Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 968/2005
Stuttgart,
11/07/2005



1. Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2004
2. Schlussbericht 2004 des Rechnungsprüfungsamts
3. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
23.11.2005
24.11.2005



Beschlußantrag:

1. Vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei zum Abschluss der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2004 wird Kenntnis genommen (§ 95 Abs. 1 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstat Stuttgart für das Haushaltsjahr 2004 wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Die Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2004 wird wie folgt festgestellt (§ 95 Abs. 2 GemO):

Haushaltsrechnung für den Stadthaushalt
mit Einnahmen und Ausgaben von je
2.528.889.582,31 €
davon im Verwaltungshaushalt2.068.344.620,07 €
im Vermögenshaushalt460.544.962,24 €



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2004 und der Schlussbericht 2004 des RPA liegen vor. Auf dieser Grundlage kann die Jahresrechnung 2004 festgestellt werden.

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausführliche Begründung

Rechenschaftsbericht 2004 der Stadtkämmerei
(bereits an den Gemeinderat ausgegeben)

Schlussbericht 2004 des RPA
(bereits an den Gemeinderat ausgegeben)

Anlage 1 zur GRDrs 968/2005


Ausführliche Begründung:


In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei zu erläutern (§ 95 Abs. 1 Gemeindeordnung – GemO –). Zu den im Beschlussantrag unter Nr. 3 aufgeführten Abschlusssummen wird auf die im Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei enthaltenen detaillierten Darstellungen verwiesen. Er enthält auch eine Vermögensübersicht und den Schuldenstand.


Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 2 GemO).

Die Jahresrechnung 2004 wurde am 15. Juni 2005 aufgestellt. Der Abschluss der Jahresrechnung 2004 (GRDrs 504/2005) wurde am 7. Juli 2005 vom Gemeinderat beschlossen. Der Rechenschaftsbericht, der die Jahresrechnung 2004 erläutert, liegt nunmehr vor.

Das RPA hat die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen (§ 110 Abs. 1 GemO) und fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen. Der Schlussbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und vom Leiter des RPA zu erläutern (§ 110 Abs. 2 GemO).

Der abschließende Prüfungsvermerk des RPA im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart lautet:


7 Abschließendes Ergebnis der Prüfung

7.1 Die Jahresrechnung 2004 der Landeshauptstadt Stuttgart war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.


7.2 Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete 2004 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 248,5 Mio €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführungsrate betrug 41,6 Mio €, so dass sich eine Nettoinvestitionsrate von 206,9 Mio € ergab.

Der allgemeinen Rücklage (inkl. Teilrücklagen) wurden in 2004 per saldo 29,9 Mio € zugeführt.

Die Schulden der Stadt (einschließlich innerer Darlehen) verringerten sich um 62,5 Mio €, die der Eigenbetriebe (mit Trägerdarlehen) stiegen um 5,3 Mio €; insgesamt lag die Verschuldung damit um 57,2 Mio € unter der des Vorjahres.


7.3 Die wesentlichsten Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO –) und auf die Vermögensrechnung (§ 43 GemHVO) nicht so aus, dass sie der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstünden.


7.4 Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das RPA – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, die Jahresrechnung der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2004 nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.”


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Schlussbericht 2004.pdf