Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 473/2017
Stuttgart,
06/23/2017


Laufender Ganztagesbetrieb an weiterführenden Schulen
Anpassung der Entgelte der freien Träger der Jugendhilfe




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017

Bericht:

A. Betriebsformen von Ganztagesschulen an weiterführenden Schulen

Bei der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es aktuell die nachfolgend dargestellten Formen von Ganztagesschulen. Formelle Ganztagesschulen an weiterführenden Schulen mit einer zusätzlichen Zuweisung an Lehrer-Wochenstunden müssen vom Land genehmigt werden.

1. „Traditionelle“ Ganztagesschulen
Seit Anfang/Mitte der siebziger Jahre gibt es an einigen Schulstandorten ein verpflichtendes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler im Ganztagesbereich. Die Betreuung im Ganztagesbetrieb erfolgt ausschließlich durch zusätzliche Lehrer-Wochenstunden auf Kosten des Landes (Fasanenhofschule, Lerchenrainschule, Jörg-Ratgeb-Schule).

Ende der 80er und zu Beginn der 90er Jahre wurden an zwei weiteren Stuttgarter Schulen die Hauptschulklassen mit zusätzlichen Angeboten ausgestattet, die eine Mittagsbetreuung mit Essen und eine Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ermöglichten – und zwar an der Falkertschule (1989) und an der Schillerschule (1992). Für die Verteilung der personellen und sächlichen Mehrkosten zwischen Land und dem Schulträger wurde bezüglich dieser beiden Schulen vereinbart, dass die Lehrerkosten, die für die Betreuung beim Mittagessen und der Freizeit anfallen, vom Schulträger zu übernehmen sind. Diese anfallenden Stunden werden jährlich erfasst und der Landeshauptstadt vom Land in Rechnung gestellt.


2. „Erweitertes Betreuungs-Angebot an Werkrealschulen“ (EBA WRS)
1994 hat das Land eine neue Konzeption und eine generelle Regelung zur Einrichtung von ganztägigen Betreuungsangeboten an Schulen (in der Regel Brennpunkt-Hauptschulen) - offiziell als „Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung“ bezeichnet - eingeführt. Diese Regelung trennt klar die Personalkosten, die vom Land für zusätzliche Förder- und Bildungsangebote der Schule übernommen werden von den Personalkosten, die für die Mittagsbetreuung (einschl. Mittagessen) und Freizeitbetreuung entstehen. Diese sind, wie auch die sächlichen Kosten, vom Schulträger zu tragen.

Seit dem Schuljahr 1998/1999 gibt es diese formellen Ganztagesschulen neuer Art (auch EBA-Schulen genannt) in der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Gemeinderat hat 1997 zum Schuljahresbeginn 1998/1999 mit der GRDrs 387/1997 die Einrichtung von „Erweiterten Angeboten“ an Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung für die Klassenstufen 5 und 6 beschlossen.
Weiterhin wurde für diese Schulen mit GRDrs 615/1999 der Ausbau für die Klassenstufen 7 bis 9 beschlossen.

Nachdem die Zahl der Haupt-/Werkrealschulen kontinuierlich zurückgeht, arbeiten aktuell noch fünf Schulen nach diesem System (siehe nachfolgende Übersicht). Das Erweiterte Betreuungs-Angebot an den einzelnen Schulen ist jeweils für rd. 50 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Diese melden sich verbindlich für ein oder ein halbes Schuljahr an. Zusätzlich gibt es durch das Land Lehrerstundenzuweisungen in den Klassenstufen 5 und 6 von je 5 zusätzlichen Lehrerstunden pro Kasse, in den Klassenstufen 7 bis 9 jeweils 7 zusätzliche Lehrerstunden pro Klassenstufe. Die restlichen Betreuungszeiten werden über die Freien Träger abgedeckt.

SchuleFormStart
Altenburgschule
(Angebot auslaufend wegen Gemeinschaftsschule)
EBASchuljahr 1998/1999
GWRS GablenbergEBASchuljahr 1998/1999
RosensteinschuleEBASchuljahr 2000/2001
UhlandschuleEBASchuljahr 2000/2001
Wilhelmsschule WangenEBASchuljahr 2000/2001

Für die Betreuung der Gruppen hat der Gemeinderat folgende Vergütung für die Träger beschlossen:

Teilnehmerjährlicher Betrag in Euro
Klassenstufe 5 und 6mind. 20 verbindlich teilnehmende Schülerinnen und Schüler pro Gruppe30.678
Klassenstufe 7 bis 9mind. 20 verbindlich teilnehmende Schülerinnen und Schüler pro Gruppe15.339
Summe46.017

Die Träger erhalten eine Pauschalvergütung, die seit dem Beginn der Angebote im Schuljahr 1998/1999 bis heute nicht an Tarif- bzw. Preissteigerungen und dergleichen angepasst wurde. Mit diesem Betrag sind gleichzeitig auch die Vor- und Nachbereitungszeiten des Trägers, Zeiten für Leitung, Organisation und Koordination sowie Wegstrecken abgegolten.





3. „Erweitertes Betreuungs-Angebot an Sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ (EBA SBBZ-L)
Analog zu den WRS wurde zum Schuljahr 2004/2005 auch an den SBBZ Lernen ergänzende Angebote eingeführt. Hierbei wurden drei Standorte von insgesamt 11 SBBZ-Lernen (damals Förderschulen) ausgewählt.

An den Förderschulen wurde das so genannte „Drittel-Modell“ entwickelt, das eine Sicherstellung von ergänzenden Angeboten durch 1/3 zusätzlichen Lehrerstunden, 1/3 finanzielles oder persönliches Engagement durch Fördervereine oder Ehrenamtliche sowie 1/3 durch Trägerleistungen (Finanzierung durch den Schulträger) enthält. Für das Drittel, das in Verantwortung des Schulträgers liegt, wurden entsprechende Vereinbarungen mit Trägern der Jugendhilfe geschlossen, die sich verpflichten, gegen eine pauschale Vergütung die ergänzenden Angebote umzusetzen. Die pädagogische Gesamtverantwortung und Koordination insgesamt obliegt der Schulleitung.

Die Träger erhalten eine Pauschalvergütung, die seit dem Beginn der Angebote im Schuljahr 2004/2005 bis heute nicht an Tarif- bzw. Preissteigerungen und dergleichen angepasst wurde.


4. Gebundene/teilgebundene Ganztagesschulen sowie offene Ganztagesschulen
Nach Landesvorgaben werden derzeit Ganztagesschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart, sofern sie eingerichtet sind, in folgenden Betriebsformen geführt:

- Werkrealschulen in der teilgebundenen oder in der gebundenen Form
- Gemeinschaftsschulen in gebundener Form
- Realschulen und Gymnasien in offener Form

Formelle Ganztagesschulen mit einer zusätzlichen Zuweisung an Lehrer-Wochenstunden müssen vom Land genehmigt werden.

Für die zusätzlichen Angebote sowie die Mittagessensbetreuung in den gebundenen bzw. teilgebundenen Ganztagesschulen sind laut Einrichtungserlass die Schulträger verantwortlich. Bei der Landeshauptstadt wird mit der Durchführung dieser Angebote in der Regel ein Freier Träger der Jugendhilfe beauftragt. Darüber hinaus ist der Schulträger für den Essensversorgung und die sonstige sächliche Ausstattung der Ganztagesschulen verantwortlich.

Die pädagogischen Angebote an Ganztagesschulen in offener Angebotsform – Realschulen und Gymnasien – werden mit dem Jugendbegleiterprogramm des Landes bzw. dem städtischen Jugendbegleiterprogramm durchgeführt. Darüber hinaus ist auch hier die Stadt für die Mittagessensversorgung verantwortlich.

Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen
An folgenden Schulen wurden bereits gebundene Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich eingerichtet:

SchuleFormStart der Ganztagesschule
WRS der Elise von König-Schule (Angebot auslaufend wegen Gemeinschaftsschule)
GMS der Elise von König-Schule
gebundene Form


gebundene Form
Schuljahr 2007/08


Schuljahr 2013/14
Bismarckschule (WRS)gebundene FormSchuljahr 2010/11
WRS Ostheimgebundene FormSchuljahr 2011/12
WRS der Körschtalschule
(Angebot auslaufend wegen Gemeinschaftsschule)

GMS der Körschtalschule
gebundene Form



gebundene Form
Schuljahr 2013/14



Schuljahr 2014/15
Altenburgschule (GMS)gebundene FormSchuljahr 2014/15
Anne-Frank-Gemeinschaftsschulegebundene FormSchuljahr 2014/15
Schickhardtschule (GMS)gebundene FormSchuljahr 2015/16
GMS Weilimdorfgebundene FormSchuljahr 2015/16
Eichendorff-Gemeinschaftsschulegebundene FormSchuljahr 2016/17
Bertha-von-Suttner-Gemeinschaftsschulegebundene FormSchuljahr 2016/17

Bei den gebundenen Werkrealschulen bzw. Gemeinschaftsschulen wurden die finanziellen Mittel erstmals im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Verbesserung der Ganztagesstandards zum Schuljahr 2012/13 erhöht.

Hierbei wurden die bisherigen 6 Zeitstunden pro Woche – bei einer Entlohnung von 8.000 Euro pro Ganztagesklasse (GRDrs 560/2008) – auf 11 Zeitstunden angehoben (inklusive Wegstrecken, Vor- und Nachbereitungszeit, Leitungsanteile). Pro Ganztagesklasse werden aktuell finanzielle Mittel in Höhe von 17.880 Euro (inkl. Sachmittel) für die Betreuung im Schuljahr zur Verfügung gestellt. Diese Vergütungssystematik wurde ebenso analog auf die Gemeinschaftsschule übernommen.

Vergütung pro Ganztagesklassejährlicher Betrag in Euro
Vergütung (11 Stunden pro Woche)14.300
Leitung, Koordination, etc.1.500
Overhead 10% (Gemeinkosten, Fortbildung, etc.)1.580
Sachkosten500
Summe17.880


B. Aktuelle Forderungen der freien Träger

Die bisherige Praxis einer klassenweise Pauschalabrechnung im Werkrealschul- bzw. Gemeinschaftsschulbereich hat sich verwaltungsintern bewährt, da jeder freie Träger in seiner Struktur und seinen Verwaltungsabläufen anders organisiert ist.

Die freien Träger haben allerdings von Anfang an diesen Pauschalbetrag als zu gering bemessen kritisiert. Sie fordern ein analoges Vorgehen bzgl. der Stundenausstattung zu den Ganztagesgrundschulen. Hierbei geht es den Trägern insbesondere um folgende Aspekte:

Ein Grund ist hierbei vor allem die Gewinnung von qualifiziertem Personal, das mit einem entsprechenden attraktiven Stellenanteil ausgestattet werden könnten. Zudem gab es seit dem Start der Ganztagesschulen im weiterführenden Bereich keinerlei tarifliche Anpassungen sowie Anpassungen im Bereich Overhead/Verwaltungskostenpauschale. Zudem bemängeln sowohl die Schulen, als auch die Träger, dass der bisherige Leitungsstellenanteil viel zu gering bemessen ist bzw. es eine freigestellte Leitung geben sollte.

Ebenfalls sind die freien Träger im Bereich des „Erweiterten Bildungsangebots“ (EBA) auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte einer Neuberechnung der Sätze. Seit dem Start des Angebots vor zwanzig Jahren, gab es keine Anpassungen des jährlichen Budgets der freien Träger in diesem Bereich. Auch hier möchte man eine prozentuale Erhöhung der Pauschalen sowie ein Verwaltungskostenpauschale.


C. Bewertung der Verwaltung

Eine vollumfängliche Umsetzung der dargestellten Forderungen der freien Träger hätte jährliche Mehrkosten im Bereich der gebundenen Ganztagesschulen im Sekundar-bereich I von rd. 2,5 bis 2,9 Mio. Euro zur Folge.

Der EBA-Bereich für die Werkrealschulen würde sich jährlich entsprechend um rund 50.000 Euro verteuern.

Der EBA-Bereich für die SBBZ-Lernen würde sich jährlich entsprechend um rund
23.000 Euro verteuern.

Die dargestellten Wünsche der freien Träger stellen in ihrer Gesamtheit zudem eine erhebliche Ausweitung des kommunalen Engagements dar. Da das städtische Engagement ohnehin weit über die der Landesvorgaben hinaus reicht, würde hier ein Maßstab angewendet, der im Vergleich mit anderen Kommunen aber auch im Vergleich zu anderen Betreuungsangeboten aus Sicht der Verwaltung nicht angemessen erscheint.

Bevor solch weitreichende Veränderungen bei den bestehenden Standards im weiterführenden Bereich der Ganztagesschulen in Betracht gezogen werden, sollte ebenfalls abgewartet werden, ob es – insbesondere basierend auf den Empfehlungen der Ganztagesgipfel der Landesregierung - in diesem Bereich neue Empfehlungen zu den Standards für Ganztagesschulen im Sekundarbereich I geben wird.

Die Verwaltung befürwortet jedoch, analog zur Erhöhung des Ganztagesgrundschulbereiches im letzten Jahr aufgrund entsprechender Tarifanpassungen, die Pauschalen auch im Bereich der Ganztageschulen im Sekundarbereich I sowie im EBA-Bereich um jeweils 16,7% zu erhöhen.

Mit diesem Vorschlag wird angemessen auf die zwischenzeitlich eingetretenen Tarifsteigerungen und Entwicklungen unter Berücksichtigung des Umfangs der Angebote eingegangen.

Durch die vorgesehene Erhöhung der Pauschale je GT-Klasse errechnen sich auf der Grundlage der fortgeschriebenen Prognosen folgende zusätzliche Kosten:
2018
2019
Anpassung der Vergütung von EBA-Angeboten an Hauptstufen der SBBZ-Lernen
(Ergänzende Betreuung an SBBZ-Lernen)
- ohne weitere Entwicklungen aus dem Masterplan
17.000 Euro
17.000 Euro
Anpassung der Trägerkosten der eingerichteten Ganztageschulen WRS und GMS
GTS-Schulen:
Bismarckschule, WRS Ostheim, Elise-von-König, Altenburg, Anne-Frank, Körschtal,
Schickhardt, GMS Weilimdorf, Bertha-von-Suttner, Eichendorff-GMS
269.000 Euro
323.000 Euro
Anpassung der Vergütung von EBA-Angeboten
(Ergänzende Betreuung an Werkrealschulen - teilw. auslaufend)
20.000 Euro
18.000 Euro
Gesamt
306.000 Euro
358.000 Euro

Dieser Mehrbedarf wurde als Sondereinfluss für das Budget durch das Schulverwaltungsamt angemeldet. Die Beträge sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 berücksichtigt.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 4 zu priorisierende Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 1. Priorität.


Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf wurde in das Budget 2018/19 des Schulverwaltungsamtes dauerhaft aufgenommen und ist im Entwurf des Haushaltplans enthalten.
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Erstattungen lfd. Betrieb GTS / 44500
Bisher
14.969
16.539
16.539
16.539
16.539
Zusätzliche Mittel
(im HHPl-Entwurf enthalten)
306
358
358
358
358
Summe
15.002
16.797
16.797
16.797
16.797
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Schreiben der Träger zur Erhöhung bei:
- Ganztagesschulen in der Sekundarstufe I
- Erweitertes Betreuungsangebot (EBA)


<Anlagen>

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