Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 2 GemO). Die Jahresrechnung 2004 wurde am 15. Juni 2005 aufgestellt. Der Abschluss der Jahresrechnung 2004 (GRDrs 504/2005) wurde am 7. Juli 2005 vom Gemeinderat beschlossen. Der Rechenschaftsbericht, der die Jahresrechnung 2004 erläutert, liegt nunmehr vor. Das RPA hat die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen (§ 110 Abs. 1 GemO) und fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen. Der Schlussbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und vom Leiter des RPA zu erläutern (§ 110 Abs. 2 GemO). Der abschließende Prüfungsvermerk des RPA im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart lautet: 7 Abschließendes Ergebnis der Prüfung 7.1 Die Jahresrechnung 2004 der Landeshauptstadt Stuttgart war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,