010 in Höhe von 2,7 Mio. und 2011 in Höhe von 3,2 Mio. Euro (Globale Minderausgaben plus Fehlbeträge Umsetzung HSK 2009 abzgl. Haushaltsentlastung 2010/2011 durch o.g. Maßnahmen) kann durch Verbesserungen aufgefangen werden, die sich in etwa gleicher Größenordnung beim Haushaltsvollzug für 2010 und 2011 abzeichnen. Diese Verbesserungen sind im Finanzzwischenbericht 2010 dargestellt (vgl. GRDrs 439/2010).



Begründung:


1. Beschlusslage, Stand Umsetzung Haushaltssicherungskonzept 2009
Der Gemeinderat hat anlässlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2010/2011 am 18. Dezember 2009 das Haushaltssicherungskonzept 2009 mit Maßnahmen im Umfang von 58,6 Mio. Euro (2010), 70,5 Mio. Euro (2011) und von 74,6 Mio. Euro (ab 2012) beschlossen (vgl. GRDrs 1430/2009 in Verbindung mit GRDrs 1436/2009). Mit der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept konnten die Voraussetzungen für die Genehmigung des Doppelhaushalts durch die Rechtsaufsichtsbehörde knapp erfüllt werden.

1.1 Globale Minderausgabe und Ergänzungsvorschläge
Nachdem die im Umfang von 58,6 bzw. 70,5 Mio. Euro für die Jahre 2010 und 2011 beschlossenen Konsolidierungsbeiträge nicht in voller Höhe durch konkrete Maßnahmen abgedeckt werden konnten, wurden im HSK 2009 zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen Globale Minderausgaben von 1,5 Mio. Euro in 2010 und weitere 4,5 Mio. Euro in 2011 (ab 2011 somit insgesamt 6 Mio. Euro – vgl. GRDrs 1436/2009) ausgewiesen.

In Höhe der Globalen Minderausgaben waren bis Mitte 2010 konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten. Hinzu kommen Maßnahmen für Konsolidierungsvorschläge im HSK 2009, die am 18. Dezember 2009 vom Gemeinderat beschlossen wurden, bei denen es sich aber im Zuge der Umsetzung gezeigt hat, dass sie nicht oder nicht ganz realisiert werden können (vgl. GRDrs 1430/2009 – Beschlussziffer 2).

1.2 Stand der Umsetzung des HSK 2009 (vgl. Anlage 1 – Ergebnisübersicht)
In der in Anlage 1 beigefügten Übersicht sind die beschlossenen Soll-Vorgaben den voraussichtlichen Ist-Ergebnissen gegenüber gestellt. Danach werden die Soll-Vorgaben in 2010 um 1,2 Mio., in 2011 um 0,8 Mio. und in 2012 um 0,5 Mio. Euro unterschritten. Größere dauerhafte Unterschreitungen ergeben sich bei den folgenden Maßnahmen:

- Umwandlung von Dienstwohnungen in Mietwohnungen: Im Zuge der Beratung dieser Maßnahme im Personalbeirat am 9. März 2010 wurden die Mieten für die ersten drei Jahre festgeschrieben. Erst ab 2013 wird eine sozialverträgliche Anpassung geprüft. Dadurch entfallen Einnahmenverbesserungen von 200.000 (2010) bzw. von 350.000 Euro ab 2011.
- Die beschlossene Kürzung der allgemeinen Betriebs- und Sachausgaben von 1.516.000 Euro kann nur in Höhe von 838.000 Euro realisiert werden. Im Wesentlichen ist dies auf die Zurücknahme der Kürzungen bei der Branddirektion (326.000 Euro – Verzicht, weil Sachmittelbedarf für Aufgabenwahrnehmung zwingend notwendig ist) und beim Jugendamt (352.000 Euro – Verzicht auf Kürzungen in den Bereichen Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung) zurückzuführen.

Unabhängig von den in der Anlage 1 dargestellten sonstigen Einzelabweichungen sind im HSK 2009 derzeit noch nicht bezifferbare Risiken enthalten. Dazu gehört insbesondere die noch ausstehende Konkretisierung der Kürzung im Bereich der Kulturförderung (450.000 Euro). Nicht absehbar ist auch, ob mit der 12-monatigen Stellenbesetzungssperre im Blick auf die Fluktuationsrate in 2010 die angestrebte Haushaltsent-lastung (4,1 Mio. Euro) erreicht werden kann.

1.3 Konsolidierungsbedarf Stand 30. Juni 2010
Die Rechnung zur Abdeckung der Globalen Minderausgaben sowie der absehbaren Unterschreitungen beim Vollzug des HSK 2009 ist wie folgt (Angaben in TEUR):

2010
2011
2012 ff
HSK Vorgabe*
58.604
70.543
74.626
HSK Ist*
57.375
69.756
74.108
Saldo
1.229
787
518
Globale Minderausgabe
1.500
6.000
6.000
Summen/Konsolidierungsbedarf
2.729
6.787
6.518
*vgl. Anlage 1 Seite 10

Zur Schließung der Konsolidierungslücke werden die in Beschlussziffer 2.1 bis 2.10 dargestellten Maßnahmen vorgeschlagen.


2. Konsolidierungsmaßnahmen

2.1. Waffenbesitzsteuer
Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und einer Verschärfung des Waffenrechts hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann.

Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg (vgl. Anlage 3) kommt zum Ergebnis, dass die Einführung eine Waffenbesitzsteuer grundsätzlich zulässig ist. Sie muss nach § 9 Abs. 4 KAG als Aufwandssteuer ausgestaltet werden. Eine Gleichartigkeit zu bundesrechtlich geregelten Steuern ist nicht zu erkennen. Mit dieser Steuer werden alle belegt, die eine Waffe besitzen und somit den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand einer zulässigen Steuer wird zum einen dadurch erfüllt, dass es sich um eine Geldleistung handelt, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird, die den Tatbestand (Besitz einer Waffe) erfüllen. Zum anderen wird ein Lenkungszweck verfolgt, den Besitz von Schusswaffen weniger attraktiv zu machen.

Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos bei allen Waffenbesitzern erhoben werden. Vielmehr sind Ausnahmetatbestände für jene zu schaffen, bei denen Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen. Dies gilt nach Auffassung des Gutachters für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind gegenwärtig rd. 29.000 Waffen registriert. Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände schätzt die Verwaltung das Aufkommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150.000 Euro/a) auf jährlich netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro. Die Veranlagung der Waffenbesitzsteuer soll auf der Grundlage des ohnehin nach Bundesrecht einzurichtenden automatisierten Waffenregisters erfolgen, so dass sich der zusätzlich Verwaltungsaufwand in Grenzen halten wird.

Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 WaffG verzichtet werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung eine Übergangsregelung, wonach Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abgegeben können und auch der neuen Waffenbesitzsteuer nicht unterliegen. Damit wird unterstrichen, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer nicht nur der Einnahmenerzielung dient, sondern vor allem auch der Steuerung des Waffenbesitzes im Sinne einer Reduzierung der Anzahl der Waffen, die bei Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern verfügbar sind. Somit dient die Einführung einer Waffenbesitzsteuer auch der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.

Die Verwaltung wird bis Oktober 2010 die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer abschließend klären und eine Steuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.2. Neustrukturierung des Beschaffungswesens im VOL-Bereich
Das 2005 auf der Grundlage eines in den Jahren 2002/2003 erarbeiteten Soll-Konzepts gestartete Projekt eProcurement soll nunmehr im Bereich der Beschaffungen nach VOL zu einem Ergebnis geführt werden. Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch eine organisatorische Neustrukturierung und Prozessoptimierungen sowie durch die Einführung einer geeigneten Software und die Bündelung aller Beschaffungsaktivitäten beim Haupt- und Personalamt. Die Budgethoheit und die Zuständigkeit der Ämter für die Bedarfsfeststellung bleiben davon unberührt.

Aufgrund der Voruntersuchungen werden infolge der Neustrukturierung des Beschaffungswesens erhebliche Synergieeffekte erwartet, die den Abbau von 25 Stellen in den Ämtern der Stadtverwaltung ermöglicht. Davon wurde zum Stellenplan 2010/2011 bereits eine Stelle gestrichen, so dass noch 24 Stellen mit einem Einsparvolumen von 1.200.000 Euro in das HSK 2009 einbezogen werden können (2011 bis 2014 jährlich sechs Stellen). Die genaue Aufteilung der Stellenstreichungen auf die Ämter wird vom Haupt- und Personalamt – ggf. unter Einbeziehung eines externen Beraters – noch ermittelt. Die Verwaltung wird im Reform- und Strukturausschuss am 07.07.2010 einen Zwischenbericht zum Projektstand vorlegen (vgl. GRDrs 303/2010).

2.3. Grundstücksbewertung
Der Kostendeckungsgrad im Bereich der Grundstücksbewertung war in den zurückliegenden Jahren wie folgt:

200652 v.H.
200749 v.H.
200848 v.H.
200945 v.H.

Nach der Planung für 2010 liegt der Kostendeckungsgrad (einschl. der internen Erträge) bei 54 v.H. . Der Zuschussbedarf beträgt rd. 1,1 Mio. Euro. Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnten Verbesserungen durch eine allgemeine Gebührenanpassung (35.000 Euro) sowie die Reduzierung der Vergabemittel (35.000 Euro) erzielt werden.

Zur Haushaltsentlastung und zur Erhöhung des Kostendeckungsgrads sind weitere Maßnahmen notwendig. Es ist vorgesehen, die Gebühren für Wertermittlungen, bezogen auf den Grundbetrag, nach sechs Jahren Preisstabilität um rd. 15 v.H. zu erhöhen. Dadurch können weitere Mehreinnahmen in Höhe von 35.000 Euro erzielt werden. Zudem sollen durch eine Veränderung und Optimierung der Arbeitsabläufe im Bereich der Immobilienbewertung drei Stellen im Jahr 2011 (150.000 Euro) abgebaut werden.

Mit der Umsetzung dieser Vorschläge kann ein Einsparbetrag von 185.000 Euro und eine Verbesserung der Kostendeckung im Bereich der Immobilienbewertung auf knapp 60 v.H. erreicht werden.

2.4. Betriebskonzept Friedhofswesen
Im Zuge des von der Unternehmensberatung Drees & Sommer Infra Consult Management GmbH 2003 erstellten Gutachtens für eine neue Betriebskonzeption beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde aufgezeigt, dass im Friedhofsbereich durch technische- und organisatorische Maßnahmen 51 Stellen abgebaut werden können. Der Gemeinderat hat zur Erzielung einer nachhaltigen Haushaltsentlastung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2002 den Abbau von 30 Stellen beschlossen. Vom Abbau weiterer 21 Stellen wurde Kenntnis genommen mit der Maßgabe, dass vor Beginn dieses Stellenabbaus eine Evaluierung des bisherigen Abbauprozesses erfolgen soll.

Die unter Beteiligung des Gutachters durchgeführte Evaluation hat gezeigt, dass für verschiedene Tätigkeiten von einem etwas höheren Arbeitsaufwand als bisher angenommen auszugehen ist (u.a. zusätzliche Mähflächen und Mähgänge). Auf der anderen Seite war festzustellen, dass die Bestattungen deutlich zurückgegangen sind (2001: 5.557; 2009: 5.076) und sich zudem von den arbeitsaufwändigen Erdbestattungen hin zu den weniger arbeitsaufwändigen Feuerbestattungen entwickelt haben, wofür insgesamt weniger Arbeitskapazität vorzuhalten ist.


Mehr- und Minderbedarf gleichen sich in etwa aus, weshalb entsprechend dem Gutachten und in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Abbau weiterer 21 Stellen mit einem Einsparvolumen von 1.050.000 Euro vollzogen werden kann. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt beabsichtigt, im Umfang von drei Stellen bislang extern vergebene Unterhaltungsarbeiten auf Friedhöfen durch eigene Beschäftigte durchzuführen und im Gegenzug das Vergabebudget stufenweise um 100.000 Euro in 2011 und 150.000 Euro ab 2012 zu reduzieren. Insoweit stehen 18 Stellen zur Streichung an.

Zur Konkretisierung des weiteren Stellenabbaus wird das Garten-, Friedhofs- und Forstamt im Juli 2010 eine Sachvorlage einbringen (vgl. GRDrs 517/2009).

2.5. Zentralisierung im Bereich IuK-System- und Anwendungsbetreuung
Mit GRDrs 258/2001 wurde auf Grundlage des Gutachtens der Beratungsgesellschaft Schitag, Ernst & Young der Neustrukturierung der IuK der Landeshauptstadt Stuttgart zugestimmt. Die vom Gutachter vorgeschlagene Serverzentralisierung wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 5. Dezember 2005 beschlossen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen durch die Serverzentralisierung sollen nun in einem zweiten Schritt weitere IT-Funktionen (technische System- und Anwendungsbetreuung) im Bereich der Ämter und Eigenbetriebe (ohne Klinikum) zentralisiert werden. Allein für die IuK-Betreuung werden in der Stadtverwaltung zentral (Haupt- und Personalamt) und dezentral (Fachämter und Eigenbetriebe ausgenommen Klinikum) insgesamt rd. 130 Stellen vorgehalten.

Mit der Zentralisierung weiterer Funktionen im Bereich IuK ist neben einer verbesserten Steuerung ein/e

- Bündelung des IuK-Fachwissens,
- geringerer Fortbildungsaufwand,
- effizientere Nutzung und Auslastung vorhandener technischer Ressourcen,
- verbesserte Personaldisposition (z.B. Ausgleich von Personalausfällen),
- Verbesserung im Bereich Client-Architektur und schließlich
- Optimierung der Geschäftsabläufe einschließlich der Vermeidung von Reibungs-
verlusten sowie die Vereinheitlichung von Standards

verbunden. Neben der Optimierung bei der Steuerung und der fachlichen Wahrnehmung von IuK-Aufgaben kann mit der Zentralisierung auch die Wirtschaftlichkeit im Umfang von zehn Stellen verbessert werden (Einsparvolumen 500.000 Euro). Die Identifizierung der Einspareffekte bei den Ämtern und Eigenbetrieben erfolgt unter Beteiligung eines externen Beraters im Rahmen einer Organisationsuntersuchung. Die Kosten hierfür (ca. 100.000 Euro) werden aus dem Budget des Haupt- und Personalamts gedeckt.

Die Verwaltung wird im Oktober 2010 zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen berichten.

2.6. Industriegleise
Das Tiefbauamt ist für die Unterhaltung und den Betrieb von Industriegleisen zuständig. Derzeit werden rund 11,3 km Industriegleise (insbesondere im Stuttgarter Osten und in Feuerbach) betreut, wobei bereits 6,6 km stillgelegt sind. Zudem wurde der Betrieb der Industriebahn Münster-Bad Cannstatt (1,2 km) zwischenzeitlich eingestellt.

Die Unterdeckung in diesem Bereich (bisheriger UA 7915) belief sich in 2009 auf 80.000 Euro (jeweils ohne Steuerungsumlage und kalkulatorische Verzinsung). Auch in der Planung für 2010 wird von einer Unterdeckung von rd. 80.000 Euro ausgegangen.

Die Hafen Stuttgart GmbH betreibt ebenfalls Industriegleise (2,5 km). Durch Bündelung der güterbahntechnischen Ressourcen bei der HSG ist davon auszugehen, dass der Abmangel der städtischen Industriegleise dauerhaft reduziert werden kann. In Zusammenarbeit mit der HSG soll deshalb geprüft werden, die Betriebsführung und ggf. das Anlagevermögens für die (aktiven) Industriegleise zum 01.01.2011 auf die HSG zu
übertragen.

Damit verbunden wäre – je nach Ausgestaltung – eine Entlastung des Stadthaushalts von etwa 80.000 Euro. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang noch, ob durch die dauerhafte Stilllegung von Strecken ein einmaliger Aufwand für den Rückbau der Gleise entsteht. Außerdem ist noch zu klären, welche Strecken noch betrieben und an die HSG übergeben werden sollen und welche personellen Auswirkungen damit verbunden sind.

Nach der Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten wird im Herbst 2010 eine Sachvorlage in die zuständigen Gremien (Gemeinderat, Aufsichtsrat HSG) eingebracht und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen vorbereitet.

2.7. Kleinbahn Killesberg
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat zum 01.01.2007 von der SMK die Betriebsführung für die Kleinbahn im Höhenpark Killesberg übernommen. Der Abmangel (jeweils ohne Steuerungsumlage und kalkulatorische Zinsen), der im Stadthaushalt zu decken war, belief sich in den zurückliegenden Jahren auf 53.000 Euro (2007), 76.500 Euro (2008) und 381.000 Euro (2009 – einschließlich der Reparatur der zwei Dampflokomotiven von rd. 339.000 Euro). Die Planung für das Haushaltsjahr 2010 geht von einer Unterdeckung von rd. 69.000 Euro aus.

In Abstimmung mit den SSB ist vorgesehen, die Betriebsführung für die Kleinbahn zum 01.01.2011 auf der Grundlage der folgenden Eckpunkte auf die SSB zu übertragen:

- Übergang der Betriebsführung zum 01.01.2011.
- Die SSB organisieren den Betrieb und übernehmen das Personal (Stelle für einen Schlosser/Werkzeugmechaniker sowie acht weitere Mitarbeiter für die Bereiche Werkstatt und Fahrdienst, die auf der Basis sog. geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse arbeiten).
- Grund und Boden (Bestandteil der Parkanlage) verbleiben bei der Stadt. Die Betriebseinrichtungen (wie Gleise, Lokschuppen, Lokomotiven, Maschinen, Geräte) gehen mit einem Restbuchwert von 51.000 Euro auf die SSB über.
- Die Stadt übernimmt die anstehende und baulich dringend notwendige Sanierung des Lokschuppens. Die Kosten für die statische Erneuerung der Wände und des Dachs sowie die Modernisierung des Büro- und Sanitärbereichs werden aus dem Budget des Garten-, Friedhofs- und Forstamt finanziert.
- Die Stadt beteiligt sich nicht an einem eventuell entstehenden Betriebsverlust. Bei größeren Maßnahmen (wie z.B. die zuletzt 2009 vorgenommene Generalüberholung der zwei Dampflokomotiven) wird die Stadt jeweils die Gewährung eines Zuschusses im Einzelfall prüfen.

Es ist davon auszugehen, dass mit der Übertragung der Betriebsführung auf die SSB durch die Einbeziehung der technischen und kaufmännischen Infrastruktur der SSB die Betriebsverluste dauerhaft reduziert und der Stadthaushalt jährlich in der Größenordnung von rd. 65.000 Euro entlastet werden kann. Dabei zu berücksichtigen ist, dass die allgemein steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen an einen Bahnbetrieb mittelfristig durch die SSB besser sichergestellt werden können.

Darüber hinaus ergeben sich aus Sicht der SSB bessere Chancen, die Kleinbahn der Bürgerschaft und den Besuchern der Landeshauptstadt ins Bewusstsein zu bringen. Dazu gehört, die Kleinbahn stärker im Kontext der „besonderen“ Stuttgarter Bahnen zu vermarkten, also zusammen mit der Zahnradbahn, der Seilbahn und den historischen meterspurigen Straßenbahnen. Für dieses „Bahnen-Quartett“ kann ein wirksames Marketing aus einer Hand erfolgen, das Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Kooperationen mit dem Förderverein und anderen Partnern umfasst.

Auf der Grundlage der o.g. Eckpunkte erfolgt eine Behandlung in den zuständigen Gremien (Gemeinderat, Aufsichtsrat SSB). Nach einer Beschlussfassung werden die Stadt und die SSB im Herbst 2010 einen Betriebsführungsvertrag vorbereiten.

2.8. Kosten der Straßenentwässerung
Die Überprüfung der Kosten für die Straßenentwässerung ist Bestandteil des HSK 2009 (vgl. GRDrs 1430/2009). In einem ersten Schritt wurde von einer Kostenreduzierung von 10 v.H. bzw. einer Haushaltsentlastung von 800.000 Euro ausgegangen.

Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten zur Überprüfung des Kostenanteils der Straßenentwässerung in Auftrag gegeben. Im vorliegenden Entwurf hat der Gutachter aufgezeigt, dass der Anteil für die Straßenentwässerung durch eine Überarbeitung der Modellrechnung für die Verteilung der Herstellkosten der Mischwasserkanäle auf die Kostenträger „Schmutzwasser“ und „Regenwasser“ sowie durch eine differenzierte Darstellung der Flächen (Berücksichtigung von unterschiedlichen Abflussbeiwerten) erheblich gesenkt werden kann.

Der Gutachter bezieht sich bei der Aufteilung der Kostenanteile Regenwasser, Schmutzwasser und Straßenentwässerung auf Berechnungsmodelle, die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelt und auch vom VGH Mannheim übernommen wurden. Mit dem Gutachter und der SES sind die weiteren Schritte abzustimmen. Es wird vorgeschlagen, die Kosten der Straßenentwässerung zum 01.01.2011 an den gutachtlich festgestellten Umfang anzupassen. Die - abhängig vom Ergebnis der gutachtlichen Feststellung - verbundene Entlastung des Stadthaushalts von voraussichtlich 1,6 Mio. EURO dient der Haushaltskonsolidierung. Im HSK sind bereits
0,8 Mio. EURO enthalten, so dass etwa weitere 0,8 Mio. Euro ab 2011 einbezogen werden können.

2.9. Organisationsuntersuchung Sportamt und Bäderbetriebe Stuttgart
Der Gemeinderat hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006/2007 (Antrag 382/2006) beauftragt, eine Organisationsuntersuchung des Sportamts durchzuführen u. a. mit dem Ziel der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Im Blick auf die zwischenzeitlich erfolgte Ausgliederung der Mercedes-Benz-Arena wurde mit der Untersuchung erst in 2009 begonnen.

Im Vordergrund der Untersuchung stand die Prüfung der Synergien, die sich bei einer Zusammenlegung von Sportamt mit den Bäderbetrieben ergeben können. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor; das Haupt- und Personalamt, das die Prüfung federführend durchgeführt hat, vertritt die Auffassung, dass aufgrund einer Zusammenlegung Synergien nur in geringem Umfang entstehen bzw. genutzt werden können. Nach Auffassung des Haupt- und Personalamts könnten mit einer Untersuchung der Organisationen ggfs. höhere Einsparungen erreicht werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb die Durchführung von Organisationsuntersuchungen in beiden Bereichen (Sport und Bäder) vor. Es wird davon ausgegangen, dass im Hinblick auf das Ergebnis anderer Organisationsuntersuchungen durch konkrete Maßnahmen eine Einsparung von mindestens 3 bis 5 v.H. aufgezeigt werden kann.

Bei einer Gesamtstellenzahl von rd. 330 Stellen in beiden Bereichen entspricht der angestrebte Einsparbetrag von 500.000 Euro einer Quote von etwas mehr als 3 % bzw. dem Abbau von zehn bis zwölf Stellen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Untersuchungen mit dieser Zielsetzung zu beginnen und im ersten Halbjahr 2011 über das Ergebnis zu berichten.

2.10. Verpachtung Weingut
Die Untersuchung der beiden Varianten „Bildung eines Eigenbetriebs auf Basis der Optimierungsvorschläge des Gutachtens“ sowie „Durchführung eines Markterkundungsverfahrens über mögliche Rahmenbedingungen für eine Verpachtung“ hat ergeben, dass eine Fortführung des Weinguts im städtischen Bestand aus wirtschaftlicher Sicht nicht darstellbar ist. Unabhängig von der gewählten Organisationsform (städtischer Regiebetrieb oder Eigenbetrieb) und der strukturellen Ausprägung (räumliche Konzentration am Standort Kelter in der Rommelshauser Straße mit Neubau eines Verkaufspavillons) wird das Weingut stets defizitär bleiben und dauerhaft auf einen Zuschuss aus dem Stadthaushalt angewiesen sein. Das jährliche Defizit (ohne Steuerungsumlage und kalkulatorische Zinsen) beläuft sich dabei auf rd. 250.000 Euro (unter Berücksichtigung des bislang gewährten Steillagenzuschusses in Höhe von 195.000 Euro sogar rd. 450.000 Euro) und belastet fortlaufend den Stadthaushalt. Die Begrenzung auf diese Defizithöhe setzt jedoch weitere Investitionen von rd. 1,35 Mio. Euro in die räumliche Konzentration am Standort der bisherigen Kelter voraus. Im Unterschied zu dem beauftragten Gutachter sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten, das Defizit des Weinguts nachhaltig auf eine „schwarze Null“ zurückzuführen. Im Wesentlichen liegt dies an der Personalkostenstruktur und den tarifrechtlichen Rahmenbedingungen, die nicht einseitig veränderbar sind. Der Gutachter kam in seiner Musterberechnung nur deswegen auf ein ausgeglichenes Ergebnis, weil er die Personalkosten in Anlehnung an ein privates Weingut kalkuliert hatte und die Besonderheiten der öffentlichen Tarifstruktur teilweise – insbesondere hinsichtlich der sog. Passivkosten – unberücksichtigt ließ.

Die Verwaltung schlägt vor, das Weingut ab 2011 zu verpachten. Die Höhe der Pachteinnahmen kann derzeit nicht genau beziffert werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass dadurch die Belastung des Stadthaushalts ab 2012 dauerhaft um etwa 250.000 Euro reduziert werden kann. Zur weiteren Vorbereitung der Verpachtung des Weinguts hat die Verwaltung aktuell eine Sachvorlage eingebracht (vgl. GRDrs 529/2010).


3. Ergebnis und Zusammenfassung

Mit der Umsetzung der in Beschlussziffer 2.1 bis 2.10 dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen ist in den Jahren 2010 bis 2012 die folgende Haushaltsentlastung
verbunden (Angaben in TEUR); auf die in Anlage 2 beigefügte Gesamtübersicht wird hingewiesen:

insgesamt
2010
2011
2012 ff
Einführung Waffenbesitzsteuer
1.500
1.500
1.500
Beschaffungswesen
1.200
300
600
Grundstücksbewertung
185
35
185
185
Betriebskonzept Friedhöfe
1.050
300
550
Zentralisierung IuK
500
200
400
Übertragung Industriegleise
80
80
80
Übertragung Kleinbahn
65
65
65
Kosten Stadtentwässerung
800
800
800
Org.untersuchung Sport / Bäder
500
200
350
Verpachtung Weingut
250
250
Summen
6.130
35
3.630
4.780

Insgesamt beläuft sich die Haushaltsentlastung auf rd. 6,1 Mio. Euro. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen kann die volle Entlastung nur schrittweise bis 2015 erreicht werden (2011: 3,6 Mio. Euro, 2012: 4,8 Mio. Euro, 2013: 5,5 Mio. Euro, 2014: 6,0 Mio. Euro und 2015: 6,1 Mio. Euro). Dies bedeutet, dass die für 2010 und 2011 notwendigen Verbesserungen von 2,7 Mio. Euro und 6,8 Mio. Euro (vgl. Übersicht zu Ziffer 1.3) jeweils erheblich unterschritten werden.

Nach dem Finanzzwischenbericht 2010 (GRDrs 439/2010) ergeben sich im Vollzug des Stadthaushalts 2010 voraussichtlich Verbesserungen (u.a. durch eine Reduzierung der Zinsen für Kredite) in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro. Aufgrund der Verzögerung bei der Aufnahme von Krediten wird in 2011 ebenfalls eine Verbesserung in dieser Höhe erwartet. Die Verbesserungen können nach Auffassung der Verwaltung zum Ausgleich der o.g. Unterdeckungen eingesetzt werden. Die letztlich noch fehlenden Beträge (2010: 0,2 Mio. Euro und 2011: 0,7 Mio. Euro) müssten im Rahmen des weiteren Haushaltsvollzugs erwirtschaftet werden. Mit dieser Maßgabe könnten nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigungsvoraussetzungen (noch) erreicht und eine haushaltswirtschaftliche Sperre vermieden werden.

Im Ergebnis führt die Umsetzung der Vorschläge zu einem Abbau von ca. 77 Stellen (Reduzierung der Personalausgaben um rd. 3,6 Mio. Euro), der Reduzierung von Sachausgaben von 1,0 Mio. (Kosten der Straßenentwässerung und Reduzierung Vergabebudget Garten-, Friedhofs- und Forstamt) und einer Erhöhung der Einnahmen von 1,5 Mio. Euro (Waffenbesitzsteuer und Gebührenerhöhung Immobilienbewertung).


4. Weiteres Vorgehen, Beteiligung der Personalvertretung

Die Verwaltung wird, wie in Ziffer 2 dargelegt, die notwendigen Sachvorlagen vorbereiten und in dem jeweils angegebenen Zeitrahmen einbringen. Die Personalvertretung wird im Rahmen der Umsetzung der Einzelmaßnahmen beteiligt, soweit Beteiligungsrechte nach dem LPVG tangiert sind.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



1 Stand der Umsetzung (Ergebnisübersicht)
2 Maßnahmenliste HSK-Zusatzmaßnahmen
3 Gutachten Waffenbesitzsteuer


zum Seitenanfang
Anlage 1- 281-2010-Ergebnisübersicht Stand 23_06_2010.xlsAnlage 2 - GRDrs 281-2010_Maßnahmenliste HSK Zusatzmaßnahmen Stand 28_06_2010.xlsGutachten Waffenbesitzsteuer Anlage 3 zu GRDrs 281_2010.pdf