Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 330/2023
Stuttgart,
06/15/2023


Erhöhung der Qualitätsstandards im Ganztag an Gemeinschaftsschulen und Ganztagswerkrealschulen

Erhöhung der Gutscheinwerte für die Ferienbetreuung




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.06.2023
18.07.2023

Bericht:


Ausgangslage

Im Juli 2011 wurde mit GRDrs 199/2011 der Grundsatzbeschluss für eine neue konzeptionelle Ausrichtung der ganztägigen Schulkindbetreuung im Primarbereich und somit für die Weiterentwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen gefasst. Im Januar 2013 folgte mit GRDrs 6/2013 die Beschlussfassung des Pädagogischen Rahmenkonzepts als Grundlage für die Arbeit an allen Stuttgarter Ganztagsgrundschulen sowie der Standardverbesserung in den Bereichen personelle Ausstattung, Sachmittel und Angebotsbausteine (Früh-, Spät- und Ferienbetreuung). Mit der Standardverbesserung sollten die im Rahmenkonzept formulierten pädagogischen Anforderungen an den Ganztagsbetrieb nachhaltig gesichert sowie die schulspezifischen pädagogischen Konzepte entsprechend weiterentwickelt bzw. angepasst werden können.

Seit der Umsetzung der neukonzipierten Schulkindbetreuung und damit einhergehend auch der Weiterentwicklung der sowohl quantitativen als auch qualitativen Standards für den Ganztagsschulbetrieb in der Primarstufe, machen sowohl die Träger der Jugendhilfe als auch die Schulen selbst die Dringlichkeit einer Anpassung der Qualitätsstandards (inhaltlich, personell und finanziell) für den Ganztagsschulbetrieb an Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen deutlich.

In den letzten Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/23 erhielt das Schulverwaltungsamt den Auftrag für die Schulen im weiterführenden Bereich ein Ganztagskonzept, orientiert an den Standards der Ganztagsgrundschulen, zu erarbeiten.
Die personelle Ausstattung an Ganztagswerkreal- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Träger der Jugendhilfe umfasst derzeit neun Stunden pro Woche und Klasse für die Arbeit „am Kind“. Damit kann kaum mehr als die Betreuung im Mittagsband geleistet werden. Weitere zwei Stunden pro Woche und Klasse stehen aktuell für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.

Mit den seither zur Verfügung gestellten Ressourcen konnten die notwendigen pädagogischen Aufgaben im Ganztag der Sekundarstufe 1, welche an den spezifischen Bedürfnissen der Schüler:innen in der Lebensphase der Jugend ausgerichtet sind, nicht durchgeführt werden. Im Jugendalter geht es um gelingende Bewältigung vielfältiger Veränderungen und Aufgaben, die sowohl die eigene Person betreffen, als auch die Beziehungen zu anderen Personen und zu sozialen Institutionen. Jugendliche brauchen hier vielfältige Begleitung und Unterstützung.

Die Praxis legt nahe, dass zumindest in Gemeinschaftsschulen und Werkrealschulen viele Eltern beim Bewältigen dieser vielfältigen Aufgaben die Unterstützung für ihre Kinder nicht in ausreichendem Maße leisten können. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen im Ganztag können über einen Zeitraum von sechs Jahren (5. – 10. Klasse) zu den Kindern und Jugendlichen eine Bindung und Beziehung aufbauen. Dies gelingt umso besser, je öfter und verbindlicher sie in Kontakt sind. Ein ausreichendes Maß an Zeit, Kontinuität und Verlässlichkeit sind der Schlüssel zu gelingenden Beziehungen.

Künftig muss an Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen - wie dies im Grundschulbereich bereits umgesetzt wird – ebenso ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden. Unterricht und ergänzende Ganztagsangebote müssen eng miteinander verknüpft und kontinuierliches Tandemarbeiten (z.B. pädagogische Fachkraft und Lehrkraft gemeinsam) ermöglicht werden. Nur so kann ein qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot mit pädagogischem Fachpersonal, adäquater Rhythmisierung, individuellen Lernphasen, Raum für Fördern und Fordern, Bindungs- und Beziehungsarbeit sowie das Ausschöpfen des in der Ganztagsschule vorhandenen „Mehr an Zeit“ umgesetzt und dauerhaft gewährleistet werden. Beim derzeitigen Fachkräftemangel ist es darüber hinaus besonders wichtig, attraktive und vor allem auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse generieren zu können.


Erhöhung der Qualitätsstandards

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit den freien Trägern der Jugendhilfe folgende Qualitätsverbesserungen zum Doppelhaushalt 2024/25 vor:

1) Eine Anpassung der Leitungsanteile analog der Standards der Ganztagsgrundschulen:

2) Ein auskömmlicher personeller Standard für die Arbeit am Kind ausgerichtet an den Bedürfnissen der jeweiligen Altersstufen:

a) Für die Klassenstufen 5 und 6:

b) Für die Klassenstufen 7 bis 10:

3) Eine Umstellung der derzeitigen Pauschalvergütung auf eine Spitzabrechnung mittels Verwendungsnachweis analog der Abrechnung der Trägerleistung an Ganztagsgrundschulen.

4) Ein Angebot einer Ferienbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6 an Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen im Rahmen der Ferienbetreuung der Verlässlichen Grundschule. In allen Einrichtungen sind erfahrungsgemäß noch Plätze vorhanden (siehe hierzu Anlagen 1 und 2).

5) In diesem Zusammenhang soll eine Anpassung der Gutscheinbeträge für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erfolgen. Die Förderung der Einrichtungen durch das Schulverwaltungsamt erfolgt als Subjektförderung. Die Gutscheinbeträge wurden zuletzt im Jahr 2018 auf 120 Euro pro betreutem Kind für eine 5-Tage-Woche erhöht. Unter Einbezug aller seither erfolgten Kostensteigerungen und Tarifanpassungen ist eine Anpassung des Gutscheinwertes auf 150 Euro pro betreutem Kind für eine 5-Tage-Woche ab 2023 angezeigt. (siehe hierzu Anlage 2).

6) Eine Anpassung der bestehenden Kooperationsvereinbarungen auf die neuen Qualitätsstandards sowie die Entwicklung eines pädagogischen Rahmenkonzeptes für Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen (analog des pädagogischen Rahmenkonzeptes für die Ganztagsgrundschulen).


Umsetzung der Kinderrechte

Die Verwaltung setzt mit den vorgeschlagenen Qualitätsverbesserungen Art. 3, Art.23,
Art. 28, Art. 29 und Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention um.


Finanzielle Auswirkungen


Die Mehrkosten für die Anpassung des Gutscheinwertes auf 150 Euro betragen maximal 144.200 Euro und können über das Budget für die Ferienbetreuung, welches derzeit nicht voll ausgeschöpft wird, finanziert werden.

Maßnahme / Kontengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sachkosten GTS 44580050
474
1.422
1.422
1.422
1.422
Finanzbedarf
474
1.422
1.422
1.422
1.422
Für diesen Zweck im Haushalt bereits zur Verfügung gestellte Mittel:
Maßnahme / Kontengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sachkosten GTS 44580050
2.895
2.895
2.895
2.895
2.895

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1 Inhaltlich-pädagogische Ausführungen Freie Träger der Jugendhilfe
Anlage 2 Ausführungen zur Ferienbetreuung
Anlage 3 Berechnung Stellenanteile Träger



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Anlage 1 zu GRDrs 330-3023 Inhaltl.-päd. Ausführungen Freie Träger der Jugendhilfe.pdf
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Anlage 2 zu GRDrs 330-3023 Ausführungen zur Ferienbetreuung.pdf
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Anlage 3 zur GRDrs 330-2023 Berechnung Stellenanteile Träger.pdf