Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0579-5
GRDrs 844/2007
Stuttgart,
11/29/2007



Hebungen von 64,50 Beamtenstellen zum Stellenplan 2008



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
12.12.2007
20.12.2007



Beschlußantrag:

1. Zum Stellenplan 2008 werden 64,50 Stellen von Beamten/Beamtinnen gehoben (vgl. Anlage 1 ):

· im Teilstellenplan des Rechnungsprüfungsamts 1,0 Stelle
· im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung 15,0 Stellen
· im Teilstellenplan des Sozialamts 2,50 Stellen
· im Teilstellenplan des Jugendamts 17,0 Stellen

jeweils von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11.


· im Teilstellenplan der Branddirektion

2. Von der Absicht der Verwaltung zum Doppelhaushalt 2010/2011 im Rahmen der zu erwartenden Haushaltslage weitere Beamtenstellen zur Hebung vorzuschlagen, wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangssituation

Am 1. August 2004 trat die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung von Stellenobergrenzen für den staatlichen und außerstaatlichen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung - StOGVO) vom 22. Juni 2004 in Kraft. Um die für eine moderne Personalbewirtschaftung erforderliche Flexibilität zu schaffen, wurde für Beamtenstellen die Zahl der Obergrenzen spürbar reduziert und nur noch allgemein für Spitzenämter aller Laufbahnen und Verwaltungsbereiche des gehobenen bzw. höheren Dienstes festgelegt.

Die neuen Stellenobergrenzen stellen lediglich Höchstgrenzen für Beförderungsämter dar. Sie dürfen jedoch gemäß § 6 der StOGVO in den Gemeinden und Landkreisen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung überschritten werden. Stellen im mittleren Dienst dürfen ohne Begrenzung in Anspruch genommen werden.


2. Stellenverhältnisse des Stellenplans der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Dienstpostenbewertungen der Stadtverwaltung sind sachgerecht, so dass die Stellenverhältnisse des Stellenplans nunmehr ohne Einschränkung geltendem Recht entsprechen. Es muss künftig nur noch im Rahmen der Beratungen der jeweiligen Haushalte und unter Beachtung notwendiger Haushaltskonsolidierung entschieden werden, ob diese Obergrenzen durch Hebungen von Beamtenstellen ausgeschöpft oder sogar überschritten werden oder nicht.

Eine Erhebung zur Ausstattung der Ämter und Eigenbetriebe mit Beamtenstellen zeigte, dass die Ausstattung bei den meisten Besoldungsgruppen grundsätzlich ausreichend ist, um Beförderungen entsprechend den Dienstpostenbewertungen und den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ohne unvertretbar lange Wartezeiten für den/die betroffene/-n Beamten/Beamtin zu ermöglichen. Einzelfälle, die ein Amt mit den Planstellen „seines“ Teilstellenplans nicht lösen kann, lassen sich durch das Verfahren „Flexibler Stellenplan“ auf Vermittlung des Haupt- und Personalamts durch Unterstützung eines anderen Amtes meistens lösen.

Die fehlenden Stellen in den Besoldungsgruppen A 11 und A 8 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes und des Sozialdienstes sowie die fehlenden Stellen in den Besoldungsgruppen A 9 und A 8 des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes stellen keine Einzelfälle mehr dar, für deren Lösung dieses Instrumentarium geeignet wäre.

Aktuell (November 2007) liegen bei 113,5 Beamtenstellen die festgestellten Bewertungen der Dienstposten über den Werten der stellenplanmäßigen Ausweisungen (Anlage 2). Sämtliche Stelleninhaber/-innen erfüllen persönlich die rechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung in ein höheres Amt ihrer Laufbahn. Die Verleihung von Beförderungsämtern an Beamte und Beamtinnen unterliegen den Möglichkeiten aber auch den Einschränkungen des Haushaltsrechts, während Beschäftigte einen davon unabhängigen Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung entsprechend den übertragenen Tätigkeiten haben. Die Verwaltung ist bestrebt unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Rahmenbedingung die Mitarbeiter/-innen in beiden Dienstverhältnissen diesbezüglich möglichst gleich zu behandeln und schlägt daher Stellenhebungen im Beamtenbereich vor.

Ein Hebungskontingent von 113,5 Beamtenplanstellen bzw. Kosten von rund 431.000 € jährlich ist finanziell innerhalb dieses Doppelhaushalts allerdings nicht vertretbar. Eine Aufteilung des Kontingents auf 2 Doppelhaushalte scheint jedoch aus heutiger Sicht möglich.


3. Zu Beschlussantrag Ziffer 1

Zum Doppelhaushalt 2006/2007 hat der Gemeinderat 23 Stellen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes gehoben. Für den Doppelhaushalt 2008/2009 schlägt die Verwaltung nun für den 1. Schritt vor, den seit langem bestehenden, strukturell bedingten Engpass im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und im Sozialdienst zu beseitigen.


3.1. Hebungen im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und im Sozialdienst

Insbesondere beim Amt für öffentliche Ordnung, beim Jugendamt und beim Sozialamt sind die Einschränkungen der alten Stellenobergrenzenverordnung auf den Stellenplan der Stadtverwaltung noch erkennbar. Die Möglichkeit der Verleihung eines Amts der Besoldungsgruppe A 11 (Stadtamtsfrau/Stadtamtmann) ist für die Verwaltung in diesen beiden Ämtern immer noch mangels fehlender Planstellen das größte Problem. Das Verfahren „Flexibler Stellenplan“ ist zur Lösung dringender Einzelfälle konzipiert. In diesen Größenordnungen bestehen im gesamten Stellenplan der Stadtverwaltung jedoch keine Möglichkeiten, durch Zuweisung von Stellen kurzfristig zu Lösungen zu kommen.

Durch die vorgeschlagene Hebung von 35,50 Stellen von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entstehen Kosten in Höhe von rund 157.000 €/jährlich.


3.2 Hebungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

Eine Sonderstellung bei Hebungen von Beamtenstellen nimmt schon seit Jahren die Branddirektion ein. Stellen des feuerwehrtechnischen Dienstes unterlagen keiner Obergrenze. In fast allen Haushalten der vergangenen 20 Jahre bemühte sich der Gemeinderat im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vor allem die im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bestehenden Defizite zwischen Dienstpostenbewertung und stellenplanmäßiger Ausweisung stufenweise abzubauen.

Mit der in Ziffer 1 des Beschlussantrags vorgeschlagenen Hebung von 28,0 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sind die strukturellen Engpässe in dieser Laufbahn beseitigt. Die Branddirektion hat damit im Bereich des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes auf Dauer die an Anzahl und Wertigkeit der Funktionen ausgerichtete Stellenausstattung. Diese Hebungen verursachen Kosten in Höhe von rund 54.000 €/jährlich.

Die vorgeschlagene Stellenhebung von Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen feuerwehrtechnischen Diensts nach Besoldungsgruppe A 13 des höheren feuerwehrtechnischen Diensts soll den Aufstieg eines Feuerwehrbeamten in den höheren Dienst ermöglichen. Sie ist kostenneutral.


3. Zu Ziffer 2 des Beschlussantrags

Es ist anzunehmen, dass die Gesamtzahl „fehlender Beförderungsstellen“ – nach der Beschlussfassung dieser Vorlage verbleiben ca. 50 Stellen – auch zum Doppelhaushalt 2010/2011 ungefähr gleich bleiben wird. Da die Verwaltung sich aber weiter bemüht, mit dem Verfahren „Flexibler Stellenplan“ weitere Einzelfälle aus diesem Kreis gesamtstädtisch zulösen, werden es zum Stellenplan 2010 nicht ganz dieselben Stellen sein, die für eine mögliche Hebung in Frage kommen.

Mit Ziffer 2 des Beschlussantrags soll den Beamten und Beamtinnen der Landeshauptstadt signalisiert werden, dass Verwaltung und Gemeinderat anstreben, zum Doppelhaushalt 2010/2011 natürlich vor dem Hintergrund der dann bestehenden finanziellen Rahmenbedingung ein weiteres Hebungskonzept dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Entscheidung darüber bzw. die Konkretisierung der dann ggf. zu hebenden Stellen erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der Stellenpläne 2010 und 2011 bzw. in den Haushaltsplanberatungen.

Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen zum Haushaltplan 2008 zusätzlich kostenwirksame Personalkosten in Höhe von rund 211.000 €.


Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD Nr. 545/2007,
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Nr 570/2007
FDP Nr. 670/2007
StR'in Küstler Nr. 741/2007





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

2



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Vorlage8442007.pdf