Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1302/2011
Stuttgart,
12/01/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Umfang des Fraktionsbudgets und des Stellenpools für Fraktionen
- Sachstandsbericht


Beantwortung / Stellungnahme

Zur Entscheidung, ob eine Aufstockung des Budgets der Fraktionen und des Einzelstadtrats oder eine Ausweitung des zur Verfügung stehenden Stellenpools für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben notwendig ist, werden nachfolgend die maßgeblichen Grundlagen und Entwicklungen dargestellt:

1. Budgetmittel nach der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen,
Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats
(Fraktionsfinanzierungssatzung)

In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Budgetmittel nach der Frakti­ons­finanzierungssatzung in den Jahren 2004 bis 2011 dargestellt. In der letzten Spalte ist die Grundlage für die Veränderungen – soweit die Budget­mittel im Bereich Assistenz nicht ausschließlich aufgrund der tariflichen Entwicklung im öffentlichen Dienst angepasst wurden – genannt. Die Budgetmittel sind gemäß § 2 Absatz 5 der Fraktionsfinanzierungssatzung gegenseitig deckungsfähig.

Jahr
Zahl der Fraktionen
Sockel-betrag
Assistenz
Kopf-
betrag
Assistenz
Sockel-
betrag
Sachkosten
Kopf-
betrag
Sachkosten
Grundlage
in
GRDrs. Nr.
2004
5
8.987,16 €
10.054,64 €
32.400,00 €
2.520,00 €
841/2004
ab 01.11.04
50.400,00 €
2005
5
9.287,16 €
10.354,64 €
50.400,00 €
2.520,00 €
2006
5
9.287,16 €
10.354,64 €
50.400,00 €
3.520,00 €
1465/2005
2007
5
9.287,16 €
10.354,64 €
50.400,00 €
3.520,00 €
2008
5
9.290,00 €
10.360,00 €
50.400,00 €
3.520,00 €
1224/2007
2009
5/6
9.725,00 €
10.880,00 €
50.400,00 €
3.520,00 €
2010
6
9.785,00 €
10.950,00 €
45.360,00 €
3.170,00 €
206/2010
2011
6
9.925,00 €
11.105,00 €
45.360,00 €
3.170,00 €
Der Sockelbetrag Sachkosten wurde mit Beschlussfassung der GRDrs. 841/2004 mit Wirkung zum 01.11.2004 um 18.000 Euro zur Deckung zusätzlichen Personalbedarfs, insbesondere bei kleineren Fraktionen, angehoben. Die Erhöhung wirkte sich in vollem Umfang 2006 aus, da erst zu diesem Zeitpunkt alle Fraktionen die erhöhten Mittel in Anspruch nahmen.

Zum 01.01.2006 wurde mit Beschluss der GRDrs 1465/2005 der Kopfbetrag Sach­kosten um 1.000 Euro zum Ausgleich der nun pauschalierten Sitzungsgelder, die auch für Fraktionssitzungen gelten, erhöht (60 Euro statt gestaffelten Sitzungs­geldern).

Mit Wirkung zum 01.01.2008 hat der Gemeinderat mit der GRDrs. 1224/2007 feste Beträge in den Bereichen Assistenz und Sachkosten zur künftigen exakten Berech­nung der Budgetmittel beschlossen. Damit wurde der unsicheren Berechnungsgrund­lage und den häufig am Jahresanfang fehlenden Aussagemöglichkeiten zur tarif­lichen Ent­wicklung im öffent­lichen Dienst Rechnung getragen.

Durch Beschluss der GRDrs. 206/2010 wurden die Beträge für die Jahre 2010 und 2011 erneut an die tarifliche Entwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Gleich­zeitig wurde dabei auch die vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanbera­tungen beschlossene Maßnahme, die Geschäftsausgaben der Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2010 nachhaltig um 51.000 Euro pro Haushaltsjahr zu kürzen, voll­zogen. Abzüglich der Kosten der tariflichen Erhöhung wurde dadurch eine Entlastung des städtischen Haushalts im Budgetbereich Sachkosten für 2010 von 46.680 Euro und für 2011 um 41.100 Euro erreicht. Sollten die tariflichen Entwicklungen im Bereich Assis­tenz eine Anpassung erforder­lich machen, wurde von der Verwaltung zugesagt, dem Gemein­derat eine entspre­chende Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Jahr 2009 erhöhte sich nach der Gemeinderatswahl die Zahl der Fraktionen durch die Bildung der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE von 5 auf 6. Somit war auch die Summe der bereitzustellenden Budgetmittel um den Sockelbetrag, den nur Frak­tionen erhalten, mit 60.125 Euro (für 2009 anteilig) und aktuell mit 55.285 Euro auf­zustocken.


2. Personalausstattung, Stellenplan

Das hauptamtliche Fraktionspersonal wird entsprechend der GRDrs. 81/1999 im Einvernehmen mit der Personalverwaltung ausgewählt und als städtische Beamtinnen/Beamte bzw. Beschäftigte den Fraktionen zugewiesen, wofür der nachfolgend näher erläuterte Stellenpool zur Verfügung steht. Aus dem Fraktionsbudget sind jeweils die Bruttobezüge sowie ggf. der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten.
Weitere Arbeitgeberaufwendungen (z. B. Zusatzversorgung) werden dem Fraktionsbudget nicht angelastet.


Daneben können sich die Fraktionen, Gruppierungen oder Einzelstadträte aus ihren Budgetmitteln persönliche Dienstleistungen (unabhängig vom Stellenplan) durch befristete direkte Anstellung von Personen oder auf Werkvertragsbasis verschaffen.

Zur Beschäftigung des hauptamtlichen Assistenz- und Büropersonals (städtische Mitarbeiter/-innen) steht ein Stellenpool von 14 Stellen zur Verfügung mit 7 Beamtenstellen (ggf. auch mit Beschäftigten besetzbar) und 7 Beschäftigtenstellen. Sämtliche Stellen sind im höheren Dienst ausgewiesen. Dies erfolgte zum einen aufgrund der früher noch zu berücksichtigenden Stellenobergrenzensituation in den Beförderungsämtern des gehobenen Dienstes, zum anderen ermöglicht dieser Stellenpool auch die erforderliche Flexibilität hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen, Entwicklungen und finanziellen Bedingungen jeder Fraktion.


Die dargestellte Flexibilität hat sich über die Jahre in der Stellenbewirtschaftung bestätigt und entsprechend bewährt. Die Stellenzahl war bislang ausreichend. Auch der dem Haupt- und Personalamt von den Fraktionen aktuell gemeldete Personalbedarf kann erfüllt werden. Bei bestehenden Rückkehransprüchen (z. B. nach Beurlaubung) sind gegebenenfalls Ersatzkräfte befristet einzustellen.

Rein statistisch betrachtet, teilen sich derzeit 6 Fraktionen den genannten Stellenpool, sodass durchschnittlich 2,33 Stellen je Fraktion für die Beschäftigung von städtischem Assistenz- bzw. Büropersonal vorhanden sind. Bei voller Ausschöpfung des Stellenwerts entsprechen 2,33 Stellen einem budgetrelevanten Personalkostenaufwand von durchschnittlich rund 155.000 Euro. Ausgerichtet an den finanziellen Möglichkeiten, aber auch am tatsächlichen Bedarf, wird der jeweilige Stellenwert nur in wenigen Fällen ausgeschöpft. Eine Stelle kann auch bei niedrigerer Eingruppierung nur einmal im Umfang einer Vollzeitkraft besetzt werden. Maßgeblich für die Eingruppierung der Mitarbeiter/-innen sind die beamten- und tarifrechtlichen Vorgaben. Diese bilden die Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeiten sowie zu berücksichtigende persönliche Voraussetzungen.


3. Fortbildungsmittel

3.1 Fortbildung der hauptamtlichen Fraktionsmitarbeiter/-innen

Mit Neufassung der Fraktionsfinanzierungssatzung zum 1. Januar 2008 wurde festgelegt, dass die Fortbildungskosten für das städtische Assistenz- und Büropersonal aus dem beim Haupt- und Personalamt verwalteten Fortbildungsetat (gesamte Stadtverwaltung) beglichen wird (§ 5 Abs. 1 lit. l). Die Berücksichtigung des Fraktionspersonals erfolgt
analog zu den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung.


3.2 Fortbildungsmittel für die Mitglieder des Gemeinderats

Für die Mitglieder des Gemeinderats wurde ab 1998 mit Beschlussfassung der GRDrs. 131/1998 ein Pro-Kopf-Budget von 500 DM/Jahr eingerichtet, das für Fort­bildungen im Inland, Seminare etc. von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzel­mitgliedern des Gemeinderats genutzt werden konnte. 2002 wurde dieser Betrag im Rahmen der Euroumstellung exakt auf 255,65 Euro pro Kopf umgerechnet.

Mit der GRDrs. 1224/2007 wurde der Betrag als Ausgleich für die Preissteigerungen um rund 13 % auf 290 Euro angehoben. Dabei wurden auch die Fortbildungsorte auf die Nachbarländer Deutschlands und Länder der Europäischen Union ausgewei­tet, um den Bedürfnissen der Fraktionen und dem geänderten Fortbildungsangebot sowie der wachsenden Bedeutung von Europaprojekten für die Landeshauptstadt Stuttgart Rechnung zu tragen. Diese Regelung wurde in § 5 Abs. 1 lit. k der Fraktionsfinanzierungssatzung eingearbeitet.

Um einen Überblick über die Inanspruchnahme der Fortbildungsbudgetmittel der ver­gangenen 10 Jahre zu erhalten, wurden die Budgets, die verbrauchten und nicht in Anspruch genommenen Mittel aller Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder in einer Tabelle zusammengefasst, vgl. Anlage zu dieser Gemeinderatsdrucksache.

Besonders darauf hinzuweisen ist, dass innerhalb der Amtsperiode die Fortbildungs­budget­mittel für die Mitglieder des Gemeinderats übertragbar sind.

In den Jahren 2004 und 2009, in denen Gemein­deratswahlen stattfanden, verfielen nicht ver­brauchte Mittel mit dem Stichtag der konstituierenden Sitzung.

Es verfielen an Fortbildungsbudgetmitteln insgesamt 70.636,79 €, die sich wie folgt auf­teilen:

200445.706,14 €dies entspricht pro Kopf einer Summe von 761,77 €
200924.930,65 €dies entspricht pro Kopf einer Summe von 415,51 €
Gesamt70.636,79 €dies entspricht pro Kopf einer Summe von 1.177,28 €

Die nicht verbrauchten Mittel wurden zur Deckung innerhalb des städtischen Personalhaushalts verwendet oder wurden am Ende eines jeweiligen Jahres dem allgemeinen Haushalt zugeführt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Auftrag aus 1. Lesung




Werner Wölfle
Bürgermeister




2.

2 a. MZ 10-1


2 b. MZ 10-5


10 AL
10-3 / 10-3.2
10-2 / 10-2.0
10-2.04/10-3.208
Nbst.: 8609/88752
25.11.2011









3. an Referat AK z. U.


4. Bitte um Info an 10-3.208, Nbst. 88752 nach Unterzeichnung
(Mitteilung und abschließende Bestätigung durch 20-2
Anmerkung: Vorabstimmung erfolgt, abschl. Bestätigung AbtL 20-2 erfolgt parallel)


5. an Referat WFB zur Freigabe

6. 10-1.10.3 zur Vervielfältigung

7. 10-2.1 zur Verteilung

8. 10-1.10.1 z. A.







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Anlage Drs 1302_2011 Inanspruchnahme der Fortbildungsbudgetmittel.doc