Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1564/2023
Stuttgart,
04/04/2024



Busbeschleunigung Linie 65 - zwischen Hedelfingen und Heumaden
- Abrechnungsbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.04.2024
17.04.2024



Beschlußantrag:

Die Abrechnung für die Busbeschleunigung Linie 65 zwischen Stuttgart-Hedelfingen und Stuttgart-Heumaden sowie der Erneuerungsmaßnahmen im angrenzenden Bereich der Heumadener Straße mit Gesamtkosten von 4.917.372,04 EUR wird anerkannt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 9. Mai 2019 (GRDrs 310/2019) der Busbeschleunigung Linie 65 zwischen Stuttgart-Hedelfingen und Stuttgart-Heumaden sowie den Unterhaltungsmaßnahmen im angrenzenden Bereich der Heumadener Straße mit Gesamtkosten von 4.631.000 EUR zugestimmt.

Die bewilligten Gesamtkosten von 4.631.000 EUR wurden um 286.372,04 EUR überschritten. Dies entspricht 6,18 %.

Es handelte sich um eine sehr komplexe Baumaßnahme, die neben der Busbeschleunigung der Linie 65 auch die Optimierung des Radverkehrs, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen und umfangreiche Straßenerneuerungsmaßnahmen beinhaltet hat. Die aufwändigen Bauphasen mussten entsprechend detailliert geplant werden. Neue Vorgaben zur Radverkehrsplanung und zu Optimierungen für den nicht motorisierten Verkehr führten zu erheblichen Änderungen im Bauablauf, so dass die sehr komplexe Verkehrslenkung den Bauphasen anzupassen war. Zudem wurden die Straßenbaumaßnahmen im angrenzenden Bereich der Heumadener Straße im Umfang deutlich erweitert. Dies führte zu einer Überschreitung der bewilligten Gesamtkosten.

Die Baumaßnahme wurde im April 2020 fertig gestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt über das Projekt 7.664013 - Verlängerung Buslinie 65 zum Flughafen und über das Projekt 7.664921 - Straßenerneuerung, Landesstraßen abgewickelt. Nähere Informationen dazu können der Anlage 1 entnommen werden.

Das Projekt „Buslinie 65“ ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und wurde nach der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bezuschusst. Aus dem Schlussbescheid ergab sich eine Investitionszuwendung von 170.590,90 EUR, die bereits vereinnahmt wurde.

Außerdem wird das Projekt nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) durch das Regierungspräsidium Stuttgart gefördert.

Zum einen wurde die Busbeschleunigung der Linie 65 zur Verbesserung des ÖPNV im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem LGVFG bezuschusst. Aus dem Schlussbescheid ergab sich eine Investitionszuwendung von 602.096,93 EUR, die bereits vereinnahmt wurde. Zum anderen wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen nach dem LGVFG bezuschusst. Auf das Projekt Buslinie 65 wurden von den bislang vereinnahmten Abschlagszahlungen für den barrierefreien Ausbau Investitionszuwendungen in Höhe von 116.285,21 EUR verbucht. Es handelt sich um ein laufendes Förderprojekt und erst nach dessen Abrechnung wird die genaue Aufteilung der Fördermittel auf sämtliche geförderten Bushaltestellen bekannt. Der genannte Betrag wird dementsprechend angepasst.

Die Abrechnung stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

<Anlagen>



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20240313 Umlauf GRDrs 1564_2023 Buslinie 65_Abrechnung.pdf
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