Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 636/2010
Stuttgart,
09/23/2010



Gemarkungsgrenzänderung zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und Feuerbach im Bereich Pragsattel



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.10.2010
18.10.2010
26.10.2010
27.10.2010
16.11.2010
17.11.2010



Beschlußantrag:

Der im Vorschlag 2 angeregten Gemarkungsgrenzänderung zwischen Stuttgart (Stadtbezirk Nord), Bad Cannstatt und Feuerbach im Bereich des Pragsattels wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemarkungen Stuttgart, Cannstatt und Feuerbach im Bereich des Pragsattels wurden in der derzeit gültigen Darstellung vor langer Zeit festgelegt. Sie entsprachen damals den örtlichen Gegebenheiten und schafften die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Straßen- und Grünflächen notwendige Klarheit.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Pragsattel mehrmals umgebaut. Nach der Fertigstellung des Pragtunnels im Zuge der B10 (Zuffenhausen – Bad Cannstatt) erfolgte die Festlegung der neuen Straßengrenzen in Abstimmung mit dem Tiefbauamt. Die Gemarkungsgrenzen sollen nun ebenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Die beiden Vorschläge werden in den Anlagen 1 (Text) und 2 bis 3 (Pläne)

dargestellt.

Eine Flächenbilanz ist in Anlage 4 aufgeführt.

Die Präferenzen / Rückmeldungen der Ämter sind in Anlage 5 aufgelistet.


Finanzielle Auswirkungen

Keine

Die endgültige Festlegung der neuen Gemarkungsgrenzen und die Fertigung der Veränderungsnachweise erfolgen durch das Stadtmessungsamt. Es fallen hierfür keine Vermessungsgebühren an.



Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB
Referat RSO
Referat StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

--

Erledigte Anträge/Anfragen

--



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Vorschläge zur Gemarkungsgrenzänderung
Anlage 2: Lageplan Vorschlag 1
Anlage 3: Lageplan Vorschlag 2
Anlage 4: Flächenbilanzen
Anlage 5: Auswertung der Rückmeldungen

Gemarkungsgrenzänderung zwischen Stuttgart, Bad Cannstatt und Feuerbach im Bereich Pragsattel


Vorschläge:

Von der Gemarkungsgrenzänderung sind nur öffentliche Verkehrsflächen betroffen. Bei der Festlegung der neuen Gemarkungsgrenzen wurde versucht, die neuen Grenzen bestmöglich den örtlichen topografischen Gegebenheiten (z. B. Randsteinführung, Verkehrsinseln) anzupassen, so dass auch in der Örtlichkeit die Abgrenzung der Gemarkungen erkennbar ist. Darüber hinaus wurde angestrebt, die Flächen, die den Gemarkungen bzw. Stadtbezirken zu- bzw. abgehen so gering als möglich zu halten. Die beiden vorgestellten Vorschläge zeigen unterschiedliche Abgrenzungen im Bereich Heilbronner-/Siemensstraße sowie Maybach-/Stresemannstraße. Eine Flächenbilanz ist in Anlage 4 dargestellt.


In einem Ämterumlauf als Vorverfahren wurden 3 Änderungsvorschläge den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben vorgestellt. Deren Rückmeldungen sind in Anlage 5 dargestellt.


Vorschlag 1 (Anlage 2):

Vorschlag 1 nimmt die nördliche Abgrenzung der Grünfläche beim Kiosk neben dem Hochbunker als Bezugspunkt und schneidet die Heilbronner Straße und die Stresemannstraße rechtwinklig auf kürzestem Wege. In der Flächenbilanz ergeben alle Flächendifferenzen zusammen eine Summe von ca. 3.610 m²
Dieser Vorschlag wird vom Bezirksamt Feuerbach favorisiert.


Vorschlag 2 (Anlage 3):

Vorschlag 2 baut auf Vorschlag 1 auf. Die Abgrenzung an der Heilbronner Straße wird entlang der dortigen Verkehrsinsel geführt. Es ergeben sich Flächendifferenzen von ca. 2.620 m².

Dieser Vorschlag wird von 10-2.2 im Auftrag von Frau Bezirksvorsteherin Krueger, vom Bezirksamt Bad Cannstatt, dem Tiefbauamt und dem Polizeipräsidium bevorzugt.

Andere Ämter haben keine Präferenz abgegeben.

Der ursprüngliche 3. Vorschlag fand nur im Bezirksamt Bad Cannstatt Zustimmung; er wird hier nicht mehr vorgelegt.


Anlage 5 zu GRDrs 636/2010

Gemarkungsgrenzänderung zwischen Stuttgart, Bad Cannstatt und Feuerbach im Bereich Pragsattel



Auswertung der Rückmeldungen im März 2009

Amt /
Eig.betr.
für
Vorschlag
1
für
Vorschlag
2
Für
Vorschlag
3
Erläuterung
T/V-I
auch für SSB
Rückmeldung: Fehlanzeige
10-2.2
x
x
12
Keine Präferenz
15 Ca
x
x
15 Feu
x
15 Zu
Rückmeldung: Fehlanzeige
23
Keine Bevorzugung
32
Keine Bevorzugung
37
Keine Bedenken
61
Rückmeldung: Fehlanzeige
66
x
67
Keine Bedenken
SES
--
AWS
--
Polizeipräs.
x

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Anlage 2 zu GRDrs 636-2010-Pragsattel Plan 1.pdfAnlage 3 zu GRDrs 636-2010 Pragsattel Plan 2.pdfAnlage 4 zu GRDrs 636-2010 Pragsattel_Flächenbilanz.xls