In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Pragsattel mehrmals umgebaut. Nach der Fertigstellung des Pragtunnels im Zuge der B10 (Zuffenhausen – Bad Cannstatt) erfolgte die Festlegung der neuen Straßengrenzen in Abstimmung mit dem Tiefbauamt. Die Gemarkungsgrenzen sollen nun ebenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die beiden Vorschläge werden in den Anlagen 1 (Text) und 2 bis 3 (Pläne)
dargestellt.
Eine Flächenbilanz ist in Anlage 4 aufgeführt.
Die Präferenzen / Rückmeldungen der Ämter sind in Anlage 5 aufgelistet.
Finanzielle Auswirkungen Keine Die endgültige Festlegung der neuen Gemarkungsgrenzen und die Fertigung der Veränderungsnachweise erfolgen durch das Stadtmessungsamt. Es fallen hierfür keine Vermessungsgebühren an.
Beteiligte Stellen Referat AK Referat WFB Referat RSO Referat StU Vorliegende Anträge/Anfragen -- Erledigte Anträge/Anfragen -- Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Vorschläge zur Gemarkungsgrenzänderung Anlage 2: Lageplan Vorschlag 1 Anlage 3: Lageplan Vorschlag 2 Anlage 4: Flächenbilanzen Anlage 5: Auswertung der Rückmeldungen
Gemarkungsgrenzänderung zwischen Stuttgart, Bad Cannstatt und Feuerbach im Bereich Pragsattel
Vorschläge:
Von der Gemarkungsgrenzänderung sind nur öffentliche Verkehrsflächen betroffen. Bei der Festlegung der neuen Gemarkungsgrenzen wurde versucht, die neuen Grenzen bestmöglich den örtlichen topografischen Gegebenheiten (z. B. Randsteinführung, Verkehrsinseln) anzupassen, so dass auch in der Örtlichkeit die Abgrenzung der Gemarkungen erkennbar ist. Darüber hinaus wurde angestrebt, die Flächen, die den Gemarkungen bzw. Stadtbezirken zu- bzw. abgehen so gering als möglich zu halten. Die beiden vorgestellten Vorschläge zeigen unterschiedliche Abgrenzungen im Bereich Heilbronner-/Siemensstraße sowie Maybach-/Stresemannstraße. Eine Flächenbilanz ist in Anlage 4 dargestellt.
In einem Ämterumlauf als Vorverfahren wurden 3 Änderungsvorschläge den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben vorgestellt. Deren Rückmeldungen sind in Anlage 5 dargestellt. Vorschlag 1 (Anlage 2):
Vorschlag 1 nimmt die nördliche Abgrenzung der Grünfläche beim Kiosk neben dem Hochbunker als Bezugspunkt und schneidet die Heilbronner Straße und die Stresemannstraße rechtwinklig auf kürzestem Wege. In der Flächenbilanz ergeben alle Flächendifferenzen zusammen eine Summe von ca. 3.610 m² Dieser Vorschlag wird vom Bezirksamt Feuerbach favorisiert. Vorschlag 2 (Anlage 3):
Vorschlag 2 baut auf Vorschlag 1 auf. Die Abgrenzung an der Heilbronner Straße wird entlang der dortigen Verkehrsinsel geführt. Es ergeben sich Flächendifferenzen von ca. 2.620 m².
Dieser Vorschlag wird von 10-2.2 im Auftrag von Frau Bezirksvorsteherin Krueger, vom Bezirksamt Bad Cannstatt, dem Tiefbauamt und dem Polizeipräsidium bevorzugt.
Andere Ämter haben keine Präferenz abgegeben.
Der ursprüngliche 3. Vorschlag fand nur im Bezirksamt Bad Cannstatt Zustimmung; er wird hier nicht mehr vorgelegt.
Auswertung der Rückmeldungen im März 2009