Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 673/2007
Stuttgart,
09/20/2007



Bericht über Straßenbauvorhaben mit Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2007
04.10.2007
04.10.2007



Beschlußantrag:

Vom Bericht über Straßenbauvorhaben mit Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Gemeinderat wurde letztmals am 15. Oktober 2003 (GRDrs 957/2003, Niederschriften Nr. 277/10, 501/18, 660/29) über die Förderung von Straßenbauvorhaben der Stadt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz berichtet.

Im vorliegenden Bericht wird dargestellt, wie sich die Zuschusssituation seither entwickelt hat und welche Auswirkungen für die folgenden Jahre zu erwarten sind.

In den Jahren 2003-2006 konnte die Stadt aufgrund nicht abgerufener Fördergelder anderer Städte und Gemeinden 3,5 Mio. € mehr Zuschüsse abrufen, als mit dem Land ursprünglich vereinbart.

Bis zum Jahr 2012 ist mit geringeren Zuschussraten zu rechnen als bisher angenommen. Grund hierfür ist die Reduzierung der Fördermittel, welche dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Verfügung stehen. Zur Höhe der Förderung ab 2013 liegt noch keine Zusage des Landes vor.

Werden alle vereinbarten Projekte wie geplant realisiert, so wird eine Vorfinanzierung der Stadt erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

siehe ausführliche Begründung


Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Liste der Straßenbauvorhaben aller Maßnahmen (Nr. 1-23)
Anlage 3: Diagramm: Aufsummierung der Zuschüsse
Anlage 4: Liste der laufenden Maßnahmen, Restabwicklung (Nr. 1-13)
Anlage 5: Liste der Tunnelnachrüstung (Nr. 19)
Anlage 6: Liste der zuwendungsfähigen Maßnahmen, für die aber keine Finanzierungszusage vorliegt.

Anlage 1 zur GRDrs 673/2007


Ausführliche Begründung:

Im Gemeinderat wurde letztmals am 15. Oktober 2003 (GRDrs 957/2003, Niederschriften Nr. 277/10, 501/18, 660/29) über die Förderung von Straßenbauvorhaben der Stadt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz berichtet.

Grundlage des Berichts waren die Vereinbarungen der Stadt mit dem damaligen Ministerium für Umwelt und Verkehr vom April 2000 und März 2003, in denen die Maßnahmen des GVFG-Förderprogramms festgelegt wurden.


Laufende Maßnahmen

Die Liste der Straßenbauvorhaben mit Förderung nach dem GVFG aus dem Jahr 2003 wurde aktualisiert und an die Projektabläufe angepasst (Stand 07.05.2007, Anlage 2).

Von den Zuschussmaßnahmen 1-13 sind 9 Maßnahmen in der Abrechnung bzw. sind schon abgerechnet, 3 Maßnahmen sind in der Ausführung. Die Busspur- und Beschleunigungsmaßnahme Schmidener Straße (Maßnahme 13) ist zurückgestellt. Im Einzelnen sind die Maßnahmen 1-13 in Anlage 4 aufgeführt. Die Maßnahmen 14 und 18 - 22 sind in der Ausführung, wobei die Maßnahmen Pragsattel (Nr.14), Neue Messe Frachthofbrücke (Nr. 21) und die laufenden kleineren Maßnahmen (Nr. 22) weitestgehend abgeschlossen sind. Die Maßnahme IVLZ (Nr. 20) ist in der 1. Stufe weitestgehend abgeschlossen.

Das Paket Nachrüstung Tunnel (Nr.19) gliedert sich in 6 einzelne Maßnahmen auf. Jedes Einzelprojekt wird separat bezuschusst. Diese Maßnahmen, sowie die erwarteten Zuschussraten, sind der Anlage 5 zu entnehmen.

Nach Fortschreibung und Anpassung der Zuschuss-Liste an die Projektabläufe zeigt sich, dass die erforderliche Vorfinanzierung der Stadt in den vergangenen Jahren geringer ausgefallen ist, als dies 2003 angenommen wurde. In den Jahren 2003 – 2005 konnte das Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt höhere Zuwendungen als vereinbart auszahlen, da von anderen Städten und Gemeinden bewilligte Mittel nicht abgerufen wurden.

Die bewilligten Zuschüsse betrugen in den letzten Jahren zusammen ca.:

Jahrbewilligteprognostizierte Zuschüsse
Zuschüsse entspr. Vereinbarung 2003
200313,3 Mio.€
12,5 Mio.€
200415,4 Mio.€
12,5 Mio.€
200516,8 Mio.€
12,5 Mio.€
200610,5 Mio.€
15,0 Mio.€
56,0 Mio.€
52,5 Mio.€


Zu erwartende Zuschüsse ab dem Jahr 2007

Am 31.12.2006 ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) außer Kraft getreten und wurde am 1.1.2007 ersetzt durch das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG). Bis zum 1.12.2013 werden den Ländern weiterhin für den Straßenbau zweckgebundene Bundeshaushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Gemeinden wird sich bis zum Jahr 2013 in der Praxis nichts ändern. In den Jahren 2014-2019 sind die Mittel nicht mehr für den Straßenbau zweckgebunden, müssen aber weiterhin für Investitionen der Infrastruktur verwendet werden.

Entsprechend den Vereinbarungen mit dem Land erhält die Stadt bis zum Jahr 2012 einen zeitlich gestaffelten, prozentualen Anteil an dem Zuwendungsbetrag für den kommunalen Straßenbau im Regierungsbezirk Stuttgart (Vereinbarung vom 13.04.2000 mit dem MUV). Nach Auskunft des inzwischen zuständigen Innenministeriums (IM) erhält das Regierungspräsidium Stuttgart bis 2012 jährlich nur noch ca. 40 Mio. € Fördermittel vom Land für den Aus- und Umbau von Straßen. Bis zum Jahr 2006 lag dieser Betrag in der Größenordnung von 50 Mio. €. Entsprechend verringern sich die zu erwartenden Zuschüsse für die Stadt.


JahreFördermittel
Regierungs-
präsidium
Stuttgart
Anteil für
Stadt
Stuttgart
zu erwartende Zuschüsse
in Mio. €
Frühere Prognose 2
2007 - 2009401 Mio.€30%12,0 Mio.€15,0 Mio. €
2010 - 2012401 Mio.€35%14,0 Mio.€17,5 Mio. €

1 Nach derzeitigem Stand, Angabe IM vom 27.02.07
2 bezogen auf Fördermittel des Regierungspräsidiums Stuttgart von 50 Mio. €

Zur Zuschusssituation über das Jahr 2012 hinaus kann das Land derzeit keine verbindlichen Aussagen treffen. In den Prognosen (Anlage 2 u. 3) wurde von einem über das Jahr 2012 hinaus gleich bleibenden Fördersatz ausgegangen.


Geplante Maßnahmen, die nach der Vereinbarung mit dem Land gefördert werden

Folgende Maßnahmen aus dem Förderprogramm wurden noch nicht begonnen bzw. befinden sich derzeit in Vorbereitung:

- Rosensteintunnel mit Verbindung B10/B14 am Leuze (Nr. 17)
- Cannstatter-/Heilmannstraße (S21) (Nr. 15)
- Heilbronner-/Wolframstraße, Nordbahnhofstraße, Schiller-/Willi-Brandt-Straße (S21) (Nr. 16)

Der Baubeginn Rosensteintunnel mit Verbindung B10/B14 am Leuze (Nr. 17) ist im Herbst 2009 vorgesehen. Die erste Zuschussrate wird in 2009 erwartet. In der Fortschreibung der GVFG-Liste 2002 wurden dem Zuschussgeber Gesamtkosten für den Rosensteintunnel mit U-Turn in Höhe von 130 Mio € genannt. Diese Kosten beinhalteten den Rosensteintunnel selbst mit 110 Mio. € (GRDrs 362/2003), eine technisch einfache Lösung für den U-Turn, sowie einen kurzen oberflächennahen Tunnel auf der rechten

Neckarseite (Schönestraße) mit zusätzlichen Kosten von 20 Mio. €. Diese Kosten von zusammen 130 Mio. € wurden in die GVFG-Liste 2003 übernommen (GRDrs 957/2003). In den Folgejahren wurden weitere Überlegungen für die Verbindung B10 und B14 durchgeführt. Dies führte aus verkehrstechnischen Gründen zu einer zusätzlichen 3. Röhre Leuzetunnel und einem kreuzungsfreien U-Turn mit einer Brücke. Die sich aus einer Abschätzung daraus ergebenden Kosten für diese Gesamtlösung wurden in die GVFG-Liste 2005 mit 150,5 Mio. € aufgenommen. Der aktuelle Kostenrahmen von 188 Mio. € ergibt sich aus der weiteren Detaillierung der Planung der endgültigen Lösung der Verbindung B10/B14 am Leuze auf Grundlage der Variante L mit Kurztunnel und Brücke (Tunnelbauwerk, Verkehrsabläufe, Verlegung Stadtbahnhaltestellen), höheren Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung nach RABT 2006, sowie der Umsatzsteuererhöhung und der allgemeinen Preisentwicklung. Zur Übernahme dieser Kostensteigerungen in die Bezuschussung steht eine endgültige Aussage des Landes derzeit noch aus.

Der Beginn der Cannstatter-/Heilmannstraße (Nr. 15) ist nicht vor dem Jahr 2015 zu erwarten. Die Maßnahmen Heilbronner-/Wolframstraße, Nordbahnhofstraße, Schiller-/Willi-Brandt-Straße (Nr. 16) werden nach den Zeitplänen für Stuttgart 21 ab 2012 wirksam. Der weitere Ausbau der IVLZ (Nr. 20) ist abhängig von weiteren Mittelbereitstellungen des Gemeinderats. Der Rosensteintunnel, weitere Maßnahmen der Integrierten Verkehrsleitzentrale, Teile der Tunnelnachrüstungen, sowie die Heilbronner-/Wolframstraße sind in der Wunschliste zum Haushaltsplan 2008/2009 des Tiefbauamts enthalten.

Der prognostizierte Zuschussbedarf der Stadt und die zu erwartenden Zuschüsse vom Land sind in der Anlage 2 bis zum Jahr 2023 aufgelistet. In Anlage 3 sind die Zahlen aufsummiert und graphisch dargestellt. In den Jahren 2007-2009 sind der Zuschussbedarf und die zu erwartenden Zuschüsse in etwa ausgeglichen. Ab dem Jahr 2010 ist der Zuschussbedarf höher als die zu erwartenden Zuschüsse. Dies bedeutet für die Stadt, dass diese Kosten vorfinanziert werden müssen. Bis zum Jahr 2019 wäre die Vorfinanzierung abgebaut.


Zuwendungsfähigen Maßnahmen, für die keine Finanzierungszusage vorliegt

Wie bereits im Bericht GRDrs. 608/2000 angeführt, können über die in der Vereinbarung mit dem Land festgelegten Einzelmaßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen gefördert werden. In Anlage 6 sind die Maßnahmen aufgeführt, die grundsätzlich förderfähig wären, für die aber keine Finanzierungszusage vorliegt.

Gleichwohl wurde das Projekt B14-Tunnel, Konrad-Adenauer-Straße (Maßnahme 23) zusätzlich in der Anlage 2 aufgeführt, um nachrichtlich mögliche finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen. Eine Maximalförderung beliefe sich auf 31,5 Mio. €. Die Stadt ist im Gespräch mit dem Land, um eine Bezuschussung nach dem Entflechtungsgesetz und den städtischen Eigenanteil zu klären. Hierzu wäre die bestehende Vereinbarung mit dem Land zu ergänzen. Das Projekt ist für den Haushalt 2008/ 2009 angemeldet.


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