Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1297/2009
Stuttgart,
12/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Gebührenerhöhung ab 2010 für Tageseinrichtungen für Kinder

Beantwortung / Stellungnahme

1. Darstellung der Alternativen einer Gebührenerhöhung Im Zuge der 1. Lesung zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde die Verwaltung beauftragt bis zur 2. Lesung verschiedene Varianten für eine Gebührenerhöhung darzustellen, die sich aus einer Kombination der Erhöhung des Stundensatzes mit der Einführung eines Zuschlages auf Plätze von 0- bis 3-Jährígen, Essensgelderhöhung und einer Änderung der Geschwisterermäßigung zusammensetzt. Hier die Ergebnisse, die bereits um den Einnahmeverzicht durch die Regelungen des § 90 KJHG sowie durch die Freiwilligkeitsleistungen für die Bonuscard-Inhaber (siehe 2.) bereinigt:


städtischer Träger
freie Träger
Gesamtver-
besserung
Darstellung verschiedener Varianten einer Gebührenerhöhung ab 2010
Eltern-
einnahmen
Mehrein-
nahmen
Minderaus-
gaben netto
1. Ist-Situation 2009
Derzeitige Gebühr
9.097.800 €
7.511.800 €
2. Erhöhung des Betreuungsstundensatzes von 0,63 €/h auf:
a. Stundensatz 0,68 €
9.521.600 €
423.800 €
465.200 €889.000 €
    b. Stundensatz 0,70 €
9.673.300 €
575.500 €
572.000 €1.147.500 €
    c. Stundensatz 0,73 €
9.928.000 €
830.200 €
817.000 €1.647.200 €
3. Zuschlag auf Plätze für 0- unter 3-jährige
bei Zuschlag 30 € *)
9.402.900 €
305.100 €
256.000 €561.100 €
    bei Zuschlag 50 €
9.606.300 €
508.500 €
426.000 €934.500 €
    (nachrichtlich: Zuschlag für unter 3-jährige in VÖ 20 €)
(44.500 €)
(69.000 €)(113.500 €)
*) Hinweis bezüglich der Angabe der freien Träger: Die Zahlen mussten gegenüber der HSK 2009 (Stand Budgetgespräch) noch unten korrigiert werden, da aufgrund veränderter Fördergrundsätze die Krippenplätze in Betriebskindertageseinrichtungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
4. Essensgeld
Essensgeld 3,25 €/Essen (bei Bonuscard weiterhin 1 €/Essen)
9.372.500 €
274.700 €
177.000 €451.700 €
5. Auswirkungen bei Änderung der Geschwisterermäßigung (derzeit 35 %) für 2-Kind-Familien (die 3- und Mehr-Kind-Familien bleiben unverändert) Ermäßigung gilt generell für Familien mit mehreren Kinder, unabhängig vom zeitgleichen Kita-Besuch der Kinder
25 % Ermäßigung für das 2. Kind in der Familie bei 0,68 €/Be-treuungsstunde
9.927.300 €
405.700 €
424.600 €830.300 €
    25 % Ermäßigung für das 2. Kind in der Familie bei 0,70 €/Be-treuungsstunde
10.086.100 €
412.800 €
437.100 €849.900 €
    25 % Ermäßigung für das 2. Kind in der Familie bei 0,73 €/Be-treuungsstunde
10.374.400 €
446.400 €
455.800 €902.200 €

In der Haushaltsplanung bereits vorgesehen sind 889.000 € (Erhöhung des Stundensatzes auf 0,68 €). Im Haushaltssicherungskonzept (GRDrs 849/2009) sind Mehreinnahmen durch einen möglichen Krippenzuschlag von 30 €/Platz von 750.000 € genannt, nach neuesten Berechnungen handelt es sich um 561.100 € (Veränderung Fördergrundsätze / Betriebskindertageseinrichtungen).



2. Einnahmeausfälle aufgrund der Regelungen des § 90 KJHG sowie der Gebührenbefreiung bzw. Essensgeldreduzierung durch die Bonuscard

Seit der Umsetzung der Gebührenbefreiung im Februar 2009 bzw. der Essensgeldreduzierung im September 2008 wurde festgestellt, dass in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ca. 30 % von den Gebühren befreit werden bzw. nur ein reduziertes Essensgeld bezahlen müssen. Bei den freien Trägern wurde eine mit einer Quote von 25 % gerechnet. Davon entfallen rd. 70% auf die Regelungen des § 90 KJHG, die qua Gesetz ganz oder teilweise von der Gebühr befreit sind. Auf der Grundlage 0,68 €/Betreuungs-stunde beträgt die Freiwilligkeitsleistung (vgl. auch GRDrs 746/2008 – Stuttgarter Netze für alle Kinder) rd. 1,5 Mio. €.

Der Einnahmeverzicht der Landeshauptstadt Stuttgart stellt sich auch im Hinblick
auf eine Gebührenerhöhung folgendermaßen dar:

Darstellung der Einnahmeausfälle
bei Benutzungs- gebühr
städt. Träger
bei Essensgeld
städt. Träger
Freie Träger
incl. Essen
insgesamt
Derzeitige Gebühr
1.370.600 €
731.600 €
2.790.000 €
4.892.200 €
Stundensatz 0,68 €
1.476.600 €
731.600 €
2.955.000 €
5.163.200 €
Stundensatz 0,70 €
1.516.800 €
731.600 €
3.020.000 €
5.268.400 €
Stundensatz 0,73 €
1.579.000 €
731.600 €
3.120.000 €
5.430.600 €
zusätzliche Verluste durch:
Krippenzuschlag 30 €
101.600 €
62.000 €
163.600 €
Krippenzuschlag 50 €
169.300 €
131.000 €
300.300 €
Essensgeld 3,25 €/Essen (bei Bonuscard weiterhin 1 €/Essen)
91.500 €
59.000 €
150.500 €
25 % Ermäßigung für das 2. Kind in der Familie
76.100 €
264.000 €
340.100 €
25 % Ermäßigung für das 2. Kind in der Familie bei 0,68 €/Betreuungsstunde
85.000 €
285.600 €
370.600 €


3. Bisherige Kostendeckung

Auf Basis der letzten Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung weisen die Tageseinrichtungen des städtischen Trägers derzeit hinsichtlich der Elterneinnahmen (d.h. ohne Landeszuschüsse und sonstige Einnahmen) folgende Kostendeckungsgrade auf:

Ganztages-betreuung 3-6 Jahre
Kleinkindbetreuung 0-3 Jahre
Altersgemischte Gruppen
0-14 Jahre
Regel-
kinder-
garten
Veränderte Öffnungs-zeiten
Schülerhorte
6-14 Jahre
Gesamt
Deckungsgrad aus Elterneinnahmen gesamt
13,2%
7,3%
8,3%
6,9%
6,2%
17,3%
9,3%
Deckungsgrad aus Elterneinnahmen (ohne Gemeinkosten)
14,2%
7,9%
9,0%
7,5%
6,7%
18,6%
10,0%



4. Städtevergleich

Gem. dem in Anlage 1 enthaltenen Städtevergleich wird ersichtlich, dass Stuttgart im Vergleich der Städte der Größenklasse A fast durchweg zu den Städten zu zählen ist, die die niedrigsten Gebühren haben. Insbesondere ist dies im Krippenbereich, aber auch im Bereich der Ganztagesbetreuung zu verzeichnen.

Dies wird auch deutlich, beim Vergleich der Elternbeiträge mit den von den Kirchen und kommunalen Landesverbänden jedes Jahr fortgeschriebenen „gemeinsamen Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge“ (Anlage 2). Auch hier liegt Stuttgart insbesondere im Krippenbereich mit einer Monatsgebühr von derzeit 101 € (1. Kind) gegenüber den von den Landesverbänden und Kirchen empfohlenen 250 € weitaus niedriger. Selbst bei Hinzurechnung einer Erhöhung auf 0,70 € je Betreuungsstunde (Monatsgebühr 112 €) und einem Krippenzuschlag von 50 € pro Monat läge Stuttgart mit dann 162 € pro Monat immer noch deutlich unter den gemeinsamen Empfehlungen (250 €) sowie unter den derzeit von Mannheim (165 €) und Karlsruhe (257 €) erhobenen Gebühren. Die Städte Heilbronn und Pforzheim haben im Krippenbereich einkommensabhängige Gebühren die für das 1. Kind zwischen 143 € und 567 € (Heilbronn) bzw. 131 € und 289 € (Pforzheim) betragen und damit im Durchschnitt ebenfalls höher liegen.


5. Essenspreise

Aufgrund der mit GRDrs 688/2007 beschlossenen Umstellung der Speiseversorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen wurden gem. dem aktuellen Stand der Umstellung des Verfahrens und der derzeitigen Konditionen bspw. der Essenspreise des Klinikums für den HH-Entwurf 2010/2011 folgende Werte zugrunde gelegt (Stand 2010):

Zahl der Essen: 1.300.000
Summe aller laufenden Kosten des Jugendamtes 6,1 Mio. €/jährl.

Daraus ergibt sich aus Sicht des Jugendamtes ein aufzuwendender Betrag von rd. 4,70 € Gesamtkosten pro Essen.

Dem stehen derzeit Einnahmen aus Essensentgelten von umgerechnet 3,00 € pro Essen gegenüber (Kostendeckung 63,8%). Bezogen auf die o.g. Zahl der auszugebenden Essen bedeutet dies einen Verlust von 2,2 Mio. €/Jahr. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass entsprechend der Darstellung in der Tabelle unter Ziffer 2 weitere 731.600 € an Einnahmeausfällen aus der Bonuscard-Regelung (BonusCard-Inhaber bezahlen 1 € je Essen) hinzukommen.



6. Vorschlag der Verwaltung und Verfahren

Die Verwaltung schlägt vor,

die Gebühr auf 0,70 €/Std. zu erhöhen
finanzielle Verbesserung jährlich 1.147.500 €
davon im HH-Entwurf bereits enthalten: 889.000 €

den Krippenzuschlag für unter 3-jährige Kinder
auf 50 €/Platz festzusetzen
finanzielle Verbesserung jährlich 934.500 €

die Geschwisterermäßigung bei 2-Kind-Familien
auf 25 % herabzusetzen
finanzielle Verbesserung jährlich 849.900 €

das Essensgeld um 25 Ct. auf 3,25 €/Essen zu erhöhen
(bei Bonuscard weiterhin 1 €/Essen)
Finanzielle Verbesserung jährlich 451.700 €

insgesamt 3.383.600 €
davon im HH-Entwurf bereits enthalten: 889.000 €
Verbesserung des HH-Entwurfs somit: 2.494.600 €


Die Anhörung zu einer Erhöhung des Stundensatzes für die Betreuung auf 0,68 €/Std. wurde von der Verwaltung nach der Einbringung des Haushalts am 12. Oktober 2009 in die Wege geleitet. Die Antworten der Träger bzw. Gesamtelternbeiräte der Träger liegen zwischenzeitlich vor. Alle Rückmeldungen weisen darauf hin, dass eine Gebührenerhöhung derzeit das falsche familienpolitische Signal sei. Unter der Bedingung, dass die Mehreinnahmen in weitere Qualitätsverbesserungen münden, würde diese jedoch bedingt hingenommen werden.

Nach endgültiger Beschlussfassung über die Art und den Umfang der Gebührenerhöhung bzw. –änderung muss eine nochmalige Anhörung der Gesamtelternbeiräte bzw. der Träger vorgenommen werden.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens kann dann der Satzungsänderungsbeschluss herbeigeführt werden. Die Veränderungen sollten zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 in Kraft treten (in 2010 werden ca. 1/3 der Gesamtverbesserung erzielt).








Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister




<Anlagen>


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Anlage StädteumfrageB-W.XLS
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51 KiGa-Gebühren 2010-2011 (gemeinsame Empfehlung).xls